Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 weitere Antworten
15474 Antworten

3 neue Einträge bei test.de in der Chronik:
(weitere Links nur dort sichtbar, da ich sie hier nicht einfügen konnte)
https://www.test.de/Abgasskandal-4918330-5092247/

27.05.2019 In der Heimat setzt VW sich vor Gericht oft gegen Abgas­skandal-Opfer durch – bisher. Jetzt hat das bisher in unserer Liste verbraucherfreundlicher Urteile noch gar nicht vertretene Land­gericht Hannover VW zum Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung verurteilt. Danach muss VW den Kauf­preis für einen im September 2015 für fast 60 000 Euro verkauften VW Touareg mit 3.0 Liter-TDI Motor, Abgasnorm Euro 6 erstatten. Den hat inzwischen das Kraft­fahrt­bundes­amt ebenfalls wegen illegaler Motorsteuerung zurück­gerufen. Der Kläger muss zwar eine Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter zahlen. Er erhält aber zusätzlich fast 6 900 Euro Zinsen auf den Kauf­preis.
Mehr in der Pressemitteilung der Rechtsanwälte.

Land­gericht Hannover, Urteil vom 13.05.2019
Aktenzeichen: 1 O 129/18 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf

.
27.05.2019 Das kann für die Auto­konzerne und ihre Händler teuer werden: Händler, die Skandal­autos geliefert haben, müssen Käufern der Autos auf Anforderung Neuwagen liefern. Sie erhalten von ihnen nicht mal eine Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter. So hat es das Ober­landes­gericht Karls­ruhe nach den Vorgaben im Hinweis­beschluss des Bundes­gerichts­hofs zu dieser Konstellation (s. u. 23.02.2019) in drei Fällen entschieden. Rechts­kräftig sind die Urteile noch nicht, das Ober­landes­gericht hat jeweils die Revision zum Bundes­gerichts­hof zugelassen. Der wird aber mit an Sicherheit grenzender Wahr­scheinlich­keit bei seiner bereits geäußerten Rechts­auffassung bleiben. VW kann mit der Revision im Einzel­fall womöglich doch noch Erfolg haben. Entscheidender Punkt nämlich: Es kommt auf die Auslegung des Kauf­vertrags an. Ging es dem Käufer um genau das bestellte Auto oder wollte er eher einen Wagen zum Beispiel vom Typ Audi A3 mit einer bestimmten Ausstattung? Mit anderen Worten: Es kommt genau darauf an, was jeweils – nicht nur schriftlich, sondern auch mündlich – vereinbart und besprochen worden ist.
Klar: Besitzer von Skandal­autos, die bereits vor mehr als zwei Jahren geliefert wurden, können von der verschärften Recht­sprechung allenfalls in besonderen Einzel­fällen noch profitieren. Ansonsten sind ihre Sach­mangelrechte gegen den Händler verjährt.
Allerdings: Auch für zahlreiche bis zuletzt noch gelieferte Autos hat sich heraus­gestellt: Auch ihre Motorsteuerung ist illegal. Sofern Sie einen womöglich betroffenen Wagen haben, sollten Sie sofort prüfen, ob Sie Neulieferung fordern können. Sie müssen unbe­dingt recht­zeitig einen Abgas­skandalfällen erfahrenen Anwalt einschalten, bevor die Gewähr­leistungs­frist von in fast allen Fällen zwei Jahren ab Lieferung abläuft.

Ober­landes­gericht Karls­ruhe, Urteile vom 24.05.2019
Aktenzeichen: 13 U 144/17, 13 U 167/17 und 13 U 16/18 (jeweils nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter jeweils: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr

.
23.05.2019 Auch Bosch zahlt wegen des Abgas­skandals ein hohes Bußgeld. 90 Millionen Euro soll der Hersteller von Einspritz­anlagen und anderen elektronisch gesteuerten Motor­komponenten an das Land Baden-Württem­berg zahlen. Das Unternehmen erklärte bereits: Es akzeptiere den Bußgeld­bescheid und werde das Geld inner­halb der nächsten sechs Wochen über­weisen. Damit belaufen sich die Abgas­skandal-Bußgelder inzwischen auf insgesamt fast 2,5 Milliarden Euro. Porsche zahlte 535 Millionen, Audi 800 Millionen und VW eine Milliarde Euro.

Ist hier noch jemand bei VW-Verhandlung (Gansel Rechtsanwälte) und hat zwischenzeitlich eine neue Kostenübernahmeerklärung für eine außergerichtliche Rechtsverfolgung erhalten?

Der vorherige Prozesskostenfinanzierer DGP hatte sich ja zurückgezogen und jetzt steht urplötzlich eine neue Gesellschaft parat?

Ich gebe auf eine außergerichtliche Einigung sowieso nichts mehr, VW zeigt sich davon doch gänzlich unbeeindruckt und entschädigt wenn überhaupt nur, wenn sich andeutet, dass der Prozess nicht zu deren Gunsten ausgeht.

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 27. Mai 2019 um 15:34:52 Uhr:


3 neue Einträge bei test.de in der Chronik:
(weitere Links nur dort sichtbar, da ich sie hier nicht einfügen konnte)
https://www.test.de/Abgasskandal-4918330-5092247/

27.05.2019 Das kann für die Auto­konzerne und ihre Händler teuer werden: Händler, die Skandal­autos geliefert haben, müssen Käufern der Autos auf Anforderung Neuwagen liefern. Sie erhalten von ihnen nicht mal eine Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter. So hat es das Ober­landes­gericht Karls­ruhe nach den Vorgaben im Hinweis­beschluss des Bundes­gerichts­hofs zu dieser Konstellation (s. u. 23.02.2019) in drei Fällen entschieden. Rechts­kräftig sind die Urteile noch nicht, das Ober­landes­gericht hat jeweils die Revision zum Bundes­gerichts­hof zugelassen. Der wird aber mit an Sicherheit grenzender Wahr­scheinlich­keit bei seiner bereits geäußerten Rechts­auffassung bleiben. VW kann mit der Revision im Einzel­fall womöglich doch noch Erfolg haben. Entscheidender Punkt nämlich: Es kommt auf die Auslegung des Kauf­vertrags an. Ging es dem Käufer um genau das bestellte Auto oder wollte er eher einen Wagen zum Beispiel vom Typ Audi A3 mit einer bestimmten Ausstattung? Mit anderen Worten: Es kommt genau darauf an, was jeweils – nicht nur schriftlich, sondern auch mündlich – vereinbart und besprochen worden ist.
Klar: Besitzer von Skandal­autos, die bereits vor mehr als zwei Jahren geliefert wurden, können von der verschärften Recht­sprechung allenfalls in besonderen Einzel­fällen noch profitieren. Ansonsten sind ihre Sach­mangelrechte gegen den Händler verjährt.
Allerdings: Auch für zahlreiche bis zuletzt noch gelieferte Autos hat sich heraus­gestellt: Auch ihre Motorsteuerung ist illegal. Sofern Sie einen womöglich betroffenen Wagen haben, sollten Sie sofort prüfen, ob Sie Neulieferung fordern können. Sie müssen unbe­dingt recht­zeitig einen Abgas­skandalfällen erfahrenen Anwalt einschalten, bevor die Gewähr­leistungs­frist von in fast allen Fällen zwei Jahren ab Lieferung abläuft.

Ober­landes­gericht Karls­ruhe, Urteile vom 24.05.2019
Aktenzeichen: 13 U 144/17, 13 U 167/17 und 13 U 16/18 (jeweils nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter jeweils: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr

Was test.de zur Verjährung bzgl. vor länger als vor zwei Jahren gelieferter Fahrzeuge schreibt ist m.E. gelinde gesagt Unsinn. Zum einen wurde auf die Einrede der Verjährung verzichtet und zum anderen wurden die inkriminierten EA189er ja nur bis 2015 gebaut und zum dritten gibt es ja noch die Deliktskomponente und zum vierten beginnt die Verjährungsfrist m.E. erst nach Kenntnis aus KBA-Brief zu laufen. Neuer Redakteur bei test.de? 😕

Edit: Ganz zu schweigen davon, dass bei Rechtshängigkeit so schnell gar nix verjährt! Was sollen solche, den (potentiellen) Kläger verunsichernden Verlautbarungen?!?

Das musst Du bitte bei test.de fragen, z.B. über die Kommentar-Funktion. Danke.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Flaherty schrieb am 27. Mai 2019 um 19:14:54 Uhr:



Was test.de zur Verjährung bzgl. vor länger als vor zwei Jahren gelieferter Fahrzeuge schreibt ist m.E. gelinde gesagt Unsinn. Zum einen wurde auf die Einrede der Verjährung verzichtet und zum anderen wurden die inkriminierten EA189er ja nur bis 2015 gebaut und zum dritten gibt es ja noch die Deliktskomponente und zum vierten beginnt die Verjährungsfrist m.E. erst nach Kenntnis aus KBA-Brief zu laufen. Neuer Redakteur bei test.de? 😕

Edit: Ganz zu schweigen davon, dass bei Rechtshängigkeit so schnell gar nix verjährt! Was sollen solche, den (potentiellen) Kläger verunsichernden Verlautbarungen?!?

Nur Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer können zur Neulieferung führen. Und diese verjähren halt regelmäßig nach zwei Jahren ab Lieferung; alles andere ist hier völlig egal. Und zwar haben die Hersteller auf Verjährung verzichtet, aber auch das nur bis Ende 2017. Und längst nicht alle Händler haben dabei mitgemacht.

Rechtshängigkeit hemmt zwar die Verjährung, aber das hilft nur diejenigen, die rechtzeitig aus Gewährleistung geklagt haben. Insofern ist es wohl leider richtig, dass nur noch sehr, sehr wenige neue Klagen auf Neulieferung möglich sind.

Deliktische Ansprüche sind was ganz anderes.

Vielen Dank! 🙂

.
LG Frankenthal, 15.05.2019 - 6 O 289/18 https://dejure.org/2019,13620

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 28. Mai 2019 um 07:00:51 Uhr:


LG Frankenthal, 15.05.2019 - 6 O 289/18 https://dejure.org/2019,13620

Deliktzinsen nach §849 wurden zwar gefordert aber nicht gewährt. Zudem muss sich der Kläger Nutzungsersatz auf Basis einer mutmaßlichen Gesamtlaufleistung von 250.000 km anrechnen lassen.

Die Rechtsprechung ist nach wie vor auch beim Abgas-Skandal uneinheitlich, und in vielen Punkten bzgl. der Rückabwicklung ohne höchstrichterliche Klärung. Ich würde es sehr gerne darauf ankommen lassen, auch die Fragen zu Deliktzinsen, Annahmeverzug (Voraussetzungen und Zeitpunkt des Eintritts), Erstattung sonstiger Aufwendungen, Nutzungsersatz und Herausgabe von Nutzungen seitens VW dem BGH zur Klärung vorzulegen. Es ist möglich.

VW Skandal - VW gibt auf und nimmt kurz vor dem Termin die Berufung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zurück; Kläger erhält fast den gesamten Kaufpreis zurück

https://www.vw-schaden.de/.../...z-vor-dem-termin-die-berufung-vor-dem

Zur Nutzungsentschädigung noch ein Gedanke:

Wenn die Schuldnerin vorgerichtlich angeschrieben und korrekt zur Abnahme des Fahrzeugs Zug um Zug gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung aufgefordert worden ist und die Schuldnerin dieses Verlangen endgültig zurückgewiesen hat, befindet sie sich möglicherweise in Verzug. Nach Auffassung einiger Juristen ist die Nutzungsentschädigung, sofern sie denn überhaupt geschuldet wird (was wohl die Mehrheit annimmt), in diesem Fall längstens bis zum Tag des Zugangs des Ablehnungschreibens auf Gläubigerseite in Ansatz zu bringen. Also "kann" es lohnenswert sein, auch den Tachostand für dieses Datum zu notieren und im Gerichtsprozess anzugeben.

Genauso ist es! Danke, dass Du das hier explizit erwähnt hast, denn das war einigen Mitstreitern bisher evtl. nicht so bewusst.

@Cepus schrieb am 24. Mai 2019 um 19:59:09 Uhr:
Am 29.Mai finden vor dem OLG Sbr. 7 Verfahren statt.In drei der Verfahren klagen sie gegen den in Abzug gebrachten Nutzungswertersatz.Mal schauen, ob die Termine stattfinden.

https://www.olg-saarland.de/.../...ressemitteilung_Dieselverfahren.pdf

https://www.olg-saarland.de/.../...ieselverfahren_Terminsaufhebung.pdf

Steht mir auch noch bevor,habe jedoch noch keinen Termin.

Zitat:

@turisport schrieb am 28. Mai 2019 um 11:43:09 Uhr:


VW Skandal - VW gibt auf und nimmt kurz vor dem Termin die Berufung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zurück; Kläger erhält fast den gesamten Kaufpreis zurück

https://www.vw-schaden.de/.../...z-vor-dem-termin-die-berufung-vor-dem

Der Kläger erhält fast den gesamten Kaufpreis zurück: 18.950 EUR abzüglich einer Nutzungsentschädigung i.H.v. 3051,40 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.12.2015. Aus wirtschaftlichen Gründen kann eine Rücknahme kaum erfolgt sein, da bereits ca. EUR 2.200 an Zinsen aufgelaufen sind.

Wie die Kanzlei auf die 2.200€ Zinsen kommt, weiß ich allerdings nicht - siehe dort:

https://basiszinssatz.de/zinsrechner/index.php

Na ja, wenn der Kläger den Kaufpreis vor ein paar Jahren bezahlt hat und diesen nach § 849 BGB mit 4% p.a. verzinst bekommt, kann das schon hinkommen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen