Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
05.05.2017 Nach wie vor verweigern zumindest einzelne Rechtschutzversicherer Besitzern von Skandalautos die Deckung für Klagen gegen VW und/oder Händler. Der Fachverlag Kapital-Markt intern_berichtet ausführlich und liefert einen genauen Überblick. Die test.de-Urteilsliste enthält Stand heute eine Verurteilung der ADAC Rechtsschutzversicherungs AG, 23 der ARAG SE, eine der DEVK Rechtsschutz-Versicherungs-AG, vier der Huk-Coburg-Rechtsschutzversicherung AG, 15 der Örag Rechtsschutzversicherungs-AG und eine der WGV Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G.
Quelle: https://www.test.de/.../
Anbei weitere Urteile, die gerade bei test.de erwähnt wurden. Es ist zu beachten, dass bei den Urteilen des LG Baden-Baden sowohl die VW AG als auch der betroffene Autohändler verurteilt wurden. Ob die Klagen auch gegen beide gerichtet waren, habe ich auf die Schnelle nicht prüfen können. Mich erstaunt indes etwas, dass hier die örtliche Zuständigkeit offenbar keine Rolle spielte, denn für die VW AG müsste m.E. das LG Braunschweig zuständig sein.
Falls jemand mehr dazu weiß, wäre eine entsprechende Mitteilung sehr nett.
Klagen von Autobesitzern gegen die VW AG bzw. Verurteilungen der VW AG:
Landgericht Baden Baden, Urteil vom 27.04.2017
Aktenzeichen: 3 O 123/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht verurteilte VW dazu, dem Käufer eines Audi Avant Ambition 2.0 TDI den Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 200 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten und den Wagen zurückzunehmen. VW habe den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Die Konzernmutter und nicht Audi habe entschieden, die Motoren mit der betrügerischen Steuerung auch in Wagen der Konzerntochter Audi einzubauen und trage daher die Verantwortung. Es sei auch davon auszugehen, dass die für die Führung des Unternehmens berufenen Vorstandsmitglieder die Schädigung zu verantworten haben. Es reiche nicht aus, deren (Mit-)Schuld zu bestreiten, VW müsse genau darstellen, wer die Verantwortung trägt und es dem Kläger zu ermöglichen, die unmittelbar verantwortlichen Mitarbeiter als Zeugen zu vernehmen. Da VW das nicht getan habe, sei die Verantwortung der Vorstandsmitglieder zu unterstellen. Mehr dazu unten unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen Autohändler“.
[neu 04.05.2017]
Landgericht Baden Baden, Urteil vom 27.04.2017
Aktenzeichen: 3 O 163/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht verurteilte VW dazu, dem Käufer eines VW Touran 1.6 TDI den Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 250 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten und den Wagen zurückzunehmen. VW habe den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Die Konzernmutter und nicht Audi habe entschieden, die Motoren mit der betrügerischen Steuerung auch in Wagen der Konzerntochter Audi einzubauen und trage daher die Verantwortung. Es sei auch davon auszugehen, dass die für die Führung des Unternehmens berufenen Vorstandsmitglieder die Schädigung zu verantworten haben. Es reiche nicht aus, deren (Mit-)Schuld zu bestreiten, VW müsse genau darstellen, wer die Verantwortung trägt und es dem Kläger zu ermöglichen, die unmittelbar verantwortlichen Mitarbeiter als Zeugen zu vernehmen. Da VW das nicht getan habe, sei die Verantwortung der Vorstandsmitglieder zu unterstellen. Mehr dazu unten unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen Autohändler“.
[neu 04.05.2017]
Landgericht Baden Baden, Urteil vom 27.04.2017
Aktenzeichen: 3 O 387/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht verurteilte VW dazu, dem Käufer eines VW Golf Variant 1.6 TDI den Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 270 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten und den Wagen zurückzunehmen. VW habe den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Die Konzernmutter und nicht Audi habe entschieden, die Motoren mit der betrügerischen Steuerung auch in Wagen der Konzerntochter Audi einzubauen und trage daher die Verantwortung. Es sei auch davon auszugehen, dass die für die Führung des Unternehmens berufenen Vorstandsmitglieder die Schädigung zu verantworten haben. Es reiche nicht aus, deren (Mit-)Schuld zu bestreiten, VW müsse genau darstellen, wer die Verantwortung trägt und es dem Kläger zu ermöglichen, die unmittelbar verantwortlichen Mitarbeiter als Zeugen zu vernehmen. Da VW das nicht getan habe, sei die Verantwortung der Vorstandsmitglieder zu unterstellen. Mehr dazu unten unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen Autohändler“.
[neu 04.05.2017]
Klagen von Autobesitzern gegen Autohändler bzw. Verurteilungen von Autohändlern:
Landgericht Baden Baden, Urteil vom 27.04.2017
Aktenzeichen: 3 O 123/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht verurteilte einen freien Autohändler dazu, den Kaufpreis für einen Audi Avant Ambition 2.0 TDI abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 200 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten und den Wagen zurückzunehmen. Der Wagen sei wegen der unzureichenden Abgasreinigung im Fahrbetrieb mangelhaft. Es sei dem Kläger nicht zumutbar, ihn auf die Nachbesserung des Wagens zu verweisen. Er hätte darauf unzumutbar lange warten müssen. Außerdem sei das Vertrauen in den Hersteller nachhaltig erschüttert. Gleichzeitig verurteilte das Gericht VW zum Schadenersatz. Mehr dazu oben unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen die Volkswagen AG“.
[neu 04.05.2017]
Landgericht Baden Baden, Urteil vom 27.04.2017
Aktenzeichen: 3 O 163/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht verurteilte einen freien Autohändler dazu, den Kaufpreis für einen Audi Touran 1.6 TDI abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 250 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten und den Wagen zurückzunehmen. Der Wagen sei wegen der unzureichenden Abgasreinigung im Fahrbetrieb mangelhaft. Es sei dem Kläger nicht zumutbar, ihn auf die Nachbesserung des Wagens zu verweisen. Er hätte darauf unzumutbar lange warten müssen. Außerdem sei das Vertrauen in den Hersteller nachhaltig erschüttert. Gleichzeitig verurteilte das Gericht VW zum Schadenersatz. Mehr dazu oben unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen die Volkswagen AG“.
[neu 04.05.2017]
Landgericht Baden Baden, Urteil vom 27.04.2017
Aktenzeichen: 3 O 387/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht verurteilte einen freien Autohändler dazu, den Kaufpreis für einen VW Golf Variant 1.6 TDI abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 270 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten und den Wagen zurückzunehmen. Der Wagen sei wegen der unzureichenden Abgasreinigung im Fahrbetrieb mangelhaft. Es sei dem Kläger nicht zumutbar, ihn auf die Nachbesserung des Wagens zu verweisen. Er hätte darauf unzumutbar lange warten müssen. Außerdem sei das Vertrauen in den Hersteller nachhaltig erschüttert. Gleichzeitig verurteilte das Gericht VW zum Schadenersatz. Mehr dazu oben unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen die Volkswagen AG“.
[neu 04.05.2017]
Landgericht Würzburg, Urteil vom 26.04.2017
Aktenzeichen: 73 O 1457/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Ein Audi- und VW-Vertragshändler muss den Kaufpreis für einen Audi Q5 mit 2.0 TDI-Motor abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtlaufleistung von 250 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung erstatten. Der Wagen sei wegen der unzureichenden Abgasreinigung im Fahrbetrieb mangelhaft. Es sei dem Kläger nicht zumutbar, ihn auf die Nachbesserung des Wagens durch den Hersteller zu verweisen, der den Skandal zu verantworten hat. Der Rücktritt war daher nach Ansicht des Gerichts wirksam.
[neu 04.05.2017]
Es folgen weitere Urteile. Es gilt wieder, dass in einigen Urteilen die VW AG und gleichzeitig der Autohändler verurteilt wurden. Die Beschreibungen unter "Besonderheit" können entsprechend zu demselben Aktenzeichen unterschiedlich ausfallen - je nach dem, was test.de zur VW AG bzw. zum Autohändler formuliert hat.
Klagen von Autobesitzern gegen die VW AG bzw. Verurteilungen der VW AG:
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.04.2017
Aktenzeichen: 9 O 3631/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht verurteilte VW zu Schadenersatz wegen Betrugs. Der Hersteller muss einen VW Golf Plus 1.6 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer auf Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 300 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung erstatten. Verantwortlich für den Abgasbetrug seien Ex-Vorstandsvorsitzender Martin Winterkorn und Ulrich Hackenberg, von Januar 2007 an für die Entwicklung zuständiges Vorstandsmitglied der Volkswagen AG. Das hätten die VW-Anwälte zwar bestritten, aber das sei „ungenügend und unglaubwürdig“, heißt es in der Urteilsbegründung; der Betrug gelte daher nach den Regeln der Zivilprozessordnung als zugestanden. VW müsse wissen, wer die Verantwortung für die betrügerische Motorsteuerung habe und dürfe deshalb nicht einfach behaupten, dass nicht klar sei, wann der Vorstand informiert wurde. Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung wegen Sachmangelhaftung, siehe unten.
[neu 05.05.2017]
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.04.2017
Aktenzeichen: 8 O 3707/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht verurteilte VW zu Schadenersatz wegen Betrugs. Der Hersteller muss einen Skoda Octavia zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Verantwortlich für den Abgasbetrug seien Ex-Vorstandsvorsitzender Martin Winterkorn und Ulrich Hackenberg, von Januar 2007 an für die Entwicklung zuständiges Vorstandsmitglied der Volkswagen AG. Das hätten die VW-Anwälte zwar bestritten, aber das sei „ungenügend und unglaubwürdig“, heißt es in der Urteilsbegründung; der Betrug gelte daher nach den Regeln der Zivilprozessordnung als zugestanden. VW müsse wissen, wer die Verantwortung für die betrügerische Motorsteuerung habe und dürfe deshalb nicht einfach behaupten, dass nicht klar sei, wann der Vorstand informiert wurde. Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung wegen Sachmangelhaftung, siehe unten.
[neu 05.05.2017]
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.04.2017
Aktenzeichen: 8 O 5990/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht verurteilte VW zu Schadenersatz wegen Betrugs. Der Hersteller muss einen Audi A4 Avant 2.0 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Verantwortlich für den Abgasbetrug seien Ex-Vorstandsvorsitzender Martin Winterkorn und Ulrich Hackenberg, von Januar 2007 an für die Entwicklung zuständiges Vorstandsmitglied der Volkswagen AG. Das hätten die VW-Anwälte zwar bestritten, aber das sei „ungenügend und unglaubwürdig“, heißt es in der Urteilsbegründung; der Betrug gelte daher nach den Regeln der Zivilprozessordnung als zugestanden. VW müsse wissen, wer die Verantwortung für die betrügerische Motorsteuerung habe und dürfe deshalb nicht einfach behaupten, dass nicht klar sei, wann der Vorstand informiert wurde. Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung wegen Sachmangelhaftung, siehe unten.
[neu 05.05.2017]
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.04.2017
Aktenzeichen: 8 O 6120/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht verurteilte VW zu Schadenersatz wegen Betrugs. Der Hersteller muss einen Audi Q5 2.0 TDI quattro zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Verantwortlich für den Abgasbetrug seien Ex-Vorstandsvorsitzender Martin Winterkorn und Ulrich Hackenberg, von Januar 2007 an für die Entwicklung zuständiges Vorstandsmitglied der Volkswagen AG. Das hätten die VW-Anwälte zwar bestritten, aber das sei „ungenügend und unglaubwürdig“, heißt es in der Urteilsbegründung; der Betrug gelte daher nach den Regeln der Zivilprozessordnung als zugestanden. VW müsse wissen, wer die Verantwortung für die betrügerische Motorsteuerung habe und dürfe deshalb nicht einfach behaupten, dass nicht klar sei, wann der Vorstand informiert wurde. Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung wegen Sachmangelhaftung, siehe unten.
[neu 05.05.2017]
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.04.2017
Aktenzeichen: 8 O 6196/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht verurteilte VW zu Schadenersatz wegen Betrugs. Der Hersteller muss einen VW Passat 2.0 TDI Variant zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Verantwortlich für den Abgasbetrug seien Ex-Vorstandsvorsitzender Martin Winterkorn und Ulrich Hackenberg, von Januar 2007 an für die Entwicklung zuständiges Vorstandsmitglied der Volkswagen AG. Das hätten die VW-Anwälte zwar bestritten, aber das sei „ungenügend und unglaubwürdig“, heißt es in der Urteilsbegründung; der Betrug gelte daher nach den Regeln der Zivilprozessordnung als zugestanden. VW müsse wissen, wer die Verantwortung für die betrügerische Motorsteuerung habe und dürfe deshalb nicht einfach behaupten, dass nicht klar sei, wann der Vorstand informiert wurde. Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung wegen Sachmangelhaftung, siehe unten.
[neu 05.05.2017]
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.04.2017
Aktenzeichen: 9 O 7324/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht verurteilte VW zu Schadenersatz wegen Betrugs. Der Hersteller muss einen Audi A4 Avant 2.0 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Verantwortlich für den Abgasbetrug seien Ex-Vorstandsvorsitzender Martin Winterkorn und Ulrich Hackenberg, von Januar 2007 an für die Entwicklung zuständiges Vorstandsmitglied der Volkswagen AG. Das hätten die VW-Anwälte zwar bestritten, aber das sei „ungenügend und unglaubwürdig“, heißt es in der Urteilsbegründung; der Betrug gelte daher nach den Regeln der Zivilprozessordnung als zugestanden. VW müsse wissen, wer die Verantwortung für die betrügerische Motorsteuerung habe und dürfe deshalb nicht einfach behaupten, dass nicht klar sei, wann der Vorstand informiert wurde. Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung wegen Sachmangelhaftung, siehe unten.
[neu 05.05.2017]
Klagen von Autobesitzern gegen Autohändler bzw. Verurteilungen von Autohändlern:
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.04.2017
Aktenzeichen: 9 O 3631/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter:
Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, LahrBesonderheit: Das Landgericht verurteilte einen Autohändler dazu, einen VW Golf Plus 1.6 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer auf Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 300 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung erstatten. Die betrügerische Motorsteuerung stelle einen Sachmangel dar. Vom Händler Nacherfüllung zu verlangen und dafür eine Frist zu setzen, sei unzumutbar, da nicht klar gewesen sei, ob die Änderung der Motorsteuerung durch VW geeignet ist, den Mangel zu beseitigen. Gleichzeitig verurteilte das Gericht VW als Hersteller zum Schadenersatz wegen Betrugs, siehe dazu oben in der Urteilsliste unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen die Volkswagen AG“.
[neu 05.05.2017]
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.04.2017
Aktenzeichen: 8 O 3707/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht verurteilte einen Autohändler dazu, einen Skoda Octavia zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Die betrügerische Motorsteuerung stelle einen Sachmangel dar. Vom Händler Nacherfüllung zu verlangen und dafür eine Frist zu setzen, sei unzumutbar, da nicht klar gewesen sei, ob die Änderung der Motorsteuerung durch VW geeignet ist, den Mangel zu beseitigen. Gleichzeitig verurteilte das Gericht VW als Hersteller zum Schadenersatz wegen Betrugs, siehe dazu oben in der Urteilsliste unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen die Volkswagen AG“.
[neu 05.05.2017]
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.04.2017
Aktenzeichen: 8 O 5990/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht verurteilte einen Autohändler dazu, einen Audi A4 Avant 2.0 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Die betrügerische Motorsteuerung stelle einen Sachmangel dar. Vom Händler Nacherfüllung zu verlangen und dafür eine Frist zu setzen, sei unzumutbar, da nicht klar gewesen sei, ob die Änderung der Motorsteuerung durch VW geeignet ist, den Mangel zu beseitigen. Gleichzeitig verurteilte das Gericht VW als Hersteller zum Schadenersatz wegen Betrugs, siehe dazu oben in der Urteilsliste unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen die Volkswagen AG“.
[neu 05.05.2017]
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.04.2017
Aktenzeichen: 8 O 6120/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht verurteilte einen Autohändler dazu, einen Audi Q5 2.0 TDI quattro zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Die betrügerische Motorsteuerung stelle einen Sachmangel dar. Vom Händler Nacherfüllung zu verlangen und dafür eine Frist zu setzen, sei unzumutbar, da nicht klar gewesen sei, ob die Änderung der Motorsteuerung durch VW geeignet ist, den Mangel zu beseitigen. Gleichzeitig verurteilte das Gericht VW als Hersteller zum Schadenersatz wegen Betrugs, siehe dazu oben in der Urteilsliste unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen die Volkswagen AG“.
[neu 05.05.2017]
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.04.2017
Aktenzeichen: 8 O 6196/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht verurteilte einen Autohändler dazu, einen VW Passat 2.0 TDI Variant zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Die betrügerische Motorsteuerung stelle einen Sachmangel dar. Vom Händler Nacherfüllung zu verlangen und dafür eine Frist zu setzen, sei unzumutbar, da nicht klar gewesen sei, ob die Änderung der Motorsteuerung durch VW geeignet ist, den Mangel zu beseitigen. Gleichzeitig verurteilte das Gericht VW als Hersteller zum Schadenersatz wegen Betrugs, siehe dazu oben in der Urteilsliste unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen die Volkswagen AG“.
[neu 05.05.2017]
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.04.2017
Aktenzeichen: 9 O 7324/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Besonderheit: Das Landgericht verurteilte einen Autohändler dazu, einen Audi A4 Avant 2.0 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Die betrügerische Motorsteuerung stelle einen Sachmangel dar. Vom Händler Nacherfüllung zu verlangen und dafür eine Frist zu setzen, sei unzumutbar, da nicht klar gewesen sei, ob die Änderung der Motorsteuerung durch VW geeignet ist, den Mangel zu beseitigen. Gleichzeitig verurteilte das Gericht VW als Hersteller zum Schadenersatz wegen Betrugs, siehe dazu oben in der Urteilsliste unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen die Volkswagen AG“.
[neu 05.05.2017]
Klagen von Aktionären gegen die VW AG:
Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 08.03.2017
Aktenzeichen: 3 Kap 1/16
Musterklägervertreter: Tilp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Kirchtellinsfurt
Besonderheit: Das Oberlandesgericht Braunschweig hat die Investmentgesellschaft Deka Investment GmbH zur Musterklägerin bestimmt. Alle anderen Verfahren werden ausgesetzt und die Kläger im Musterfeststellungsverfahren beigeladen. Aktionäre, die vor dem Bekanntwerden des VW-Skandals Stamm- oder Vorzugsaktien des Unternehmens erworben und noch nicht Klage erhoben haben, können über einen Rechtsanwalt ebenfalls Ansprüche anmelden. Der Gericht klärt im Musterverfahren alle für Schadenersatzansprüche von Aktionären wegen des VW-Skandals erheblichen Rechtsfragen verbindlich für alle Fälle. Folgenden Zeitplan hat das Gericht festgelegt: Bis Ende dieses Jahres sollen alle Beteiligten schriftlich Stellung nehmen. Die mündliche Verhandlung soll Anfang des Jahres 2018 beginnen.
[neu 05.05.2017]
Hallo zusammen,
Ich habe 2012 einen Neuwagen, Skoda Octavia 2.0 TDI, gekauft. Anfangs habe ich mir keinerlei Hoffnungen gemacht, irgendwelche Rechte durchsetzen zu können. Zumal ich das Update im September 2016 habe aufspielen lassen. Ich habe nun deutlich öfters DPF Regenerationen und höheren Verbrauch. Außerdem klappern die Injektoren bei kaltem Motor. Die Vertragswerkstatt hat dann Filze im Motorraum angebracht, wofür man 70 Euro kassieren wollte.
Nun habe ich mir einen Anwalt genommen, da ich eine Verkehrsrechtsschutz Versicherung habe. Ich hoffe nun auf die Bestätigung des Urteils des LG Hildesheim wo die Richter von Betrug ausgehen. Soweit ich weiß hat das dann nichts mehr mit Fristen und Gewährleistung zu tun...
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Würde mich auch interessieren, ob dem so ist. Ich habe das Update, trotz Aufforderung dazu und Androhung seitens VAG der Stilllegung durch TÜV-Verweigerung, nämlich bislang verweigert.
Das Internet ist voll von Ratschlägen, das Update nicht machen zu lassen. Letzten Endes muss jeder selbst entscheiden. Aber ich denke schon, dass es einfacher ist, seine Rechte durchzusetzen, wenn das Update noch nicht gemacht worden ist. Aber auch danach sind noch nicht alle Felle davongeschwommen. Man sollte sich einen geeigneten Anwalt suchen. Hilfestellungen gibt es u.a. bei test.de und bei finanztip.de. Auch die Verbrauchzentralen können weiterhelfen. Man sollte beachten, dass die Sache kein Selbstläufer ist, denn es gibt durchaus auch VW-freundliche Urteile. Und von den Urteilen (egal ob für oder gegen VW) sind m.E. bislang noch keine Entscheidungen rechtskräftig geworden. Einiges müsste sich an OLGs tummeln, aber bis man dorthin kommt, können 1-2 Jahre vergehen. Es ist gut möglich, dass VW einem ein gutes Vergleichsangebot macht, aber das muss nicht sein; es kommt auch sehr darauf an, wie die VW-Juristen im Einzefall ihre Chancen sehen, was wiederum u.a. auch vom Gerichtsstand abhängen kann und natürlich eben von Faktoren des Einzelfalls (Wurde Nachbesserung verlangt oder nicht? Gab es zu dem Zeitpunkt bereits eine KBA-Freigabe zum Update oder nicht? Hat der Kunde eine angemessen lange Frist gesetzt oder nicht? Klagt der Kunde nur gegen den Händler oder auch gegen die VW AG? etc.).
Man muss Geduld haben, eine RSV ist sicherlich ebenfalls anzuraten und man muss daran denken, dass man nach einem rechtkräftigen (falls es jemals dazu kommt) Urteil evtl. einen Nutzungsersatz für gefahrene km zahlen muss. Wenn es also bis zum rechtskräftigen Urteil (bzw. bis zur mündlichen Verhandlung davor) eine lange Zeit dauert, in der noch viele km gefahren werden, bleibt am Ende unter dem Strich u.U. wenig übrig - zumal man dann (wenn man auf Kaufpreiserstattung geklagt hat) ja Geld für den Kauf eines Neuwagens benötigt (oder wenigstens für einen Gebrauchten - ok, oder gar nichts, wenn man gar kein Auto mehr benötigt). Es soll ja Kläger geben, die deshalb das Auto stehen lassen. Das hat aus Umweltgesichtspunkten sicherlich etwas Gutes, aber ist ja irgendwie auch seltsam.
Neues bei test.de:
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.04.2017
Aktenzeichen: 2-04 O 220/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Das Landgericht verurteilte einen Audi-Vertragshändler, den Kaufpreis für einen Audi Q3 2.0 TDI quattro abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 250 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten und den Wagen zurückzunehmen. Der Käufer durfte vom Kaufvertrag zurücktreten ohne zuvor Nacherfüllung zu fordern und eine Frist zu setzen. Die Nachrüstung sei dem berechtigten Verdacht ausgesetzt, Folgeprobleme nach sich zu ziehen.
[neu 08.05.2017]
Zitat:
@transarena schrieb am 8. Mai 2017 um 17:00:33 Uhr:
Ich möchte mal diesen Beitrag von Quarkfrosch hierher-verlinken, weil der lesenswert ist.
http://www.motor-talk.de/.../...h-dem-softwareupdate-t5567865.html?...
Danke @Quakfrosch für den tollen Beitrag auch an dieser Stelle sowie @transarena, der mich/uns an wiederum anderer Stelle darauf aufmerksam gemacht hat. Es hat zwar nicht direkt mit "rechtlichen Schritten" zu tun, ist aber für den Einen oder die Andere hier trotzdem interessant bzw. für deren Anwälte (keine Ahnung, ob/was man davon für eine Klageschrift verwenden könnte, aber etwas mehr Hintergrundwissen ist vorteilhaft). 😉
Zitat:
08.05.2017 Die niederländische Stiftung Stichting Volkswagen Car Claim und die Kanzleien Baum Reiter & Kollegen und Gansel Rechtsanwälte bieten jetzt deutschen Besitzern von Skandalautos an, gerichtlich gegen Volkswagen vorzugehen. Kunden mit und ohne Rechtsschutzversicherungen können unter vw-verhandlung.de wählen, ob sie ihr Auto zurückgeben, Ersatz für die Wertminderung fordern oder über den Autokreditwiderruf gegen Volkswagen vorgehen wollen. Das gaben die Rechtsanwälte Timo Gansel, Julius Reiter und Gerhard Baum bei einer Pressekonferenz in Berlin bekannt.
Kosten für Autobesitzer ohne Rechtsschutzversicherung: 29 Prozent des finanziellen Vorteils, den das Vorgehen am Ende bringt, höchstens allerdings 2 900 Euro. VW habe sich Verhandlungen mit der niederländischen Stichting verweigert. Die Stichting habe keine Möglichkeit, VW zu Verhandlungen über Zahlungen an deutsche Autofahrer zu zwingen. Gleichwohl hoffen Stichting und Anwälte auf eine außergerichtliche europäische Lösung für alle Verbraucher. Dazu sei es aber offensichtlich nötig, juristischen Druck auf das Unternehmen auszuüben. Die Rechtsanwälte wollen gleichzeitig auch für europäische Verbaucherschutzorganisationen die Herausgabe der mit den Skandalautos erwirtschafteten Gewinne verlangen.
Quelle: https://www.test.de/.../
@AlphaOmega
Danke für den Hinweis hier!
Nachdem ich mich damals bei Stichting eingetragen hatte, dies aber nach Aussage des Text wohl nichts bringt, habe ich mein Ansprüche gegen den Händler / die VAG, nun über VW-Verhandlung.de online geltend gemacht.
Ich möchte gerne, dass die (Händler oder VAG) meinen Betrugsdiesel zurück nehmen, und mir den Restwert auszahlen oder den Passat in Zahlung nehmen. Ist zumindest meine Wunschvorstellung.
Update habe ich verweigert, Rechtschutzversicherung ist vorhanden, und nun warte ich einfach mal ab.
Es gibt bei test.de (wo die Urteile aufgelistet werden) etliche Kanzleien/Rechtsanwälte, die offenbar schon Erfolge hatten - sowohl kleinere Teams, als auch größere. Man muss aufpassen, dass eine "Fabrik" trotzdem immer auch den Einzelfall im Blick behält. Diese großen Kanzleien haben andererseits den Vorteil von Synergien. Am Ende kommt es auch auf die Vorlieben des Mandanten an, was die Art der Kommunikation angeht, ob die Chemie stimmt und Mandant und Anwalt/Kanzlei ein gemeinsames Ziel verfolgen.
Urteil gegen VW-Manager in Detroit am 26.07.2017:
Zitat:
Der in den USA inhaftierte VW-Manager James L. muss weiter auf seine Strafe warten. Das erste Gerichtsurteil im Dieselskandal wurde verschoben. Dem Kronzeugen drohen bis zu fünf Jahre Haft und 250.000 Dollar Geldstrafe.
...
Mehr dazu dort:
http://mobil.n-tv.de/.../...elgate-Urteil-im-Juli-article19816665.html
Ob nach dem Urteil auch brauchbare Informationen für deutsche Gerichte bekannt werden?
Zitat:
Experten erwarten dramatische Wertverluste für Diesel-Pkw
Bislang konnten die drohenden Fahrverbote den Gebrauchtwagenpreisen für Dieselautos nichts anhaben. Doch Experten warnen: Das wird sich bald ändern und dann werden Besitzer schnell reagieren müssen.
...
Mehr dazu dort:
https://www.welt.de/.../...amatische-Wertverluste-fuer-Diesel-Pkw.html
Zitat:
Warum wird die Autoindustrie an die Wand gefahren?
Vor Jahren war der Diesel Gold wert. Jetzt gilt er als Sündenbock für alles, was mit Luftverschmutzung zu tun hat. Dass wir nicht einmal aus Fehlern wie der Energiewende lernen können!
...
Mehr dazu dort:
https://www.welt.de/.../...die-Autoindustrie-an-die-Wand-gefahren.html
Hinweis..
Myright hat mir geschrieben...
Zitat:
Es geht los! Da VW nicht freiwillig zahlt, haben wir den Anmeldestop der Sammelklage auf den 30. Juni 2017 gelegt; die Klage soll durch Anwaltskanzlei Hausfeld bis zum Herbst eingereicht werden.
Das heißt, ab dem 1 Juli kann man sich nicht mehr bei Myright anmelden.
Klagen Sie gegen Volkswagen