Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Ich beobachte den Verlauf der Klagen gegen die Volkswagen AG mit großem Interesse und nehme so viele "Erfahrungen" auf und mit wie möglich. Der Anspruch aus § 823 II BGB i.V.m. § 263 StGB gegen den Konzern steht hier doch sehr ernsthaft zur Debatte. Aktuell sieht es für die Kläger offenbar recht gut aus, die Entscheidungen der OLGe stehen aber noch aus. Bauchschmerzen habe ich - persönlich - hinsichtlich der "Stoffgleichheit" beim Betrug, hier fehlt es bisher an einer wertneutralen öffentlichen Erörterung der Pro- und Contra-Argumente. Erste Schadensersatzklagen gegen den Konzern mussten außerdem schon wegen örtlicher Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts verwiesen werden, da hier ein spezieller Gerichtsstand (Ort, an dem der Schaden entstanden ist) gilt. Gegen Händler und Konzern als Gesamtschuldner erhobene Verfahren werden hierdurch auseinandergerissen. Es bleibt weiterhin - in vielerlei Hinsicht - spannend!

Ich kann nicht feststellen, dass die Beklagten in der ersten Instanz vergleichsbereit sind. Es mag Einzelfälle geben.

Der Drops gegen meinen Händler ist imho gelutscht, die Nachbesserung etwies sich in meinem Fall bisher - objektiv - als erfolgreich. Ich will ihn ja auch nicht übervorteilen, sondern nur meine Rechte für den Fall sichern, dass ich der Dumme sein und auf einem etwaigen Schaden sitzen bleiben soll. Da erlaube ich mir doch, ein Wörtchen mitzureden. :-)

Da Du es ansprichst: Ein mir bekannter Anwalt schlug vor, gegen die VW AG am LG Braunschweig und gegen den Händler am anderen zuständigen Gericht zu klagen. Das scheint ja korrekt zu sein, aber gibt es nicht auch die Notwendigkeit, Prozessökonomie zu wahren?

Eben in der Tagesschau hieß es, dass ein US-Richter in Detroit einem mit VW ausgehandelten Vergleich zustimmt, nachdem VW in einigen Punkten Betrug zugegeben hat. Es gibt dazu auch ein Dokument, wo das sehr deutlich wird. Falls ich den Link nochmal finde, trage ich das gerne nach.

Das mit der Stoffgleichheit habe ich nicht verstanden (bin kein Jurist), mache mich aber noch schlau. Danke auch für diesen Hinweis.

Jetzt (21.04., ab 20:15) läuft auf 3sat "Das Märchen vom sauberen Auto" - irre, was diverse Hersteller da so "mauscheln", wobei die gesetzlichen Regelungen leider gerade dazu einladen.

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 21. April 2017 um 20:27:12 Uhr:


Jetzt (21.04., ab 20:15) läuft auf 3sat "Das Märchen vom sauberen Auto" - irre, was diverse Hersteller da so "mauscheln", wobei die gesetzlichen Regelungen leider gerade dazu einladen.

Und hier in der Mediathek....
http://www.ardmediathek.de/.../Video?...

Und hier eine Zusammenfassung: Inhalt

Die Sendung war übrigens eine Wiederholung - sie lief bereits letztes Jahr:
betrifft: ... | 26.10.2016 | 20.15 Uhr | 44:13 min

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Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 21. April 2017 um 20:27:12 Uhr:


...

Eben in der Tagesschau hieß es, dass ein US-Richter in Detroit einem mit VW ausgehandelten Vergleich zustimmt, nachdem VW in einigen Punkten Betrug zugegeben hat. Es gibt dazu auch ein Dokument, wo das sehr deutlich wird. Falls ich den Link nochmal finde, trage ich das gerne nach.
...

Es heisst "Statement of Facts" (SoF) - siehe Artikel im Handelsblatt:
http://www.handelsblatt.com/.../19243196.html

Link zum Dokument (das SoF beginnt ab Seite 43 (von 86):
http://www.handelsblatt.com/.../...ldanerkenntnis_vw_dieselaffaere.pdf

Inwieweit das SoF auf DE übertragbar ist, weiß ich nicht, denn darin heisst es:

Zitat:

All references to legal terms and emissions standards, to the extent contained herein, should be understood to refer exclusively to applicable U.S. laws and regulations, and such legal terms contained in this Statement of Facts are not intended to apply to, or affect, VW AG's rights or obligations under the laws or regulations of any jurisdiction outside the United States.

Dann auf Seite 53/86 (bzw. Seite 11 des SoF):

Zitat:

31. From approximately May 2006 to approximately November 2015, VW AG, through Supervisors A-F and other VW employees, agreed to deceive U.S. regulators and U.S. customers about whether the Subject Vehicles and the Porsche Vehicles complied with U.S. emissions standards.

Für die Klagen gegen den Hersteller aus § 823 BGB sollte der besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung beachtet werden, guckstu die §§ 13 ff., 32 ZPO. § 29 ZPO regelt den Gerichtsstand des Erfüllungsortes. Offenbar ein weiteres Terrain für unterschiedliche Rechtsauffassungen bzw., um Klagen bei bekanntermaßen käuferfreundlichen Gerichten anhängig zu machen.

Ah, vielen Dank - schon wieder ein wirklich guter Tipp von Dir! 🙂

Übrigens:
Wer seinen VW-Kauf mit einem Kredit bei der VW-Bank finanziert hat und man dabei von einem sog. verbundenen Geschäft sprechen kann (d.h. der Kreditabschluss ist verbunden dem mit Kaufvertrag), sollte einmal den Kreditvertrag bzgl. der Widerrufsbelehrung (nicht nur) genauer anschauen (lassen). Viele Kreditverträge enthielten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, weshalb das Recht zum Widerruf der auf den Kreditvertrag gerichteten Willenserklärung nicht erloschen ist (genauer: der Fristlauf hat gar nicht begonnen). Man kann solche Kreditverträge also auch noch Jahre später widerrufen (vor allem bei Immobilienkrediten ist das ein großes Thema und als "Widerrufsjoker" recht bekannt). Als Folge des Widerrufs des Kreditvertrags zur Finanzierung des Autokaufs dürfte in aller Regel auch der Kaufvertrag automatisch widerrufen werden und damit sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Das kann für Betroffene des VW-Abgasskandals eine Möglichkeit sein, sich auf "elegantere" Weise vom Fahrzeug zu trennen, aber auch hier sollte man sich von einem fähigen (Fach-)Anwalt beraten lassen. Mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken sollte auch das Prozesskostenrisiko überschaubar sein.

Anbei ein Artikel dazu bei test.de:
VW, Skoda, Seat, Audi: Lukrative Rück­gabe-Chance für Auto­käufer

(danke an transarena für den Hinweis in einem anderen Thread!)

Durch einen berechtigten Widerruf des Darlehnsnehmers wird das Vertragsverhältnis in ein Rückabwicklungsverhältnis umgewandelt. Hierbei können sich für den Darlehnsnehmer bei der Rückgabe der beiderseitigen Leistungen Vorteile ergeben, wenn der marktübliche Zins niedriger ist als der mit dem Darlehnsgeber vertraglich vereinbarte Zinssatz. Das ist bei Autofinanzierungen zu einem Zinssatz von 0 bis 2,99 % bereits recht fraglich.

Bei verbundenen Geschäften kann der Widerruf des Darlehnsvertrags in der Tat auch das Geschäft beenden, für welches das Darlehn in Anspruch genommen wurde. In der Regel ist es aber anders herum: Das Hauptgeschäft wird widerrufen, und der Darlehnsvertrag geht mit ihm den Bach hinunter. Ob der "Schachzug" Widerruf des Autokreditvertrags die gewünschten Reflexe im Hinblick auf den Autokaufvertrag erzeugt, ist eine durchaus clevere, aber schwierig zu beantwortende Frage. Eine weitere Rechtsfrage, die geeignet ist, durch die Instanzen getrieben zu werden.

Rechtsdienstleister mögen die Entscheidungen der OLGe und des BGH mit Spannung erwarten und mit dem Abgasskandal zunächst gute Umsätze generieren, aber was ist mit denjenigen, die ihr Auto eigentlich in absehbarer Zeit loswerden wollen oder mit denjenigen, die das Kostenrisiko des 3-Instanzen-Zuges tragen (Rechtsschutzversicherer, Vater Staat im Falle der Prozesskostenhilfe)?

Es gibt Autokäufer, die Klage eingereicht haben und ihr Auto seitdem nicht mehr nutzen, um die Nutzungsentschädigung nicht weiter wachsen zu lassen. Ist das nicht absurd?

Die Rechtsprechung wird den Schadensbegriff auf jeden Fall mal wieder sehr intensiv unter die Lupe nehmen müssen. Hier erwarte ich sehr interessante neue Urteile.

Ich könnte den Konzern für seine Betrügereien im groß angelegten Stil ebenfalls im Geiste verwursten, aber es kann schon auch der Eindruck entstehen, dass der Abgasskandal in rechtsmissbräuchlicher Weise dazu benutzt werden soll, um mit den Vorteilen aus einer für die Käufer günstigeren Berechnung der Abnutzung Profit zu schlagen. Einige VW-Käufer befinden ist ja regelrecht im Klagerausch. Noch nie haben sich Anwaltskanzleien, was vor ein paar Jahren noch wettbewerbsrechtlich heftigst abgemahnt wurde, so massiv neue Domains einrichten lassen und ein Rechtsphänomen unter Selbstbeweihräucherung so direkt beworben. Eine Kanzlei behauptet von sich auf ihrer HP, als erste und "einzige" Kanzlei erfolgreich geklagt zu haben. Der wahre wirtschaftliche Erfolg stellt sich aber nur bei einem Anerkenntnis des Beklagten oder einem für den Kläger positiven Vergleich, aber eigentlich "nur" bei einem für ihn günstigen rechtskräftigen Urteil ein. Ob bzw. dass die von der werbenden Kanzlei erwirkte Gerichtsentscheidung in Rechtskraft erwachsen ist, wird nicht berichtet.

Diesem munteren Treiben kann der Grundsatz von Treu und Glauben durchaus Grenzen setzen. Ich frage mich, wie es wohl wäre, wenn der BGH, wenn die Revision zu den Grundsatzfragen zugelassen wird, allen Anspruchsstellungen, außer der des Nachbesserungsanpruchs gegen den Verkäufer, in etwa zwei bis vier Jahren eine deutliche Absage erteilt (voraussehbar ist dies allerdings durchaus nicht)? Dann werden alle völlig verkatert aus ihrem "Abgasrausch" erwachen. ;-)

Yo, es ist dasselbe Spiel Wie beim Widerrufsjoker: vor allem die Kanzleien verdienen. Aber ich als Verbraucher war auch zufrieden. 😉

Wichtig bitte lesen:
http://www.t-online.de/.../...-verbraucherschutz-warnt-betroffene.html

Zitat:

21.04.2017

Am 27. April 2017, 9:30 Uhr, verhandelt der 28. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm im Saal B 301 des Oberlandesgerichts Hamm den Rechtsstreit einer VW-Kundin aus Schwerte gegen eine VW-Vertragshändlerin aus Dortmund.

Die klagende Kundin verlangt vom beklagten Autohaus die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen im Januar 2014 für ca. 22.000 Euro erworbenen Neuwagen vom Typ VW-Beetle. Bei dem Fahrzeug führte die Beklagte mehrfach Reparaturen an der Fensteranlage aus. Der Beetle verfügt zudem über einen 2,0 l Dieselmotor (EA 189 EU5) mit einer Software, die Abgaswerte - nach Auffassung der Klägerin - in unzulässiger Weise beeinflusst. Im Hinblick auf diese Umstände begehrt die Klägerin, die auch die Anfechtung des Kaufvertrages erklärt hat, die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des Fahrzeugs.

Das Landgericht Dortmund hat die Klage in erster Instanz abgewiesen (Urteil des Landgerichts Dortmund vom 12.05.2016, Az. 25 O 6/16). Die Anfechtung des Kaufvertrages sei nicht begründet, so das Landgericht, weil die Klägerin von der Beklagten nicht arglistig getäuscht worden sei. Im Hinblick auf manipulierte Abgaswerte sei das Fahrzeug zwar mangelhaft. Dieser Mangel und ebenso ein eventuell noch quietschendes Fenster als Mangel an der Fensteranlage seien aber nicht so erheblich, das sie einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen könnten.

Gegen dieses Urteil wendet sich die Klägerin mit ihrer Berufung, mit der sie ihr Klageziel weiterverfolgt. Über die Berufung wird der 28. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 27. April 2017 mündlich verhandeln. Zu der Verhandlung sind das persönliche Erscheinen der Parteien und die Ladung eines Zeugen angeordnet worden.

Mündliche Verhandlung des 28. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm am 27. April 2017, 09:30 Uhr im Oberlandesgericht Hamm, Saal B 301, Az. 28 U 118/16.

Quelle:

https://www.justiz.nrw/.../index.phpUpdate:

Zitat:

Der 28. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat heute den für morgen vorgesehenen Verhandlungstermin in dem Rechtsstreiteiner VW-Kundin aus Schwerte gegen eine VW-Vertragshändlerin aus Dortmund (Az. 28 U 118/16 OLG Hamm) aufgehoben.

Die Klägerin hat ihre Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Dortmund vom 12.05.2016 (Az. 25 O 6/16 LG Dortmund) mit einem dem Oberlandesgericht Hamm gestern übermittelten Schriftsatz zurückgenommen und mitgeteilt, die Parteien hätten sich außergerichtlich verständigt.

Die für den 27. April 2017 vorgesehene mündliche Verhandlung des 28. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm im Rechtsstreit 28 U 118/16 findet nicht statt.

Quelle:

https://www.justiz.nrw/.../index.php

Was der Klägerin angeboten wurde, werden wir wohl nie erfahren, aber ggf. war es mehr als sie in ihrer Klage gefordert hatte. Evtl. wurde ihr die Zahlung eines Nutzungsentgelts erlassen - wer weiß?

Folgendes Thema wurde hier ja bereits erwähnt - jetzt erscheint es auch in der "Chronik" bei test.de:

Zitat:

24.04.2017 Zusatzchance für VW-Skandal-Opfer, die ihren Wagen mit einem Kredit der VW-Bank oder ihrer Zweigstellen bei Seat, Skoda und Audi finanziert haben: Sie können ihren Kreditvertrag widerrufen und sind dann berechtigt, den Wagen zurückzugeben – bei ab 14. Juni 2014 abgeschlossenen Kreditverträgen sogar ohne für die mit dem Auto gefahrenen Kilometer zahlen müssen. Möglich machen es Fehler in den VW-Bank-Kreditverträgen. Alle Einzelheiten und Tipps dazu sowie einen Mustertext für den Widerruf unter test.de/autokreditwiderruf.

Jetzt auch offiziell bei Dejure:

OLG Hamm - 28 U 118/16 - Verfahren ohne Entscheidung erledigt
Vorinstanz: LG Dortmund, 12.05.2016 - 25 O 6/16 -

http://www.br.de/.../vw-abgasskandal-zivilklagen-nuernberg-100.html

Nochmals herzlichen Dank für den Hinweis auf den Bericht!

Leider werden dort keine Az. oder Termine genannt. Ich frage mich bei solchen Berichten, a) woher die stammen und b) wozu sie überhaupt geschrieben werden, wenn es keinerlei Angaben zu den Verfahren an sich gibt (wenigstens Datum + Az.).

Falls also jemand ein paar Hintergrund-Infos dazu hat, bitte hier melden. Vielen Dank.

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