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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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15458 Antworten
VW ist es offensichtlich bislang gelungen, eine höchstrichterliche Entscheidung zu verhindern, indem man in Fällen, in denen nach Bekundungen des Gerichts eine Niederlage droht, die Kläger klaglos stellt.
Wie der BGH letztlich entscheiden wird, dürfte offen sein. Würde dem Wandlungsbegehren durchweg stattgegeben bzw eine sittenwidrige Schädigung seitens VW angenommen werden, käme auch in Deutschland auf VW ein kaum noch zu verkraftender Riesenschaden zu. Da stellt sich dann auch die Frage, ob das volkswirtschaftlich noch vertretbar und wünschenswert ist.
An einem Niedergang des VW-Konzerns kann niemand in Deutschland ein Interesse haben.
Mit diesem Argument kann man noch viele Jahre der Automobil-Industrie (u.a. Branchen) Tür und Tor für weitere Betrügereien offenhalten. Es ist das ewige Argument der gefährdeten Arbeitsplätze. Millionen(!) betrogener VW-Kunden sollen in Europa auf Schadenersatz verzichten, damit VW (und die Politiker) nichts aus der Sache lernen? Ich bin sehr dagegen - auch wenn ich die Sorgen der bei VW oder bei von VW abhängigen Betrieben etc. Beschäftigen verstehe. Aber trotzdem sollten betroffene VW-Kunden nicht den Mut verlieren, ihre Rechte - notfalls gerichtlich - durchzusetzen. Von mir aus kann VW den Klägern lukrative Angebote (unter Vereinbarung von Stillschweigen) machen, damit die ihre Klagen fallen lassen (ich würde mich ggf. auch "kaufen" lassen - aber das kommt dann sehr auf den Fall/das Angebot an).
Das Ganze erinnert sehr stark an den sog. "Widerrufsjoker" bei (Immobilien-)krediten, welcher die Banken in arge Bedrängnis gebracht hat und immer noch bringt. Allerdings gibt es seit einiger Zeit bereits wegweisende (und meist verbraucherfreundliche) Entscheidungen des BGH. Beim VW-Skandal dürfte es bis zu BGH-Entscheidungen noch 2-3 Jahre dauern (so meine persönliche Einschätzung).
Man kann noch warten, bis zumindest verbraucherfreundliche OLG-Entscheidungen in Sachen VW ergehen, aber man muss dabei aufpassen, Fristen (Verjährung) nicht zu versäumen - sonst ist's Essig. Andererseits sehe ich weniger Gründe, eine Klage nicht schon jetzt auf den Weg zu bringen. Mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken und einem ordentlichen Anwalt sollte man gute Chancen haben, sich mit VW wenigstens zu einigen/vergleichen. Ob dabei mehr heraus kommt als man ursprünglich in der Klage gefordert hat, ist sicherlich ebenfalls einzelfallabhängig. Aber auch hier gilt m.E. der alte Spruch: "Gier frisst Hirn", d.h. man sollte es nicht übertreiben.
Der Volltext der Urteilsbegründung ist da:
LG Paderborn, 07.04.2017 - 2 O 118/16 - Auszug (Tenor):
Zitat:
Die Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs VW Tiguan Sport & Style BM Techn. 2,0 TDI mit der Fahrgestellnummer … an den Kläger 24.157,26 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.04.2016 zu zahlen.
Und weiter aus dem Urteil einige Anmerkungen hinsichtlich der Anrechenbarkeit bzgl. der arglistigen Täuschung:
Zitat:
Dabei verkennt die Kammer nicht, dass die Beklagte im vorliegenden Fall Dritte und damit nicht Vertragspartnerin des Klägers war. Grundsätzlich ist der Schadensersatz gem. § 826 BGB, der auf die Befreiung einer durch Täuschung eingegangen vertraglichen Verbindlichkeit abzielt, in Art und Umfang nur gegen den direkten Vertragspartner möglich (vgl. MünchKomm/Wagner, 7. Auflage 2017, § 826, Rn. 53). Ein Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages kann aber auch gegenüber Dritten bestehen (vgl. OLG München, Urt. v. 20.08.1999, Az.: 14 U 860/98). Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass der Käufer eines Gebrauchtwagens, den er von einem Kfz- Händler gekauft hat, und der einen schweren Vorschaden aufweist, von dem privaten Verkäufer, der den Vorschaden beim Verkauf arglistig verschwiegen hatte, Schadensersatz in der Weise verlangen kann, dass er so gestellt wird, als hätte er das Fahrzeug nicht von dem Kfz- Händler gekauft.
Die Argumentation des Oberlandesgerichts München greift auch im vorliegenden Fall. Ohne das Verschweigen der Beklagten hinsichtlich des Einsatzes der sog. Prüfstandsentdeckungssoftware hätte der Kläger das streitgegenständliche Fahrzeug nicht erworben. Damit kann der Kläger von der Beklagten aufgrund der von dieser ihm gegenüber bedingt vorsätzlich vorgenommenen Schädigung gemäß § 826 BGB Ersatz des ihm daraus entstandenen Schadens verlangen. Sein „negatives Interesse“ geht dabei nicht nur auf den möglicherweise eingetretenen Wertverlust, er kann vielmehr von der Beklagten auch die Herstellung des Zustandes verlangen, der ohne den Kauf des Fahrzeugs bestehen würden.
[...]
Der Anspruch auf Ersatz außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.242,82 € ergibt sich aus den §§ 826, 249 Abs.1 BGB. Bei einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung sind die Anwaltskosten Teil des zu ersetzenden Schadens.
Folgende Info kam heute von einem Mitstreiter:
Kuechenchef schrieb am 28.04.2017 um 11:17 und 12:02 Uhr:
Zitat:
LG Hamburg 318 O 35/17
Im oben aufgeführten Aktenzeichen hat das LG Hamburg bereits am 7. März 2017 ein Versäumnisurteil gegen die Volkswagen Automobile Hamburg GmbH erlassen, gegen das Einspruch eingelegt wurde. Termin zur mündlichen Verhandlung ist im August 2017. Die Volkswagen-Tochter wurde zur Rücknahme eines VW Sharan 2,0 TDI verurteilt gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung auf Basis von 250.000 km Lebensleistung. Besonderheit des Falles ist, dass Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung und hilfsweise Rücktritt vom Kaufvertrag geltend gemacht wurden. Das Gericht musste sich noch nicht zur Frage der Zurechnung des Verhaltens bzw. der Kenntnis der Volkswagen AG im Konzern äußern wegen der Säumnis der Beklagten, hat aber antragsgemäß geurteilt (Klage also schlüssig).
P.S. Vielen Dank für diese tolle Seite, wohl der einzige richtige Lichtblick für Dieselskandal-Getäuschte in Deutschland derzeit, viele valide Informationen.
Ich hörte, dass das Dr. Sebastian Baum, Wellingsbütteler Landstraße 170, 22391 Hamburg erstritten hat.
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 27. April 2017 um 14:53:04 Uhr:
http://www.br.de/.../vw-abgasskandal-zivilklagen-nuernberg-100.html
Kommentar zu den Urteilen am LG Nürnberg-Fürth von Herrn Herrmann bei test.de vom 28.04.2017 um 09:12 Uhr:
Zitat:
Ich weiß auch nicht genaueres. Es ist aber bestätigt, dass VW und/oder Händler in mindestens zwölf weiteren Fällen verurteilt sind, bei drei weiteren Entscheidungen ist noch unbekannt, was die Gerichte jeweils verkündet haben. Die Details werden wohl bekannt werden, wenn die Urteilsbegründungen den Anwälten vorliegen, vorher äußern die sich ungern.
Klagen gegen VW: Gericht gibt 9 Nürnbergern Recht:
Zitat:
Für den VW-Konzern wird die Luft immer dünner. Quer durch die Republik urteilten die Gerichte bereits gegen den Konzern - am Donnerstag gab auch das Landgericht Nürnberg-Fürth neun Klägern gegen den VW-Konzern sowie VW-Autohäuser in Mittelfranken recht.
...
Mehr dazu dort:
http://www.nordbayern.de/.../...-gibt-neun-nurnbergern-recht-1.6054819
Das scheint mit dem hier zusammenzuhängen:
http://www.br.de/.../vw-abgasskandal-zivilklagen-nuernberg-100.html
Aktuelle Ausgabe des Finanztip-Newsletters zu VW:
Zitat:
28.04.2017 Rechtsanwälte Rogert & Ulbrich und Stoll & Sauer berichten: Allein gestern haben Gerichte in Fällen der beiden Kanzleien mindestens zwölf Urteile zugunsten von VW-Skandalautobesitzern verkündet. In drei weitere Fällen in Berlin, Düsseldorf und Wiesbaden ist noch nicht bekannt, wie die Gerichte jeweils entschieden haben. Es liegen jetzt mindestens verbraucherfreundliche Gerichtsurteile zum VW-Skandal vor. Pro Kläger entscheiden bisher folgende Landgerichte: Aachen, Arnsberg, Baden-Baden (neu), Bochum (neu), Bonn, Braunschweig, Darmstadt (neu), Detmold (neu), Dortmund, Essen, Frankfurt, Hagen, Hamburg, Hildesheim, Karlsruhe, Kleve, Köln (allerdings nicht wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung), Krefeld, Mönchengladbach (neu), München I und II, Münster (neu), Paderborn, Stralsund, Nürnberg (neu), Wuppertal (neu). Gegen den Kläger entscheiden soweit bekannt: Düsseldorf (bis auf eine Ausnahme), Ellwangen (wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung), Fulda, Hannover, Köln (wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung), Limburg, Marburg, . Rechtsanwalt Marco Rogert erwartet in den kommenden Wochen eine Reihe weiterer verbraucherfreundlicher Urteile. Mit den ersten Oberlandesgerichtsurteilen rechnet er bis Sommer; er glaubt, dass Hamm und München verbraucherfreundlich entscheiden. Wie Celle urteilt, hält er für offen.
Quelle: https://www.test.de/.../
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.04.2017
Aktenzeichen: 9 O 4238/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Das Landgericht verurteilte VW zu Schadenersatz. Der Hersteller muss einen VW Caddy Trendline zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Weitere Details sind noch nicht bekannt.
[neu 28.04.2017]
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.04.2017
Aktenzeichen: 9 O 6119/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Das Landgericht verurteilte VW zu Schadenersatz. Der Hersteller muss einen VW Passat CL Bluemotion zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Sachmangelrechte gegenüber dem freien Händler, der den Wagen verkauft hatte, waren bereits verjährt. Weitere Details sind noch nicht bekannt.
[neu 28.04.2017]
Landgericht Hamburg, (Versäumnis-)Urteil vom 07.03.2017
Aktenzeichen: 318 O 35/17 (nicht rechtskräftig)
Klägerinvertreter: - (Der Ehemann der Klägerin ist Rechtsanwalt und hat sie vertreten, er möchte nicht genannt werden.)
Besonderheit: Das Landgericht Hamburg verurteilt die VW Automobile Hamburg GmbH dazu, den Kaufpreis für einen VW Sharan 2.0 TDI abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 250 000 Kilometern errechneten Entschädigung für die gefahrenen Kilometer zu erstatten und den Wagen zurückzunehmen. Die Käuferin sah sich vor allem arglistig getäuscht. Hilfsweise machte sie Rechte aus dem Rücktritt vom Kaufvertrag über den Wagen geltend. Der Anwalt von VW Hamburg hatte zunächst darauf verzichtet, Klagabweisung zu beantragen. Das Gericht berücksichtigte daraufhin nur die Darstellung des Falls durch die Klägerin. Auf dieser Grundlage hielt das Gericht die Forderung für berechtigt und erlies daraufhin ein Versäumnisurteil. Dagegen hat VW Hamburg Einspruch eingelegt. Termin zur erneuten mündlichen Verhandlung des Falls ist jetzt im August.
[neu 28.04.2017]
Landgericht Stade, Urteil vom 08.12.2016
Aktenzeichen: 3 O 123/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Karch, Grabow, Röhler & Partner, Cuxhaven
Besonderheit: Das Landgericht Stadt verurteilte einen Autohändler dazu, den Kaufpreis für einen VW Tiguan Sport & Style 2.0 TDI abzüglich einer auf der Basis einer Gesamtfahrleistung von 250 000 Kilometern errechneten Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer zu erstatten und den Wagen zurückzunehmen.
[neu 28.04.2017]
Quelle: https://www.test.de/.../
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 28. April 2017 um 19:34:50 Uhr:
Aktuelle Ausgabe des Finanztip-Newsletters zu VW:
http://www.finanztip.de/finanztip-email/aktuell/?utm_campaign=KW201717
Wer dort schon weitergelesen hat, wird festgestellt haben, dass es dort auch einen Hinweis auf eine "geheime Liste" des KBA gibt, auf der Fahrzeuge (verschiedener Hersteller) vermerkt sind, die laut Messungen mehr als 10% als angegeben verbrauchen sollen (gemessen mit dem offiziell gültigen Fahrzyklus NEFZ!). Nach dem Beschluss des BGH vom 08.05.2007 - VIII ZR 19/05 - ist ein Fahrzeug mangelhaft, wenn es mehr als 10% Kraftstoff als angegeben verbraucht.
Weitere Links zum Thema:
http://www.finanztip.de/vw-abgasskandal/
http://www.finanztip.de/spritverbrauch-reklamieren/
Die Taz berichtete über die o.g. Liste am 20.04.2017:
Zitat:
Das Märchen vom Diesel
Autos mit Dieselmotor gelten als Klimaschützer. Doch interne Messungen der Behörden belegen längst, dass das nicht stimmt.
...
VW etwa bestätigt auf Anfrage der taz, man habe auf die Messungen des KBA reagiert und im sogenannten „CoP“-Verfahren (Conformity of Production) die Abgaswerte für die betroffenen Modelle nachträglich nach oben korrigiert.
Mehr dazu dort:
Die zuletzt mit Presseinformation Nr. 9/17 vom 21.04.2017 aktualisierte Terminübersicht über die mündlichen Verhandlungen des Landgerichts Braunschweig für Klagen von Pkw-Käufern im Zusammenhang mit der sogenannten „Diesel-Thematik" wird wie folgt aktualisiert (zur Vereinfachung wird auch bei Klägerinnen und klagenden Unternehmen der Begriff „Käufer" verwendet):
- 09.05.2017, 11 O 3813/16 (VW als Leasinggeber gegen Leasingnehmer)
- 11.05.2017, 11 O 3706/16 (Käufer gegen Autohaus)
- 11.05.2017, 11 O 3683/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
- 11.05.2017, 11 O 3697/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
- 18.05.2017, 3 O 1137/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
- 18.05.2017, 3 O 682/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
- 18.05.2017, 3 O 1276/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
- 19.05.2017, 11 O 3605/16 (Käufer gegen VW als Hersteller und Verkäufer)
- 19.05.2017, 11 O 4153/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
- 19.05.2017, 11 O 3672/16 (Käufer gegen VW als Hersteller und Verkäufer)
- 26.05.2017, 11 O 3705/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
- 26.05.2017, 11 O 4093/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
- 26.05.2017, 11 O 211/17 (Klage gegen VW als Hersteller)
- 29.05.2017, 2 O 1216/16 (Käufer gegen VW als Hersteller und Verkäufer)
- 29.05.2017, 11 O 4153/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
- 30.05.2017, 11 O 105/17 (VW als Leasinggeber gegen Leasingnehmer)
Quelle:
http://...unschweig.niedersachsen.de/.../live.php?...
http://...cht-celle.niedersachsen.de/.../...ipulierten-pkw-153570.html
Verfahren wegen Nachbesserung eines abgasmanipulierten PKW
OLG Celle
Ganz großes Kino:
Urteil gegen die VW AG:
Zitat:
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.04.2017
Aktenzeichen: 8 O 2404/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht verurteilte VW zu Schadenersatz wegen Betrugs. Der Hersteller muss einen VW Tiguan zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer auf Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 300 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung erstatten. Verantwortlich für den Abgasbetrug seien Ex-Vorstandsvorsitzender Martin Winterkorn und Ulrich Hackenberg, von Januar 2007 an für die Entwicklung zuständiges Vorstandsmitglied der Volkswagen AG.
Das hätten die VW-Anwälte zwar bestritten, aber das sei „ungenügend und unglaubwürdig“, heißt es in der Urteilsbegründung; der Betrug gelte daher nach den Regeln der Zivilprozessordnung als zugestanden. VW müsse wissen, wer die Verantwortung für die betrügerische Motorsteuerung habe und dürfe deshalb nicht einfach behaupten, dass nicht klar sei, wann der Vorstand informiert wurde. Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung wegen Sachmangelhaftung, siehe unten.
[neu 02.05.2017]
In demselben Verfahren erging das Urteil auch gegen den Auto-Händler:
Zitat:
Besonderheit: Das Landgericht verurteilte einen Autohändler dazu, einen VW Tiguan zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer auf Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 300 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung erstatten. Die betrügerische Motorsteuerung stelle einen Sachmangel dar. Vom Händler Nacherfüllung zu verlangen und dafür eine Frist zu setzen, sei unzumutbar, da nicht klar gewesen sei, ob die Änderung der Motorsteuerung durch VW geeignet ist, den Mangel zu beseitigen. Gleichzeitig verurteilte das Gericht VW als Hersteller zum Schadenersatz wegen Betrugs, siehe dazu oben in der Urteilsliste unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen die Volkswagen AG“.
[neu 02.05.2017]
Quelle: https://www.test.de/.../
Diejenigen Autokäufer, die gegen ihre Händler klagen, müssen das angerufene Gericht davon überzeugen, dass dem Käufer die Duldung der Nachbesserung durch Aufspielen des Software-Updates und ggf. Einbau von Teesieben nicht zuzumuten ist. Die Gerichte in diesem Punkt zu überzeugen, wird nicht unbedingt dadurch erleichtert, dass das KBA die Software und ggf. ergänzendes Weihrauchgedöns genehmigt hat und seit September 2016 Umrüstungen stattfinden, über deren Erfolg es bisher - relativ - wenige negative Berichte gibt.
Der eigentliche "Mangel", der von den Beklagten immer seltener erfolgreich bestritten wird, ist in der unzulässigen Abschalteinrichtung zu sehen. Ob die neue Software etc. zu anderen Problemen führen wird, muss richterlich festgestellt bzw. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unterstellt werden. Die Frage ist hier, ob der verklagte Autohändler beweisen muss, dass Folgeprobleme nicht auftreten werden, oder ob der klagende Autokäufer beweisen muss, das Folgeprobleme eben doch entstehen werden (Frage der Darlegungs- und Beweislast). Hier sind sich die erstinstanzlich angerufenen Landgerichte bundesweit noch uneins. Ein gerichtsfestes Gutachten zur Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Folgeschäden infolge der "Nachbesserungsmaßnahme" dürfte ein paar Euronen kosten. Würde man sich auf die Neutralität des Gerichtsgutachters verlassen können?
In Bezug auf die Nacherfüllungsvariante "Neulieferung" fragen sich einige Richter, ob den Klägern die Hinnahme von maximal zwei Nachbesserungsversuche (vgl. § 440 Satz 2 BGB) nicht "doch" zuzumuten ist, bevor der Verkäufer zur Rücknahme des mangelhaften Fahrzeugs rechtlich verpflichtet ist.
In den Klageverfahren gegen den Hersteller (Schadensersatz wegen Betrugs) wird u.a. die Frage nach dem ungeschriebenen Tatbestandsmerkmal der "Stoffgleichheit" (= Deckungsgleichheit von Schaden und Vorteil) unterschiedlich beantwortet.
Immerhin, für die Juristen bleibt der Fortgang des Abgasskandals spannend - und lukrativ! :-)
Und die Lobbyisten waren offenbar erfolgreich:
Zitat:
Abschlussbericht zum Diesel-Untersuchungsausschuss -
So will die Koalition die Autohersteller reinwaschen
Die Große Koalition will nach SPIEGEL-Informationen im Abschlussbericht zum Abgasskandal alle entlasten: Hersteller, Aufsichtsbehörden und vor allem sich selbst. Sogar die Gesundheitsgefahr durch Stickoxide wird relativiert.
...
Mehr dazu dort:
http://www.spiegel.de/.../...s-untersuchungsausschusses-a-1146083.html
Und auch dort:
http://www.sueddeutsche.de/.../...abgas-skandal-freisprechen-1.3490424
Ob das die Richter in Verfahren gegen VW beeinflussen wird?
Und man könnte zynisch fragen, wozu wir Diesel-Fahrverbote benötigen, wenn die Gesundheitsgefahr durch Stickoxide relativiert wird?