Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
wir sollte alle mal dem Herrn Alexander Dobrindt, von der CSU,eine e-Mail schreiben alexander.dobrindt@bundestag.de
schade das es niemanden gibt der recherchieren kann ob die Herrn in Berlin nicht auch davon gewusst haben von der Betrugssoftware, wie der VW Vorstand
wenn ich das lese .. bekomme ich einen dicken hals...Hat VW gegen diese Pflicht verstoßen, hat sich der Autobauer damit gegenüber seinen Aktionären schadensersatzpflichtig gemacht. und die ,die betrogen wurden ,müssen auch noch zahlen
http://www.nw.de/.../21744487_Klage-Kunde-siegt-ueber-VW.html
Klage: Kunde siegt über VW
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Zitat:
@Broesel13 schrieb am 8. April 2017 um 14:56:13 Uhr:
http://www.nw.de/.../21744487_Klage-Kunde-siegt-ueber-VW.htmlKlage: Kunde siegt über VW
Wenn ich es richtig heraus lese, ist dieser Drops aber noch nicht endgültig gelutscht, da VW wohl in nächst höhere Gerichtsinstanz geht und das Urteil prüfen lässt.
Zitat:
@Magnum_KS schrieb am 7. April 2017 um 16:24:19 Uhr:
wir sollte alle mal dem Herrn Alexander Dobrindt, von der CSU,eine e-Mail schreiben alexander.dobrindt@bundestag.de
schade das es niemanden gibt der recherchieren kann ob die Herrn in Berlin nicht auch davon gewusst haben von der Betrugssoftware, wie der VW Vorstand
Na ja, ich gehe schon davon aus. Jetzt nicht im Detail, aber im Prinzip schon. Genauso wie sie jetzt alles daran setzen um hübsch alles den betrogenen Käufern aufzubrummen. Ich sehe eine sehr aktive Mithilfe der Politik. Die verbiegen Gesetze, wie es gerade passt.
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 8. April 2017 um 14:56:13 Uhr:
http://www.nw.de/.../21744487_Klage-Kunde-siegt-ueber-VW.htmlKlage: Kunde siegt über VW
Wertlos, weil Nutzungsentschädigung die Sache aus Kundensicht bei höherer Laufleistung unattraktiv macht.
Nicht wertlos für andere Kläger, die weniger gefahren sind!
Aber ich wundere mich schon, weshalb Kunden Wertersatz für einen Gebrauchsvorteil zahlen müssen, wenn das Gericht der verurteilten VW AG Betrug bzw. sittenwidrige Handlung bzw. arglistige Täuschung attestiert. Da sollte nach meinem Verständnis kein Wertersatz fällig sein, wie es ja schon einige Gerichte gesehen haben (LG Regensburg und Offenburg z.B., wobei zumindest bei einem, meine in aus der Erinnerung, gerade Arglist kein Thema war). Hat jemand eine Erklärung dafür?
Wenigstens sollte der km-Stand bei Erklärung des Rücktritts gelten und nicht erst ab Rechtshängigkeit oder gar erst zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung.
Und was passiert, wenn es weitergeht zum OLG oder gar BGH? Der Tacho läuft weiter, aber wird das dann auch angerechnet? Hoffentlich nicht.
"Dieselautos: Ist Ihre Stadt auch vom Fahrverbot bedroht?
Das erste Fahrverbot für Dieselautos kommt - in Stuttgart. Doch Umweltschützern und der EU reicht das nicht: Sie fordern Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung auch in 15 weiteren Städten. ..."
Mehr dazu dort:
http://www.spiegel.de/.../...sen-staedten-klagt-die-duh-a-1135799.html
Passend dazu:
Zitat:
Doch keine Fahrverbote in Stuttgart?
Einfahrverbote für ältere Dieselautos in Stuttgart galten als beschlossene Sache. Doch jetzt rudert Baden-Württembergs Ministerpräsident Kretschmann zurück: 'Vielleicht kommen sie nicht.' ...
Mehr dazu dort:
http://www.spiegel.de/.../...hrverbote-fuer-dieselautos-a-1142430.html
Wer hätte das vorher gedacht:
http://www.bild.de/.../...e-kundenklage-erfolgreich-51215942.bild.html
Zitat:
OLG München billigt Rücktritt vom Kaufvertrag
Peinliche Panne für den VW-Konzern in einem Rechtsstreit um einen Skandaldiesel: Ein Händler lässt sich einen Vergleich im Berufungsverfahren viel Geld kosten und dann entscheidet das Oberlandesgericht München doch noch: Autos mit Motoren, die im Betrieb mehr Schadstoffe ausstoßen als auf dem Prüfstand, sind mangelhaft. Der Käufer kann zurücktreten. Der Händler muss den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung erstatten. test.de erklärt den Hintergrund.
...
Mehr dazu dort:
https://www.test.de/.../
Hast Du den Beschluss gelesen? Der ist m.E. ziemlich deutlich. 😉
Festzuhalten ist, dass die Klageabweisung des LG Traunstein vom 10.10.2016 - 3 O 709/16 - einkassiert wurde - siehe dejure.org: https://dejure.org/2017,8316
Und ich gehe davon aus, dass von den anderen Klageabweisungen vor LGs zumindest einige ebenfalls vor OLGs gelandet sind, wo man sich gütlich (und sicherlich großzügig seitens VW - damit nichts publik wird) verglichen hat.
Der öffentlich gewordene Beschluss des OLG München wurde erst durch einen taktischen Fehler der VW-Prozessbevollmächtigten möglich - und der Senat hat gleich zugeschlagen. 😁 Jetzt ist der Beschluss in der Welt, und es werden sich m.E. weitere Kläger und ggf. auch Gerichte in ihren Begründungen darauf beziehen. 🙂
Oberlandesgericht München, Beschluss vom 23.03.2017
Aktenzeichen: 3 U 4316/16
Klägerinvertreter: Mertl Pösl Rechtsanwälte, Rosenheim
Besonderheit: Das Oberlandesgericht München macht im Beschluss über die Kosten des Verfahrens öffentlich, was der Händler und der Käufer eines gebrauchten Golf Bluemotion ausgehandelt haben: Er erhält den Kaufpreis abzüglich von 2 000 Euro Nutzungsenschädigung zurück. Das ist weniger als er überhaupt gefordert hatte. Der großzügige Vergleich sollte wohl ein verbraucherfreundliches Urteil des Oberlandesgerichts München verhindern. Das klappte ja auch. Allerdings hatte das Gericht über die Kosten des Verfahren noch zu entscheiden und nutzt die Gelegenheit, um sich ausführlich und verbraucherfreundlich zur Rechtslage zu äußern. Weitere Einzelheiten und Hintergrund in der test.de-Meldung: OLG München billigt Rücktritt.
[neu 03.04.2017]
Aus dem Extra-Artikel bei test.de "OLG München billigt Rücktritt":
Zitat:
Trotzdem wurde der Deal öffentlich bekannt. Fataler Fehler der Anwälte des VW-Händlers: Sie erklärten das Verfahren vor dem Oberlandesgericht München genau wie der Kläger für erledigt, statt eine Rücknahme der Klage auszuhandeln. Die Folge: Das Gericht entscheidet in einem solchen Fall doch noch – zwar nur noch über die Kosten des Verfahrens, aber die hängen davon ab, wie das Verfahren ohne die Einigung der Parteien vermutlich ausgegangen wäre. Das Oberlandesgericht München nutzt die Gelegenheit und äußert sich deutlich: „Zum einen hat der Senat keinen Zweifel daran, dass ein „Blue-Motion“-Golf, der (...) auf dem Rollenprüfstand einen (...) niedrigeren Schadstoffausstoß generiert als er im Echtbetrieb zu erwarten wäre, mangelhaft (...) ist. Dies gilt (...) einfach deshalb, weil das Kraftfahrtbundesamt (...) prüfen muss, ob eine Entziehung der Betriebserlaubnis geboten ist, wenn der Hersteller innerhalb einer angemessenen Frist nicht für Abhilfe sorgt“, heißt es im Beschluss des Gerichts wörtlich.