Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Ich muss doch mal wieder einige, wenn auch zynisch klingende Lebensweisheiten loswerden:
Wer glauben will, sollte in die Kirche gehen Glaube hat in dieser realen Welt nichts verloren.
Schlimmer ist es , wenn jemand glaubt er könnte sich auf irgendetwas verlassen.
Man wächst nur an seinen Feinden (chinesische Lebensweisheit)
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Als Anregung zum Wochenende empfehle ich die Lektüre der Art 20 und 28 des Grungesetzes
Will es mal nicht übertreiben.
Schönen Tag noch und nicht verzagen .....
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 12. September 2018 um 14:37:13 Uhr:
Hast auch Du den Film "Der Fall K." im TV gesehen? Gespenstisch! 😰
Das schlimme daran ist, dass an jeder "Story" auch ein wenig Realität ist. Wirklich beängstigend so etwas!
Aber so ähnlich läuft ja in unserem Fall die Verstrickung von Geldmacht (Industrie), Behörden und Politik auch!
Da kann nur sehr langer Atem helfen - ich werde ihn hoffentlich haben.
Danke Udo.
Den habe ich natürlich gelesen. Umso verwunderter bin ich ja.
Und zudem auch verärgert. Verärgert über Anwälte, über Änwälte mit angepriesener Werbung die sich nach Ewigkeit als unnütz heraus stellt und über RS'en.
Und nun steht man da und es werden einem Angebote gemacht, bei denen man auf einmal die eigene Geldbörse ausschütten darf oder das Ding mit der Sammelklage ab Nobember, die einen m.E.n auch nicht weiter bringt und bis zum halbwegs gewünschten Erfolg so viel Zeit verstreichen lassen wird, dass dann nur noch autonom fahrende Autos unterwegs sein werden..
Zitat:
@Udoh_2 schrieb am 12. September 2018 um 14:10:17 Uhr:
Zitat:
@marcusr1 schrieb am 12. September 2018 um 13:54:01 Uhr:
Danke @AlphaOmega
Wenn du meine verlinkten Posts gelesen hast hast du ja gesehen, dass ich schon damals deine Links zur Kenntnis und auch zur Begründung bei RS und meinem Anwalt genommen habe.Im schriftlichen Verlauf vom März 18 bekam ich folgende Antwort dazu:
"Sofern keine Versicherung zum Zeitpunkt des Erwerbs des mangelhaften Fahrzeugs als erstes schadensursächliches Ereignis bestand, darf die Rechtsschutzversicherung den Deckungsschutz zurecht wegen Vorvertraglichkeit ablehnen."
Diese war von einer Kanzlei, die inzwischen schon viele Klagen gegen VW gewonnen hat :-/
Sieh dir mal Seite 283 und meinen Beitrag von 12:22 h an.
Manchmal hilft es sich selbst zu helfen.
Musste selber auch trotz Anwalt an die RS herantreten und siehe da es hat geklappt.
Nichtwissen schadet nicht, Wissen ist Macht.
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Zitat:
@pctelco schrieb am 12. Sep. 2018 um 14:56:52 Uhr:
Das schlimme daran ist, dass an jeder "Story" auch ein wenig Realität ist. Wirklich beängstigend so etwas!
Ich nehme an, dass der Fall des Gustl M. die reale Vorlage war. Im Film heißt er Wastl.
Sorry, BTT. 😉
Hier noch eine weitere Antwort zur Frage nach der Meldung der DUH I'm Jahr 2008, welche zeitlich zusammen fiel mir der Präsentation des Herrn WiKo:
Zitat:
@touranfaq schrieb am 12. September 2018 um 15:12:20 Uhr:
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 12. September 2018 um 14:26:20 Uhr:
Weiß jemand, um welchen Bericht der DUH aus dem Jahr 2008 zu Abschalteinrichtungen und um welchen Auftritt (wann und wo genau?) von WiKo es hier geht?EDIT:
Danke schon einmal an @Flaherty
Kann das jemand bestätigen und weiß auch noch etwas zur Mitteilung der DUH damals?
EDIT-EndeEs geht wohl um diese Pressekonferenz:
https://www.duh.de/.../
Siehe auch:
Steht direkt am Anfang.
Wg. "VW Musterfeststellungsklage – Verbraucherzentrale Bundesverband":
Wenn man sich schon der MyRight-Sammelklage angeschlossen hat, darf/sollte man sich dann auch noch der Musterfeststellungsklage anschliessen?
Hat hier irgend jemand diesbezüglich schon Ahnung???
Zitat:
@68000a schrieb am 12. September 2018 um 17:36:01 Uhr:
Wg. "VW Musterfeststellungsklage – Verbraucherzentrale Bundesverband":Wenn man sich schon der MyRight-Sammelklage angeschlossen hat, darf/sollte man sich dann auch noch der Musterfeststellungsklage anschliessen?
Hat hier irgend jemand diesbezüglich schon Ahnung???
Denke ich nicht! Du hast dich nicht Myright "angeschlossen" sondern sämtliche Rechte an sie abgetreten.
Diese Frage sollte myRight beantworten.
.
Musterfeststellungsklage: Justizministerin Barbara Havliza mahnt zur Besonnenheit
http://www.mj.niedersachsen.de/.../...hnt-zur-besonnenheit-168792.html
Zitat:
@a_v_s schrieb am 12. September 2018 um 18:04:43 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 12. September 2018 um 17:36:01 Uhr:
Wg. "VW Musterfeststellungsklage – Verbraucherzentrale Bundesverband":Wenn man sich schon der MyRight-Sammelklage angeschlossen hat, darf/sollte man sich dann auch noch der Musterfeststellungsklage anschliessen?
Hat hier irgend jemand diesbezüglich schon Ahnung???Denke ich nicht! Du hast dich nicht Myright "angeschlossen" sondern sämtliche Rechte an sie abgetreten.
Wer viel fragt bekommt viel Antworten.
Eine anwaltliche Beratung wäre nicht besonders teuer und könntes sehr hilfreich sein.
Ich würde myrigth um den Stand meines Vorgangs bitten. Die Zusagen die gemacht wurden sind offensichtlich nicht eingehalten worden. Frist zur Beantwortung zehn Tage mit einem fixen Antworttermin. (GENAUES DATUM)
Danach Mitteilung, dass auf Grund der "Leistung" das Mandat entzogen, die Abtretung widerrufen und sich der "Musterklage" angeschlossen wird.
Wie gesagt, Beratung wahrnehmen.
Wer nicht leistet hat auch keinen Anspruch auf Gegenleistung.
Viel Erfolg
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 12. September 2018 um 14:37:13 Uhr:
Hast auch Du den Film "Der Fall K." im TV gesehen? Gespenstisch! 😰
Habe ich, hat mich aber nicht sehr verwundert.
Das Nachdenken über unsere angeschlagene Demokratie macht mir schon Sorgen.
Dass das Kapital so unsoziales Verhalten an den Tag legt und dabei von den Volksvertreter unterstützt wird statt die Einhaltung der Regeln einzufordern und durchzusetzen ist nicht nur beunruhigend.
Allein die Tatsache, dass fehlerhafte Daten, statt 1 eine 0 oder statt j ein n, Existenzen, weil keiner eine entsprechende Prüfung vornimmt, vernichten sollte alle Bürger auf den Plan rufen und Gegenmassnahmen verlangen.
Ich für meinen Teil verhalte mich entsprechend und werde hin und wieder dafür gehasst, dass ich auf bestimmte Dinge meinen Finger lege und mich nicht verrückt machen lasse. Die Bezeichnung Querulant zeigt mir, dass meine Gegenüber keine Antworten, geschweige denn, Argumente haben.
Es ist zwar nicht immer einfach, entspricht aber mehr meinem naturell als still zu halten und sich "schlachten" zu lassen.
Schönen Abend
Nochmal zum Zitat aus einem Artikel zum Auftakt des KapMuG-Verfahrens am OLG Braunschweig und der Ansicht des vorsitzenden Richters Jäde:
Zitat:
Allerdings ließ Jäde durchblicken, dass er vermutet, dass Winterkorn womöglich früher von der Existenz einer Abschalteinrichtung wusste. Der Vortrag der Kläger diesbezüglich sei aus seiner Sicht "nicht aus dem Blauen heraus" erfolgt. Winterkorn habe 2008 bei einem Motorensymposium einen Vortrag über die Dieselstrategie in den USA gehalten. Da die Deutsche Umwelthilfe vorher über Abschalteinrichtungen berichtet habe, sei davon auszugehen, dass einem Manager mit dem technischen Verständnis Winterkorns dies bekannt gewesen sein musste.
Quelle:
https://www.zeit.de/.../seite-2Hier die Artikel zu den Meldungen der DUH in 2008 und 2015:
https://www.duh.de/.../
Und hier die Agenda des 29. Internationalen Wiener Motorensymposiums vom 24.-25.04.2008:
http://www.övk.at/veranstaltungen_/symposien/2008/vortraege2008_de.htm
Nachlese:
http://www.övk.at/veranstaltungen_/symposien/2008/nachlese_de.pdf
.
Vielleicht macht es Sinn, Reden von WiKo und anderen Vorstandsvorsitzenden von VW zu sammeln, um zu sehen, wie das zu anderen Zeichen passt wie z.B. die Mitteilungen der DUH. 😉
Zitat:
@68000a schrieb am 12. September 2018 um 17:36:01 Uhr:
Wg. "VW Musterfeststellungsklage – Verbraucherzentrale Bundesverband":Wenn man sich schon der MyRight-Sammelklage angeschlossen hat, darf/sollte man sich dann auch noch der Musterfeststellungsklage anschliessen?
Hat hier irgend jemand diesbezüglich schon Ahnung???
Genau diese Frage habe ich jetzt mal an Myright gestellt.
Sobald ich eine Antwort habe, werde ich sie hier posten.
Ich denke (laienhafte Meinung) dass beides möglich ist, denn individueller Schadensersatz wird mit der "Sammelklage" ja nicht erstritten, das geschieht erst im Nachhinein.
Von daher könnte man zunächst beides parallel laufen lassen, und danach entscheiden welchen Weg man wählt. Bis dahin sollte auch klarer sein ob myright überhaupt Erfolg hat.