Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Das kommt auf das zu erwartende Urteil an. Was du beschreibst, klingt nach dem, was die meisten Gerichte inzwischen ohnehin zusprechen - im Namen des Volkes und ohne Verschwiegenheitserklärung! Keine Beratung, keine Gewähr! Muss man selber einschätzen.
Zitat:
@Flaherty schrieb am 19. August 2018 um 11:33:52 Uhr:
Muss man selber einschätzen.
...am besten mit anwaltlicher Hilfe. Wenn man Rechtschutz hat, ist eine Erstberatung durch Anwälte der Versicherung meist mit drin, und allein die Tatsache dass man bei der Verhandlung mit dem Autohaus andeutet, sich vorher anwaltlichen Rat eingeholt zu haben, hilft schon ungemein 😉 aber auch ohne Rechtschutz kostet eine Erstberatung nicht die Welt, und die spezialisierten Kanzleien machen das bestimmt sogar umsonst.
Daher mein Rat, so oder so erst einmal einen Anwalt hinzuziehen, selbst wenn man einen Vergleich annehmen will.
Zitat:
@hello987 schrieb am 19. August 2018 um 11:24:33 Uhr:
Guten Tag
leider schaffe ich es nicht das ganze Forum zu durchforsten...Aber ich habe eine Frage bezüglich der Vergleiche mit VW. Sollte man ein Vergleichsangebot annehmen?
Inhalt wäre im wesentlichen eine Rückerstattung abzgl der Nutzung, inkl Verschwiegenheitsverpflichtung und eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich von Abzügen von evtl. Schäden...Was ist die herrschende Meinung hier? Sicher habt ihr mehr Erfahrungen als ich.
Danke :-)
Dagegen spricht !
1. Verschwiegenheitserklärung kostet extra !
2. Bei einem Vergleich wurde hier jemanden nach Nutzungsentschädigung Abzug - auch noch jedes Kratzerchen, Beule oder sonstige winzige Beschädigung in Rechnung gestellt.
Somit ging der Vergleich am Ende gegen Null für den Betroffenen.
Das war erst vor ein par Seiten. Mußt mal zurück-Lesen.
3. Warum sollte man bei einem Betrug als Betrogener auf einen Vergleich eingehen ?
EDIT:
Hier wars !
https://www.motor-talk.de/.../...gen-vw-abgasskandal-t5462881.html?...
danke für die updateliste
wäre ja theoretisch bei mir die 3. generation.
pech für alle, die gleich nach erstem schreiben hingerannt sind....
schönes we
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1. Wer mit einem Kompromiss in die Verhandlung geht hat bereits verloren, d.h. dass Ergebnis wird immer schlechter als sein Kompromiss. Vielleicht lieber ablehnen und das Verfahren weiterlaufen lassen! Vorschläge kann der Gegner dennoch unterbreiten.
2. Nicht den Weg vom Gegner vorgeben lassen. Sollte dieser den Prozess verlieren muss er ja auch das Auto so wie es ist zurück nehmen. Sollte auf ein Wertgutachten bestanden werden, sollte der Gegner die Kostenzusicherung für einen unabhängigen Gutachter nach eigener Wahl zusichern. Einen Gutachter der gegnerischen Versicherung lasse ich nach einem Unfall ja auch nicht an mein Auto!
Ich finde, das Angebot hört sich gar nicht schlecht an.
Vorteile: Das Verfahren ist beendet, man ist das Auto los und hängt kein Geld mehr rein. Man könnte ja die anschließende Begutachtung evtl. vermeiden, das kommt auf das Verhandlungsgeschick an. Evt. könnte man auch noch die Zinsen verlangen.
Zitat:
@flyingwolfi schrieb am 19. August 2018 um 12:43:59 Uhr:
Ich finde, das Angebot hört sich gar nicht schlecht an.
Ein Vergleich ist doch kein Angebot !
Wenn VW einen Vergleich anbietet, dann weiß VW auch daß es bei Ablehnung und weiterprozzessieren teurer für VW wird.
Bei Rechtsschutz und wenn man schon mal soweit ist, weiterprozessieren.
Somit hat Micha in Punkt 1 recht.
Zitat:
1. Wer mit einem Kompromiss in die Verhandlung geht hat bereits verloren
Zitat:
@flyingwolfi schrieb am 19. August 2018 um 12:39:31 Uhr:
3. Warum sollte man bei einem Betrug als Betrogener auf einen Vergleich eingehen ?
Sehe ich differenziert. Rückgabe geht ja gegen das Autohaus, und die wussten vom Betrug nichts.
Aber ansonsten stimme ich zu, nicht mit dem abspeisen lassen, was einem sowieso zusteht bzw. ein Gericht zusprechen würde. Ein Vergleich spart VW viel Geld und Reputation, und das muss sich im Angebot monetär widerspiegeln. D.h. Erstattung der Zinsen, keine Restwertabzüge die über die üblichen hinausgehen, und Schweigegeld extra.
Zitat:
@touranfaq schrieb am 19. August 2018 um 13:00:36 Uhr:
Sehe ich differenziert. Rückgabe geht ja gegen das Autohaus, und die wussten vom Betrug nichts.
Das hat @hello987 aber noch nicht mitgeteilt.
Ob gegen Autohaus oder direkt gegen VW geklagt wurde.
Ansonsten hast du recht.
Zitat:
@transarena schrieb am 19. August 2018 um 13:04:38 Uhr:
Das hat @hello987 aber noch nicht mitgeteilt.
Ob gegen Autohaus oder direkt gegen VW geklagt wurde.
Stimmt, das hatte ich lediglich angenommen. Vielleicht nennt er uns noch mehr Details.
Hallo,
und erstmal danke für die ersten Antworten.
Die Klage richtet sich direkt gegen VW.
Die einzige Unsicherheit stellt die Rückgabe an den Händler dar, und zwar wie er die Schäden, die ggf. vorhanden sind, beurteilt und in Abzug bringt.
Allerdings geht es ja hier nicht um eine Leasing-Rückgabe.
Daher: Wird den Händlern von Seiten VW deutlich gemacht, wie sie hier zu verfahren haben?
Zitat:
@hello987 schrieb am 19. August 2018 um 13:33:52 Uhr:
Hallo,
und erstmal danke für die ersten Antworten.Die Klage richtet sich direkt gegen VW.
Die einzige Unsicherheit stellt die Rückgabe an den Händler dar, und zwar wie er die Schäden, die ggf. vorhanden sind, beurteilt und in Abzug bringt.
Allerdings geht es ja hier nicht um eine Leasing-Rückgabe.Daher: Wird den Händlern von Seiten VW deutlich gemacht, wie sie hier zu verfahren haben?
Ich denke, dass die Händler, die das ganze dann rückabwickeln, von VW genaue Vorgaben haben.
Es würde mich noch interessieren, wo Sie momentan im Verfahren stehen, vor dem LG-Urteil, nach dem LG-Urteil oder kurz vor dem OLG-Urteil? Diese Frage ist auch nicht unwichtig, um den Vergleich zu bewerten.
Zitat:
@hello987 schrieb am 19. August 2018 um 14:41:04 Uhr:
Noch sind wir am Landgericht. Es gab noch keine Verhandlung.
Ich würde dem Vergleich zustimmen. Besser kann es doch zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht laufen. Fragen Sie Ihren Anwalt, ob man das Auto erst begutachten lassen kann, damit man weiß, wie hoch die Abzüge sind. Erst danach würde ich mich entscheiden.
Anscheinend hat VW seine Strategie geändert. Sie ersparen sich damit ca. 2 Jahre Prozeßdauer.