Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Zitat:
@boomer68 schrieb am 8. August 2018 um 19:42:46 Uhr:
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 8. August 2018 um 10:10:36 Uhr:
Folgendes verstehe ich nicht:
Zitat:
Klagen und Berufungen waren zurückgenommen, außergerichtliche Vergleiche geschlossen worden. Über deren Inhalt weiß das Gericht nichts.
Vergleiche werden doch üblicherweise zum Protokoll in Form eines Beschlusses festgehalten. Wieso wissen die Gerichte dann nichts über deren Inhalt?Oder müsste es eher heißen: "... dürfen die Gerichte nichts sagen"?
Oder werden Vergleiche mit VW gar nicht in Form eines Beschlusses festgehalten?
Zumindest las ich, dass Vergleiche iRv Klagen wegen Kreditwiderrufs im Gerichts-Beschluss stehen. Ist das mit zB VW anders?
Vergleiche können zwar vor Gericht protokolliert werden, müssen es aber nicht. VW legt offensichtlich Wert darauf, dass Vergleiche außergerichtlich geschlossen werden, so dass die Gerichte tatsächlich keine Ahnung vom Inhalt haben.
So einen außergerichtlichen Vergleich gibt es in meinem persönlichen Vergleichskonfigurator aber nur Aufpreis pflichtig und bestellbar nur in Kombination mit dem Rundumsorglospaket oder eine Fahrzeugklasse höher. Aber bestellbar! ;-)
Zitat:
@boomer68 schrieb am 08. Aug. 2018 um 19:42:46 Uhr:
Vergleiche können zwar vor Gericht protokolliert werden, müssen es aber nicht. VW legt offensichtlich Wert darauf, dass Vergleiche außergerichtlich geschlossen werden, so dass die Gerichte tatsächlich keine Ahnung vom Inhalt haben.
Aber ohne Beschluss und Protokoll gibt es keinen vollstreckbaren Titel, richtig?
Also ich würde das schon vom Gericht protokollieren und in einem Beschluss festlegen lassen.
Meinungen von Experten dazu?
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Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 8. August 2018 um 20:59:10 Uhr:
Also ich würde das schon vom Gericht protokollieren und in einem Beschluss festlegen lassen.Meinungen von Experten dazu?
Bin zwar kein Experte, jedoch gibt es Möglichkeiten und sollte in jedem Fall zur Sicherheit gegenüber den Betrügern eingesetzt werden.
1. Schuldanerkenntniserklärung unterzeichnen lassen.
2. Über Anwalt Bestätigung der Zahlungspflicht einfordern, sonst kein "Vergleich" möglich.
3. Unterwerfungserklärung (zum Einverständnis über die Zwngsvollstreckung in das Vermögen der Schuldner) damit auch
Vollstreckung ohne sonst erforderliches Gerichtsverfahren vorgenommen werden können.
Einen Termin nicht vergessen, bis zu dem spätesten durch Schuldner zu leisten ist; damit dann sofort die Leistung eingezogen wird.
Nicht vergessen alle gehabten Kosten, auch für Reparaturen und Zeitaufwand sowie Schweigegeld einfliessen lassen.
Aufzählung ist nicht cpl., dürfte ggf. durch den Anwalt noch durch weitere Varianten vervollständigt werden.
Viel Erfolg
PS,: Mache zur Zeit der Zulassungsstelle Stress; verlange nach IFG Kopie der Dienstanweisung für die Ausfertigung der Betriebsuntersagung. Die Sachbearbeiterin hat ja nur auf Grund der Dienstanweisung gehandelt, obwohl nach dem Grundgesetz jeder Bürger die Ausführung rechtswidriger Anweisungen verweigern darf.
Die mir zugegangene Betriebsuntersagung ist in mehreren Punkten rechtswidrig, auch weil der Eindruck erweckt wird, dass es keinerlei rechtliche Möglichkeiten dagegen gäbe.
Werde mich hierzu hierzu wieder melden, wenn es neue Erkenntnisse gibt.
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 8. August 2018 um 20:15:23 Uhr:
Aber ohne Beschluss und Protokoll gibt es keinen vollstreckbaren Titel, richtig?
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 8. August 2018 um 20:59:10 Uhr:
Also ich würde das schon vom Gericht protokollieren und in einem Beschluss festlegen lassen.
Einen Beschluss über einen Vergleich gibt es nicht, höchstens ein Protokoll. Auch gibt durchaus andere Wege zum Vollstreckungstitel, aber wozu?
a. Die Wahrscheinlichkeit, dass VW einen geschlossenen Vergleich nicht einhält, geht gegen null. Sonst könnte man sich den Aufwand gleich sparen.
b. Man normalerweise das laufende Verfahren einfach solange offen hält, bis VW seinen Teil geleistet hat.
Ich danke Euch!
Zum Protokoll:
Vergleiche zum Kreditwiderruf wurden m.E. regelmäßig vom Gericht protokolliert und dann per Beschluss festgeschrieben, d.h. es gab das Az. des Verfahrens dazu, und der Titel war vollstreckbar. Diese Vergleiche kann man wohl nicht "außergerichtlich" nennen, aber auch sie enthalten Klauseln zur Verschwiegenheit.
Aber ich habe nun verstanden, dass dies entbehrlich zu sein scheint.
Wäre ich in der Phase von Verhandlungen, würde ich evtl. darauf verzichten. Ich gehe davon aus, dass VW sich an einen unterzeichneten Vertrag hält. Gibt es eigentlich Strafen (welche Höhe?) für den Fall, dass VW sich nicht an die Vereinbarung hielte?
Zitat:
@boomer68 schrieb am 9. August 2018 um 08:32:30 Uhr:
Vielleicht kann man Banken ja noch weniger vertrauen als einem Autokonzern?
War der Fehler in der Widerrufsbelehrung auch mit dem Ziel entstanden die Kunden zu betrügen?
Sachsen Anhalt: Acht Kläger VERLIEREN gegen VW!
M.E. windig argumentiert und nicht zu Ende gedacht; beispielsweise werden die drohenden Fahrverbote als Begründung für den Wertverlust genannt ohne zu berücksichtigen, dass die Notwendigkeit der Fahrverbote aus dem Abgasbetrug resultiert.
Es wird immer wieder solche Urteile geben, wenn es die Einzelfälle kaum anders zulassen oder die Anwälte der Kläger ungenügend vortragen.
Schon älter, aber mit erst jetzt bekannt:
LG Kleve, 06.10.2017 - 3 O 201/16
https://dejure.org/2017,60526
LG Frankfurt/Main, 26.04.2017 - 2-04 O 220/16
https://dejure.org/2017,28735