Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
So, KBA-Widerspruch sitzt. Rechtsgeschichte schreibe ich damit sicher nicht, für rauchende Köpfe in Flensburg könnte aber gesorgt sein ... Für Spätentschlossene gerne mehr per PN, jedoch ohne Gewähr.
Hallo allerseits,
bei mir ist's jetzt auch soweit.
Historie:
Mir wurde vom LRA Starnberg mit Schreiben vom April Frist zum 25. Mai für das Update gesetzt. Ich hatte daraufhin per Email den Antrag gestellt, das Update bis mindestens bis Ende des Jahres auszusetzen und im Falle eines Zivilprozesses gegen VW bis Abschluss dieses Verfahrens.
Keinerlei Reaktion auf meinen Antrag, stattdessen lag am Freitag 13. Juli 😁 dann dieser Bescheid im Briefkasten.
Rechtsbehelfbelehrung S. 4:
Klage gegen diesen Bescheid ist bis innerhalb 4 Wochen vor dem Verwaltungsgericht möglich.
S. 1 Punkt 2. Zwangsabmeldung spätestens eine Woche nach Unanfechtbarkeit des Beschlusses, also entweder nach Ablauf der Klagefrist bzw. Rechtskraft eines Urteils.
Verstehe ich das richtig, dass eine Klage vor dem Verwaltungsgericht aufschiebende Wirkung hätte?
Zu S. 1 Punkt 1:
Ist das so zu verstehen, dass sich ab sofortdas Fahrzeug nicht mehr auf öffentlchen Straßen befinden darf, es sei denn, ich fahre damit zwecks Update zur Werkstatt?
Danke in Voraus für eure Hilfe & Grüße.
Ab sofort bist du Fußgänger. Nur noch auf direkten Weg zum Freundlichen erlaubt.
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Ich fahre aber weiterhin damit... was sollte ich auch sonst tun, hab ja schließlich keinen Fuhrpark. Was kann da passieren?
Wie hoch ist denn die Strafe für die unerlaubte (da außer Betrieb genommen) Nutzung eines Fahrzeugs im öffentlichen Raum?
Und was ist mit dem Versicherungsschutz (Haftpflicht, Kasko)? Gilt der weiterhin oder nur befristet bis x Wochen nach Abmeldung?
Man sollte sich darüber im Klaren sein, ob es sinnvoll ist, ein (juristisch betrachtet!) Unrecht (Manipulation seitens VW) mit einem anderen zu beantworten (illegales Fahren eines abgemeldeten Fahrzeugs) - m.E. nein. Und man wird dafür auch noch bestraft (statt VW).
Der einzige (meine persönliche Meinung) sinnvolle Weg sind Klagen - sei es gegen VW oder (und) vor dem Verwaltungsgericht.
Ggf. kann man ein Fahrzeug für sehr sehr dringende Fahrten (wo es auch keine Möglichkeiten des ÖPNV gibt) zeitweise (nicht wochen- oder gar monatelang) mieten und die Kosten dafür später vor Gericht geltend machen? Hat das jemand schon einmal erfolgreich getan? Was ist zu beachten? Ich nehme an, das Leihen eines Fahrzeugs muss verhängnismäßig sein, also eben nicht für beliebig lange Zeit und ein möglichst günstiges Modell. Aber ich bin Laie und habe daher keine Ahnung, ob bzw. inwieweit das in Sachen VW und Zwangsstilllegungen helfen kann. Am besten fragt man seinen Anwalt.
Uns wurde ja Anfang des Jahres mit Stilllegung gedroht, als unsere Daten dann bei der hier zuständigen Behörde waren und man die Frist setzte, dass wir bis zum .... Das Update nachweisen müssen, setzte unser Anwalt ein nettes Schreiben auf, seit dem haben wir von denen nix mehr gehört!
Das Auto fährt immer noch! Nun ist aber der Tüv fällig. Wir haben uns informiert, wir dürfen 4 Wochen überziehen, das tun wir, wenn wir dann zum Tüv fahren, übersehen oder vergessen manche Prüfer das Auto dahingehend zu überprüfen ob es die aktuelle Software aufgespielt hat. Darauf hoffen wir jetzt.
Sollte der Prüfer doch danach schauen werden wir einen Mängelbericht erhalten und haben nochmal 4 Wochen Zeit für das Update. Das Auto darf weiter fahren in dieser Zeit.
Nun haben wir Glück, in diesem Zeitraum ist auch unsere Gerichtverhandlung und wir werden das vor Gericht natürlich zur Sprache bringen, ob diese Beweismittelvernichtung rechtens ist oder was wir tun sollen.
Es bleibt spannend...
Zitat:
@retrobiker92 schrieb am 16. Juli 2018 um 23:19:05 Uhr:
Ich fahre aber weiterhin damit... was sollte ich auch sonst tun, hab ja schließlich keinen Fuhrpark. Was kann da passieren?
Fahren ohne Versicherungsschutz (inkl. Regress der Versicherung), Fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug ... mutig!
Kann man machen ... muss man aber nicht ... irgendwann sollte man als Erwachsener wissen wann es genug ist.
Es gibt offensichtlich bei den Zulassungsstellen keine einheitliche Verfahrensweise. Eine Stilllegungsverfügung entfaltet normalerweise mit Zustellung ihre Wirkung, so dass ein Betrieb des Fahrzeugs nicht mehr möglich ist.
Die Betriebsuntersagung ist dort ausdrücklich aufgeführt.
Ich würde dann auf keinen Fall mit dem Wagen weiterfahren (Versicherungsschutz usw.).
Evtl. kann man dann Widerspruch gegen die Verfügung einlegen. Bei manchen Zulassungsstellen entfaltet dieser eine aufschiebende Wirkung.
Wenn Sofortvollzug angeordnet ist hilft der Widerspruch nichts. Dann nur noch Klage vorm Verwaltungsgericht.
Die Anordnung des Sofortvollzuges sehe ich hier nicht. In Hessen ist kein Widerspruch möglich, sondern nur die Klage. Scheinbar ist es auch in Bayern so. Ein Anwalt sollte sagen können, ob der Bescheid erst mit Rechtskraft seine Wirkung (Nutzungsverbot) bewirkt.
Zitat:
@Kuh050 schrieb am 17. Juli 2018 um 07:04:15 Uhr:
Uns wurde ja Anfang des Jahres mit Stilllegung gedroht, als unsere Daten dann bei der hier zuständigen Behörde waren und man die Frist setzte, dass wir bis zum .... Das Update nachweisen müssen, setzte unser Anwalt ein nettes Schreiben auf, seit dem haben wir von denen nix mehr gehört!Das Auto fährt immer noch! Nun ist aber der Tüv fällig. Wir haben uns informiert, wir dürfen 4 Wochen überziehen, das tun wir, wenn wir dann zum Tüv fahren, übersehen oder vergessen manche Prüfer das Auto dahingehend zu überprüfen ob es die aktuelle Software aufgespielt hat. Darauf hoffen wir jetzt.
Sollte der Prüfer doch danach schauen werden wir einen Mängelbericht erhalten und haben nochmal 4 Wochen Zeit für das Update. Das Auto darf weiter fahren in dieser Zeit.
Nun haben wir Glück, in diesem Zeitraum ist auch unsere Gerichtverhandlung und wir werden das vor Gericht natürlich zur Sprache bringen, ob diese Beweismittelvernichtung rechtens ist oder was wir tun sollen.
Es bleibt spannend...
Da sehe ich schwarz.
Der Prüfer muss die Daten dss Fahrzeugs in seinen Computer/ Laptop eingeben. Dann bekommt er die Meldung aus Display "Frist ist abgellaufen".
Dann ist eine Plakette nicht mehr drin.
Deshalb habe ich ja auch geschrieben, dass ich mir noch schnell 2 Jahre gesichert habe.
Ich erwarte das Schreiben von der Zulassungsstelle im nächsten Monat.
Es gab aber schon Berichte hier, dass andere Prüfdienste nicht nachgeschaut haben. Ggf. ist es besser, in einer freien Werkstatt vorzufahren, um dort von einem anderen Dienst die HU/AU machen zu lassen als direkt zum TÜV zu fahren?
Außerdem:
Kann man gegen den Mangelbescheid Widerspruch einlegen?
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 17. Juli 2018 um 10:31:19 Uhr:
Es gab aber schon Berichte hier, dass andere Prüfdienste nicht nachgeschaut haben. Ggf. ist es besser, in einer freien Werkstatt vorzufahren, um dort von einem anderen Dienst die HU/AU machen zu lassen als direkt zum TÜV zi fahren?
Ja ich hab bei einer freien Werkstatt nachgefragt, die haben mich mit jemandem verbunden, der dafür zuständig ist und von dem habe ich die Auskunft „wenn du Glück hast vergißt der Mitarbeiter das!“
Der hatte im Übrigen ziemlich Verständnis für unsere Situation.
Sollte es nicht vergessen werden und wir bekommen einen Mängelbericht, hören wir im August halt mal, was der Richter dazu sagt!
Danke! Frage an alle:
Macht es evtl. Sinn, gegen den Mängelbericht Widerspruch einzulegen? Wie lange könnte es dauern, bis man danach wüsste, wie es weitergeht?
Würde es evtl. Sinn machen, mit dem Fahrzeug noch einmal zu einem anderen Prüfdienst/anderer Werkstatt zu fahren, in der Hoffnung, dann dort die Plakette und einen positiven Bescheid zu erlangen?
(Klar, man würde 2x Gebühren zahlen, aber wenn man das Fahrzeug dringend braucht, wären die ca. 80(?)€ extra m.E. verschmerzbar.)
PS:
Bei test.de steht m.E. auch etwas zur Plakette etc.
Hm, was passiert denn, wenn man ein Auto nach einem Mängelbericht nicht nochmal vorführt? Wenn da gar nix passiert... alles gut. Wenn das aber weiter geleitet wird an die Zulassungsbehörde (?) sind wir da, wo wir am Anfang des Jahres schon mal waren...
Wenns nicht so traurig wäre müsste ich drüber lachen!