Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Habe nun auch wie einige hier Widerspruch gegen die Datenweitergabe beim Kraftfahrtbundesamt eingelegt - mit Erflog. Meine Fahrzeugdaten werden nun - wie bei einigen anderen hier auch - zunächst bis der Widerspruch beantwortet wurde, nicht an die örtliche Zulassungsbehörde weitergeleitet.
Falls die Daten von jemandem erst Ende Juli weitergeleitet werden: Widerspruch einlegen!
Vielleicht reicht es auch noch per E-Mail, falls die Weitergabe kurz bevorsteht.
So "erkauft" man sich noch einige weitere Wochen oder Monate ohne Stillegung, Zwangsupdate etc.
Viel Erfolg!

Zitat:

@thabo12 schrieb am 15. Juli 2018 um 08:17:04 Uhr:


Habe nun auch wie einige hier Widerspruch gegen die Datenweitergabe beim Kraftfahrtbundesamt eingelegt - mit Erflog. Meine Fahrzeugdaten werden nun - wie bei einigen anderen hier auch - zunächst bis der Widerspruch beantwortet wurde, nicht an die örtliche Zulassungsbehörde weitergeleitet.
Falls die Daten von jemandem erst Ende Juli weitergeleitet werden: Widerspruch einlegen!
Vielleicht reicht es auch noch per E-Mail, falls die Weitergabe kurz bevorsteht.
So "erkauft" man sich noch einige weitere Wochen oder Monate ohne Stillegung, Zwangsupdate etc.
Viel Erfolg!

Wie hast du deinen Widerspruch begründet?

Zitat:

@Flaherty schrieb am 15. Juli 2018 um 08:34:17 Uhr:



Zitat:

@thabo12 schrieb am 15. Juli 2018 um 08:17:04 Uhr:


Habe nun auch wie einige hier Widerspruch gegen die Datenweitergabe beim Kraftfahrtbundesamt eingelegt - mit Erflog. Meine Fahrzeugdaten werden nun - wie bei einigen anderen hier auch - zunächst bis der Widerspruch beantwortet wurde, nicht an die örtliche Zulassungsbehörde weitergeleitet.
Falls die Daten von jemandem erst Ende Juli weitergeleitet werden: Widerspruch einlegen!
Vielleicht reicht es auch noch per E-Mail, falls die Weitergabe kurz bevorsteht.
So "erkauft" man sich noch einige weitere Wochen oder Monate ohne Stillegung, Zwangsupdate etc.
Viel Erfolg!

Wie hast du deinen Widerspruch begründet?

Im Großen und Ganzen habe ich mich hierbei an die Vorschläge von querulant0815 gehalten:
Siehe https://www.motor-talk.de/.../...gen-vw-abgasskandal-t5462881.html?...

Guten Morgen,

am 15.03.2018 habe ich die Mitteilung vom KBA erhalten, dass meine Daten am 28.06.2018 an die Zulassungsbehörde gemeldet werden.
Am 14.07.2018 habe ich den angekündigten Brief von der Zulassungsbehörde erhalten.

Bin bei vw-verhandlung.de und werde mit den Anwälten nochmal in Kontakt treten (Beweismittelvernichtung), aber ich habe so die Befürchtung, dass nächste Woche das update aufgespielt wird.

Gruß

Mt1
Mt2
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Es fehlt eine inhaltlich nachvollziebare Begründung!

VG Sigmaringen, 04.04.2018 - 5 K 1476/18

Bin ja mal gespannt ob die ab November mögliche Sammelklage, ggf. als "Konkurrenz" zu den jetzigen spezialisierten Großkanzleien, noch mehr bzw. neuen Schwung in die Sache bringt. Ich hätte gedacht mit diesem Instrument wartet man bis zum Eintreten der Verjährung 2019. Also erstmal weiter beobachten welche Varianten sich so ergeben.

Die "Sammelklage" ist m.E. Blödsinn. Es gibt dazu schon etliche Artikel.

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 15. Juli 2018 um 21:47:53 Uhr:


Die "Sammelklage" ist m.E. Blödsinn. Es gibt dazu schon etliche Artikel.

Richtig.
Wenn du da Recht bekommst, wird dir da gesagt, Deine Sammelklage war erfolgreich, du hattest Recht.
Danach must dann wieder selber auf eigene Rechnung deine Forderungen einklagen.

Alles dazu steht auch hier...

Zitat:

"""Gibt das Gericht der Musterfeststellungsklage statt, müssen die Verbraucher ihre Ansprüche gegen den Unternehmer in einem Folgeprozess noch einzeln einklagen"""

Quelle:
https://www.haufe.de/.../...ge-soll-bis-1112018-kommen_210_450624.html

Guten Morgen an alle,

bei mir steht die Entscheidung durch das LG zu meinen Gunsten kurz bevor. Natürlich auch die Stillegung.

Frage: Wenn ich jetzt das Update machen lasse, hat das irgendwelche Auswirkungen? Auf das jetzt anstehende Urteil wohl nicht, aber was ist dann? Kann dann VW nicht behaupten, dass kein Mangel mehr vorhanden ist?

Das Problem ist das, dass wohl die RS-Vers. keine Deckungszusage für ein VG-Verfahren gewährt.
Außerdem braucht ein Auto, welches stillgelegt war und dann wieder angemeldet wird, neu TÜV. Aber den gibt es nicht ohne Update........

Fragen über Fragen? Wie habt Ihr das Problem gelöst?

Zitat:

@flyingwolfi schrieb am 16. Juli 2018 um 10:37:58 Uhr:


Guten Morgen an alle,

bei mir steht die Entscheidung durch das LG zu meinen Gunsten kurz bevor. Natürlich auch die Stillegung.

Frage: Wenn ich jetzt das Update machen lasse, hat das irgendwelche Auswirkungen? Auf das jetzt anstehende Urteil wohl nicht, aber was ist dann? Kann dann VW nicht behaupten, dass kein Mangel mehr vorhanden ist?

Das Problem ist das, dass wohl die RS-Vers. keine Deckungszusage für ein VG-Verfahren gewährt.
Außerdem braucht ein Auto, welches stillgelegt war und dann wieder angemeldet wird, neu TÜV. Aber den gibt es nicht ohne Update........

Fragen über Fragen? Wie habt Ihr das Problem gelöst?

Bin in einer ähnlichen Situation, lasse aber die Finger vom Update und lege mit Verweis auf laufendes Verfahren (hat ja nach Urteil noch lange nicht Rechtskraft!) selbst Widerspruch ein, wo es nur geht (KBA, Landratsamt). Ferner Beschwerde bei der Europäischen Kommission (siehe Signatur).

Wird TÜV/HU,/AU auch benötigt, wenn das Fahrzeug nur für kurze Zeit abgemeldet war?

Wenn das Fahrzeug iRd Rückabwicklung später (nach Rechtskraft, was dauern kann) ohnehin zurück gegeben werden soll, weshalb nicht jetzt den Kauf eines anderen Fahrzeugs vorziehen und das streitgegenständliche selbst abmelden? Damit wären m.E. etliche Probleme gelöst, oder übersehe ich etwas?

Wird es überhaupt ein Urteil geben oder nicht doch noch einen anständigen Vergleich?

Was hatte VW in der Verhandlung bzw. bisher angeboten? Inzahlungnahme des streitgegenständlichen Fahrzeugs bei Kauf eines neuen vom VW-Konzern? Das wäre - für mich - kein gutes Angebot.

Viel Erfolg!

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 16. Juli 2018 um 11:04:24 Uhr:


Wird TÜV/HU,/AU auch benötigt, wenn das Fahrzeug nur für kurze Zeit abgemeldet war?

Wenn das Fahrzeug iRd Rückabwicklung später (nach Rechtskraft, was dauern kann) ohnehin zurück gegeben werden soll, weshalb nicht jetzt den Kauf eines anderen Fahrzeugs vorziehen und das streitgegenständliche selbst abmelden? Damit wären m.E. etliche Probleme gelöst, oder übersehe ich etwas?

Wird es überhaupt ein Urteil geben oder nicht doch noch einen anständigen Vergleich?

Was hatte VW in der Verhandlung bzw. bisher angeboten? Inzahlungnahme des streitgegenständlichen Fahrzeugs bei Kauf eines neuen vom VW-Konzern? Das wäre - für mich - kein gutes Angebot.

Viel Erfolg!

In der Werkstatt wurde uns gesagt, dass nach einer Stilllegung immer die HU neu gemacht werden muss.
Ein Vergleich hat noch nicht stattgefunden; ohnehin erzielt man wohl erst "anständige" Vergleiche kurz bevor es zum OLG geht.
Wenn man den Kauf eines anderen Fahrzeugs vorzieht, muss man sich das auch erst mal leisten können. Ich glaube, das können die wenigsten. Es ist wieder ein hoher Kaufpreis fällig, das streitgegenständliche Fahrzeug steht als totes Kapital herum. Oder beim Leasing laufen parallel die Raten für als alte und das neue Fahrzeug.

Zitat:

@flyingwolfi schrieb am 16. Juli 2018 um 11:19:58 Uhr:


In der Werkstatt wurde uns gesagt, dass nach einer Stilllegung immer die HU neu gemacht werden muss.

Das stimmt so nicht mehr:
Erst wenn die Zeit der Plakette abgelaufen ist muß eine neue
TÜV-Prüfung erfolgen.

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