Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Ja, vielen Dank!
Weitere Infos dazu gibt's auch dort:
https://dejure.org/9999,13009
Leider werden wir wohl nichts mehr dazu erfahren, wenn ein Vergleich stattfindet:
Zitat:
Im Einverständnis mit den Parteien wird ihnen der Senat nach der heutigen Verhandlung einen Vorschlag für die gütliche Beilegung des Rechtsstreits unterbreiten.
Über das weitere Verfahren entscheidet der Senat von Amts wegen.
Die Verhandlung war am 11.01.2018, also vor knapp 3 Monaten. Die haben sich inzwischen wohl unter Vereinbarung von Stillschweigen geeinigt. Trotzdem sind die Worte des OLG interessant. Ein Blick ins Urteil der 1. Instanz (Klage abgewiesen) verrät einem wie der Fall lag.
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 31. März 2018 um 19:48:13 Uhr:
Kennt Ihr schon dies hier? Das dürfte für VW ein sehr herber und weiterer Rückschlag sein; kein "Freibrief" für Kläger, die das Update verweigern, aber durchaus richtungsweisend:OLG Köln, Beschluss vom 27.03.2018 - 18 U 134/17
Zumindest macht sich das Land NRW diesen Gedanken schon zu eigen, denn unsere Zulassungsstelle schreibt wie anliegend.
Mal schauen, ob das Ministerium die Anweisung rausgibt, wenn man danach fragt.
Und jetzt...?
Dann seid Ihr bzw. bist Du ja quasi gezwungen, das update aufspielen zu lassen
- selbst, wenn Du beispielsweise gar kein zivilrechtliches Verfahren gg. VW anstrengen wolltest!? Und auch wenn eine Klage anstünde bzw. bereits im Gange wäre, könnte sich das ja noch über Monate (wenn nicht sogar über Jahre...!) hinziehen...! Genug Zeit für den Motor, um währenddessen Schaden zu nehmen...!
(Mal ganz abgesehen von den damit einhergehenden Motorstörungen...!) *kreisch*
In der Tat. Wobei ich persönlich der Meinung bin, dass sich das Land ziemlich weit aus dem Fenster lehnt, denn ganz so eindeutig ist die Rechtslage ja nun nicht...
Der Ausschnitt stammt übrigens aus der Androhung der Stillegung mit einer Frist von einer Woche.
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Ist das besagte Urteil überhaupt rechtskräftig? Dazu kommen noch laufende Verfahren in denen meist Sachverständigengutachten als Beweis angeboten wurden.
Meine Rechtschutzversicherung umfasst das Verwaltungsgerichtverfahren. Jedoch hoffe ich vor einem Bescheid (!) der Zulassungsstelle eine Fristverlängerung vereinbaren zu können.
Das diese Schreiben nicht nett formuliert sind liegt in der Natur der Sache. Dennoch sollte eine befristete Lösung möglich sein. Die Rechtsämter haben sicherlich genau so wenig Interesse am Verwaltungsgerichtverfahren wie wir.
Zitat:
@boomer68 schrieb am 1. April 2018 um 14:11:10 Uhr:
In der Tat. Wobei ich persönlich der Meinung bin, dass sich das Land ziemlich weit aus dem Fenster lehnt, denn ganz so eindeutig ist die Rechtslage ja nun nicht...Der Ausschnitt stammt übrigens aus der Androhung der Stillegung mit einer Frist von einer Woche.
Die Fristsetzung ist eine Frechheit, aber wohl leider keine Seltenheit!
Kam das Schreiben am besten auch noch vor den Feiertagen an...? 🙄
Und ich finde die Begründung auch grenzwertig - zumal es ja durchaus
auch schon Richter gab, die das update per se als unzumutbar für den
Autobesitzer eingeschätzt haben!
Hier ein Beispiel vom LG Frankfurt/Oder:
https://www.gansel-rechtsanwaelte.de/.../...eselfahrern-unzumutbar?...
Folgendes ist nicht jedem möglich, stellt aber prinzipiell Alternativen dar:
- Abmeldung des Fahrzeugs zu Hause und Anmeldung im benachbarten Ausland (bei Grenzgängern?)
- Abmeldung des Fahrzeugs zu Hause und Kauf eines Ersatzfahrzeugs. Wenn es ein Diesel mit Euro 1-4 und mindestens 6 Monate auf den neuen Halter angemeldet ist, hat der danach ggf. sogar noch Anspruch auf diese absurde Prämie, wenn's die dann noch gibt. Es muss ja keine Schrottkiste sein, aber auch keine Karosse für zigtausend Euro. Nur so eine Übergangslösung.
Jedenfalls wäre der Druck weg.
@boomer68
Könntest Du bitte das ganze Schreiben einstellen.
Zum Kotzen! 😠
Aber verstehe ich das richtig, daß Du selbst gar nicht betroffen bist...? 😕
Und jetzt nochmal meine Frage: Wie gedenkt Ihr, weiter vorzugehen?
Doch, doch - wir sind betroffen. Dieses Schreiben ging an den Anwalt, der um Aufschub wegen laufendem Klageverfahren gebeten hat.
Für das weitere Vorgehen bin ich durchaus für Vorschläge offen ;-)
Ausschließen würde ich für den Moment, das Update durchführen zu lassen. Das Risiko ist mir zu groß, und das sowohl technisch am Auto als auch im Verfahren gegen VW.
Das dürfte also auf Verwaltungsverfahren oder Abmeldung herauslaufen.
Vielleicht kommt die Zulassungsstelle aber auch noch zu Vernunft, wenn denen erst einmal klar wird, dass sie durchaus schadensersatzpflichtig sein könnten, sollte die Klage gegen VW wegen Durchführen des Updates abgewiesen werden.
Ja, Druck auf die Behörde (Kosten für sie) scheint da noch am ehesten zu helfen. Viel Erfolg!
.
Dieses Thema ist an sich nicht neu, aber der Artikel für einige Interessierte evtl. lesenswert:
https://m.focus.de/.../...s-aus-dem-diesel-schlamassel_id_8697243.html
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 1. April 2018 um 20:44:13 Uhr:
Ja, Druck auf die Behörde (Kosten für sie) scheint da noch am ehesten zu helfen. Viel Erfolg!
.
Genau!
Hierzu auch nochmal ein Zitat aus diesem (bereits erwähnten) Artikel:
http://www.spiegel.de/.../...ich-vw-diesel-stillzulegen-a-1174820.html
"Doch unter den Ämtern, personell und fachlich nicht annähernd für ein solches Unterfangen ausgestattet, scheuen sich die ersten. Nach SPIEGEL-Informationen ist in den Reihen der Straßenverkehrsämter bundesweit eine
Diskussion über das Vorgehen im Fall VW entbrannt.
Während etwa in Niedersachsen die harte Linie verfolgt wird und manipulierten
VW-Fahrzeugen ohne Umrüstung die Zulassung entzogen werden soll, sträuben
sich Ämter in anderen Bundesländern. Manche von ihnen scheuen Klagen gegen eine solche Verfügung, wie sie die Kanzlei Stoll & Sauer im Fall des Amarok schon vorsorglich beim Verwaltungsgericht Aachen eingereicht hatte.
"Wir halten uns zurück, solange es keine Vorgabe vom Gesetzgeber gibt",
sagt der Leiter eines Straßenverkehrsamts. "Wir können und wollen nicht
derjenige sein, der hier die Entscheidung trifft, ob das Software-Update ausreicht." Das Risiko von Klagen gegen das Amt wegen einer Stilllegung sei zu groß.
"Das Bundesverkehrsministerium muss einen Erlass machen, wie wir vorgehen sollen.
Das passiert in anderen Fällen ganz normal auch so.
Nur in dem VW-Thema hören und sehen wir von dort nichts."
Tja, warum wohl...? 😉 😛
Zitat:
@boomer68 schrieb am 1. April 2018 um 20:39:53 Uhr:
Doch, doch - wir sind betroffen. Dieses Schreiben ging an den Anwalt, der um Aufschub wegen laufendem Klageverfahren gebeten hat.Für das weitere Vorgehen bin ich durchaus für Vorschläge offen ;-)
Ausschließen würde ich für den Moment, das Update durchführen zu lassen. Das Risiko ist mir zu groß, und das sowohl technisch am Auto als auch im Verfahren gegen VW.
Das dürfte also auf Verwaltungsverfahren oder Abmeldung herauslaufen.
Vielleicht kommt die Zulassungsstelle aber auch noch zu Vernunft, wenn denen erst einmal klar wird, dass sie durchaus schadensersatzpflichtig sein könnten, sollte die Klage gegen VW wegen Durchführen des Updates abgewiesen werden.
Finde ich gut, daß Du trotzdem standhaft bleibst! 😎
Und der zuletzt genannte Aspekt ist interessant! 😁
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe, 12 K 16702/17 hat mit Beschluss vom 26.02.2018 den sofortigen Vollzug einer Stilllegungsverfügung des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis für einen manipulierten VW Amarok, bei dem das Softwareupdate von VW bisher nicht aufgespielt wurde, für rechtswidrig erklärt. Das Fahrzeug darf daher aufgrund des Widerspruchs gegen den Bescheid des Landratsamts weiter gefahren werden. (Aus Presseinfo RAe Stoll und Sauer)