Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Danke für die klaren Worte, Multec! Genau so ist es! Ich bin auch dabei!

Die Liste bei test.de wurde inzwischen um die erste Entscheidung gegen die Daimler AG ergänzt:

Land­gericht Münster, Hinweis­beschluss vom 21.11.2017
Aktenzeichen: 04 O 68/17
Kläger­vertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Es ging um einen Mercedes V 250 Bluetec Avantgarde Edition. Das Gericht hält die detaillierte Darstellung des Klägers mit Verweis auf die Ergeb­nisse der Unter­suchungs­kommis­sion „Volks­wagen“, wonach die Motorsteuerung die Abgas­reinigung unzu­lässig abschaltet, für über­zeugend. Daimler sei jetzt in der Pflicht zu erklären, wieso die Motorsteuerung gleich­wohl korrekt ist. Die Kläger­anwälte glauben nicht, dass Mercedes die Motorsteuerung im Detail offenlegt und einen Versuch unternimmt, das Gericht zu über­zeugen. Sie rechnen in den nächsten Wochen mit einem Urteil.
[einge­fügt am 19.03.2018]

Anmerkung: Links zum Beschluss-Text und zu Hintergrund-Infos (andere Kanzlei, aber egal) von mir gesetzt (test.de macht das nicht 🙄)

Land­gericht Bonn, Urteil vom 13.03.2018
Aktenzeichen: 10 O 333/17 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Es ging um einen VW Tiguan Sport & Style 4Motion Bluemotion Technology 2.0 TDI. Das Land­gericht Bonn verurteilte die Volks­wagen AG dazu, dem Kläger Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung zu zahlen. Der Auto­hersteller hat dem Kläger den Kauf­preis abzüglich einer auf der Basis einer Gesamt­fahr­leistung von 300 000 Kilo­metern errechneten Entschädigung für die Nutzung des Wagens zu erstatten. Im Gegen­zug erhält er den Wagen zurück.
[einge­fügt am 19.03.2018]

Land­gericht Nürn­berg-Fürth, Urteil vom 13.03.2018
Aktenzeichen: 9 O 5961/17 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Es ging um einen VW Golf Plus Comfortline 1.6 TDI. Das Land­gericht verurteilte die Volks­wagen AG zu Schaden­ersatz wegen Betrugs. Der Auto­hersteller muss den Kauf­preis abzüglich einer auf der Grund­lage einer Gesamt­fahr­leistung von 300 000 Kilo­metern errechneten Nutzungs­entschädigung erstatten. Im Gegen­zug muss der Kläger den Wagen zurück­geben.
[einge­fügt am 19.03.2018]

Land­gericht Wiesbaden, Urteil vom 25.01.2017
Aktenzeichen: 9 O 109/17 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Es ging um einen im Juni 2013 für 51 800 Euro erworbenen Audi Q5 2.0 TDI quattro. Auf den Rück­tritt des Klägers hin hat der Händler den Kauf­preis abzüglich einer auf der Basis einer Gesamt­fahr­leistung von 200 000 Kilo­metern errechneten Entschädigung für die Nutzung des Wagens zu erstatten. Im Gegen­zug erhält er den Wagen zurück.
[einge­fügt am 19.03.2018]

Sehr gut !

Wer sich nicht wehrt, wird am Ende der Verlierer sein und leer ausgehen !

Die ( BVM / KBA / Zulassungstellen ) wissen selbst nur zu gut, dass dieses Theater rechtlich ohne Grundlage ist.
Einer schiebt dem anderen den Schwarzen Peter zu.
Die Zulassungsstellen werden am Ende das Nachsehen haben und auf den Kosten sitzen bleiben.
Es gibt genug Urteile ( zuletzt VWG Karlsruhe ), bei dem Zulassungsstelle verloren hat.

Leute lasst Euch nicht reinlegen. Je mehr sich wehren, umso besser.

Hätte VW den Mangel an den Diesel Kfz's wirklich beseitigt ( mit Hardware Lösungen ),
dann hätte der Diesel Skandal zwar ein Gschmäckle hinterlassen,
aber VW Kunden müssten nun nicht
- erhebliche Wertverluste,
- Motorschäden / kostspielige Reparaturen und
- Fahrverbote
im Kauf nehmen.

So hat sich VW aber gegen ihre Kunden entschieden.
Und als sich VW öffentlich für die Abschaffung von Dieselsubventionen stark gemacht hat,
ist VW seinen Diesel Kunden ein weiteres Mal in den Rücken gefallen.

VW verhält sich gegen sein Kunden dermaßen dreist, es ist unglaublich.

Und deshalb muss nun gegen VW gerichtlich vorgegangen werden !

Der Image-Verlust ist jetzt schon enorm.
Die unzähligen, kostspieligen Reparaturen und Fahrverbote, die nun folgen, werden ihr übriges tun.

Zitat:

@Flaherty schrieb am 20. März 2018 um 17:33:34 Uhr:


Danke für die klaren Worte, Multec! Genau so ist es! Ich bin auch dabei!

Festsetzung eines Zwangsgeldes - Konzept für Dieselfahrverbote:
VG München, 29.01.2018 - M 19 X 18.130:

Volltext:
https://dejure.org/ext/8b3a0837afe05fb97177e6ece6117b99
bzw.
http://www.gesetze-bayern.de/.../Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-03149

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Klage abgewiesen, aber lesenswert:

LG Bayreuth, 20.12.2016 - 21 O 34/16

=>

OLG Bamberg, 02.08.2017 - 6 U 5/17:

Zitat:

Mit seiner form- und fristgerecht eingelegten Berufung verfolgt der Kläger seine erstinstanzlichen Klageziele weiter. Er ist der Ansicht, eine Nachlieferung sei nicht wegen objektiver Unmöglichkeit ausgeschlossen, und bietet hierfür Sachverständigenbeweis an. Es bestehe auch ein Anspruch gegen die Beklagte zu 2). Es sei gerichtsbekannt, dass die Beklagte zu 2) die Software-Manipulationen selbst in Auftrag gegeben habe (Beweisangebot: Zeuge M. N.). Eine Nachlieferung sei nicht unmöglich, da ein Fahrzeug mit einem Motor der EU 6 - Reihe geliefert werden könne. Auf die Frage der Verhältnismäßigkeit komme es nicht an. Der Kläger behalte sich zudem einen Rücktritt vom Vertrag vor.

Wer ist denn der Zeuge M.N., der bezeugen soll, dass die VW AG die Software-Manipulationen selbst in Auftrag gegeben hat?

=>
OLG Bamberg, 20.09.2017 - 6 U 5/17

Wieso die Klage gegen die VW AG (Beklagte zu 2) am Ende auf der Strecke blieb, habe ich allerdings nicht verstanden. 😕

Oh Leute, Ihr habt ja menschlich sooooo Recht, aber die Zulassungsstelle wird Euch das Leben sehr wahrscheinlich schwermachen. Die Rechtsgrundlagen dafür sind vorhanden. Die berechtigte Zwangsabmeldung löst darüber hinaus nicht nur Gebühren, sondern auch noch ein Ordnungsgeld aus, wenn Ihr der behördlichen Aufforderung zum Aufspielenlassen des Updates nicht fristgerecht Folge geleistet habt. Diesem Dilemma werdet Ihr am Ende nur durch eine rechtzeitige freiwillige Abmeldung entkommen. Das Hauptproblem ist, dass das KBA die Updates für die einzelnen Fahrzeugtypen abgesegnet hat und damit zu unterstellen ist, dass durch ein Update der rechtmäßige Zustand im Hinblick auf das Typgenehmigungsrecht hergestellt wird. Im Moment kommt es nur darauf an. Und hier zählt nur das Unterschreiten der Grenzwerte nach dem bereits überholten NEFZ.

Alles Plödsinn, guckstu

https://www.focus.de/.../...ltp-zyklus-wirklich-besser_id_5749720.html

Eben! 🙂

.

Was hätst Du von dem gerade von mir zitierten Beschluss des OLG Bimbam mit dem Hinweis:

Zitat:

Es bestehe auch ein Anspruch gegen die Beklagte zu 2). Es sei gerichtsbekannt, dass die Beklagte zu 2) die Software-Manipulationen selbst in Auftrag gegeben habe (Beweisangebot: Zeuge M. N.).

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 20. März 2018 um 19:10:51 Uhr:


.
Was hältst Du von dem gerade von mir zitierten Beschluss des OLG Bimbam mit dem Hinweis, es bestehe auch ein Anspruch gegen die Beklagte zu 2). Es sei gerichtsbekannt, dass die Beklagte zu 2) die Software-Manipulationen selbst in Auftrag gegeben habe (Beweisangebot: Zeuge M. N.).

Ziemlich lässig dahingaloppiert. Die Richter wissen also mehr als die Klägeranwälte?

Komisch, wenn man zu diesem Beweisthema den Antrag "Vernehmung des Vorstandsmitglieds XY als Zeugen" stellt, fallen sie alle über einen her und bezeichnen das als den (untauglichen) Versuch einer unzulässigen Ausforschung oder als den "gespielten Witz" (Zitat: Didi Hallervorden). "Man" hilft dem Kläger sodann alternativ mit der Lehre von der sekundären Beweislast. Die Volkswagen AG verliert bei diesem Ping Pong zwar die eine oder andere Klage, kann ihr Wissen aber, was für den Konzern viel wertvoller ist, gedeckt durch die Justiz, für sich behalten.

Man darf gar nicht darüber nachdenken, was hier (wirklich) abgeht ...

Das KBA hat schon einmal die Fahrzeuge zugelassen.
Was dabei herausgekommen ist, wissen wir.
Und was dieses Update tatsächlich bewirkt, wurde auch schon in unabhängigen Gutachten festgestellt.
Und warum viele Zulassungsstellen inzwischen von Stilllegungen absehen, wissen wir auch.
Und auch, dass es einige Urteile gibt, bei denen die Zulassungsstellen die Stilllegung revidieren mussten.

Das Ganze ist auf sehr dünnem Eis gebaut.
Die können nicht Zigtausende Autos stilllegen.
Es ist ein Drohkulisse mit abschreckenden Beispielen, die auch schön
publiziert werden.

Im Grunde ist es ein noch viel größerer Skandal, wie der VW Diesel Kunde von Politik und Wirtschaft
behandelt wird.

Zitat:

@Tiguan_MS schrieb am 20. März 2018 um 19:03:24 Uhr:


Oh Leute, Ihr habt ja menschlich sooooo Recht, aber die Zulassungsstelle wird Euch das Leben sehr wahrscheinlich schwermachen. Die Rechtsgrundlagen dafür sind vorhanden. Die berechtigte Zwangsabmeldung löst darüber hinaus nicht nur Gebühren, sondern auch noch ein Ordnungsgeld aus, wenn Ihr der behördlichen Aufforderung zum Aufspielenlassen des Updates nicht fristgerecht Folge geleistet habt. Diesem Dilemma werdet Ihr am Ende nur durch eine rechtzeitige freiwillige Abmeldung entkommen. Das Hauptproblem ist, dass das KBA die Updates für die einzelnen Fahrzeugtypen abgesegnet hat und damit zu unterstellen ist, dass durch ein Update der rechtmäßige Zustand im Hinblick auf das Typgenehmigungsrecht hergestellt wird. Im Moment kommt es nur darauf an. Und hier zählt nur das Unterschreiten der Grenzwerte nach dem bereits überholten NEFZ.

Alles Plödsinn, guckstu

https://www.focus.de/.../...ltp-zyklus-wirklich-besser_id_5749720.html

Zitat:

@Tiguan_MS schrieb am 20. März 2018 um 19:25:15 Uhr:


Ziemlich lässig dahingaloppiert. Die Richter wissen also mehr als die Klägeranwälte?

Komisch, wenn man zu diesem Beweisthema den Antrag "Vernehmung des Vorstandsmitglieds XY als Zeugen" stellt, fallen sie alle über einen her und bezeichnen das als den (untauglichen) Versuch einer unzulässigen Ausforschung oder als den "gespielten Witz" (Zitat: Didi Hallervorden). "Man" hilft dem Kläger sodann alternativ mit der Lehre von der sekundären Beweislast. Die Volkswagen AG verliert bei diesem Ping Pong zwar die eine oder andere Klage, kann ihr Wissen aber, was für den Konzern viel wertvoller ist, gedeckt durch die Justiz, für sich behalten.

Man darf gar nicht darüber nachdenken, was hier (wirklich) abgeht ...

Was geht denn ab?

.

Zitat:

@Multec schrieb am 20. März 2018 um 21:18:55 Uhr:


Und was dieses Update tatsächlich bewirkt, wurde auch schon in unabhängigen Gutachten festgestellt.

Hast Du die Aktenzeichen oder noch besser die Gutachten?

Weil's mir wichtig erscheint, hier ein Kommentar aus dem anderen Thread im vollen Zitat:

Zitat:

@never_ever schrieb am 20. März 2018 um 20:16:33 Uhr:


@schichtler91

Da hast Du aber Glück gehabt!! Das ist nämlich keineswegs selbstverständlich!

Hierzu nur einer von zahlreichen Berichten über Probleme mit dem update:

https://www.badische-zeitung.de/.../...-ueber-probleme-nach-dem-update

"Betroffene berichten von Motorstörungen, wiederholten Werkstattaufenthalten und Kosten, auf denen sie sitzen bleiben. Beim VW-Konzern heißt es, die Schwierigkeiten stünden nicht in Zusammenhang mit dem Software-Update."

Klar. Deshalb wird ja auch keine Garantie dafür übernommen, damit die Beweislast am Verbraucher hängenbleibt, wenn kurzfristig Motorstörungen auftreten und langfristig Motorschäden nahezu vorprogrammiert sind...! (Und je mehr Zeit vergeht, umso schwieriger wird natürlich auch die Beweisführung.)

In diesem Artikel (https://www.wiwo.de/.../14631024-3.html) ist dazu folgendes zu lesen:

Werkstattmitarbeiter berichten hinter vorgehaltener Hand, wieso sie zögerlich sind, wenn Kunden nach dem Update Probleme melden. Die Werkstatt koste es viel Zeit, dem nachzugehen, sagt ein Kfz-Meister. Die Autos müssten ausprobiert und durchgesehen werden, Beschwerden an die VW-Zentrale übermittelt werden. „Die Arbeit zahlt VW nicht und der Kunde auch nicht“, sagt er.

Die Mechaniker sind teilweise nicht besser dran als die Kunden. VW hat ein Chatprogramm eingerichtet, über das sie Probleme melden sollen. Wer das jedoch tut, wird von den Wolfsburgern teilweise abgebügelt. Das belegen Gespräche mit Werkstätten und Chatprotokolle, die der Redaktion vorliegen. Zwar versichern Mitarbeiter in Chats, dass der Hersteller Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Update (VW-Kürzel: Aktion 23R7) „sehr ernst“ nehme. Dann lassen sie die Werkstattmeister jedoch wissen, dass in Tests alle Beanstandungen, die „technisch einwandfreie Fahrzeuge“ betreffen, entkräftet worden seien. Darauf folgt der Satz:
„Bitte sehen Sie von Instandsetzungsversuchen ab.“

Diese Protokolle öffentlich zu haben, wäre eine Sensation!

Einfach mal bisschen die Suchmaschine bemühen....
Gibt einige Urteile.

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 20. März 2018 um 21:25:29 Uhr:



Zitat:

@Multec schrieb am 20. März 2018 um 21:18:55 Uhr:


Und was dieses Update tatsächlich bewirkt, wurde auch schon in unabhängigen Gutachten festgestellt.

Hast Du die Aktenzeichen oder noch besser die Gutachten?

Mach's bitte nicht so spannend, ja? Ich poste hier ständig neue Urteile. Da kannst Du ruhig mal einspringen, wenn Du Urteile und Gutachten darin kennst. 😉

Zitat:

Klar. Deshalb wird ja auch keine Garantie dafür übernommen, damit die Beweislast am Verbraucher hängenbleibt, wenn kurzfristig Motorstörungen auftreten und langfristig Motorschäden nahezu vorprogrammiert sind...! (Und je mehr Zeit vergeht, umso schwieriger wird natürlich auch die Beweisführung.)

Es wird zu massenweisen Defekten kommen.
Wenn alle Wagen das Update haben, wird VW seine Kulanz herunterfahren.
Das war es dann.
Dann ist der Autobesitzer der Blöde und muss blechen.
Der VW ist dann fein raus....

Kommen noch konkretere Hinweise auf Gutachten?

.
Nur gegen Cash:
https://www.badische-zeitung.de/.../...-ueber-probleme-nach-dem-update
Einige Zitate daraus findet Ihr dort.

Frei - und krass:
https://www.wiwo.de/.../14631024-3.html

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