ForumVolkswagen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

15465 weitere Antworten
Ähnliche Themen
15465 Antworten

Noch jemand zufällig Post von MR heute bekommen?

Zitat:

wir schreiben Ihnen heute bezüglich unseres letzten Newsletters, in dem wir Sie darüber informiert haben, dass das Landgericht (LG) Braunschweig darüber nachdenkt, bestimmte Ansprüche aus der Sammelklage herauszulösen.

Vor diesem Hintergrund prüfen wir zurzeit alle Fälle erneut, damit wir entscheiden können, wie wir mit der Entscheidung des LG Braunschweig, Fälle herauszulösen, umgehen möchten.

Nach einer teilautomatisierten Überprüfung Ihres Falls (Audi A4 mit der Fahrzeug-Identifikationsnummer WAUZZZxxxxxxxxxxx) hat sich bestätigt, dass Sie Ihr Fahrzeug mit einem Kilometerstand von 29.000 km zu einem Preis von 35.000 EUR gekauft und für 8.200 EUR bei einem Kilometerstand von 225.000 km verkauft haben. Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung sowie unter Berücksichtigung des Kilometerstands bei Kauf und Verkauf, der Höhe des Kaufpreises und Verkaufspreises und unter der Annahme einer Gesamtlaufleistung von 250.000 km liegt der zu erwartende Schadensersatz für Ihr Fahrzeug bei 0,00 EUR.

Wir müssen Ihnen daher heute mitteilen, dass Ihr Fall unserer Einschätzung nach aufgrund des zu erwartenden Schadensersatzes in Höhe von 0,00 EUR nicht weiter durch uns vor Gericht verfolgt werden kann.

Wir verstehen, dass Sie sich fragen, wieso nach dem Verkauf kein Schadensersatz übrig bleibt. Wir möchten Ihnen daher im Folgenden erklären, wie die Rechtsprechung zur Lebensdauer eines Kraftfahrzeugs aussieht und welche Schritte wir unternommen haben, um Ihre Interessen zu vertreten: Die Höhe des Schadensersatzes bemisst sich nach mehreren Kriterien. Einer davon ist der Kilometerstand des Fahrzeugs. Da Sie Ihr Auto für eine bestimmte Kilometerzahl normal nutzen konnten, wird diese Nutzung mit Ihrem Schadensersatz verrechnet. Somit gilt grundsätzlich, je höher der Kilometerstand, desto kleiner der Schadensersatz (SE). Zusätzlich wird bei verkauften Fahrzeugen ebenfalls der erhaltene Verkaufspreis abgezogen, da dieser Betrag Ihren Schaden für Sie reduziert. Generell können die Gerichte in Deutschland überwiegend eigenständig entscheiden, wie viele Kilometer ein Auto fahren kann, bevor es nichts mehr wert ist und der Schadensersatz somit unter Umständen nach Abzug bei 0,00 EUR liegt. Nach der aktuellen Rechtsprechung liegt dieser Wert zwischen 250.000 - 300.000 km.

Gegen diese Berechnung sind wir gerichtlich vorgegangen, denn nach der aktuellen Berechnung bekommen viele Verbraucher durch die Menge an gefahrenen Kilometern keinen Schadensersatz mehr. Wir wollten damit erreichen, dass die Berechnung des Schadensersatzes nochmal genauestens überprüft wird und eine faire Berechnung für alle Verbraucher entschieden wird. Unsere Versuche, gegen diese Berechnung vorzugehen, wurden jedoch durch die Gerichte nicht zugelassen. Wir haben in den letzten Monaten beobachtet, ob sich bei der Rechtsprechung hierzu noch Änderungen ergeben. Dies ist nicht der Fall. Auch das neue Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 21.03.2023 (C-100/21) zum Abgasskandal hat keine neuen Möglichkeiten der Anspruchsdurchsetzung eröffnet.

Vor diesem Hintergrund müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihren Anspruch nicht weiter durchsetzen können und uns gezwungen sehen bzw. sahen, Ihren Fall bei Gericht zurückzunehmen.

Wichtig: Sollten auf Ihr Fahrzeug, anders als oben angenommen, andere Daten wie z.B. die Höhe des Verkaufspreis zutreffen, antworten Sie bitte auf diese E-Mail oder schreiben Sie bitte innerhalb von 7 Tagen unter Angabe Ihrer Fallnummer eine E-Mail an service@myright.de. Wir werden Ihren Fall dann nochmals prüfen.

Mit der Rücknahme Ihrer Forderung aus der Sammelklage ist unsere Tätigkeit für Sie in der Sammelklage beendet. Wir werden uns zur Beendigung unseres Vertrages und mit Hinweisen zu anderen Möglichkeiten der Forderungsdurchsetzung mit Ihnen gesondert in Verbindung setzen. Selbstverständlich werden Ihnen keine Kosten entstehen.

Auch wenn es in Ihrem Fall leider nicht mit einem Schadensersatz geklappt hat, bedanken wir uns für Ihre Teilnahme an der Sammelklage.

Doch lieber die gut 4k€ über die Musterfeststellungsklage einstreichen sollen …

Kennt jemand einen einfachen Rechner, mit dem man den Anspruch eines EA189 Fahrzeugs berechnen kann?

Also Kaufpreis, Verkaufspreis, gefahrene Kilometer…

Ich lande immer nur bei Anwaltsseiten…

Es gibt 2 Wege, die am Ende möglich sind, wenn man erfolgreich ist:

A) Rückgabe des Fahrzeug = Erstattung KP, abzüglich "Nutzungswert".

Formel:

1. (Bruttokaufpreis : Kfz-Lebensdauer in Kilometern) x gefahrene Kilometer = Nutzungswert

2. KP - Nutzungswert (= aus der o.g. Formel) = Auszahlbetrag

> ist das, was du erhältst, wenn du das Fahrzeug am Ende des Prozesses zurück gibst

Ob man das möchte, ist gut zu überlegen. Der Betrag wird u.U. etwas unterhalb der Grenze liegen, was man aus einem VK erzielen kann. Im Zweifel ist es selbst leicht nachzurechnen.

---------------------------------------------------

B) Behalten und Entschädigung erhalten:

Individuelle Einigung mit dem Beklagten auf eine Schadensersatzsumme und das Fahrzeug verbleibt bei dir.

I.d.R. wird dir so ein Angebot im Gegenzug auf Verzicht auf weitere rechtliche Schritte vor Beginn des Klageverfahrens gemacht.

Da es ein freiwilliges Angebot des VK ist, gibt es auch keine 100%ige Berechnungsgrundlage.

Allerdings kann man an bekannt gewordenen Zahlungen in vergleichbaren Fällen grob die Summe abschätzen, wenn alle anderen Eckdaten bekannt sind/sein sollten.

---------------------------------------------------

Wichtig:

Einen Rechtsanspruch auf B) hat der Käufer natürlich nicht.

Ein Interesse an A) hat wiederum der VK oftmals nicht.

Man kann also mit B) Glück haben und sich überlegen, das dann anzunehmen.

A) kann wiederum für den RA u.U. interessanter sein.

 

 

 

 

Danke für die ausführliche Antwort ! Da mein Fahrzeug schon 2017 verkauft wurde, kann ich mit Alternative A rechnen.

Die Klage läuft seit Dezember 2020, ab dann dürften ja auch die 5% Zinsen laufen, oder?

Zitat:

@Goscher schrieb am 17. Januar 2024 um 13:16:33 Uhr:

Die Klage läuft seit Dezember 2020, ab dann dürften ja auch die 5% Zinsen laufen, oder?

Vorausgesetzt, das Gericht entscheidet in deinem Fall positiv, dass ein Anspruch besteht, wird gleichzeitig auch der Zins für den entsprechenden Zeitraum im Urteil festgelegt, genau.

Gibt auch immer noch einen Rechner auf folgender Seite:

www.dr-stoll-kollegen.de/.../...ensersatz-anspruch-im-abgasskandal?...

und da findest du mehr Details wie sich das berechnet:

www.dr-stoll-kollegen.de/.../...t-sich-ihr-schadensersatz-anspruch?...

Tatsächlich hat sich das aber auch im Laufe der Zeit immer etwas geändert. Heißt es hängt auch ein bisschen vom Klagedatum, OLG, etc. ab. Pauschal eindeutige Berechnungsformel gibt es dank BGH und unserer Justiz leider nicht

Wenn sich das bewahrheitet was BGH als Richtung und OLG bisher geurteilt hatten, bekommt man teilweise mehr als Kaufpreis aufgrund Verzinsung (wenig Kilometer, langer Rechtsstreit, usw...)

Kann sich auch sehr lohnen wie manche Beispiele zeigen...

bei mir war es so:

Kaufpreis x gefahrene km / zu erwartende Gesamtlaufleistung

300000 eus x 131000km/250000 km

grob....

habe auto mit fast wirtschaftlichen totalschaden abholen lassen.

turbo zerschossen, getriebe geschlagen, abgefahrene winterräder, radio ausgebaut....

bekommen nach klage: 14900 euro rum + knapp 1700 euro zinsen

zinsen waren wohl 4,5% ab klageerhebung von 2021 an - mr hat nicht gezählt!

von mr zur einzelklage gewechselt - von da an ging es schneller...

wie jetzt die zu erwartenden laufleistungen angesetzt werden, hängt vom jeweiligen richter ab.

aber 250t war in meinem falle schon "viel" für ein TIGUAN - aber nicht für mich.

hätte mir 300t gewünscht, aber nun ja.

das auto hatte einen wirtschaftlichen restewert auf dem freinen markt von weniger als 5t eus.

wkda hat ohne schaden! knapp 9700,- geboten

also alles richtig gemacht.

grüße

Hat zufällig noch jemand in den letzten Tagen Post von MR bekommen?

Zitat:

Sehr geehrtexxxxxxxx,

mit diesem Newsletter möchten wir Sie über Ihren Fall informieren.

Wie Sie sich vielleicht erinnern, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass unsere Sammelklage grundsätzlich zulässig ist und bestätigte auch die Verjährungshemmung der Ansprüche.

In der Folge waren die Gerichte nun gezwungen, sich endlich mit den einzelnen Ansprüchen aus den Sammelklagen auseinanderzusetzen. Wie in unserem letzten Newsletter beschrieben, hat das Landgericht (LG) Braunschweig allerdings angekündigt, die Sammelklage in Einzelverfahren aufzutrennen. Konkret bedeutet eine solche Auftrennung, dass sich die Verfahrensdauer um einiges verlängert. Außerdem steigen die Gerichtskosten unverhältnismäßig in die Höhe.

Daher sahen wir uns gezwungen, eine Vielzahl an Ansprüchen aus der Sammelklage zurückzunehmen, um diese gegebenenfalls auf anderem Weg durchzusetzen. Hierzu gehört auch Ihr Fall. Eine geringe Zahl von Ansprüchen wurde in den Sammelklagen belassen. Wir glauben weiterhin an das Modell der Sammelklage und streben aus diesem Grund ein Urteil für die verbliebenen Ansprüche an, das Ausstrahlungskraft auf die zukünftige Rechtsprechung hat.

Nun fand für diese verbliebenen Ansprüche am 11.12.2023 in einer unserer Sammelklagen eine mündliche Verhandlung am LG Braunschweig statt und am 22.02.2024 steht die Entscheidungsverkündung an. Diese zeitnahe Terminierung war allerdings nur möglich geworden, weil wir entsprechend viele Fälle aus der Sammelklage herausgenommen haben. Aufgrund der Rücknahme Ihres Falls aus der Sammelklage betrifft diese Verhandlung und Entscheidung Sie allerdings nicht mehr.

Wir prüfen alle Fälle, die aus der Sammelklage herausgenommen wurden, wozu auch Ihr Fall gehört, erneut auf die Erfolgsaussichten mit Blick auf die sich seit Jahren entwickelnde Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nunmehr selber erst nach Jahren der Aufarbeitung des Abgasskandals festgelegt, welche Kriterien für eine Entschädigung zu berücksichtigen sind. Zu unserem Bedauern hat der BGH dabei leider das Nutzungsverhalten des Fahrzeugs und den aktuellen Wert des Fahrzeugs in die Schadensbetrachtung zu Lasten des Fahrzeuginhabers mit aufgenommen. Insoweit kann es sein, dass einzelne Kunden vor Gericht keine Erfolgsaussichten mehr auf einen Schadensersatzanspruch haben.

Die Prüfung aller unserer Fälle ist noch nicht abgeschlossen. Mit einigen unserer Kunden haben wir uns zu den Erfolgsaussichten des jeweiligen Falls bereits in Verbindung gesetzt.

Wichtig: Die Prüfung der Fälle ist sehr zeitintensiv. Bitte sehen Sie von individuellen Fragen zu Ihrem Fall ab. Sollten Sie noch keine E-Mail von uns erhalten haben, gedulden Sie sich bitte noch ein wenig. Wir versuchen, auch Sie zeitnah zu kontaktieren. Hinsichtlich einer möglichen Verjährung müssen Sie sich keine Sorgen machen, wir werden rechtzeitig auf Sie zukommen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr myRight Team

Keine Infos welche Kriterien zur Herausnahme führten, warum auch.

Rückfragen auf gar keinen Fall!

Ich erwarte im nächsten Newsletter:

[Ironie]

Nach sorgfältiger und intensiver Prüfung können wir Ihnen mitteilen, dass wir große Chancen ...

[/Ironie]

Meine Daten: EZ Q2/2014, Kauf als Neuwagen, aktuell etwas über 80TKM, seit Beginn bei MR.

Das sieht doch noch nicht aussichtslos aus. Ich habe eine Email bekommen, in der sinngemäß steht: Ihre Teilnahme an der Sammelklage ist nun beendet. Schadenersatz: 0,-€

Das LG Braunschweig hat bei meinem Q5 2.0 Diesel satte 250.000km als Gesamtfahrleistung angesetzt... Was soll man noch von einem Hersteller erwarten, dessen Fahrzeuge in dieser Preisklasse nach 250.000km mehr oder weniger abgeschrieben sind?

Zitat:

Hat zufällig noch jemand in den letzten Tagen Post von MR bekommen?

Vermutlich (fast) alle :)

Ich übrigens auch, gleicher Inhalt wie Deine Mail.

Schau mal hier

Moin zusammen,

dieses merkwürdige Schreiben (…Herausnahme der Fälle…) habe ich auch bekommen.

Ich hatte sogar einen noch merkwürdigern Anruf von MyRight: warum ich denn auf das Schadensersatz Angebot (aus 01.24) nicht eingegangen bin? Ich habe MyRight erklärt, dass ich bei der ursprünglichen Klage, Rückabwicklung und Rückgabe des Fahrzeugs, bleiben möchte. Die ursprüngliche Klage schien inhaltlich nicht präsent zu sein…

In 07.23 bin ich sogar noch angeschrieben worden, dass ich bitte meinen Kilometerstand aktualisieren möchte, da sich das Gericht mit den einzelnen Fällen der Sammelklage beschäftigen möchte.

Mein Fahrzeug ist auch aus 2014 mit einem ähnlichen Kilometerstand. Meiner Meinung nach ein optimales Fahrzeug für die Rückabwicklung.

Bis zu diesem Zeitpunkt war ich eigentlich ein geduldiger Kläger, da ja auch immer wieder von anderen Gerichten die Rechtmäßigkeit bestätigt wurde.

Nun habe ich das Gefühl, dass MyRight eventuell ein wenig die Luft ausgeht.

Bin gespannt, wie es nun am 22. Februar weitergeht.

Vielleicht haben andere ja noch mehr Informationen.

Datgeit (so nich;-)

"Glücklicherweise" wurde mein Fzg. bei km 225.000 bei einem unverschuldeten Unfall (ohne Personenschaden) zum wirtschaftlichen Totalschaden, so dass ich den Karren mit einem blauen Auge noch relativ gut losgeworden bin. Heute frage ich mich, ob VW nicht bessere Zulassungszahlen hätte, wenn man mit den Betrogenen korrekt umgegangen wäre. Eine faire Entschädigung hätte sicher eine bessere Kundenbindung zur Folge gehabt. Jetzt machen wohl andere den Deal.

Das registriere ich nicht ohne etwas Schadenfreude...

Ich habe mal in einem anderen Forum gelesen dass die Autohäuser vom Konzern Listen von Klägern hätten auf die man ganz gern als Kunden verzichten sollte.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)