Rechtliche Fragen zwecks Zulassung und TÜV
Hi, ich setze mich zum ersten mal mit bst themen auseinander.
Also wie ich wagen zulasse überführe etc weiss ich auch was das alles kostet und so.
so nun baue ich ja gerade meinen neuen /gebrauchten astra auf.
die sache ist die er ist wenn alles gut geht in 3 wochen fertig von aussen und dann fahre ich ihn vll diesen sommer so 2-3 mal mit nem kurzzeitkennzeichen.
Ich möchte ihn aber auf meinen Namen umschreiben lassen also das im Schein steht Freemind... bzw richtiger name.
Aber hat kein Tüv und soll ja auch erstmal nicht angemeldet werden.
Im nächsten Jahr mache ich dann TÜV aber das wird teuer wegen neuem motor und allen möglichen abauteilen.
Deswegen lohnt sich das diesen sommer nicht mehr auch finanziell da ich eh schon grad viel reinstecke.
Also kann man nen wagen umschreiben lassen ohne TÜV?
Befürchte nein aber wenn wieso nicht er soll ja nicht gefahren werden sondern ich will das er offiziel auch mir gehört!
So Thema 2
Wenn ich Tüv überziehe kriege ich ja nicht 2 jahre neu tüv sondern nur die differenz zum ablauftag.
Sprich 1/2 Jahr überzogen 1 1/2 Jahre neu Tüv
Wie ist das wenn ich einen Wagen habe der 4 Jahre Abgemeldet war und 4 Jahre keinen Tüv Hat muss ich dann 3 Mal TüV machen oder 3 mal TüV Zahlen?
Ich finde das eh schwachsinn Der Zeitpunkt des Prüfens ist ja ausschlaggebend dafür das er weitere 2 Jahre gefahren werden darf.
doofes Bsp ich Überziehe 1Jahr und 11 Monate und Gehe zum Tüv Der sagt mir alles klar der Wagen ist technisch top und kann 2 weitere machen kriege aber nur für 1monat die erlaubnis oder wie?
Läuft das alles daruaf hinnaus das ein wagen ständig in Betrieb sein muss?
Freue mich auf Antworten
56 Antworten
Thema 1.
Du weist aber schon, dass du keine Spaßfahrten mit einem Kurzzeitkennzeichen machen darfst und selbst für den technischen Zustand des Fahrzeuges haftbar bist wenn was passiert?
Nein Umschreiben lassen geht nur beim Ummelden oder wenn man ein zugelassenens Fahrzeug, zwecks Namensänderung (Hochzeit) aktualisieren muss. Nicht aber bei einem nicht angemeldeten Fahrzeug, wozu auch, es gäbe nur einen weiteren unnützen Haltereintrag, falls der Wagen eben doch, aus welchem Grund auch immer, weiter veräußert wird.
Thema 2.
Ich finde es sehr in Ordnung, dass die Zeit der Überschreitung nicht an den Verkehrssünder (Überschreiten der HU-Frist), verschenkt wird. Es gab eben zu viel Missbrauch, daher wurde diese Regelung eingeführt.
Bei Stillgelegten Fahrzeugen sieht das ganze eh anders aus, natürlich muss man nicht 3 mal zur HU wenn der Wagen vor 5 Jahren zuletzt die HU besuchte und abgemeldet war.
Die Prüfung bedeutet auch nicht, dass man 2 Jahre fahren darf, sondern lediglich, dass der Wagen zum Zeitpunkt der Prüfung in einem technisch brauchbaren Zustand war. Dass man fahren Darf, dafür ist der Halter den Rest der Zeit selbst verantwortlich. Denn wenn der Wagen eben nicht mehr verkehrssicher ist darf er trotz Plakette nicht mehr fahren.
Du kannst auch den Wagen 20 Jahre lang stilllegen, musst danach aber eben nicht 10 mal zur HU sindern eine Vollabnahme machen.
ok zum punkt eins ja das weiss ich und der zustand wird 1+ top und was man nicht alles machen darf weiss ich.
Ich fahr bst nicht mit nem Verkehrs untüchtigen fahrzeug rum deswegen schrieb ich ja neu aufbau angefangen von neuem fahrwerk bis zu neuen bremsen, neuen lack,neuem Motor undso weiter.
zum Punkt 2 was kostet eine Vollabnahme und welche kriterien erfüllt diese?
Also beginnt eine vollabnahme nach einer bestimmten zeit?
http://www.jostundruhl.de/de/tuev-service-center/vollabnahmen/
In der Regel verfällt ein die Zulassungsbescheinigung eil 2 mittlerweile nach 7 Jahren, danach wird eine §21StVZO fällig, davor reicht eine §29 zur Wiederzulassung
Eine Vollabnahme beinhaltet nicht Umbauteneintragung. Also keine Sparmöglichkeit für dich.
Zitat:
Original geschrieben von freemind13579
ok zum punkt eins ja das weiss ich und der zustand wird 1+ top und was man nicht alles machen darf weiss ich.
Ich fahr bst nicht mit nem Verkehrs untüchtigen fahrzeug rum deswegen schrieb ich ja neu aufbau angefangen von neuem fahrwerk bis zu neuen bremsen, neuen lack,neuem Motor undso weiter.zum Punkt 2 was kostet eine Vollabnahme und welche kriterien erfüllt diese?
Also beginnt eine vollabnahme nach einer bestimmten zeit?
da das fahrzeug abgemeldet ist gild die regel nicht mit dem rückwirkenden tüv, sobald du das fahrzeug nach dem umbau vorführst bekommst du 2 jahre tüv.
du brauchst erst den neuen tüv um es überhaupt zuzulessen
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Zitat:
Original geschrieben von pc-bastler1
da das fahrzeug abgemeldet ist gild die regel nicht mit dem rückwirkenden tüv, sobald du das fahrzeug nach dem umbau vorführst bekommst du 2 jahre tüvZitat:
Original geschrieben von freemind13579
ok zum punkt eins ja das weiss ich und der zustand wird 1+ top und was man nicht alles machen darf weiss ich.
Ich fahr bst nicht mit nem Verkehrs untüchtigen fahrzeug rum deswegen schrieb ich ja neu aufbau angefangen von neuem fahrwerk bis zu neuen bremsen, neuen lack,neuem Motor undso weiter.zum Punkt 2 was kostet eine Vollabnahme und welche kriterien erfüllt diese?
Also beginnt eine vollabnahme nach einer bestimmten zeit?
😁 das ist ja mal ne aussage.
Bzgl. des arguments sparen.
Das war garnicht meine Intention ich denke mal das es so 300€ - 500€ kostet vll etwas mehr.
Sind ca 10 Teile über Gutachten nach §19 und der Motor + HU
Finds halt nur doof das ich nicht im Brief stehe bzw schein
Ansich reichts das der Brief (Teil I) und Schein (Teil II) in deinem Besitz ist. Ein Kaufvertrag wäre halt sicherer.
Zitat:
Original geschrieben von mozartschwarz
Gibt keine zeitliche Begrenzung mehr. Wenn Brief vorhanden reicht TÜV.
Der Brief / Zulassungsbescheinigung reicht nicht, wenn die Akten in den Ämtern nach 7 Jahren stilllegung eben zum Schreddern freigegeben wurden.
du verwechselst da wohl die alte Regel dass nach 18 Monaten Stilllegung eine VA fällg war - die Gibts nicht mehr!
Aber nach 7 Jahren werden die Unterlagen zum Schreddern freigegeben, was nicht heist, dass dies auch sofort dann gemacht wird.
Solange die Akten verfügbar sind, wird wieder zugelassen mit einer normalen HU, sind die Akten aber vernichtet worden dann wird die VA fällig. Nur eben nicht vor Ablauf von 7 Jahren.
also der wagen hatte bis 03.10 tüv und wurde am 21.04 abgemeldet wenn ich den anmelde sagen wir mal im März nächstes Jahres dann bekomme ich laut PcBastler 2 Jahre Tüv oder wird der Monat indem noch gefahren wurde abgezogen also 1 jahr und 11 monate?
soll mir dann aber auch egal sein.
aber was denkt ihr denn wie teuer das wird xe einbau und 10 eintragungen inkl HU
achja wieso ist denn im Schein hinten markiert vorrübergehende Stilllegung und darunter endgültige Außerbetriebsetzung das doppelt sich doch.