Rechtliche Frage...dringend ! EILT !
...hallo !
Unser Insignia ist da...steht bei unserem FOH.
Jetzt findet am Wochenende dort im Ort ein großer Automarkt in der Innenstadt statt.
Da unser bestelltes Fahrzeug ein "Eye-Catcher" und mit Sonderausstattung vollgestopft ist,
steht unser Neuwagen jetzt auf dem Automarkt !
Zwar ein wenig mit so Flatterbändern abgegrenzt und mit einem Schild "verkauft" drin, nicht für jedermann zugänglich, wenn die Leute sich dann an die Absperrung halten.
Das ist für mich der Horror pur ! Ich will das nicht...denn da werden sich trotzdem Leute für interessieren, rangehen, die Türen öffnen, sich reinsetzen usw.
An evtl. Lackschäden will ich gar nicht denken....
Frage: Habe ich rechtlich eine Möglichkeit, dass zu verhindern ?
Das Fahrzeug ist noch nicht zugelassen, ich habe den Kaufpreis noch nicht gezahlt.
Ralf
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Ralf49124
Bestellt war COSMO mit Kiba, geliefert wurde COSMO mit Klavierlack schwarz.
Dann ist es also nicht das von Dir bestellte Auto.
Ist doch ganz einfach:
Der Händler stellt es wieder auf den Ausstellungsplatz und verkauft es innerhalb des Wochenendes an jemanden anderen und Du bestellst Dir einen ganz neuen und holst in direkt in Rüsselsheim ab, denn wenn das Ding auf einen Transporter verladen muss, setzt sich womöglich auch jemand in Dein Auto.
140 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Ralf49124
...ich bin mir absolut sicher, dass ich das aber tun werde !
Egal was es kostet !Der Freundliche kann sich schon mal einen langwierigen Rechtsstreit einstellen !
Der kennt mich seit 1989, wir (Familie usw.) haben da in den Jahren über 25 Neufahrzeuge
gekauft.Der weiß, dass ich "mega-pingelig" bin, was meine Autos angeht - und dann sowas ?
Neee - nicht mit mir !
Ralf
Hey Ralf, ich kann deinen "Schock" schon verstehen!
Aber da du bei dem Händler "Stammkunde" bist, rede erstmal ruhig mit ihm.
Meine gelesen zuhaben, das du den Wagen noch nicht bezahlt hast, also gehört er dir sowieso nicht!
mfg
Zitat:
Original geschrieben von Sebbi
Da wirst Du wohl zweiter Sieger werden. Er hat Dir eine Lieferung für die KW17 zugesagt, also kann er davor noch mit dem Auto machen was er will - so es ein Neuwagen bleibt. Da gibt es zahlreiche Entscheidungen unterschiedlicher Gerichte dazu, die alle eines sagen: Anfassen und Probesitzen ohne Beschädigungen mindern nicht den Wert eines Fahrzeuges und sprechen somit nicht für eine Minder/Schlechtleistung des Händlers aus dem Kaufvertrag heraus.
Also das sehe ich als Kunde anders und ich bezweifle auch, dass da alle Gerichte in diesem Sinne urteilen werden. Hier geht es ja nicht um die kurze Zwischenlagerung im Showroom, wo vielleicht mal 3 oder 4 Leute in das Auto schauen, sondern um eine Ausstellung mit hunderten oder tausenden Leuten. Dass das nicht den Wert eines Fahrzeuges mindern soll, glaube ich kein Stück!
Für mich wäre die Entscheidung so: Steht das Auto verschlossen und durch Flatterband abgesperrt da, ist das kein Problem. Ist jedoch das Auto offen und jeder auf der Ausstellung darf durchrobben und überall daran herumzerren, würde ich dem Händler das Auto quer <zensiert>... 😉
@Ralf: Berichte mal, wie es ausgegangen ist.
Gruß
Michael
Flatterband ist zwar schön und gut, aber das wäre die erste Ausstellung an deren Ende das Flatterband noch da ist, wo es zu Beginn war....
Ja, da schwappen die Emotionen wieder über.
Ich kann dich gut nachvollziehen, aber hart gesehen, gehört der Wagen dem Händler und nicht dir.
Wie du selbst schreibst hast du noch nicht bezahlt und damit ist der Wagen halt auch nicht dir.
Red vernünftig mit ihm, dann wird sich auch eine Lösung finden. Der Händler hat auch sicher kein Interesse daran einen
zahlenden Kunden zu verlieren.
Luft holen, tief durchatmen und normal reden 🙂 dann findet sich auch eine Lösung.
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Vielleicht hat der Händler den Wagen auch noch nicht bezahlt, dann gehört er ihm auch nicht 😁
Zitat:
Original geschrieben von maan12
Wo ist den die Ausstellung?
LG maan
ich glaube ich fahr da mal hin .....schauen was da abgeht.... muss bei mir fast um die Ecke sein.
Da ist am Sonntag verkaufsoffen.... :-)
...ganz abgesehen davon , zeugt es von schlechtem Stil im Umgang mit dem Kunden , ohne nachzufragen das Auto der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Mich stört deshalb die Antwort des Forenteilnehmers und Mitarbeiter eines Autohauses weiter oben im Thread schon sehr , wie mit dem Wunsche von Kunden umgegangen wird.
Servicewüste Deutschland. Ich frag mich , wer solchen Jungs das Autoverkaufen beigebracht hat. Wenn der Kunde das nicht will , dann will er es nicht und selbst wenn die Rechtslage undurchsichtig ist , würde es noch nichtmals im Notfall gemacht. Denn: der Kunde ist König. Punkt . Basta.
Ausstellungsfahrzeuge müssen ähnlich ausgewiesen werden wie Taxen oder Leihwagen. Denn das ist auch wertmindernd.
Wenn der FOH das nicht einsieht , dann bekäme er auch rechtsanwaltliche Post von mir und würde demnächst mit Nichtbeachtung gestraft werden. Ganz sicher.
dsu
PS: Mach vorab mal ein paar Beweisfotos
Wurde meine Frage schon beantwortet, wie der TE davon erfahren hat, daß sein zukünftiges Auto das Schmuckstück auf einer Ausstellung werden soll?
Zitat:
Original geschrieben von Doriat
Ich kann dich gut nachvollziehen, aber hart gesehen, gehört der Wagen dem Händler und nicht dir.
Wie du selbst schreibst hast du noch nicht bezahlt und damit ist der Wagen halt auch nicht dir.
Klingt, als wäre das Auto nicht für den Kunden bestellt worden. Ist es aber und der Händler möchte natürlich gern, dass es bald dem Kunden gehört. Und entsprechend sollte er auch damit umgehen.
Gruß
Michael
Wieso wird der Wagen eigentlich noch nicht an den Kunden übergeben?
KW17 bedeutet ja nicht, daß er erst in KW17 ausgeliefert werden muß, wenn er schon da ist.
Zitat:
Original geschrieben von Sebbi
Aber rede doch mal mit ihm in sachlicher Art und Weise, der Händler ist doch auch an einem zufriedenen Kunden interessiert.
Von einem Händler kann man aber auch erwarten, dass er den Kunden nach seinem Einverständniss fragt. Ich würde den Wagen nehmen und den Service wo anders machen lassen und auch dafür sorgen, dass der Händler das erfährt!
Schon mal an die Besucher des Marktes gedacht? Da steht ein wunderschöner Insi, aber leider mit Absperrung. Reinsetzen und anfassen is nich. Das ist doch saublöd für jeden Interessenten.
Der FOH kann daoch überhaupt kein Interesse haben, so eine Kiste hinzustellen😉
Zitat:
Original geschrieben von dickschiffuser
...ganz abgesehen davon , zeugt es von schlechtem Stil im Umgang mit dem Kunden , ohne nachzufragen das Auto der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.Mich stört deshalb die Antwort des Forenteilnehmers und Mitarbeiter eines Autohauses weiter oben im Thread schon sehr , wie mit dem Wunsche von Kunden umgegangen wird.
Servicewüste Deutschland. Ich frag mich , wer solchen Jungs das Autoverkaufen beigebracht hat. Wenn der Kunde das nicht will , dann will er es nicht und selbst wenn die Rechtslage undurchsichtig ist , würde es noch nichtmals im Notfall gemacht. Denn: der Kunde ist König. Punkt . Basta.
Ausstellungsfahrzeuge müssen ähnlich ausgewiesen werden wie Taxen oder Leihwagen. Denn das ist auch wertmindernd.
Wenn der FOH das nicht einsieht , dann bekäme er auch rechtsanwaltliche Post von mir und würde demnächst mit Nichtbeachtung gestraft werden. Ganz sicher.
dsu
PS: Mach vorab mal ein paar Beweisfotos
Der Verkäufer, dessen Beitrag Du hier so harsch kritisierst, ist nicht nur ein Mann aus der Praxis.
Er hat hier schon etlichen Usern Hilfestellung bei ihren Problemen geleistet und allgemeine Infos hier gepostet.
Mit anderen Worten: Ein Verkäufer aus Thüringen gibt einem eventuell an einem Insignia Interessierten aus NRW oder Bayern oder sonstwoher gute und hilfreiche Informationen, obwohl er ziemlich genau weiss, dass er an diesem Interessenten nicht einen einzigen Cent verdienen wird und auch per Mundpropaganda sich die Sache für ihn nicht auszahlen wird.
Servicewüste?
Das allein war schon mehr Service, als manch ein Käufer im ganzen Autoleben bei dem Dealer seiner Wahl erhalten wird!
Und der hat mal an dem Auto verdient!
@ Ralf:
Einerseits kann ich Deinen Ärger nachvollziehen.
Andererseits widerspricht es sich, dass Du zwar quasi einen Hilferuf hier absetzt, aber in vermeintlich gerechtfertigter Wut ohnehin schon fast mit hochgekrempelten Ärmeln bei Deinem Dealer auf der Matte stehst. Handlungen aus der Wut heraus bringen nichts!
Ruhig bleiben, durchatmen, alle Beiträge hier lesen und abwägen und dann in Ruhe mit Deinem Dealer über Dein Missfallen reden und einvernehmlich nach einer Lösung suchen.
Leider ist es wirklich so, dass das Auto erst Deins ist, wenn Du gelöhnt hast. Vorher ist es nur das für Dich bestellte Auto.
Gruß
Fred
Dass das vorher nicht abgesprochen war, finde ich auch nicht OK - schlechter Stil. Andererseits gelangt dein Insignia zu ungeahnter Popularität. Du kannst zumindest stolz darauf sein, dass es dein Auto ist, das alle mit offenem Mund anschauen. 😉
Zitat:
Original geschrieben von cptahab
Dass das vorher nicht abgesprochen war, finde ich auch nicht OK - schlechter Stil. Andererseits gelangt dein Insignia zu ungeahnter Popularität. Du kannst zumindest stolz darauf sein, dass es dein Auto ist, das alle mit offenem Mund anschauen. 😉
Ich persönlich würde auf diese Art von Stolz verzichten.
Wahrscheinlich wird der Händler auf den Kundenwunsch eingehen und die ganze Aufregung war umsonst 🙂