Rechtliche Frage...dringend ! EILT !
...hallo !
Unser Insignia ist da...steht bei unserem FOH.
Jetzt findet am Wochenende dort im Ort ein großer Automarkt in der Innenstadt statt.
Da unser bestelltes Fahrzeug ein "Eye-Catcher" und mit Sonderausstattung vollgestopft ist,
steht unser Neuwagen jetzt auf dem Automarkt !
Zwar ein wenig mit so Flatterbändern abgegrenzt und mit einem Schild "verkauft" drin, nicht für jedermann zugänglich, wenn die Leute sich dann an die Absperrung halten.
Das ist für mich der Horror pur ! Ich will das nicht...denn da werden sich trotzdem Leute für interessieren, rangehen, die Türen öffnen, sich reinsetzen usw.
An evtl. Lackschäden will ich gar nicht denken....
Frage: Habe ich rechtlich eine Möglichkeit, dass zu verhindern ?
Das Fahrzeug ist noch nicht zugelassen, ich habe den Kaufpreis noch nicht gezahlt.
Ralf
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Ralf49124
Bestellt war COSMO mit Kiba, geliefert wurde COSMO mit Klavierlack schwarz.
Dann ist es also nicht das von Dir bestellte Auto.
Ist doch ganz einfach:
Der Händler stellt es wieder auf den Ausstellungsplatz und verkauft es innerhalb des Wochenendes an jemanden anderen und Du bestellst Dir einen ganz neuen und holst in direkt in Rüsselsheim ab, denn wenn das Ding auf einen Transporter verladen muss, setzt sich womöglich auch jemand in Dein Auto.
140 Antworten
Zitat:
Das ist mir scheißegal...wenn der Insi da nicht wegkommt...kann er ihn behalten !
Da wirst Du wohl zweiter Sieger werden. Er hat Dir eine Lieferung für die KW17 zugesagt, also kann er davor noch mit dem Auto machen was er will - so es ein Neuwagen bleibt. Da gibt es zahlreiche Entscheidungen unterschiedlicher Gerichte dazu, die alle eines sagen: Anfassen und Probesitzen ohne Beschädigungen mindern nicht den Wert eines Fahrzeuges und sprechen somit nicht für eine Minder/Schlechtleistung des Händlers aus dem Kaufvertrag heraus.
Aber rede doch mal mit ihm in sachlicher Art und Weise, der Händler ist doch auch an einem zufriedenen Kunden interessiert.
Zitat:
Original geschrieben von Sebbi
Aber rede doch mal mit ihm in sachlicher Art und Weise, der Händler ist doch auch an einem zufriedenen Kunden interessiert.
Da die Händler wohl am meisten mit Service/Wartung nach dem Kauf verdienen, könnte ggf. ein kleiner Hinweis, dass man in Zukunft wohl bei Firma Opel-Meier seinen Wagen warten lässt, den Händler zum Einlenken bewegen, sofern er nicht sowieso schon auf Dein Anliegen eingeht.
"Bedenken" kann ich nachvollziehen, die hätte ich auch.
Aber "Horrorvorstellungen" (...rangehen, die Türen öffnen, sich reinsetzen usw.) sind weitestgehend das als was man sie bezeichnet - Vorstellungen.
Die Leute werden das Absperrband sicherlich nicht einfach zerreißen und sich wild um das auto wuseln und alles zerkratzen und beschädigen. 😉
"Unser Insignia ist da"
Du besitzt genau genommen noch gar keinen Insignia, Du hast Dich bisher per Kaufvertrag lediglich verpflichtet Deinem Händler einen abzunehmen, er verpflichtete sich im Ggz. Dir in KW17 einen zu liefern.
So gesehen ist der Insignia der hinter Flatterband steht ein identisches Modell über das Du einen Kaufvertrag unterzeichnet hast, mehr (noch) nicht.
Ich würde:
- Mit dem VK Kontakt aufnehmen und meine Bedenken äußern.
- Im Zuge der Unterhaltung einen Konsens finden (evtl kann er ja Deine Bedenken durch kleine "Entschädigungen" wett machen).
- Am Tage der Abholung das Fzg peinlich genau kontrollieren um ggf. vorhandene Mängel sofort auf zu zeigen.
Man kann alles regeln, und zwar ohne gleich die Keule raus zu holen, das bringt nämlich zumeist keine Vorteile mit sich.
Zitat:
So gesehen ist der Insignia der hinter Flatterband steht ein identisches Modell über das Du einen Kaufvertrag unterzeichnet hast, mehr (noch) nicht.
Wenn im Kaufvertrag aber z.B. schon die Fahrgestellnummer eingetragen ist, dann sehe ich das nicht mehr als identisches Modell, sondern als dasselbe Modell.
Ist der Wagen eigentlich bei Lieferung bereits bei Opel auf den Kunden registriert? Oder passiert das erst nach Übergabe?
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Zitat:
Original geschrieben von silver77
@ralfAls "was" hast Du den Insignia gekauft (Vorführwagen, Neuwagen, Tageszulassung)?
Neuwagen....
Deswegen bin ich ja so sauer !
Ich bin mir nicht sicher ob dass ein driftiger Grund ist sofort vom Kaufvertrag zurück zutreten.
Außerdem bist da ja noch nicht Eigentümer, solang du nicht gezahlt hast.
...ich bin mir absolut sicher, dass ich das aber tun werde !
Egal was es kostet !
Der Freundliche kann sich schon mal einen langwierigen Rechtsstreit einstellen !
Der kennt mich seit 1989, wir (Familie usw.) haben da in den Jahren über 25 Neufahrzeuge
gekauft.
Der weiß, dass ich "mega-pingelig" bin, was meine Autos angeht - und dann sowas ?
Neee - nicht mit mir !
Ralf
Ich habe mal eben in "Automobilbetriebslehre. Vertrieb und Finanzdienstleistungen" von Matthias Böhme nachgelesen, demnach:
"Ausstellungsfahrzeuge sind auch Neufahrzeuge, weisen aber oft Gebrauchsspuren durch Besichtigungen der Kunden auf. Sie können deshalb auch nur als Neuwagen unter Nennung der Mängel verkauft werden (2. Wahl)." (Quelle: http://books.google.de/books?...)
Zitat:
Original geschrieben von Ralf49124
...ich bin mir absolut sicher, dass ich das aber tun werde !
Egal was es kostet !Der Freundliche kann sich schon mal einen langwierigen Rechtsstreit einstellen !
Gut, dann können wir hier nichts mehr für Dich tun.
Lass Dich von Deinem Rechtsanwalt vertreten und regle das vor Gericht.
Schade, das Du Dir den Insignia wegen Deiner "mega-Pingeligkeit" entgehen lässt.
Mega-Pingelig?
Aber Du fährst schon mit Deinem Wagen - oder?
Wie kriegst denn die Flugverbotszone für sämtliche Insekten rund um Dein Auto hin?
Sorry, aber so richtig verstehen kann ich das ja nicht...
Wenn Du Deinen Wagen auf dem Supermarkt-Parkplatz abstellst - und bei Rückkehr Leute drumherumstehen und Dich mit Fragen löchern - findest das toll -
Aber wenn selbiges bei einer Ausstellung passiert - auf einmal nicht mehr?
Mach es doch viel einfacher:
Stell Dich einfach bei "Dein" Auto (wobei es noch nicht DEIN Eigentum ist) - und erzähl den Leuten was dazu.
Zum Beispiel, warum Du bei einem 160PS-Auto nen extra-Heckflügel brauchst.
Hier im Nachbarkreis (BM - Erftkreis) nennt man das "Frittentheke".
Gruß
Benedict
...ich fahre ja jetzt gleich rüber !
Er hat dann die Wahl...entweder das Auto vom Markt runter, oder eben nicht !
Incl. aller Konsequenzen...
Schau´n wir mal.
Zitat:
Original geschrieben von Sebbi
Da wirst Du wohl zweiter Sieger werden. Er hat Dir eine Lieferung für die KW17 zugesagt, also kann er davor noch mit dem Auto machen was er will - so es ein Neuwagen bleibt. Da gibt es zahlreiche Entscheidungen unterschiedlicher Gerichte dazu [...]Zitat:
Das ist mir scheißegal...wenn der Insi da nicht wegkommt...kann er ihn behalten !
Merkwürdige Rechtsauffassung. Bitte mal die Urteile verlinken. Hoffentlich werden das nicht wieder völlig hinkende Vergleiche zu diesem Fall...
Wenn ein Autohändler ein vom Kunden und nach dessen Wünschen bestelltes Neufahrzeug auf einem Automarkt ausstellt, dann weicht das ziemlich von der ursprünglich Bestimmung des Fahrzeugs ab. Natürlich ist ein vom Händler bestellter Vorführwagen weiterhin ein Neuwagen, auch wenn er vom ausgestellt und zum Probesitzen freigegeben ist. Nur: Für diese Vorführwagen erhält der Händler von Opel einen deutlich höheren Rabatt als die normalen Kunden für ihre Fahrzeuge, welchen er beim Verkauf dann weitergibt bzw. weitergeben muss, um die Vorführwagen loszuwerden.
Ein Händler kann mit Nichten mit einem bestellten Kundenfahrzeug bis zur Auslieferung machen, was er will. Um solchen Dingen wie dem Automarkt mit dem Anfassen/Probesitzen und den möglichen Beschädigungen aus dem Weg zu gehen, nimmt man doch gerade den höheren Preis in Kauf und bestellt ein Neufahrzeug statt einen Wagen aus der Ausstellung mitzunehmen. Schon das Liefern des Fahrzeugs zum Automarkt hat rein gar nichts mit der Bestimmung als Kundenfahrzeug zu tun. Es würde mich wundern, wenn die Gerichte - die heute sehr im Sinne des Verbrauchers urteilen - das anders sehen würden.
Grüße
Wo ist den die Ausstellung?
LG maan
Also ich würde mich so auch nicht behandeln lassen.
Der vergleich mit der Jeans, die andere vorher anprobiert haben, ist ja wohl auch nicht ganz ernst von dem Schreiber hier gemeint.
Wenn ich aus dem Bestand von Fahrzeugen des FOH einen abnehme, dann weiss ich vorher, da haben schon andere drin gesessen. Aber so wurd dieses eine Fahrzeug, auf meinen Namen geordert und da hat niemand anderes drin was zu suchen. Auch nicht auf einer öffentlichen Messe.
Ohne Abstimmung mit dem Kunden, finde ich so ein vorgehen schon sehr dreist.
Ich würde den Wagen ganz schnell bezahlen und mir eine solche Behandlung verbitten, bzw. dem Händler das Vorhaben untersagen.
Zitat:
Original geschrieben von OPELZ-Rache
Merkwürdige Rechtsauffassung. Bitte mal die Urteile verlinken. Hoffentlich werden das nicht wieder völlig hinkende Vergleiche zu diesem Fall...Zitat:
Original geschrieben von Sebbi
Da wirst Du wohl zweiter Sieger werden. Er hat Dir eine Lieferung für die KW17 zugesagt, also kann er davor noch mit dem Auto machen was er will - so es ein Neuwagen bleibt. Da gibt es zahlreiche Entscheidungen unterschiedlicher Gerichte dazu [...]Wenn ein Autohändler ein vom Kunden und nach dessen Wünschen bestelltes Neufahrzeug auf einem Automarkt ausstellt, dann weicht das ziemlich von der ursprünglich Bestimmung des Fahrzeugs ab. Natürlich ist ein vom Händler bestellter Vorführwagen weiterhin ein Neuwagen, auch wenn er vom ausgestellt und zum Probesitzen freigegeben ist. Nur: Für diese Vorführwagen erhält der Händler von Opel einen deutlich höheren Rabatt als die normalen Kunden für ihre Fahrzeuge, welchen er beim Verkauf dann weitergibt bzw. weitergeben muss, um die Vorführwagen loszuwerden.
Ein Händler kann mit Nichten mit einem bestellten Kundenfahrzeug bis zur Auslieferung machen, was er will. Um solchen Dingen wie dem Automarkt mit dem Anfassen/Probesitzen und den möglichen Beschädigungen aus dem Weg zu gehen, nimmt man doch gerade den höheren Preis in Kauf und bestellt ein Neufahrzeug statt einen Wagen aus der Ausstellung mitzunehmen. Schon das Liefern des Fahrzeugs zum Automarkt hat rein gar nichts mit der Bestimmung als Kundenfahrzeug zu tun. Es würde mich wundern, wenn die Gerichte - die heute sehr im Sinne des Verbrauchers urteilen - das anders sehen würden.
Grüße
So sehe ich es auch. Es ist kein Standard-Fahrzeug von der Stange, sondern wurde individuell für einen Kunden gefertigt, da kann er IMHO nicht mehr damit machen, was er will.