Rechtliche Frage...dringend ! EILT !

Opel Insignia A (G09)

...hallo !
Unser Insignia ist da...steht bei unserem FOH.

Jetzt findet am Wochenende dort im Ort ein großer Automarkt in der Innenstadt statt.

Da unser bestelltes Fahrzeug ein "Eye-Catcher" und mit Sonderausstattung vollgestopft ist,
steht unser Neuwagen jetzt auf dem Automarkt !

Zwar ein wenig mit so Flatterbändern abgegrenzt und mit einem Schild "verkauft" drin, nicht für jedermann zugänglich, wenn die Leute sich dann an die Absperrung halten.

Das ist für mich der Horror pur ! Ich will das nicht...denn da werden sich trotzdem Leute für interessieren, rangehen, die Türen öffnen, sich reinsetzen usw.

An evtl. Lackschäden will ich gar nicht denken....

Frage: Habe ich rechtlich eine Möglichkeit, dass zu verhindern ?

Das Fahrzeug ist noch nicht zugelassen, ich habe den Kaufpreis noch nicht gezahlt.

Ralf

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Ralf49124


Bestellt war COSMO mit Kiba, geliefert wurde COSMO mit Klavierlack schwarz.

Dann ist es also nicht das von Dir bestellte Auto.

Ist doch ganz einfach:

Der Händler stellt es wieder auf den Ausstellungsplatz und verkauft es innerhalb des Wochenendes an jemanden anderen und Du bestellst Dir einen ganz neuen und holst in direkt in Rüsselsheim ab, denn wenn das Ding auf einen Transporter verladen muss, setzt sich womöglich auch jemand in Dein Auto.

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Hm, das wäre für mich dann ein Ausstellungsfahrzeug und ich würde da auf einen saftigen Nachlass bestehen.

Was sagt denn der Händler zu Deinen Bedenken?

Ach du dicke Backe was für eine Horrorvorstellung .

Kann mir schon vorstellen wo Du dein Wochenende verbringst.

Armer Ralf

*EDIT*

Ralf , funk mal den Sebbi an , der ist Verkäufer

Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Hm, das wäre für mich dann ein Ausstellungsfahrzeug und ich würde da auf einen saftigen Nachlass bestehen.

Wieso sollte es auf ein "Ausstellungsfahrzeug" einen Preisnachlaß geben? Wie definiert man überhaupt "Ausstellungsfahrzeug"?

Es ist zwar nicht die feine Art Deines Händlers, aber die Lage ist so:

Du hast einen Kaufvertrag geschlossen mit Liefertermin X über einen Neuwagen. Wenn der Termin noch nicht erreicht ist, kann er das Auto hinstellen wo er will, ob auf einen Automarkt, in seine Ausstellungshalle oder zu sich ins Wohnzimmer. Neuwagen heißt, das Fahrzeug wird nicht gefahren und nicht zugelassen, es hat keine Beschädigungen. Neuwagen heißt nicht, dass es vorher nicht gezeigt werden darf. Auch ein Auto, was der Händler 6 Monate in seiner Ausstellungshalle stehen hat, ist ein Neuwagen, egal ob da nun schon 100 Kunden drin saßen oder nicht.

Vielleicht solltest Du einfach mal mit Deinem Händler reden, ihm Deine Bedenken schildern und versuchen einen Konsens zu finden, mit dem ihr beide leben könnt. Immer gleich nach Anwalt und Rechtsposition zu rufen macht die Lösung meist viel schwerer als sie eigentlich ist.

Jetzt mal ganz tief durchatmen...

Du hast ein neues Auto bestellt und sollst ein neues Auto bekommen. Ob das Ding auf einer Ausstellung gestanden hat oder nicht, ist dafür nicht relevant - solange keine Spuren zurückbleiben.

Immerhin wird das Auto ja nicht nennenswert bewegt.

Ich würde mir bei der Übergabe das Auto sehr genau anschauen und jeden Mangel nachbessern lassen.

Einen Anspruch auf Unterlassung der Ausstellung fällt mir aus dem Bauch raus nicht ein.

Und bitte: Auf keinen Fall hysterisch beim Händler rumtun! Das ist nur peinlich.

Andere Frage: Hast Du schonmal darüber nachgedacht, daß die Hose, die Du heute anhast, schon von einem anderen anprobiert wurde?

Gruß cone-A

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Wer gibt denn die Garantie, daß der Händler potentiellen Kunden nicht doch Zugang zu dem Auto gewährt?

Ich würde es jedenfalls nicht wollen, daß ich einen Haufen Geld für ein neues Auto bezahle, welches dann zur Verkaufsförderung genutzt wird.

Natürlich sollte man nicht hysterisch werden, aber ich kann den TE durchaus verstehen. Klar, wenn er erstmal vom Hof fährt, ist es sofort ein Gebrauchtwagen, aber er hat einen unbenutzten Neuwagen bestellt und keine Ausstellungsware. Dabei spielt es IMHO keine Rolle, daß der Wagen mit Flatterband abgesperrt ist oder nicht.

Und was, wenn doch was dran kommt? Klausi rollt mit dem Bobby-Car dagegen, Vati zerkratzt mit seiner Nietenjeans den Lack, weil er sich die Nase an der Scheibe plattdrückt? Klar, nachbessern. Aber immer der fahle Beigeschmack, daß hier schon was repariert werden musste.

Bei einem Wagen, der schn 6 Monate rumsteht, rechnet man als Kunde ja damit, daß da schon 100 Leute dringesessen haben. Das ist dann ja auch Lagerware der längst nicht mehr für den originalen Neupreis verkauft wird. Bei einem Bestellfahrzeug sehe ich das aber ganz anders.

...also, ich hab´ um 13:00 h Feierabend, fahre direkt rüber, sind so 30 km !

Dann hat er 30 min. Zeit, den Insignia da vom Platz herunterzufahren...ansonsten kann er ihn
behalten !

Definitv !

Ralf

Das nenn ich mal eine Kampfansage 😉

Ob Du allerdings deswegen vom Kaufvertrag zurücktreten kannst (und auch willst) bleibt abzuwarten.

wenn keiner reinsitzen darf und man ihn nicht anfassen darf...
null probleme....
aber reinsitzen und alles anfassen .......niemals

da würd ich meinem foh aber mal die leviten lesen und mindestens 20 % vorfürwagenrabatt abziehen..........

ich glaub die spinnen die.....(römer)

wenn dann will ich ne jungfrau.............

also bei meinm/unseren FOH stehen alle Neuwagen erstmal im Showroom bis sie der Besitzer abholt bzw. die Papiere da sind.. die sind alle verschlossen aber man kann hingehen und sich die anschauen (das Schild "verkauft" liegt dann auch drinnen).. also wenn man wollte könnte man natürlich überall Kratzer rein machen von außen, aber wir haben jetzt 7 Neuwagen von dem Händler gekauft und die waren außen alle wirklich 1a, selbst nach intesivstem Check.

Ich persönlich finds gut das die die Autos in die Halle stellen und nicht dem Wetter aussetzen, das is mir viel lieber als die paar eventuelle Fingerabdrücke.. und wenn er dann noch mit Absperrband gesichert ist würd ich mir noch weniger Sorgen machen.

ABER es ist DEIN Geld und DU bestimmst was mit dem Auto gemacht wird, also kannst du ruhig hinfahren und fordern das die deinen I. verstecken, hab ich vollstes Verständnis für. Ich empfehle nur erstmal ruhig aufzutreten und deine Forderung ruhig zu stellen.. Hektik und Geschrei bringt selten was.. und bei meinem FOH wär ich mir sicher, das der sofort einlenken würde wenn man das fordern würde..

Um das sicherzustellen kann sich der TE ja mit einem Klappstuhl neben das Fahrzeug setzen 😉

Scherz beiseite, wenn ich irgendeine Neuware bestelle und muß die dann beim Abholen ausgepackt im Regal vorfinden, ist es für mich keine Neuware mehr. Dabei spielt es für mich keine Rolle, ob die dann schon jemand angegrabbelt hat oder nicht.

...verlaßt Euch drauf !
Das ist mir scheißegal...wenn der Insi da nicht wegkommt...kann er ihn behalten !

Das lasse ich drauf ankommen ! Ist mir echt scheißegal !

Ralf

@ralf

Als "was" hast Du den Insignia gekauft (Vorführwagen, Neuwagen, Tageszulassung)?

Ich würde aber erstmal ein wenig Dampf ablassen, bevor Du den Händler zur Rede stellst.

Woher weißt Du eigentlich, daß der Wagen dort stehen soll?

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