Rechte gegenüber Händler während der Gewährleistung
Hallo Zusammen,
ich frag mich was was ich alles geltend machen kann.
Konkret zum Fall.
E450 T (V6) EZ 2019 mit ~117tkm 2 Hand bei einem BMW Händler in Hessen gekauft.
Ich selber wohne im Süden von DE in Bayern, leider gab es in ganz DE nur ganz wenig Autos die meine Kriterien erfüllt haben und von denen war das sogar der teuerste.
Service bei MB alles soweit i.O.
Verkauft mit einer Gebrauchtwagengarantie und der Zusicherung ich kann in jede MB Werkstatt und muss nicht zum Händler.
Gekauft Ende Juli 24
Ende September ist mir aufgefallen das die Türheizung (Wärme Komfortpaket) nicht geht und den Händler kontaktiert. Nochmals, ich kann in eine MB Werkstatt bei mir.
Letzte Woche gings los
- Geräusche vom Motor im kalten Zustand
- Ölaustritt an den Kettendeckelkästen
Zu MB, drüber geschaut und es kam dazu das es rattert/rasselt wenn ich in D oder R schalte UND das der Wagen bei ~61tkm einen neuen Motor, Getriebe, Verteilergetriebe und VA-diff bekommen hat und das für die Laufleistung der Ölaustritt ungewöhnlich hoch ist.
Für mehr muss der Wagen da bleiben und Befundet werden, die Kosten muss ich erstmal selber tragen da sie nicht direkt mit der Garantie abrechnen können.
Nach mehrmaligem hin und her mit dem Verkäufer hab ich schriftlich das ich den KV und die Befundung zahlen muss und das denn von der Garantie und/oder von ihnen geprüft wird.
Mir kam das alles komisch vor weswegen ich am Freitag meine Rechtsschutz kontaktiert hab wo mir in einer Onlineberatung von einem Anwalt klipp und klar gesagt wurde das es hier um eine Gewährleistung des Händlers geht und ich definitiv nicht in Vorkasse muss. Er muss es klären oder den Wagen zu sich nehmen.
Jetzt haben wir Mittwoch und es geht immer noch nur hin und her, ich hab zwar eine Mail das der Händler mir garantiert die Kosten zu übernehmen. Ausgemacht war aber ich stell den Wagen bei der Werkstatt ab und zahle nichts im Vorfeld.
Der Wagen steht seit Freitag rum weil ich nicht weiß was Sache ist. Mir hat niemand gesagt ich darf oder darf nicht fahren. Ich wohne ländlicher und bin eigentlich auf einen Wagen angewiesen.
157 Antworten
Zitat:
@212059 schrieb am 7. Dezember 2024 um 23:05:32 Uhr:
...Dies kann Dir aber Dein Anwalt ganz genau erklären, da wir sonst ganz schnell in der Rechtsberatung sind (die im Forum nicht geht).
Viele Grüße
Peter
Das galt früher mal, heute ist "die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien" KEINE Rechtsdienstleistung, sh. § 2 (3) Nr. 5 RDG
Hallo ins Forum,
§ 2 Abs. 2 Nr. 5 RDG hilft aber nicht weiter, da MT nicht als "Medien" einzustufen ist und es auch nicht um eine allgemeine Darstellung geht, sondern um die Lösung eines Einzelfalls (selbst wenn man diesen verallgemeinert). Außerdem ist alles, was nach konkreter Rechtsberatung aussieht nach den NUB nicht erlaubt (vgl. Nr. 5.3 letzter Tiret der NUB).
Viele Grüße
Peter
Wollte mich mal nochmal melden. An sich gibt es keine Neuigkeiten außer das die Servicearbeiten die im KV vereinbart wurden nicht belegt werden können.
Hintergrund: Ich hab insgesamt 3 mal (leider nur mündlich) nach einer Auflistung der Servicearbeiten gefragt.
1. Beim abholen (da wars ein Verkäuferkollege der wusste es nicht)
2. Als das Problem aufkam
3. paar Tage nach dem 2 mal wo mir dann gesagt wurde das es im digitalen Serviceheft hinterlegt ist
Und da hab ich bei MB mal nachschauen lassen und es ist nichts hinterlegt, laut Servicehistorie war der letzte Eintrag irgendwann 2023.
Zudem hab ich auch eine Frage, kriegt man die Kommunikation des Anwaltes auch ? Sprich wird man bei einer Mail in CC gesetzt?
Hintergrund hier ist das ich am 06.12 mit der Anwältin gesprochen und am Abend ne Mail mit KV etc. rausgeschickt hab.
Am Montag 09.12 hab ich dann angerunfen um zu Fragen obs noch Fragen gibt und ob die Mail angekommen ist. Da hieß es das es passt, der Fall in Bearbeitung ist und sie sich melden wird wenn es was neue gibt oder Fragen aufkommen.
Seit dem habe ich zu diesem Thema nichts mehr gehört, sprich die Anwältin hat mich nicht kontaktiert und der Händler/Verkäufer ebenfalls nicht.
Ich hab somit keine Info ob hierzu überhaupt was gemacht wurde.
Sorry für die vlt. blöde Frage aber ich hatte noch nie etwas mit dem Anwalt zu tun 🙂
Grundsätzlich bekommst du sämtliche Korrespondenz in Kopie. Bei „wichtigen“ Schreiben an die Gegenseite erhältst du ein Entwurf mit der Bitte um Freigabe.
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Wenn du keinen Account für die Korrespondenz mit der Anwältin angelegt hast, kann das auch im Spam-Ordner landen.
Solltest du mal kontrollieren.
@Old Man
Danke für den Tipp aber ich kontrolliere mein Email- und Spampostfach mehrfach täglich.
Leider immer noch nichts drinnen.
Hab mir auch überlegt heute noch anzurufen. Aber ich lass es lieber bis zum 07.01
Es ist halt unfassbar nervig da ich auf ein Auto angewiesen bin.
Ich hab mir zwar einen ganz güstigen 3 Wagen gekauft das ich trocken von A nach B komme aber das ist auch nicht in meinem Sinne.
Ich will dir nicht die Hoffnung nehmen aber pass bloß auf was dein Anwalt tut und überwache alles.
Würde jetzt zu weit führen wenn ich das alles auf den Tisch lege was ich in 50 Jahren mit Anwälten hinter mir habe.
Einfach als Rat. Wenn du Fragen hast, Ruf an und Frage.... fordere ggf Rückruf wenn nicht erreichbar.
Mir stellten sich bereits die Nackenhaare auf als dein Anwalt um 1. Rückabwicklung """""oder wenn das nicht geht"""" bat.
Zitat:
@Relish schrieb am 5. Januar 2025 um 17:38:29 Uhr:
Ich will dir nicht die Hoffnung nehmen aber pass bloß auf was dein Anwalt tut und überwache alles.
Würde jetzt zu weit führen wenn ich das alles auf den Tisch lege was ich in 50 Jahren mit Anwälten hinter mir habe.
Einfach als Rat. Wenn du Fragen hast, Ruf an und Frage.... fordere ggf Rückruf wenn nicht erreichbar.Mir stellten sich bereits die Nackenhaare auf als dein Anwalt um 1. Rückabwicklung """""oder wenn das nicht geht"""" bat.
Danke für den Tipp.
Aber ums kurz klar zu stellen, die Anwältin hat nicht darum gebeten. Sie wollte lediglich mein Ziel wissen.
Ich hab dann darauf hin gesagt das mein erstes Ziel eine Rückabwicklung ist und falls das nicht geht dann Reparatur ohne Vorkasse etc.
Ich schreibe ihr nachher noch eine Email mit der Bitte um Update, wie gesagt hab seit dem 06.12 nichts mehr gehört.
Wenn ich alles richtig gelesen habe war dein Händler bemüht.
Was sagt er eigentlich zu dem "Vorwurf" das der komplette Antriebsstrang getauscht ist.
Also wusste er das, sprich wars ihm bekannt?
Zitat:
@Relish schrieb am 5. Januar 2025 um 17:50:55 Uhr:
Wenn ich alles richtig gelesen habe war dein Händler bemüht.
Was sagt er eigentlich zu dem "Vorwurf" das der komplette Antriebsstrang getauscht ist.
Also wusste er das, sprich wars ihm bekannt?
Ich denke nicht hab's aber nur kurz erwähnt, wir haben aber nicht darüber geredet.
Aber egal ob er meint es zu wissen oder nicht, ich glaube ihm nicht.
Mein Vertrauen ist komplett dahin.
Um ehrlich zu sein interessiert es mich nicht was er darüber denkt.
Was mich aber sehr wundert ist das bisher noch niemand einen Beweis von mir verlangt hat. Ich mein es steht in der Historie bei MB, aber hätte dennoch erwartet das sie etwas offizielles von mir wollen.
Hast du deinem Anwalt ein Mandat erteilt und liegen nach seiner Auffassung die Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Kaufvertrag vor?
Er hat eine Vollmacht bekommen da er ggf. auch Daten einholen muss.
Generell habe ich gut 1,5 Monate verloren da ich zu erst eine Mediatorin bekommen habe, wie schon mal gesagt hatte ich noch nie damit zu tun.
Diese Woche hatte ich dann einen Termin bei einem Rechtsanwalt der die Sache übernimmt.
Die Voraussetzungen sind gegeben.
Rechtlich:
Ein AT-Motor (Vorsicht AT-Getriebe alleine nicht) ist im Kaufvertrag Angabe pflichtig und ein Grund für eine Rückabwicklung.
Hallo ins Forum,
Zitat:
@Sascha_95 schrieb am 17. Januar 2025 um 14:14:03 Uhr:
Rechtlich:
Ein AT-Motor (Vorsicht AT-Getriebe alleine nicht) ist im Kaufvertrag Angabe pflichtig und ein Grund für eine Rückabwicklung.
was ich hier schon vor >1 Monat geschrieben hatte.
Viele Grüße
Peter
Zitat:
@212059 schrieb am 17. Januar 2025 um 22:54:49 Uhr:
Hallo ins Forum,
Zitat:
@212059 schrieb am 17. Januar 2025 um 22:54:49 Uhr:
Zitat:
@Sascha_95 schrieb am 17. Januar 2025 um 14:14:03 Uhr:
Rechtlich:
Ein AT-Motor (Vorsicht AT-Getriebe alleine nicht) ist im Kaufvertrag Angabe pflichtig und ein Grund für eine Rückabwicklung.was ich hier schon vor >1 Monat geschrieben hatte.
Viele Grüße
Peter
Hab ich auch nie angezweifelt und eine kurze Recherche bei Google hat das ebenfalls bestätigt.
Was ich damit nur dem Walter schreiben wollte ist, dass es auch vom Anwalt kam.