Rauchgeruch bei fast neuem Dienstwagen der AUDI AG

Audi A3 8P

Hallo,

ich habe Anfang März 2012 bei meinem Freundlichen einen gebrauchten Dienstwagen der AUDI AG bestellt. Der Wagen ist/war so gut wie neu, knapp 5.000 KM und von 11/11. Als ich den Wagen abgeholt habe, fiel mir sofort der starke Rauchgeruch im Auto auf. Es war kein Zigaretten-Geruch, es muss was anderes gewesen sein, was dort intensiv drin geraucht wurde. Pfeife oder Zigarillo ... sehr störend.

Ich habe das sofort reklamiert, doch weil mein Verkäufer am Tag der Übergabe für drei Wochen in den Urlaub gegangen ist, schlug er vor, das in Ruhe nach seiner Rückkehr durch eine Ozonbehandlung zu beheben. Knapp zwei Wochen habe ich es ausgehalten, dann habe ich mit einem anderen Verkäufer aus dem Autohaus Kontakt aufgenommen und eine Reinigung gefordert. Der "Typ" (sorry, anders kann ich ihn nicht beschreiben) sah keinen so dringenden Anlass und blaffte mich noch an, wieso ich das nicht gleich reklamiert habe und erst noch zwei Wochen damit fahre. Am Ende wollte er sich drum kümmern. Nach 4 Tagen durfte ich den Wagen wieder abholen, nun roch er stark nach Chemie und Reinigungsmittel. Was alles gemacht wurde, konnte mir der Herr nicht genau sagen, es wurde aber "alles mögliche" gemacht. 2 Wochen roch es nun nach Reinigungsmittel in dem Wagen, bis der Rauchgeruch wieder durchkam. "Mein" Verkäufer war inzwischen wieder da und ich habe ihm den Wagen wieder auf den Hof gestellt. Er setzte sich in den Wagen und war sichtlich erstaunt, wie stark es in dem Wagen nach Rauch roch. Er urteilte, dass bei der ersten Reinigung definitiv keine Ozonbehandlung durchgeführt wurde. Auch wollte er nun alle Filter auswechseln lassen. Wieder nach 4 Tagen war der Wagen fertig, angeblich wurden zwei (!) Ozonbehandlungen durchgeführt, alle Textilien shampooniert und alle Filter der Klimaanlage ausgewechselt. Das war vor ungefähr 2 Wochen ... jetzt riecht es so wie vorher. Der Geruch kommt wieder durch, immer wenn der Wagen warm wird (entweder durch Sonneneinstrahlung oder die Klima), mal ist es stärker, mal schwächer, aber sehr störend.

Nun ist die Frage: Was tun? Das Spiel kann man endlos so weiter spielen, jeden Monat gebe ich den Wagen ab, kriege ihn nach einigen Tagen top gereinigt wieder (wie neu) und nach 14 Tagen riecht er wieder. Aber ehrlich gesagt sehe ich das nicht ein und ich habe einfach keinen Spaß an der Karre! Der Wagen war quasi neu und kam von Audi. Da erwarte ich einen 100% einwandfreien Zustand. Wenn der Wagen zwei Jahre als wäre, 65.000 KM hätte und/oder durch 3 Hände gewandert wäre - ok, aber so nicht. Meiner Meinung nach liegt hier ein Mangel vor. Den kann das Autohaus rein rechtlich gesehen beheben, jedoch scheint dies ja nicht zu funktionieren. Die Konsequenz wäre, dass der Wagen zurück gegeben wird, was durch die Finanzierung natürlich ein riesen Verwaltungsakt wäre, falls überhaupt möglich.

Nur so als Anekdote: Kürzlich habe ich zufällig einen Bericht über eine Reinigungsfirma gesehen, die Leichenfundorte reinigt. Dort hieß es, dass man mit Ozon auch den schlimmsten Geruch dauerhaft aus einer Wohnung bekommt, auch wenn die Leiche dort 4 Wochen bei 40° Hitze gelegen hat. Wieso ist das in meinem Wagen dann nicht möglich?

Mich würde interessieren, ob jemand hier im Forum ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder was ihr machen würdet?!

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße,
Philip

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Blue Ice Ultra


Meiner Ansicht nach ist der Händler schon weiter entgegen gekommen als er musste. Rechtlich gesehen habe ich einen Mangel erst dann wenn eine zugesicherte Eigenschaft nicht oder nicht vollständig vorhanden ist. Da der Wagen aber weder als Raucher noch als Nichtraucherfahrzeug deklariert worden ist, sehe ich für eine Wandlung erstmal keine Grundlage.
Fraglich wäre es aber, wenn Du durch den Rauchgeruch verursachte Gesundheitsbeschwerden geltend machst. Den persönlichen Ekel mal außen vor gelassen.

Also hätte ich bspw. auch nichts sagen dürfen, wenn der Wagen völlig zerkratzt geliefert worden wäre. Er wurde ja auch nicht als kratzerfrei deklariert. Darf ich also im Hotel auch kein sauberes Zimmer verlangen, wenn ich ein völlig verdrecktes Zimmer bekomme? Hotelzimmer werden in der Regel auch nicht als sauber deklariert/angeboten. Darf ich also auch nichts sagen, wenn mein Steak im Restaurant verkohlt ist? Wird ja auch nicht als nicht-angebrannt deklariert!

Es kommt doch immer darauf an, was der Normalzustand ist! Für mich hat ein Dienstwagen der Audi AG rauchfrei zu sein - das ist für mich Normalzustand und das wurde mir so von Audi bestätigt.

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Für mich ist die Sachlage klar. Ich als mündiger Kunde kenne das Rauchverbot in den Werksangehörigenwagen von Audi. Also gehe ich logischerweise davon aus, dass ein entsprechendes Fahrzeug rauchfrei sein muss. Eine Art stillschweigende Zusicherung dieser speziellen Produkteigenschaft.

Zum Glück habe ich mit meinem Werksangehörigen-A3 keine Probleme, hätte aber so einen Stinkerli ebenso nicht akzeptiert. Es sei denn natürlich, der Mangel ist abstellbar. Aber so...nö. Da würde ich schon durchaus mit anwaltschaftlicher Hilfe im Notfall den gerichtlichen Weg gehen.

ich verstehe nicht wieso manche hier ein Raucherfahrzeug nicht als Mangel ansehen.

zudem hinken die Vergleiche. Es ist ein unterschied ob ich aus versehen eine Milchtüte verschütte oder absichtlich zur befriedigung meiner Sucht im Auto rauche!
Ein Jahreswagen !muss! rauchfrei sein. Ist er dies nicht muss das angegeben werden. Dies gilt besonders, da in Audi-Mitarbeiterfahrzeugen nicht geraucht werden darf. Durch die Existenz dieser Anweisung wird ein Rauchfreier Jahreswagen zum Normalzustand. Wurde darin geraucht entspricht dies nicht dem Normalzustand und ist somit ein eindeutiger Mangel an der Sache.

Unabhängig davon beinhaltet der Ausdruck "Gebrauchsspuren" sicherlich keinen Gestank (was von vielen hier so angeführt wurde).

Dazu hab ich das hier gefunden:

Zitat:

Gewöhnliche Gebrauchsspuren
Für gewöhnliche Gebrauchsspuren muss der Leasingnehmer keinen Ersatz leisten, da diese durch die Leasingraten abgegolten werden. Gewöhnliche Gebrauchsspuren sind solche, die im normalen Betrieb des Fahrzeugs auftreten. Welche Gebrauchsspuren gewöhnlich bzw. normal sind, lässt sich nicht pauschal beantworten, da die individuelle vertragliche Nutzung des Fahrzeuges maßgeblich in die Bewertung der Gebrauchsspuren einfließt. Zu den gewöhnlichen Gebrauchsspuren gehören jedenfalls alle Abnutzungen des Fahrzeuges, die mit dem üblichen Betrieb des Fahrzeuges im fließenden und ruhenden Verkehr untrennbar verbunden sind. Die folgenden Beispiele zeigen, welche Gebrauchsspuren als gewöhnlich angesehen werden können.

Beispiele:
Abnutzungen, die durch äußere Einwirkungen auf das Fahrzeug bei seiner Benutzung im fließenden Verkehr entstehen, wie kleine Steinschlagspuren auf der Windschutzscheibe, kleine Schrammen und Kratzer in der Nähe des Tankdeckels und der Tür- und Kofferraumgriffe.
Kratzer am Dach und an den Hauben, in einer Art, wie sie durch Waschanlagen entstehen können. Leichte Einbeulungen an drei Türen und dem Seitenteil hinten, für ein in dichtem Verkehr und bei knappem Verkehrsraum genutztes Fahrzeug.
Ohne verbleibende Restschäden auslegbare Lackschäden (sog. Parkschäden), wie sie mit dem Betrieb eines KfZ zwangsläufig verbunden sind.
Oberflächliche Lack- und Blechschäden, die bereits aufgrund geringer Berührung eintreten können oder von Schlüsseln und Fingernägeln verursacht werden können.

Welche Rolle der vertraglich vereinbarte Gebrauch bei der Beurteilung der Gebrauchsspuren einnimmt, zeigt folgendes Beispiel: Fischgeruch in einem zum Transport von Fisch bestimmten Fahrzeug.

Eine umfassendere Rechtsprechungsübersicht zu Gebrauchsspuren bei der Leasing-Rückgabe finden Sie hier.

Gebrauchsspuren aufgrund übermäßiger Nutzung
Die zweite Kategorie bilden diejenigen Abnutzungen, die nicht mehr auf den gewöhnlichen Gebrauch zurückzuführen sind. Es handelt sich dabei um Gebrauchsspuren die auf übermäßige Nutzung zurückzuführen sind. Da auch hier die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eine entscheidende Rolle spielt lässt sich nicht objektiv bestimmen, wann der Verschleißzustand des Fahrzeuges auf übermäßige oder fehlerhafte Benutzung des Leasingfahrzeuges zurückzuführen ist.

Beispiele:
Dellen an den Seitenwänden, starke Schrammspuren am Stoßfänger und an der Tür, Steinschlag auf der Windschutzscheibe und ähnliche Schäden, die nicht durch das Fahren alleine entstanden sein können.

Mängel und Schäden
Von den Gebrauchsspuren zu unterscheiden sind Mängel und Schäden. Sie gehen über die Kategorie der auf übermäßiger Nutzung beruhenden Gebrauchsspuren hinaus. Das Fahrzeug muss am Vertragsende frei von Mängeln und Schäden sein. Hierunter fallen insbesondere technische Defekte und sonstige Beschädigungen am Fahrzeug.

Beispiele:
Großflächige Beulen mit scharfkantigen Eindrücken, sichtbare Deformation des Felgenhorns, sichtbare Lackabplatzungen.

Quelle:

http://www.leasingtime.de/auto/leasing-rueckgabe.php

dabei ist vor allem das hier Interessant:

Zitat:

Welche Rolle der vertraglich vereinbarte Gebrauch bei der Beurteilung der Gebrauchsspuren einnimmt, zeigt folgendes Beispiel: Fischgeruch in einem zum Transport von Fisch bestimmten Fahrzeug.

Das heist also: Wenn vor der Fahrzeugübernahme im Vertrag nicht ausdrücklich der Transport von Rauchern vereinbart wurde (was durch das Rauchverbot von Audi ja nicht der Fall ist), liegt eindeutig ein Sachmangel vor.

Ich hoffe sehr das damit die leidige Diskussion ob ein Mangel vorliegt oder nicht endgültig abgeschlossen ist!

Zitat:

Original geschrieben von Skaahl


ich verstehe nicht wieso manche hier ein Raucherfahrzeug nicht als Mangel ansehen.

zudem hinken die Vergleiche. Es ist ein unterschied ob ich aus versehen eine Milchtüte verschütte oder absichtlich zur befriedigung meiner Sucht im Auto rauche!
Ein Jahreswagen !muss! rauchfrei sein. Ist er dies nicht muss das angegeben werden. Dies gilt besonders, da in Audi-Mitarbeiterfahrzeugen nicht geraucht werden darf. Durch die Existenz dieser Anweisung wird ein Rauchfreier Jahreswagen zum Normalzustand. Wurde darin geraucht entspricht dies nicht dem Normalzustand und ist somit ein eindeutiger Mangel an der Sache.

Unabhängig davon beinhaltet der Ausdruck "Gebrauchsspuren" sicherlich keinen Gestank (was von vielen hier so angeführt wurde).

Dazu hab ich das hier gefunden:

Zitat:

Original geschrieben von Skaahl



Zitat:

Gewöhnliche Gebrauchsspuren
Für gewöhnliche Gebrauchsspuren muss der Leasingnehmer keinen Ersatz leisten, da diese durch die Leasingraten abgegolten werden. Gewöhnliche Gebrauchsspuren sind solche, die im normalen Betrieb des Fahrzeugs auftreten. Welche Gebrauchsspuren gewöhnlich bzw. normal sind, lässt sich nicht pauschal beantworten, da die individuelle vertragliche Nutzung des Fahrzeuges maßgeblich in die Bewertung der Gebrauchsspuren einfließt. Zu den gewöhnlichen Gebrauchsspuren gehören jedenfalls alle Abnutzungen des Fahrzeuges, die mit dem üblichen Betrieb des Fahrzeuges im fließenden und ruhenden Verkehr untrennbar verbunden sind. Die folgenden Beispiele zeigen, welche Gebrauchsspuren als gewöhnlich angesehen werden können.

Beispiele:
Abnutzungen, die durch äußere Einwirkungen auf das Fahrzeug bei seiner Benutzung im fließenden Verkehr entstehen, wie kleine Steinschlagspuren auf der Windschutzscheibe, kleine Schrammen und Kratzer in der Nähe des Tankdeckels und der Tür- und Kofferraumgriffe.
Kratzer am Dach und an den Hauben, in einer Art, wie sie durch Waschanlagen entstehen können. Leichte Einbeulungen an drei Türen und dem Seitenteil hinten, für ein in dichtem Verkehr und bei knappem Verkehrsraum genutztes Fahrzeug.
Ohne verbleibende Restschäden auslegbare Lackschäden (sog. Parkschäden), wie sie mit dem Betrieb eines KfZ zwangsläufig verbunden sind.
Oberflächliche Lack- und Blechschäden, die bereits aufgrund geringer Berührung eintreten können oder von Schlüsseln und Fingernägeln verursacht werden können.

Welche Rolle der vertraglich vereinbarte Gebrauch bei der Beurteilung der Gebrauchsspuren einnimmt, zeigt folgendes Beispiel: Fischgeruch in einem zum Transport von Fisch bestimmten Fahrzeug.

Eine umfassendere Rechtsprechungsübersicht zu Gebrauchsspuren bei der Leasing-Rückgabe finden Sie hier.

Gebrauchsspuren aufgrund übermäßiger Nutzung
Die zweite Kategorie bilden diejenigen Abnutzungen, die nicht mehr auf den gewöhnlichen Gebrauch zurückzuführen sind. Es handelt sich dabei um Gebrauchsspuren die auf übermäßige Nutzung zurückzuführen sind. Da auch hier die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eine entscheidende Rolle spielt lässt sich nicht objektiv bestimmen, wann der Verschleißzustand des Fahrzeuges auf übermäßige oder fehlerhafte Benutzung des Leasingfahrzeuges zurückzuführen ist.

Beispiele:
Dellen an den Seitenwänden, starke Schrammspuren am Stoßfänger und an der Tür, Steinschlag auf der Windschutzscheibe und ähnliche Schäden, die nicht durch das Fahren alleine entstanden sein können.

Mängel und Schäden
Von den Gebrauchsspuren zu unterscheiden sind Mängel und Schäden. Sie gehen über die Kategorie der auf übermäßiger Nutzung beruhenden Gebrauchsspuren hinaus. Das Fahrzeug muss am Vertragsende frei von Mängeln und Schäden sein. Hierunter fallen insbesondere technische Defekte und sonstige Beschädigungen am Fahrzeug.

Beispiele:
Großflächige Beulen mit scharfkantigen Eindrücken, sichtbare Deformation des Felgenhorns, sichtbare Lackabplatzungen.

Quelle: http://www.leasingtime.de/auto/leasing-rueckgabe.php

dabei ist vor allem das hier Interessant:

Zitat:

Original geschrieben von Skaahl



Zitat:

Welche Rolle der vertraglich vereinbarte Gebrauch bei der Beurteilung der Gebrauchsspuren einnimmt, zeigt folgendes Beispiel: Fischgeruch in einem zum Transport von Fisch bestimmten Fahrzeug.

Das heist also: Wenn vor der Fahrzeugübernahme im Vertrag nicht ausdrücklich der Transport von Rauchern vereinbart wurde (was durch das Rauchverbot von Audi ja nicht der Fall ist), liegt eindeutig ein Sachmangel vor.

Ich hoffe sehr das damit die leidige Diskussion ob ein Mangel vorliegt oder nicht endgültig abgeschlossen ist!

Äh ne, das Bsp. Fischgeruch sagt lediglich aus, das im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs einer Sache auch unangenehme Gerüche im Rahmen der Leasingrückgabe zu tolerieren sind. Also darf der Fischtransporter nach Fisch und muss nicht nach Neuwagen riechen.

Insofern ist Deine Schlussfolgerung wonach bei nicht ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung der Transport von Rauchern im vorliegenden Fall ein Sachmangel vorliegt schlicht falsch. Wie ich oben bereits ausgeführt habe, führt das vorhanden sein oder nicht vorhanden sein bestimmter Gerüche nicht automatisch zum rechtlichen Mangel. Die Frage die es zu beantworten gilt ist lediglich, sind die Rauchgerüche als gewöhnliche Gebrauchsspuren zu akzeptieren und liegt hier eine übermäßige Nutzung vor.

Die Anweisung von Audi hinsichtlich des Rauchverhaltens in Fahrzeugen ist lediglich eine Selbstbindung des Herstellers. Daraus kann der Käufer jedoch keine Ansprüche ableiten.

Wenn der Wagen fachgerecht aufbereitet wurde (was ganz offensichtlich weder bei Audi noch beim Händler erfolgt ist!) sind auch Gerüche entfernbar, insofern sehe ich darin kein Problem. Vom persönlichen Ekel abgesehen ist für mich nicht nachvollziehbar warum ein Raucherfahrzeug ein Mangel darstellen soll.

Zitat:

Original geschrieben von Blue Ice Ultra


Vom persönlichen Ekel abgesehen ist für mich nicht nachvollziehbar warum ein Raucherfahrzeug ein Mangel darstellen soll.

Naja, es zählt ja nicht nur als Mangel, was technisch mangelhaft ist. Quietschen und Knarzen ist auch ein Mangel und wird abgestellt. Auch wenn nicht im Vertrag steht, dass der Wagen nicht quietscht und knarzt.

Ich würde subjektiv schon sagen, dass ein Raucherfahrzeug durch den Geruch usw. einen Mangel hat, was sich ja letztlich auch auf die erzielbaren Weiterverkaufspreise auswirkt. Es ist also auf jeden Fall wertmindernd und so müsste m.E. auf diesen Umstand hingewiesen werden. Ob man nun laufend Lacke und Farben mit dem Fahrzeug transportiert, oder es vollquarzt, macht praktisch auch keinen Unterschied. Das wird kein Nichtraucher abstreiten wollen.

Aber ich bin kein Rechtsanwalt...

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Hallo,

gestern habe ich den Audi wieder bekommen. Erwartungsgemäß riecht er jetzt nach Reinigung, genauer gesagt nach Ozon. Man sagte mir, dieser Geruch verschwindet nach etwa sieben Tagen. Nach Aussage der Firma konnte bei den beiden ersten Reinigungen, die mein Audi Partner durchgeführt hat, keinerlei Textilreinigung durchgeführt worden sein. Sie hätten drei Durchgänge mit einem Sprühextraktionsgerät gebraucht, bis keine braune/gelbe Suppe mehr aus dem Dachhimmel und den Polstern kam, beim vierten Mal kam dann klare Flüssigkeit. Echt ekelhaft wenn man sich mal überlegt, was da drin steckt. Alle Kunststoffteile wurden zusätzlich mit Nikotinbindemittel gereinigt.

Ich bin gespannt, wie sich das jetzt entwickelt. In ca. 14 Tagen weiß ich mehr, spätestens dann kam der Rauchgeruch damals wieder durch.

Schöne Pfingsten!

ich drück dir auf jeden fall die Daumen, dass du dann endlich Freude an deinem schönen Sporti hast 😉

Kann ich mich nur anschliessen. Ist schon unglaublich, was mit dem Auto in so kurzer Zeit passiert ist. Na hoffentlich kannst du den A3 ab jetzt richtig geniessen.

Zitat:

Original geschrieben von Flanders80


Kann ich mich nur anschliessen. Ist schon unglaublich, was mit dem Auto in so kurzer Zeit passiert ist. Na hoffentlich kannst du den A3 ab jetzt richtig geniessen.

Danke! Ich finde es unglaublich, wie man verar**** wird ... sei es nun mit Absicht des Händlers oder des Aufbereiters, der den Wagen die ersten beiden Male vor sich hatte. Ich kann mich noch haargenau an die Worte erinnern, die mir gesagt wurden, als ich den Wagen das erste Mal abgeholt habe: "Hr. xxxxx, wir haben ALLES mögliche gemacht, mehr geht nicht!"

Hallo,

nun habe ich den Wagen knapp 1,5 Monate wieder und ich kann sagen, dass ich mit dem Ergebnis leben kann. Das impliziert, dass der Geruch nicht 100% weg ist, das habe ich aber auch nicht erwartet. Er ist aber auf ein (in meinen Augen) vertretbares Maß reduziert worden. Es gibt viele Tage, an denen ich nichts mehr rieche, an einigen Tagen riecht man es beim Einsteigen dann wieder etwas. Woran das liegt kann ich mir nicht erklären, denn die einzelnen Bauteile (Dachhimmel, Polster, Kunststoffteile usw.) riechen für sich genommen nicht mehr. Ich habe die Vermutung, dass unter dem Aschenbecher, den ich damals nicht ausbauen konnte, noch etwas Asche liegt - das macht mein Aufbereiter aber bei der nächsten Innenreinigung kostenlos mit. Ich sehe davon ab, den Wagen zu tauschen, da mir die Leistung und der Wagen ansich mehr Spaß macht, als mich der minimale Rauchgeruch noch stört.

Was lernen wir aus dieser Sache? Meinem Händler kann ich nicht mehr trauen und ich werde prüfen, ob wir geschäftlich noch zusammen arbeiten. Mein Vertrauen ist im Moment nachhaltig gestört, auch wenn er die letzte Aufbereitung übernommen hat. Dass er mich aber zwei Mal wissentlich angelogen hat, verstört mich sehr. Zumal der Wagen seit Auslieferung auch noch eine andere Sache hat (Klappern in der Tür), die angeblich schon zwei Mal repariert sei - aber das ist eine andere Sache ...

Vielen Dank für die angeregte Diskussion zu dem Thema, ich hoffe, andere User mit so einem Sachverhalt können hieraus einige nützliche Infos ziehen. Wer einen guten Aufbereiter in Hamburg sucht, kann sich gerne per PM an mich wenden.

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