R32 Abgebrannt Hilfeeeeeeeeeeee
Also ich habe mir einen R32 gekauft privat und der ist komplett abgebrannt, wegen schlechter Installation einer Unterbodenbeleuchtung einer Fachwerkstatt.
Ich brauche nun unbedingt die Daten zu dem Trafo leider ist von dem nichts mehr übrig ! Habe aber noch eine Ersatz Röhre von der ich Bilder gemacht habe ich hoffe ihr könntet irgendwas erkennen und mir zu dem Hersteller oder sonstiges nützliche Tipss geben danke
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Also Krippogutachten kommt bald sieht nicht schlecht aus da die Kabel sehrwahrscheinlich über Wochen vor sich hingeschmoort sind was bedeutet ich habe das Auto defekt gekauft.
2 hat die Versicherung mir das Auto gemäß dem Kaufvertag versichert, wo die Unterbodenbeleuchtung auch erwähnt war.
Nur ohne irgendwelche Daten des Trafo kann mein Anwalt nix machen der könnte nur ins Blaue argumentieren! Deshalb brauch ich Hilfe
Der Verkäufer hat keine Daten mehr.
Die Werkstatt die es eingebaut hat streites es selbstverständlich ab.
Hersteller des Trafo sind wir beim ersten Problem ich habe nichtmals den kleinsten anhaltspunkt wegen des Herstellers
2. Die Werkstatt streitet es ab sowas an diesem Fahrzeug eingebaut zu haben.
Gutachter von der Versicherung hat schon alles überprüft.
Versicherung zahlt nicht weil ich es nicht eingetragen hatte, weder hatte ich die Möglichkeit dazu weil das Auto 3 wochen nach Kauf schon abgebrannt ist und die neue ubb noch Lieferzeit hatte.Und eine defekte/nicht funktionierende ubb einzutragen geht ja nicht.
Das war auch der Punkt das ich das auto gekauft hatte, Der R war perfekt
kanpp 20T Km alle extras für knapp 26 T € die ubb hatte eine fachwerkstatt eingebaut und eine Röhre war defekt.We remember to the school Physik 9 Klasse in einer Reihenschaltung ein Verbraucher nicht geht fliest kein Strom noch kann sie eingeschaltet werden.
Und von einem Polizisten habe ich folgendes erteilt bekommen das alle Lampen am Auto die "Sichtbar sind" eingetragen sein müssen und eine Funktion haben müssen.
Da das nicht der Fall war, wo bitte schön sollte ich da bei dem Kauf noch weiter an folgen gedacht haben sollen !
Ich hoffe ihr habt das alles soweit verstanden hab alles wieder aus einem anderen Board herrauskopiert dich mich zu euch geschickt haben und ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
199 Antworten
Also der Fall ist wirklich ziemlich verzwickt, das Urteil eines Gerichts würde mich echt mal interessieren. So einfach wie hier manche schreiben "BE erloschen, kein Versicherungsschutz" (leichte Schadenfreude lese ich auch hier und da raus) würde ich das nicht sehen.
Wenn der Gutachter nicht feststellt dass der Brand durch die UBB verursacht wurde, besteht erstmal kein Zusammenhang zwichen der UBB und dem Schaden.
Ich weiss nicht ob sich nun eine Versicherung so einfach hinstellen kann "Ha, da war ja was nicht Eingetragenes dran, wir haften für keinerlei Schäden." Ich meine wenn ich am Fahrwek oder Motor tune und der Karren fliegt aus der Kurve, dann würde das Sinn machen.
Aber was wäre denn wenn ich mir Scheinwerferblenden für 3,50€ dranklebe, die nicht eintragen lasse und das Auto wird geklaut? Sagen die dann auch "Nö, keine BE, wir zahlen nicht!"?
Oder wenn sich jemand 100 Watt-Birnen reinbaut (ja wir wissen alle, dös is nich erlaubt) und Vandalen berabeiten nachts den Lack mit einem Schraubenzieher? Konstruiert dann die Versicherung auch um 3 Ecken etwas um nicht zahlen zu müssen?
Naja, wie auch immer, juristisch fehlt mir da das Wissen.
Rein intuitiv denke ich Du hast ganz gute Chancen.
Also dann mal von vorne:
1) Um nicht mit einer Falschaussage den Versicherungsschutz zu verlieren ist es korrekt der Versicherung direkt den Kaufvertrag zu zeigen. Gibt sogar schon ein Urteil darüber - damals wurde die Schadenregulierung durch die Vollkasko verweigert weil in den Versicherungsunterlagen der Listenpreis und nicht der tatsächliche Kaufpreis angegeben war.
2) Niemals lässt man einen von der Versicherung vermittelten Gutachter kommen, da diese immer zu Gunsten der Versicherung arbeiten.
3) Es geht hier um einen Teilkasko-Schaden.
4) Aus 3) folgend: Der PKW fakelte laut Text in der Garage ab -> es ist daher unerheblich ob er eine Betriebserlaubnis hatte oder nicht, da er zum Schadenszeitpunkt nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen hat. In der StVO heißt es ja immer "nicht im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen" - ergo ist es auf privaten Grundstücken nicht verboten.
Als Verkäufer hätte ich die UBB übrigens auch explizit in den Kaufvertrag geschrieben, damit klar ist, dass das Auto, welches ich verkaufe, nicht straßenzugelassen ist.
Andreas
PS: Meine Digicam vergisst auch immer das Datum, sobald sie mal länger als eine Woche nicht benutzt wird und es gibt dann immer Dateien mit dem 01-01-2000 als Erstellungsdatum.
Zitat:
Original geschrieben von weiberheld
Also dann mal von vorne:
2) Niemals lässt man einen von der Versicherung vermittelten Gutachter kommen, da diese immer zu Gunsten der Versicherung arbeiten.
3) Es geht hier um einen Teilkasko-Schaden.
Das stimmt sooo nicht. Auch ich halte zwar einen neutralen Gutachter für besser, habe allerdings einige Gutachter erlebt die zu Lasten der Versicherung gegutachtet haben. Sogar nach dem der neutrale Gutachter das Gegenteil bewies, glaubte die Versicherung ihrem eigenen.
Man kann also sagen: für die Versicherung zählt oft einzig das Gutachten des eigenene Gutachters. Egal ob gut oder schlecht
Andre
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Nö, wieso einen zweiten Gutachter? Wenn der Gutachter der Versicherung sagt "Ejo, Kurzschluss halt" dann ist das doch im Sinne des Geschädigten. Das bedeutet ja nicht das die UBB den Kurzschluß ausgelöst hat.
Wenn die Verischerung darauf spekuliert den Brand auf die UBB zu schieben, muss sie erstmal den Nachweis erbringen. Genauso gut könnte ja auch das Auto jemand angezündet haben oder ein Meteorit eingeschlagen sein. Wer will das bei einem Haufen Asche noch feststellen?
Hallo Gaym0r,
stell Dir mal vor ich hätte mir das Auto gekauft.
Achja, ich würde nie eine Karre kaufen das irgendwelchen Schnickschnack oder Sportkram dran hat. Jetzt habe ich bestimmt eine Bemerkung losgelassen die vielen nicht so gefällt.
Also nochmal, wenn ich an deiner Stelle gewesen wäre, hätte ich mich selbst gewundert warum das Auto plötzlich in Rauch aufgeht.
Natürlich hätte ich nicht gewußt daß das Auto so ne komische Beleuchtung die irgendwie nach unten leuchtet hat. Dann hätte man ja sagen können daß der Vorbesitzer am Auto manipuliert hat.
Daß das irgendeine Beleuchtung nach unten sein sollte, davon hätte ich nie irgendeine Ahnung gehabt daß es sowas gibt.
Allerdings hats Du von hausaus schon verloren, wenn das im Kaufvertrag erwähnt wurde. Der Verkäufer wird darauhinweisen.
Anwälte kosten Geld und arbeiten im eigenem Interesse.
Schade!
Zitat:
Original geschrieben von panther1342
Allerdings hats Du von hausaus schon verloren, wenn das im Kaufvertrag erwähnt wurde.
Also ich sehe darin eher einen Vorteil, denn so kann man der Versicherung nachweisen, dass sie von dem Umbau wußte und es so akzeptiert hat. Hätte sie dies nicht akzeptiert muss sie dies dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilen, was sie aber nicht gemacht hat.
Wie oben schon geschrieben handelt es sich um einen Teilkasko-Schaden und keine Haftpflicht oder Vollkasko. Der PKW nahm am ruhenden Verkehr auf einem privaten abgesperrten Grundstück teil und es ist damit unerheblich ob die Betriebserlaubnis des KFZ gültig war oder nicht.
Dieser Aspekt wäre nur dann von Interesse wenn das KFZ aktiv im Straßenverkehr verunglückt wäre. In diesem Fall käme auf den Besitzer/Fahrer auch noch ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehr oder ähnliches zu.
Die ganzen Show-Cars auf den Automessen sind ja auch gegen solche Schäden versichert, obwohl sie keine Betriebserlaubnis mehr haben.
Dies wäre natürlich im Sinne des Geschädigten. Vielleicht informiert er uns ja mal, wie es ihm weiter ergangen ist ...
jep, dadurch das es nicht im betrieb war ist es unerheblich ob eine abe vorhanden ist oder nicht.
aber wenn der schaden vom trafo ausging, bleibt zu klären ob falsch angeschlossen oder vom hersteller falsch oder schlecht produziert.
dann wird wohl oder übel eine der beiden versicherungen zahlen.
falls einbau die betriebshaftpflicht der werkstätte, und falls produktionsfehler wird der hersteller aufgrund seiner produktmängelhaftung zur verantwortung gezogen werden müssen.
Das sieht mir mehr nach Brandstiftung aus, als ein Kabelbrand!
Sorry will Dir ja hier nichts unterstellen, aber es ist meine Meinung als KFZ-Mechaniker!
Denn vor den Trfo muss eine Sicherung verbaut werden, damit sowas nicht passieren kann!
Mir ist noch nicht ganz klar, wer denn nun eigentlich behauptet hat, die UBB hätte den Brand ausgelöst.
Andreas
Zitat:
Original geschrieben von GmK
Was habt ihr denn immer nur mit der Freundin ? Ich seh auf keinem der Bilder eine. Oder ist das Bild 2 ? Das geht aber nicht (rotes Kreuz kommt da im IE).
Die Freundin ist wech, seit der schöne Golf auch wech ist, ist doch klar...😁
Trafo/UBB-Hersteller
'Nen Kumpel beauftragen sich bei der Werkstatt (schwarz) eine UBB dranbauen zu lassen, möglich wäre das er die selbe bekommt (falls die Werkstatt jetzt noch Lust hat UBB's zu montieren) und man so den Hersteller ermitteln kann.