R32 Abgebrannt Hilfeeeeeeeeeeee

VW Golf 4 (1J)

Also ich habe mir einen R32 gekauft privat und der ist komplett abgebrannt, wegen schlechter Installation einer Unterbodenbeleuchtung einer Fachwerkstatt.
Ich brauche nun unbedingt die Daten zu dem Trafo leider ist von dem nichts mehr übrig ! Habe aber noch eine Ersatz Röhre von der ich Bilder gemacht habe ich hoffe ihr könntet irgendwas erkennen und mir zu dem Hersteller oder sonstiges nützliche Tipss geben danke

http://people.freenet.de/GaYm0r/1.jpg
http://people.freenet.de/GaYm0r/2.jpg
http://people.freenet.de/GaYm0r/3.jpg
http://people.freenet.de/GaYm0r/4.jpg
http://people.freenet.de/GaYm0r/5.jpg
http://people.freenet.de/GaYm0r/6.jpg

Also Krippogutachten kommt bald sieht nicht schlecht aus da die Kabel sehrwahrscheinlich über Wochen vor sich hingeschmoort sind was bedeutet ich habe das Auto defekt gekauft.

2 hat die Versicherung mir das Auto gemäß dem Kaufvertag versichert, wo die Unterbodenbeleuchtung auch erwähnt war.

Nur ohne irgendwelche Daten des Trafo kann mein Anwalt nix machen der könnte nur ins Blaue argumentieren! Deshalb brauch ich Hilfe

Der Verkäufer hat keine Daten mehr.
Die Werkstatt die es eingebaut hat streites es selbstverständlich ab.

Hersteller des Trafo sind wir beim ersten Problem ich habe nichtmals den kleinsten anhaltspunkt wegen des Herstellers

2. Die Werkstatt streitet es ab sowas an diesem Fahrzeug eingebaut zu haben.

Gutachter von der Versicherung hat schon alles überprüft.
Versicherung zahlt nicht weil ich es nicht eingetragen hatte, weder hatte ich die Möglichkeit dazu weil das Auto 3 wochen nach Kauf schon abgebrannt ist und die neue ubb noch Lieferzeit hatte.Und eine defekte/nicht funktionierende ubb einzutragen geht ja nicht.

Das war auch der Punkt das ich das auto gekauft hatte, Der R war perfekt
kanpp 20T Km alle extras für knapp 26 T € die ubb hatte eine fachwerkstatt eingebaut und eine Röhre war defekt.We remember to the school Physik 9 Klasse in einer Reihenschaltung ein Verbraucher nicht geht fliest kein Strom noch kann sie eingeschaltet werden.
Und von einem Polizisten habe ich folgendes erteilt bekommen das alle Lampen am Auto die "Sichtbar sind" eingetragen sein müssen und eine Funktion haben müssen.
Da das nicht der Fall war, wo bitte schön sollte ich da bei dem Kauf noch weiter an folgen gedacht haben sollen !

Ich hoffe ihr habt das alles soweit verstanden hab alles wieder aus einem anderen Board herrauskopiert dich mich zu euch geschickt haben und ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

199 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von qaywsx


Mir ist noch nicht ganz klar, wer denn nun eigentlich behauptet hat, die UBB hätte den Brand ausgelöst.

Zitat:

Original geschrieben von weiberheld


Wie oben schon geschrieben handelt es sich um einen Teilkasko-Schaden und keine Haftpflicht oder Vollkasko. Der PKW nahm am ruhenden Verkehr auf einem privaten abgesperrten Grundstück teil und es ist damit unerheblich ob die Betriebserlaubnis des KFZ gültig war oder nicht.

Dieser Aspekt wäre nur dann von Interesse wenn das KFZ aktiv im Straßenverkehr verunglückt wäre. In diesem Fall käme auf den Besitzer/Fahrer auch noch ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehr oder ähnliches zu.

Das ist so vollkommen richtig aber GaYmOr schrieb ja mit seinen ersten Sätzen hier im Thread:

Zitat:

Original geschrieben von GaYmoR


"Also ich habe mir einen R32 gekauft privat und der ist komplett abgebrannt, wegen schlechter Installation einer Unterbodenbeleuchtung einer Fachwerkstatt."

Und dann wird die Versicherung versuchen, den Schaden nicht zu bezahlen, weil dieses Zubehör nicht zugelassen ist.

Also könnte es mein Glück sein in "" das es auf einem Privatgrundstück passiert ist wo keine StvzO ist. Ich war heute extra hingefahren und da steht kein Schild sowie es auf manchen Parkplätzen der Fall ist.

@GaYm0r

Lies mal hier und hier.

Mal nu was anderes:

Alle Leuchten die von aussen sichtbar sind müssen funktionieren - einschaltbar sein - (eingetragen)

Meine Ubb war von aussen weder sichtbar noch hatte sie zu diesem Zeitpunkt jegliche Anschaltfunktion(1 Röhre deffekt - keine Funktion)

Muss ich unter diesen Umständen sowas eintragen?

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Ich hab's immer noch nicht auf der Reihe. Behauptet die Versicherung, die UBB hätte den Brand ausgelöst oder will sie nicht regulieren, weil der Wagen durch die UBB nicht straßenzugelassen war? Das macht nämlich für die Gegenargumentation m.E. einen erheblichen Unterschied!

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von GaYm0r


Mal nu was anderes:

Alle Leuchten die von aussen sichtbar sind müssen funktionieren - einschaltbar sein - (eingetragen)

Meine Ubb war von aussen weder sichtbar noch hatte sie zu diesem Zeitpunkt jegliche Anschaltfunktion(1 Röhre deffekt - keine Funktion)

Muss ich unter diesen Umständen sowas eintragen?

Auszug vom TÜV:

"Alle am Fahrzeug angebrachten lichttechnischen Einrichtungen müssen auch funktionieren. In den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen gibt es keine Unterscheidung zwischen Leuchten, die im Stand oder denen, die während der Fahrt benutzt werden.

Andere lichttechnische Einrichtungen, wie zum Beispiel Unterbodenbeleuchtung, hinter den Scheiben des Innenraums angebrachte Christbäume, Leuchtdioden, Namensschriftzüge oder ähnliches sind nicht zugelassen."

Und da steht ALLE ANGEBRACHTEN ! Egal ob sichtbar oder nicht.
------------------------------------------------------------

Ich muss quawsx Recht geben. Dazu hat GaYmOr ausser am Anfang des Threads nichts mehr zu gesagt.

Zitat:

Original geschrieben von GaYm0r


Mal nu was anderes:

Alle Leuchten die von aussen sichtbar sind müssen funktionieren - einschaltbar sein - (eingetragen)

Meine Ubb war von aussen weder sichtbar noch hatte sie zu diesem Zeitpunkt jegliche Anschaltfunktion(1 Röhre deffekt - keine Funktion)

Muss ich unter diesen Umständen sowas eintragen?

Ich sehe das mehr so, egal ob Funzel geht oder nicht geht, es ist ein "Anbauteil".

Kommt irgendwer durch dieses Anbauteil zu Schaden (oder das FZ brennt ab...), zB. durch unsachgemäße Montage etc. und dieses Anbauteil hat keine Zulassung (ABE) oder Eintragung, muss die Versicherung nicht zahlen, bzw. kann Regress in Anspruch nehmen...

...da die UBB im Kaufvertrag erwähnt wurde, hat der Käufer genauso die Pflicht sich von einer Ordnungsgemäßen ABE oder Eintragung zu überzeugen. Stellt der Käufer dies fest, kann er natürlich den Kaufvertrag anfechten.
Im Schadensfall wirds schwierig es zu Beweisen das der Käufer kein Plan hatte...

Gruß
Oli

felgen

mein herzlichtest beileid!hoffe mal dass du und dein anwalt erfolg habt!!!echt ein anblick der weh tut,nen ausgebrannter r32.mal ne andere frage.dass einzige was noch intakt aussieht sind die felgen,ih mein gebrauchen kannste die ja nicht mehr,währst du bereit die zu verkaufen?wenn ja mail mir doch einfach an:jkkiller@gmx.de vielen dank!

Wo ist denn der R32 zu sehen ? Hier wurden doch gar keine Bilder gepostet bis auf den ersten Beitrag, wo aber nur die Leuchtstoffröhren zu sehen waren... ?? Seh ich hier nur die Hälfte ?

@GmK

Zitat:

Original geschrieben von GaYm0r


warum sollte ich faken na gut hier die bilder

So hatte er nach dem Kuaf ausgesehen

http://people.freenet.de/GaYm0r/eswar.jpg

und dann hier nach dem Brand

http://people.freenet.de/GaYm0r/esist.jpg

ich hoffe ihr glaubt mir jetzt wenn die fotos zu unscharf sind von der unterboden ich knipp sie neu bis morgen habe ich sie dann hier nomma drin

Das in dem ganzen Thread hier noch keiner darauf gekommen ist...

Die UBB kann technisch gesehen nicht ursächlich für den Brand sein!

Der R32 stand vermutlich verschlossen in der Garage. Von daher natürlich ohne
Zündung und somit konnte die UBB ja auch keinen Strom haben. Mal davon
abgesehen, dass der Trafo bzw. das Vorschaltgerät ja hinter den Schalter
gehören sollte.

Es sei denn, die UBB ist direkt mit der Batterie verklemmt worden und
hat somit IMMER geleuchtet, was ich mir allerdings nu' gar nicht vorstellen
kann...

Was immer den Brand verursacht hat, zu der UBB fehlt der kausale Zusammenhang.

Mich würde interessieren, wieso er so verdammt sicher ist dass der Brand durch die UBB ausgelöst wurde!
Davon ist er ja sofort im ersten Thread absolut überzeugt...

Und wenn man wirklich überlegt und die Argumente hier zusammenfasst, kann es praktisch und theoretisch gar nicht die UBB gewesen sein...

Zitat:

Original geschrieben von MagicStromer


Das in dem ganzen Thread hier noch keiner darauf gekommen ist...

Die UBB kann technisch gesehen nicht ursächlich für den Brand sein!

Es sei denn, die UBB ist direkt mit der Batterie verklemmt worden und
hat somit IMMER geleuchtet, was ich mir allerdings nu' gar nicht vorstellen
kann...

Was immer den Brand verursacht hat, zu der UBB fehlt der kausale Zusammenhang.

Erstmal willkommen hier !

Du schreibst in deinem Beitrag "Die UBB kann technisch nicht........" und dann "Es sei denn....."
Das ist ein kleiner Widerspruch. Solange GaYm0r uns hierauf keine Antworten gibt, bleibt es weiter bei Vermutungen.

Du solltest dir den Thread nochmals genau durchlesen, denn es gab bereits genug Zweifel an dem Brandherd (sh. Fragen von Meyster, qaywsx usw.).

Zitat:

Original geschrieben von Chris1968


Erstmal willkommen hier !

Danke!

Zitat:

Du schreibst in deinem Beitrag "Die UBB kann technisch nicht........" und dann "Es sei denn....."
Das ist ein kleiner Widerspruch.

Grundsätzlich richtig, aber mein "Es sei denn..." ist ja auch etwas weit hergeholt. Besser wäre gewesen, dass die "UBB unter normalen technischen Voraussetzungen...".

Zitat:

Du solltest dir den Thread nochmals genau durchlesen, denn es gab bereits genug Zweifel an dem Brandherd (sh. Fragen von Meyster, qaywsx usw.).

Das schon...nur konkret auf die Stromversorung bezogen habe ich noch nichts gelesen. Oder steht da schon was zu?

Danke @ Chris. Hab ich ganz übersehen, war ja gleich auf der ersten Seite.

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