Q7 Rückruf: Jetzt ist es soweit
Seit 2 Tagen erscheint die beigefügte Meldung in der Audi App. Also ist auch der Q7 wie die meisten anderen 3.0 TDI betroffen. Nach Rücksprache mit dem dem AZ haben die das auch schon bestätigt.
Beste Antwort im Thema
Audi hat momentan einfach kein ganz glückliches Händchen mit den Motoren - und die Kommunikation ist unter aller Kanone. Ich habe im 2017 für mehr als 1.5 Mio CHF bei denen Autos gekauft und im 2018 nochmal für knapp unter 800k CHF (nicht BLP, sondern "echt"😉. Wir haben komplett auf Diesel gesetzt und ich hätte auch keinen SQ7 als Benziner gekauft. Insbesondere der 4G BiTu war für mich DAS Auto - sparsam, genug Leistung, aber eben etwas zu wenig Anhängelast.
Ich stehe auf dem Standpunkt, dass Fehler passieren können und das schliesst in einem gewissen Rahmen auch etwaige Schummeleien mit ein - sofern man daraus lernt und mit dem Mist aufhört. Aber man muss einfach anders kommunizieren als Audi das tut. Klare Kante: So geht das.
Die Audi-Absätze brechen ein, ein Diesel ist heute für mich nur noch "leasbar" (kaufen würde ich keinen) und rede einfach mal mit Deinem Werkstattleiter beim nächsten Service: Die haben gerade auch ziemlich die Schnauze voll von den Diesel. Kurzum: Es wird Dir einigermassen schwer fallen heute einen Diesel-Neukunden zu finden, der ähnlich zufrieden wie vor 4 Jahren war. Und: Das ist ein Riesenproblem für ein Unternehmen, dass Diesel in seiner DNA hat.
Ich rede hier nicht von Problemen, die sich wahrscheinlich noch halbwegs einfach abstellen lassen wie ein Kettenspanner, sondern vom grundsätzlichem Motordesign. Wäre das mit der Ölvermehrung so einfach, gäbe es eine Lösung. Wären die Motoren früher sauber gewesen, würden sie heute nicht so viel AdBlue saufen. Und würde der EAV halten, hätte man die Leistung nicht drosseln müssen. Heute ist es so, dass ich beim Service mittlerweile explizit darauf hinweisen muss, dass ich KEINE Updates haben möchte, weil es in der Vergangenheit nur Verschlechterungen gab. Ich werde weder Proaktiv informiert noch gibt es eine Art "Info" warum irgendwas gemacht wurde. Einfach nur auf Nachfrage: "Ja, das stimmt schon. Wir müssen das machen. Kommt von oben." - würde ich das mit meinen Kunden machen, würden die mich bis ans Ende der Welt laden. Es gehört eine gute Portion Ignoranz und Selbstverliebtheit dazu, wenn man nach eigenen Fehlern so miserabel kommuniziert.
Bis heute kann mir niemand sagen, ob mein SQ7 noch irgendwann einen Rückruf bekommt oder nicht. Das kann doch wirklich nicht wahr sein. Ich habe nie bei einem Wagen auch nur eine Sekunde an Wandlung gedacht - dafür bin ich nicht der Typ. Bei einem Neukauf berücksichtige ich das aber sehr wohl und behalte im Hinterkopf keine Fahrzeuge mehr von Audi zu kaufen, sondern nur zu leasen (einige habe ich leider gekauft - mit eklatantem Wertverlust).
An den meisten dieser "Emotionen" (bad vibrations 😁) trägt die Kommunikation Audis einen grossen Anteil.
Und Audi darf gerne die Kundenzufriedenheitsstatistik, die TPI samt betroffener Fahrzeuge und die Anzahl der Wandlungen (auch gerne mit zeitlichem Kontext) veröffentlichen: Das würde ich begrüssen. Solange Mutmasse ich aber nach bestem Wissen und Gewissen weiter - es darf nicht sein, dass man diese Kommunikationssperre noch belohnt! Und wenn ein Motor zu etwas auf Kurzstrecke "neigt", heisst das einfach nicht, dass 100% der Fahrzeuge betroffen sind.
647 Antworten
Hi zusammen,
bei mir geht es was neues zu berichten.
Ich hatte meine Verhandlung vor dem Landgericht. Ich aber dir Verhandlung verloren. Die Begründung war, das es sich beim meinem Rückruf nicht um eine illegale Abschalteinrichtung handelt sondern es nur um die falsch Befüllung des Ad blue Tanks geht. Daraufhin habe ich auf der offiziellen KBA Seite unter dem Archiv für Rückrufe geschaut und meinen Audi mit Baujahr in die Suchmaske eingegeben. Unter anderem sind zwei Rückrufe aufgelistet die unter den Code 23x6 laufen. Einmal wegen Konformitätsabweichung, also den Rückruf den ich bekommen habe, und nach Google Suche nach dieser Konformität bin ich auch fündig geworden daß es sich um den AdBlue Tank dreht. Bei dem zweiten Rückruf 23x6 geht es um illegale Abschalteinrichtung. Mir steht es jetzt offen ob ich Einspruch gegen das Urteil einreiche und vor das Oberlandesgericht ziehe. Bin mir aber unsicher da es wie gesagt zwei 23x6 Rückrufe gibt und meiner dreht sich laut KBA schreiben um die Konformität des AdBlue Tanks. Hat jemand von euch den 23x6 Rückruf erhalten wo die Rede ist von Abschalteinrichtung?
Zitat:
Hallo Zusammen,
bei mir hat das KBA frisch bestätigt, dass KEINE illegale Abschalteinrichtung entfernt werden muss (4M, 200kw).
Sieht also nicht gut aus.@Raabie : Wer oder was ist BTW?
Gruße
Hallo Q-sieben,
danke für das Update. Das sind keine guten Nachrichten, aber nicht überraschend, nachdem klar ist, dass kein Grüner Verkehrsminister wird. Für das KBA bedeutet dies, dass es weiter machen kann wie bisher. Ich gehe davon aus, dass die Bestätigung des KBA im Rahmen deines Prozesses an das Gericht gegangen ist, richtig? Wenn ja, geht es m. E. nun darum, das Gericht davon zu überzeugen, dass das KBA beim Q 7 4M noch nicht genau genug hingesehen hat. Mit anderen Worten, dass es eine (oder mehrere) unzulässige Abschalteinrichtung(en) gibt, die aber noch nicht entdeckt wurde. Dann ordnet das Gericht im Idealfall ein Sachverständigengutachten an. Es gibt mehrere Indizien, die für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung sprechen:
1. Die mit dem EA 897evo ausgestatteten A6 und A7 mit den MBK CRT wurden wegen unzulässiger Abschalteinrichtung vom KBA zurückgerufen. Hingegen soll der mit dem EA 897evo ausgestattete Q 7 mit MBK CRT über keine unzulässige Abschalteinrichtung verfügen. Ist das glaubwürdig?
2. Die NOX-Messungen der DUH an einem Q 7, 3.0 TDI, 200 kW, MBK CRT im Realbetrieb ergaben bei jeder Testfahrt erhöhte Werte. Den Bericht hatte ich hier eingestellt. Dass hingegen auf dem Prüfstand die Grenzwerte eingehalten werden (müssen), kann denklogisch nur damit zusammenhängen, dass es eine Prüfstandserkennung gibt.
3. Das KBA beruft sich bei seiner Aussage auf die Messungen, die der TÜV Hessen im April 2016 im Auftrag des KBA an einem Q 7 MBK CRT durchgeführt hat. Auf meine Nachfragen hat das KBA aber bestätigt, dass damals bei dem Fahrzeug keine Messungen im Sportmodus durchgeführt wurden (bei den Messungen der DUH waren die NOX-Grenzwertüberschreitungen im Sportmodus besonders eklatant).
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Fortsetzung:
.... Zudem hat das KBA bestätigt, dass nicht geprüft wurde, ob bei dem Fahrzeug in bestimmten Situationen die Reagenseindüsung in reduziertem Maß durchgeführt wird (das war der Rückrufgrund für die A6 und A7 Modelle mit MBK CRT)
4. Das Gutachten Felix Domkes zum Mercedes OM 642 zeigt deutlich, dass Mercedes die Funktionsweise des SCR-Katalysators auf unzulässige Weise manipuliert hat. Im Zusammenhang mit dem aufgedeckten Kartell und den dort getroffenen Absprachen ist nur schwer vorstellbar, dass Audi beim EA 897evo nicht analog vorgegangen ist.
Good Luck!
"BTW hifi hat jetzt das zweite Modell, wo ein Rückruf zu einer Konformitätsabweichung in einen Rückruf zur Beseitigung von Abgasmanipulationen geändert wurde. Zuerst der Audi A4 dann A8 und was ist mit der Q?"
Hallo Raabie,
das KBA hat gegenüber hifi im Hinblick auf den A 8 eine Rolle rückwärts vollzogen - die Verwendung der Worte "unzulässige Abschalteinrichtung" in dem Schreiben vom Oktober 21 sei ein Fehler gewesen. Es sei ein falscher Textbaustein verwendet worden. Ein korrigiertes Schreiben werde verschickt. Er hat dies hier am 18.11.2021 gepostet: https://www.motor-talk.de/.../softwareupdate-4-2tdi-t6783753.html?...
Diese Art der Kommunikation hilft jedenfalls nicht, die Glaubwürdigkeit des KBA zu untermauern.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch auf folgendes hinweisen: Ein OLG hat in einem Urteil, in dem es um den Nachfolger des berüchtigten EA 189, den EA 288, geht, klare Worte für das KBA gefunden: https://www.spiegel.de/.../...-a-5952dea0-714a-48fc-a663-5659caf8bc29. Demzufolge ist das KBA als Bundesbehörde bei seinen Entscheidungen einer "jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrenden Rechtsauffassung" gefolgt - das erinnert mich eher an eine Bananenrepublik als an die BRD. Ganz zu schweigen von der Tatsache, dass das KBA von VW über eine Abschalteinrichtung beim EA 288 informiert wurde, die Öffentlichkeit davon aber nichts erfuhr. Wer hier Parallelen zum EA 897 sieht, ist ein Schelm.
Zitat:
@Mo786 schrieb am 29. November 2021 um 19:05:05 Uhr:
Hi zusammen,bei mir geht es was neues zu berichten.
Ich hatte meine Verhandlung vor dem Landgericht. Ich aber dir Verhandlung verloren. Die Begründung war, das es sich beim meinem Rückruf nicht um eine illegale Abschalteinrichtung handelt sondern es nur um die falsch Befüllung des Ad blue Tanks geht. Daraufhin habe ich auf der offiziellen KBA Seite unter dem Archiv für Rückrufe geschaut und meinen Audi mit Baujahr in die Suchmaske eingegeben. Unter anderem sind zwei Rückrufe aufgelistet die unter den Code 23x6 laufen. Einmal wegen Konformitätsabweichung, also den Rückruf den ich bekommen habe, und nach Google Suche nach dieser Konformität bin ich auch fündig geworden daß es sich um den AdBlue Tank dreht. Bei dem zweiten Rückruf 23x6 geht es um illegale Abschalteinrichtung. Mir steht es jetzt offen ob ich Einspruch gegen das Urteil einreiche und vor das Oberlandesgericht ziehe. Bin mir aber unsicher da es wie gesagt zwei 23x6 Rückrufe gibt und meiner dreht sich laut KBA schreiben um die Konformität des AdBlue Tanks. Hat jemand von euch den 23x6 Rückruf erhalten wo die Rede ist von Abschalteinrichtung?
Hi Mo786,
tut mir leid, dass du die erste Instanz verloren hast. Die beigefügte Übersicht des KBA zeigt, dass der Q 7 4M laut KBA nicht von einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen ist. Von daher ist m. E. so gut wie sicher, dass alle in diesem Thread den Rückruf zur Konformitätsabweichung erhalten haben.
@23x6 Danke für Deine Rückmeldung. Es ist so, dass das KBA hier eine merkwürdige Rolle einnimmt. Leider gehen die Gerichte davon aus, dass eine Behörde immer nach Vorschrift vorgeht. So kann doch hier keine Manipulation vorhanden sein.
Es ist für die Richter auch einfacher, wenn man so die Klage abweisen kann.
Die Analyse von Herrn Domke wurde auch bereits vom KBA zerrissen. Das läuft alles andere als Rund.
Ich finde es schade, dass kaum noch einer an der Aufklärung interessiert ist. Die Konzerne haben die Politik gut im Griff.
Hallo 23X6,
genau, die Info vom KBA ging direkt an das Gericht.
Sehe das ähnlich wie du, allerdings sind im Q7, A4 und A5 Motore mit den Kennbuchstaben CRTC verbaut und diese sind nicht zurück gerufen worden.
Hattest du das von dir erwähnte Schreiben vom KBA hier eingestellt? Das wäre doch "Futter" für unsere Anwälte! Insbesondere der Hinweis auf die nicht durchgeführte Prüfung hinsichtlich evtl. reduzierter Einspritzmengen (adblue).....
@23X6 schrieb am 30. November 2021 um 00:22:07 Uhr:
Fortsetzung:
.... Zudem hat das KBA bestätigt, dass nicht geprüft wurde, ob bei dem Fahrzeug in bestimmten Situationen die Reagenseindüsung in reduziertem Maß durchgeführt wird (das war der Rückrufgrund für die A6 und A7 Modelle mit MBK CRT)
4. Das Gutachten Felix Domkes zum Mercedes OM 642 zeigt deutlich, dass Mercedes die Funktionsweise des SCR-Katalysators auf unzulässige Weise manipuliert hat. Im Zusammenhang mit dem aufgedeckten Kartell und den dort getroffenen Absprachen ist nur schwer vorstellbar, dass Audi beim EA 897evo nicht analog vorgegangen ist.
Good Luck!
Hallo Q-sieben,
nein, die diesbezüglichen KBA-Auskünfte vom 22.02.2021 habe ich bisher nicht eingestellt, findest Du aber hier im Anhang zur weiteren Verwendung.
Laut der letzte Nacht geposteten KBA-Übersicht wurden alle A6 und A7 mit den MBK "?CRT???" zurückgerufen. Laut Wikipedia sind dies beim A6 CRTD und CRTE. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Abgasreinigung des Motors in der CRTC Ausführung anders gesteuert wird. Wenn jemand weiß, was der 4. Buchstabe für eine Aussagekraft hat, lerne ich gerne dazu.
Zitat:
@Q-sieben schrieb am 30. November 2021 um 08:55:18 Uhr:
Hallo 23X6,genau, die Info vom KBA ging direkt an das Gericht.
Sehe das ähnlich wie du, allerdings sind im Q7, A4 und A5 Motore mit den Kennbuchstaben CRTC verbaut und diese sind nicht zurück gerufen worden.
Hattest du das von dir erwähnte Schreiben vom KBA hier eingestellt? Das wäre doch "Futter" für unsere Anwälte! Insbesondere der Hinweis auf die nicht durchgeführte Prüfung hinsichtlich evtl. reduzierter Einspritzmengen (adblue)....
Zitat:
@Raabie schrieb am 30. November 2021 um 04:04:50 Uhr:
@23x6 Danke für Deine Rückmeldung. Es ist so, dass das KBA hier eine merkwürdige Rolle einnimmt. Leider gehen die Gerichte davon aus, dass eine Behörde immer nach Vorschrift vorgeht. So kann doch hier keine Manipulation vorhanden sein.Es ist für die Richter auch einfacher, wenn man so die Klage abweisen kann.
Die Analyse von Herrn Domke wurde auch bereits vom KBA zerrissen. Das läuft alles andere als Rund.
Ich finde es schade, dass kaum noch einer an der Aufklärung interessiert ist. Die Konzerne haben die Politik gut im Griff.
Hallo Raabie,
ich sehe gar nicht mal das KBA in der Hauptveranwortung. Für mich ist das unser geschäftsführender Verkehrsminister von der bayerischen Splitterpartei, dessen Handeln auch schon bei der Maut Gegenstand eines Untersuchungsausschusses war. Dass dieser Mann bis zuletzt Verkehrsminister bleiben durfte, ist eines der großen Rätsel der vergangenen Legislaturperiode. Das Aussitzen des Dieselskandals ist politisch gewollt. Es ist nicht vorstellbar, dass sich das KBA ohne Rückendeckung aus dem Ministerium so weit von den gesetzlichen Vorschriften entfernt bzw. seinen gesetzlichen Aufgaben zur Marktüberwachung nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Das KBA hat in Bezug auf das Domke-Gutachten verlauten lassen, dass die Abschalteinrichtungen beim OM 642 bekannt und zulässig sind. "Zerrissen" finde ich das falsche Wort, denn es bestreitet ja nicht das tatsächliche Vorhandensein der Abschalteinrichtungen. Vielmehr gibt es offensichtlich unterschiedliche Meinungen zur Zulässigkeit. Warum das KBA diese für zulässig hält, würde mich interessieren und wird nach diesem Gutachten sicherlich Gegenstand einer rechtlichen Überprüfung. Ich bin gespannt, ob die Gerichte diese Einschätzung teilen werden. Es wäre nicht das erste Mal, dass das KBA mit seiner autolobbyfreundlichen Rechtsauffassung daneben liegt (siehe das zuvor zitierte Urteil des OLG).
Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgeben, dass unsere rechtsprechende Gewalt den notwendigen Aufklärungswillen aufbringen wird, vielleicht nicht jedes Landgericht, aber ein OLG wird der Sache hoffentlich auf den Grund gehen und ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben.
Hallo 23x6,
hast Du die Auskunft vom KBA schriftlich erhalten, dass das Fahrzeug nicht im Sportmodus beim TÜV getestet wurde und das auch die Reagenseindüsung nicht betrachtet wurde?
Gruß Raabi
Hallo Raabie,
siehe mein Post von 10:10 Uhr!
Zitat:
Hallo 23x6,
hast Du die Auskunft vom KBA schriftlich erhalten, dass das Fahrzeug nicht im Sportmodus beim TÜV getestet wurde und das auch die Reagenseindüsung nicht betrachtet wurde?
Gruß Raabi
Zitat:
@23X6 schrieb am 30. November 2021 um 11:31:08 Uhr:
Hallo Raabie,siehe mein Post von 10:10 Uhr!
Zitat:
@23X6 schrieb am 30. November 2021 um 11:31:08 Uhr:
Zitat:
Hallo 23x6,
hast Du die Auskunft vom KBA schriftlich erhalten, dass das Fahrzeug nicht im Sportmodus beim TÜV getestet wurde und das auch die Reagenseindüsung nicht betrachtet wurde?
Gruß Raabi
Danke für die Information. Du hast die Fragen gestellt die ich auch gestellt habe. Sehr interessant.
Ich habe mein Setup soweit vorbereitet und werde mich überraschen lassen, wie es weitergehen wird.
@Mo
Es tut mir leid, dass es so ausgegangen ist.
Gruß Raabi
Hat jemand diese Antworten vom KBA schon seinem Anwalt gezeigt? Das sollte doch bei der Klage helfen.
uote]
@23X6 schrieb am 30. November 2021 um 11:31:08 Uhr:
Hallo Raabie,
siehe mein Post von 10:10 Uhr!
Zitat:
@23X6 schrieb am 30. November 2021 um 11:31:08 Uhr:
Zitat:
Hallo 23x6,
hast Du die Auskunft vom KBA schriftlich erhalten, dass das Fahrzeug nicht im Sportmodus beim TÜV getestet wurde und das auch die Reagenseindüsung nicht betrachtet wurde?
Gruß Raabi