Q7/Q8 TFSI e ab 2022 kein Steuervorteil - Reichweite unter 60km
Hallo zusammen,
Ich spiele derzeit mit dem Gedanken mir einen Q8 60 TFSI e als nächsten Firmenwagen zu holen. Ein großes Argument ist ganz klar der Steuervorteil auf die reduzierten 0,5%.
Bei mir steht ein neuer Firmenwagen erst im Februar nächsten Jahres an. Ab 2022 müssen Hybride jedoch 60km Reichweite schaffen um in den Genuss der Förderung zu kommen. Q7 und Q8 liegen ja gerade mal bei maximal 49 km.
Bei den aktuellen Lieferzeiten dürften hier ja einige Besteller in den nächsten Monaten in eine Auslieferung in 2022 rutschen und somit die Förderung ebenfalls nicht mehr bekommen? Ausschlaggebend ist hier das Datum der Erstzulassung. Meine Konfiguration würde z.B. bei heutiger Bestellung schon bei Auslieferung im Oktober liegen. Heißt einige sind bald unmittelbar betroffen und rutschen in 2022.
Ist das allen bewusst, bzw. ist zu erwarten, dass Audi bei der Reichweite nochmal nachlegt? Etwas schwer vorstellbar, dass Audi hier außerhalb eines Modelljaheswechsels noch so gewaltig technisch nachrüstest.
Was mein ihr dazu?
253 Antworten
Hi, ich habe folgende Situation: Mir wird ein Q8 Hybrid von Oktober letzten Jahres zur Leasingübernahme angeboten. Hier im Forum wurde mal gesagt, dass man den 0,5% Steuervorteil bei einer Leasingübernahme mitnehmen kann, Mein Steuerberater sagt wiederum: "Hat das Fahrzeug hingegen jemand anderes in 2021 geleast und ich erwerbe dies (erstmalig) in 2022, so gelten die neuen Maßstäbe ab 2022. Die (Erst-)Anschaffung eines anderen kann ich mir leider nicht anrechnen lassen. Es kommt immer auf die eigene Anschaffung an und ob diese in 2021 oder 2022 stattgefunden hat." Hat noch jemand Erfahrung mit dem Thema?
[Bin in der selben Situation, da häng ich mich mal ran.
quote]
@cc-cologne schrieb am 9. März 2022 um 10:02:51 Uhr:
Hi, ich habe folgende Situation: Mir wird ein Q8 Hybrid von Oktober letzten Jahres zur Leasingübernahme angeboten. Hier im Forum wurde mal gesagt, dass man den 0,5% Steuervorteil bei einer Leasingübernahme mitnehmen kann, Mein Steuerberater sagt wiederum: "Hat das Fahrzeug hingegen jemand anderes in 2021 geleast und ich erwerbe dies (erstmalig) in 2022, so gelten die neuen Maßstäbe ab 2022. Die (Erst-)Anschaffung eines anderen kann ich mir leider nicht anrechnen lassen. Es kommt immer auf die eigene Anschaffung an und ob diese in 2021 oder 2022 stattgefunden hat." Hat noch jemand Erfahrung mit dem Thema?
Den Steuervorteil gibt es bei gebrauchter "Anschaffung" schon noch, allerdings muss der gebrauchte Hybrid dann die Hürden zum Zeitpunkt der "Anschaffung" (=Leasingübernahme) schaffen.
Hallo, mein im März 2021 bestellter Q7 55 TFSI e hat sich nun von Mai auf Oktober 22 verschoben. Ich zweifle mittlerweile, dass das bis Ende des Jahres noch was wird. Hat jemand ähnliche Erfahrung oder sieht es bei euch mittlerweile besser aus?
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Hallo, bei mir genau das gleiche. April 21 bestellt, unverbindlicher Liefertermin November 21 und ich warte immer noch! Letztens noch mit dem Verkäufer telefoniert und er konnte mir keine Informationen geben…aber zumindest hat es Audi, genau nach 1 Jahr und 1 Tag die Leasingbestätigung zu schicken ??
Zitat:
@Frank1234 schrieb am 16. Juni 2022 um 10:07:55 Uhr:
Bei mir nicht. LT in 2023.
Somit könnte die Förderung weg sein…
Hallo, weiß jemand, wie es aktuell mit den Plänen bezüglich Steuerermäßigung für Plug in hybride im Jahr 2023 aussieht (Zulassung ab Januar 2023)?
Die Kaufprämie soll ja nächstes Jahr wegfallen, aber SteuerErmäßigung auch?
Und was passiert eigentlich, wenn man in 2022 zugelassen hat, gilt die Steuerermäßigung für die gesamte Laufzeit des Leasings?
Grüße in die Runde
…habe mittlerweile recherchiert, dass es noch keine Gesetzesänderung gibt.
Also bisher wie gehabt 60km oder 50g CO2.
Und laut Einkommenssteuergesetz gilt Datum der EZ, wenn ich das richtig verstehe.
Zwar hilft das leider nicht beim Steuervorteil, aber mit dem Q7 60e sind trotz 22 Zoll Bereifung über 60 km Reichweite möglich (Landstraße abends bei wenig Verkehr).
Gibt es irgendwas Neues oder Infos wann der Q8e wieder konfigurierbar ist? In anderen Ländern geht das ja, nur hier nicht
Zitat:
@Inspector schrieb am 12. August 2022 um 09:23:15 Uhr:
Zwar hilft das leider nicht beim Steuervorteil, aber mit dem Q7 60e sind trotz 22 Zoll Bereifung über 60 km Reichweite möglich (Landstraße abends bei wenig Verkehr).
…komme nicht drüber wie Du einen Verbrauch von 19,4 kW/100 km geschafft hast. Ich hab einen Q8 55 tfsi E, zwar mit 23“, aber der ist dafür auch windschnittiger wie ein Q7 😉
Bisher war das Beste, was ich so geschafft hab um die 25 kW/ 100 km, das waren dann so die versprochenen 45 km die er damit geschafft hat. Auch mit Landstraße, über die Dörfer. Von der Technik/ Akku sollte Q7/ Q8 doch eigentlich gleich sein. In welchem Fahrmodus war das? Hat die Frau die letzten 10 km geschoben? 😛
Gruß, Andreas
Also ich fahre auch einen Q855tfsi e mit 22Zoll und komme im Frühjahr/Sommer immer knapp 50 km weit, ohne Klima und mit Fenster auf auch weiter, Rekord war 59 km-alles auf Landstraße und Stadtverkehr bezogen bei normaler Fahrweise, eher zügig. Im Winter war es deutlich weniger, teilweise nur 39 km. Ich bin zufrieden