Q4 und staatliche Förderung/Umweltbonus

Audi Q4 FZ

Sehe ich das richtig, dass ich einen Q4 35, Q4 40 oder einen Q4 35 Sportback kaufen muss, um die maximale staatliche Förderung bekommen zu können?

Kaufe ich eine größere Variante, verschenke ich 1.500 Euro an staatlicher Förderung?

Wie ich die "kleinen" 3 dann ausstatte, ist aber komplett egal?

577 Antworten

Genau. In meiner Verkaufsunterlage (das ist meine Leasingkalkulation) aus 08/2021 steht Modelljahr 2022 und NLP 39.915,97 - also genau der Basispreis laut Bafa-Tabelle (ohne MJ23). Das ist meine Rechnung und genau diese Leasingrate zahle ich jetzt. Dieses Fahrzeug werde ich beantragen. Wenn der Bafa Sachbearbeiter den Preis in seiner Tabelle mit meiner "Rechnung" vergleicht, sehe ich da keine Diskussionsgrundlage (eher wenn ich MJ 2023 beantrage und den NLP von 2022 vorlege); auch weist Audi den Herstelleranteil mit 3.000 Euro aus, also dem alten Stand der Dinge. Somit gehe ich davon aus, dass die Bafa die aktuellen 4.500 € zahlt, die 1.500 € Differenz zahlt Audi. Was physisch auf dem Hof steht, ist für mich als Laie nicht erkennbar :-). Ich werde auch berichten - wie lange lässt sich die Bafa eigentlich Zeit? Hoffentlich keine 18 Monate wie Audi :-)

@berchtberger Steht bei Dir im Leasingvertrag oder in der Bestätigung irgendwo der NLP?? Ich finde den einfach nicht, auch sehe ich den Herstelleranteil nicht 🙁

Ansonsten werde ich es ebenso machen. Alle Verträge etc. sagen MJ22, das werde ich wählen, auch wenn das Auto MJ23 ist. Wird schon schiefgehen.

Zitat:

@mavo0013 schrieb am 10. Mai 2023 um 18:00:14 Uhr:


@berchtberger Steht bei Dir im Leasingvertrag oder in der Bestätigung irgendwo der NLP?? Ich finde den einfach nicht, auch sehe ich den Herstelleranteil nicht 🙁

Ansonsten werde ich es ebenso machen. Alle Verträge etc. sagen MJ22, das werde ich wählen, auch wenn das Auto MJ23 ist. Wird schon schiefgehen.

Vom Freundlichen bekam ich ein Dokument "Kalkulation zur Leasing-Bestellung" oder so ähnlich, da steht alles drauf, Modelljahr 2022, NLP unter 40.000 Euro. Habe vorgesprochen, dass ich irgendeinen Beleg brauche, dass in meinem Vertrag die alten Konditionen hinterlegt sind und er hat es mir gegeben.

Alles gut und wenn es klappt….. aber in der anzugebenden FIN steht das Modelljahr drinn und man versichert alle Angaben stimmen. Und es steht im Antrag, wenn der Antrag falsch ist - gefördert wird das gelieferte Fahrzeug, nicht das bestellte - dann entfällt die Förderung.

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Ja, aber das „gelieferte“ hat ja keinen ausgewiesenen Preis. Ist alles etwas verwirrend. Hab ein Begleitschreiben dazugezahlt, das den Sachverhalt erklärt, und hoffe darauf, dass die Bafa das einfach so macht, wie es sein soll, und nicht nicht aus irgendwelchen Gründen ablehnt. Wir betrügen hier ja nicht.

Audi hätte einfach die Einträge für die unterschiedlichen Preise des gleichen Autos bei der Bafa durchnummerieren sollen, wie es andere Hersteller machen, dann wäre die Verwirrung mit dem Modelljahr nicht passiert....
https://www.motor-talk.de/.../...rderung-umweltbonus-t7201523.html?...

Zitat:

@StefanLi schrieb am 10. Mai 2023 um 23:31:36 Uhr:


gefördert wird das gelieferte Fahrzeug, nicht das bestellte - dann entfällt die Förderung.

Gefördert wird das bestellte und bezahlte Fahrzeug. Dass da jeder die FIN auseinander nimmt um so das gelieferte Fahrzeug zuordnen zu können ist Unsinn, das kann keiner verlangen. Den bestellten und bezahlten NLP kann dagegen jeder klar zuordnen.

Aber ich kann schon verstehen dass man genervt ist wenn man freiwillig auf 1.500 Euro verzichtet.

Ich frage gerne nochmal, hat denn schon irgendwer von jemandem gehört, der jemanden kennt der wegen eines "falschen" MJ keine Förderung bekommen hat?

Bei den knapp 5% abgelehnten Anträge tauchen solche Fälle jedenfalls nicht auf. Auch in Foren anderer Hersteller habe ich nichts entsprechendes gelesen. Auch mein Händler hat bezüglich des MJ genau diese Empfehlung gegeben. In Kombination mit einer schriftlichen Erklärung bezüglich des MJ bestellt/geliefert sollte es eigentlich jedem Bafa Mitarbeiter klar sein.

Disclaimer: ist keine Handlungsempfehlung 🙂 Wer auf Nummer sicher gegen will nimmt natürlich die geringere Förderung

Kann jemand der eine solche zusätzliche Erklärung geschrieben hat, sie ggf. uns allen zur Verfügung stellen? Danke

Zitat:

@MichaK2 schrieb am 11. Mai 2023 um 19:00:42 Uhr:



Zitat:

@StefanLi schrieb am 10. Mai 2023 um 23:31:36 Uhr:


gefördert wird das gelieferte Fahrzeug, nicht das bestellte - dann entfällt die Förderung.

Gefördert wird das bestellte und bezahlte Fahrzeug. Dass da jeder die FIN auseinander nimmt um so das gelieferte Fahrzeug zuordnen zu können ist Unsinn, das kann keiner verlangen. Den bestellten und bezahlten NLP kann dagegen jeder klar zuordnen….. Förderung

Sorry das ist Quatsch!

Die Förderung nimmt das BAFA vor und da steht es in den Bedingungen.

Und wer sich nicht sicher ist, Woche Mj er hat fragt den Händler. Wer trotzdem das ältere angibt, der kann das tun - Risiko inbegriffen.

Übrigens ist dies ein Problem, was fast nur Q4 Käufer betrifft. S.o.

Schafft doch dieses Kässelisystem ab und senkt dafür grundsätzlich die Steuern. Hätte jeder was davon und die Staatsausgaben für Förderung und riesen Bürokratie kann reduziert werden. Was man da hört und liest muss das ja unheimlich kosten und schlussendlich können paar wenige Profitieren.

Guten Morgen. Habe seit gestern nun auch endlich meinen Q4 erhalten, der ursprünglich Q4 letztes Jahr hätte da sein sollen. Jetzt geht’s natürlich um die BAFA Geschichte. Ohne jetzt 35 lesen zu müssen (bitte nicht böse sein) nur kurz eine Frage:

Die 1.500 EUR, um die es hier geht, ist das DER Betrag, den Audi teilweise kompensiert? Oder ist das wieder was anderes?

Danke und lG,
….

Das ist der Unterschied zwischen dem Modelljahr '21 und '22.
Bis Juni '22 hatten der Q4 als 35er und 40er Version noch einen Nettolistenpreis unter 40.000 €.
Dafür gibt es lt. Förderrichtlinie 4500 € von der BAFA
In '22 kam die Preiserhöhung und der Q4-40er ist auf einen NLP von 43613 € gestiegen. Dadurch sinkt die Fördersumme auf 3000 €.

Sofern Audi dir eine Kompensation zugesichert hat, bekommst du diese Differenz von Audi.
Hier im Thread ist aber die allgemeine Meinung, dass man im BAFA Antrag das 21er Modell angeben kann und dann 4500 € Förderung bekommt.

Wenn Audi dann trotzdem die Kompensation auszahlt, hat man noch 1500 € "Wartezeitentschädigung" 😉

EDIT:
Sorry, da hatte ich einen Denkfehler.
Der nächste Beitrag von @olske beschreibt den Grund der Audi Kompensation korrekt.

Zitat:

@Dietmar F. schrieb am 12. Mai 2023 um 08:50:56 Uhr:


Das ist der Unterschied zwischen dem Modelljahr '21 und '22.
Bis Juni '22 hatten der Q4 als 35er und 40er Version noch einen Nettolistenpreis unter 40.000 €.
Dafür gibt es lt. Förderrichtlinie 4500 € von der BAFA
In '22 kam die Preiserhöhung und der Q4-40er ist auf einen NLP von 43613 € gestiegen. Dadurch sinkt die Fördersumme auf 3000 €.

Sofern Audi dir eine Kompensation zugesichert hat, bekommst du diese Differenz von Audi.
Hier im Thread ist aber die allgemeine Meinung, dass man im BAFA Antrag das 21er Modell angeben kann und dann 4500 € Förderung bekommt.

Wenn Audi dann trotzdem die Kompensation auszahlt, hat man noch 1500 € "Wartezeitentschädigung" 😉

Die Audi Kompensation betrifft die Differenz zwischen der bis 31.12.2022 gültigen Förderung von max. 6.000 € zu der seit 01.01.2023 gültigen Förderung von max. 4.500 €.

Hier sind nun mittlerweile einige Fälle, denen seitens der Bafa eine Förderung entsprechend des 2022 er bestellten Modells von z.B. 4.500 € bewilligt wurde. Es wurde sogar durch einen Mitarbeiter der Bafa bestätigt, dass das ausgewählte Modell zu den Unterlagen passen muss. Glaube kaum, dass die zitierte Mail Fake war.
Warum hier immer noch einige der Meinung sind, dass man die Förderung entsprechend des ausgelieferten 23 Modells erhält, was bei 40er Modell einer Förderung von nur 3.000 € entspräche, erschließt sich mir nicht. Dies würde auch bedeuten, dass Audi bei verzögerter Lieferung 3.000 € kompensieren müsste. Somit geht auch Audi davon aus, dass man entsprechend des Bestellzeitpunkts die Förderung erhält.

Im Fall eines Leasings gibt es nur Unterlagen zum Zeitpunkt der Bestellung. Die Leasingbestellung und Bestätigung sind entsprechend des vereinfachten Verfahrens einzureichen. Das ausgewählte Modell muss laut dem Mitarbeiter zu diesen Unterlagen passen. Die kann bei Bestellung zum alten Preis, dann nicht das neue Modell sein.

Ich denke es hilft eine Erklärung beizupacken.

Zitat:

@Kuschi36 schrieb am 12. Mai 2023 um 06:54:11 Uhr:


Schafft doch dieses Kässelisystem ab und senkt dafür grundsätzlich die Steuern. Hätte jeder was davon und die Staatsausgaben für Förderung und riesen Bürokratie kann reduziert werden. Was man da hört und liest muss das ja unheimlich kosten und schlussendlich können paar wenige Profitieren.

Sorry, das halte ich für maßlos unqualifiziert und anmaßend. Wir sollten über die Sache reden und uns Gedanken machen. Wir wollen nicht über Schweiz, Österreich oder Deutschland diskutieren- es wäre uferlos!

Ich habe zwar keinen Q4, aber einen ID.5, bei dem die gleiche Problematik herrscht. Hier ist das neue Modelljahr MJ23 ebenfalls über 40.000 € gerutscht.

Meinen ID.5 habe ich im März diesen Jahres erhalten. Es ist ein MJ23. Bestellt hatte ich im Februar 22 ein MJ22.

Ich habe selbstverständlich, so wie es auch mein Händler mitgeteilt hat, MJ 22 bei der Bafa angegeben, so wie es aus der Bestellung hervorgeht. Ein zusätzliche Erklärung habe ich nicht beigefügt, sondern lediglich die beiden erforderlichen Formulare (Bestellung und Bestätigung). Mir wurden vor 2 Wochen die 4.500 € bewilligt.

Dieses Thema wird auch im ID Forum heiss diskutiert. Nachfragen bei der Bafa haben nach meinem Kenntnisstand immer die Mitteilung ergeben, dass das Fahrzeug anzugeben ist, welches eindeutig aus der Bestellung hervorgeht.

Ein Antwortschreiben der Bafa, welches im ID. Forum gepostet wurde, habe ich mal beigefügt.

MFG

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