Q4 und staatliche Förderung/Umweltbonus

Audi Q4 FZ

Sehe ich das richtig, dass ich einen Q4 35, Q4 40 oder einen Q4 35 Sportback kaufen muss, um die maximale staatliche Förderung bekommen zu können?

Kaufe ich eine größere Variante, verschenke ich 1.500 Euro an staatlicher Förderung?

Wie ich die "kleinen" 3 dann ausstatte, ist aber komplett egal?

577 Antworten

Zitat:

@Holginator71 schrieb am 9. Mai 2023 um 20:58:09 Uhr:


Das sind keine Einschätzungen von mir. Ich habe den Antrag selbst ausgefüllt wie ich auch beruflich so einige Formulare ausfülle. Worin ich Dir Recht gebe ist, dass in diesem Fall die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Doofheit für den Sachbearbeiter mitunter schwierig ist;-)

Ja gut, aber du hast doch nicht beruflich mit Bafa Anträgen zu tun, und kennst die internen Vorgaben, Ermessensspielräume der Bafa usw.
Wir sind doch alle Laien, und nur weil jemand den Antrag nach Methode a und nicht b ausgefüllt hat, ist es nicht automatisch richtig und derjenige kann anderen verbindliche Hinweise geben.
Man kann nur zitieren und die eigene Vorgehensweise und Interpretation beschreiben.
Ein richtig und falsch können wir gar nickt beurteilen.

Ich glaube entscheidend ist die Bestellung und die Auftragsbestätigung, die man hochlädt. Dann ist es auch egal, ob man 2023 oder 2022 anklickt;-)

Man muss im Antrag neben dem Modelljahr auch noch das Datum der Bestellung angeben. Daran kann der Bafa Sachbearbeiter erkennen, ob der Antragsteller das richtige Modelljahr ausgewählt hat. Warum sollte Bafa sonst diese Information abfragen? Bei mir war jedenfalls das bestellte und nicht das ausgelieferte Modelljahr ausschlaggebend für die Höhe der Förderung. Die höhere Prämie wurde anstandslos bezahlt.

Danke Euch. Ich probier das mal mit dem alten Modelljahr, so ist ja auch meine Rechnung letztlich.

Ich habe geleast, auf meinen Unterlagen steht nirgends der BLP - ist das ok? Ist das bei Euch auch so?

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Zitat:

@MichaK2 schrieb am 9. Mai 2023 um 21:02:54 Uhr:


Es wurde doch hier schon dutzende Male darauf hingewiesen dass man das Modelljahr entsprechend der Bestellung und der Rechnung angeben sollte.

Wenn jemand freiwillig weniger Förderung haben möchte, nur zu.

Ich habe das 22er Modelljahr angegeben, eine Erklärung hochgeladen bezüglich bestellt MJ 22, geliefert MJ 23 - um sicher zu gehen und die volle Förderung erhalten.
Ist auch absolut unlogisch mit einem NLP unter 40k (Q4 40) ein Modelljahr auszuwählen welches absolut nicht dem Rechnungspreis entspricht.

Aber, wie bereits erwähnt, jeder wie er mag.
Ich glaube nicht dass da irgendwer jemals wegen "Subventionsbetrug" leer ausgegangen wäre, falls doch, gerne melden..

Ich habe das 23er MJ ausgewählt und eine Erklärung abgegeben, dass ich das 22er bestellt und letztlich bezahlt hatte. Das 22er MJ (SUV 40) war noch knapp unter 40k und ich habe auch die Prämie für unter 40k bekommen.

Jedes vollelektronische Auto ist in Deutschland ist von der Bafa grundsätzlich förderfähig (es gelten Förderungsvoraussetzungen). Hierfür muss der Hersteller jedes Fahrzeugmodell bei der Bafa listen. Vmtl. ausschließlich weil die Förderung abhängig von dem Nettolistenpreis ist, muss in diesem Schritt der Nettolistenpreis auch vom Hersteller angegeben werden.

Dadurch wird es notwendig, bei jeder Preisänderung, auch eine neue Meldung an die Bafa geben. Die Bafa hat wohl entschieden, nicht einen Eintrag/Modell mit mehreren Preisen zu führen, sondern für jede Preisänderung einen gesonderten Eintrag in ihrer Liste zu machen.
Welchen Namen dieser doppelte Eintrag trägt ist nebensächlich, sofern man das Modell identifizieren kann. Man sieht in der Liste Einträge mit Jahreszahlen, mit Datumsangaben, einfach durchnummeriert(siehe Polestar) oder wie beim Q4 mit Modelljahr. Wenn Audi zweimal im Jahr den Preis anpassen würde, müssten sie auch durchnummerien oder ähnlich...

Also einfach den Eintrag auswählen, der mit dem Nettolistenpreis auf eurer Rechnung zusammenpasst und der Sachbearbeiter ist glücklich. Vmtl. korrigiert er sonst eure Auswahl auch "netterweise".

Screenshot_20230510-070905.png

Zitat:

@chr schrieb am 10. Mai 2023 um 07:28:01 Uhr:


Jedes vollelektronische Auto ist in Deutschland ist von der Bafa grundsätzlich förderfähig (es gelten Förderungsvoraussetzungen). Hierfür muss der Hersteller jedes Fahrzeugmodell bei der Bafa listen. Vmtl. ausschließlich weil die Förderung abhängig von dem Nettolistenpreis ist, muss in diesem Schritt der Nettolistenpreis auch vom Hersteller angegeben werden.

Elektro über 65k€ NLP erhalten keine Kaufprämie. Ab 2024 wird die Grenze auf 45k€ NLP reduziert.

Die Aussage, dass jedes Elektroauto grundsätzlich förderfähig sei, ist also falsch.

Dein Kommentar hat nix mit dem Kern meiner Aussage zu tun oder stellt diesen in Frage.
Aber ja, hast natürlich Recht, dass es nicht 100÷ korrekt formuliert war (es stand ja "grundsätzlich" und "Förderungsvoraussetzungen"😉.

Hier einmal schriftlich die Aussage des BAFA.
Man kann es natürlich versuchen, aber die Gefahr dann nichts zu bekommen ist definitiv da. Ich werde es wie folgend machen. Korrektes Jahr (MJ 23) auswählen und ein Begleitschreiben hochladen in dem ich meinen niedrigeren Listenpreis benennen und um Korrektur bitte falls ein anderes Jahr gewählt werden soll.

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Bitte prüfen Sie Ihre Verkaufsunterlagen.
Das Fahrzeug, welches eindeutig aus den Verkaufsunterlagen hervorgeht, ist im Antrag zu wählen.

Wenn Sie hier das MJ 2023 erhalten haben und dieses laut Verkaufsunterlagen erkennbar ist, müssen Sie dieses im Antrag auswählen.

Bitte beachten Sie:

Der entsprechende Basispreis zu diesem Model laut unserer Liste, ist für die Höhe der möglichen Förderung ausschlaggebend, auch wenn durch eine Preisgarantie der alte Basispreis laut Verkaufsunterlagen hinterlegt ist.

Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben und stehe bei Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Xxx
Bürosachbearbeiter Elektromobilität
Referat 621 – Energie-Info-Center I (EIC)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Dann widerspricht sich die Bafa in ihren Aussagen.
Aber mal anders gedacht, was interessiert es die Bafa welche technische Version jemand ausgeliefert bekommt.
Faktisch geht es doch darum, wie sich der Hersteller an der Förderung beteiligt. Wenn er nach 2022 abrechnet, muss er sich ja auch mit diesem Herstelleranteil beteiligen. Ansonsten würde sich Bafa und Hersteller ja unterschiedlich beteiligen. Oder habe ich hier einen Denkfehler?

Aber - das macht es doch klar. Hier steht ja drin: "das Modell auswählen das in den Verkaufsunterlagen steht" --> also altes Modelljahr, nicht das neue, auch wenn man es erhalten hat. Oder?

Zitat:

@Garviel schrieb am 10. Mai 2023 um 11:55:56 Uhr:


Hier einmal schriftlich die Aussage des BAFA.
Man kann es natürlich versuchen, aber die Gefahr dann nichts zu bekommen ist definitiv da. Ich werde es wie folgend machen. Korrektes Jahr (MJ 23) auswählen und ein Begleitschreiben hochladen in dem ich meinen niedrigeren Listenpreis benennen und um Korrektur bitte falls ein anderes Jahr gewählt werden soll.

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Bitte prüfen Sie Ihre Verkaufsunterlagen.
Das Fahrzeug, welches eindeutig aus den Verkaufsunterlagen hervorgeht, ist im Antrag zu wählen.

Wenn Sie hier das MJ 2023 erhalten haben und dieses laut Verkaufsunterlagen erkennbar ist, müssen Sie dieses im Antrag auswählen.

Bitte beachten Sie:

Der entsprechende Basispreis zu diesem Model laut unserer Liste, ist für die Höhe der möglichen Förderung ausschlaggebend, auch wenn durch eine Preisgarantie der alte Basispreis laut Verkaufsunterlagen hinterlegt ist.

Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben und stehe bei Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Xxx
Bürosachbearbeiter Elektromobilität
Referat 621 – Energie-Info-Center I (EIC)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

@mavo 0013

Ja, so verstehe ich das Schreiben auch.

Ich bin immer wieder erstaunt, was man in Erlasse oder deren Ausführungsbestimmungen hinein interpretiert, wenn es um den eigenen Vorteil geht.
Die einzige sogenannte Verkaufsunterlage, die der BAFA vorgelegt wird, ist die Fahrzeugrechnung. Darin wird die FIN aufgeführt und lässt eine Ermittlung des Baujahr durch einen pflichtbewußten Bearbeiter zu. Die Höhe der Zulage wird in der Fahrzeugliste der BAFA gemäß Baujahr festgelegt. Aber jeder muss selber entscheiden, ob er falsche Angaben im Antrag macht, so wie auch jeder die Konsequenzen daraus tragen muss.

Zitat:

@mavo0013 schrieb am 10. Mai 2023 um 13:30:14 Uhr:


Aber - das macht es doch klar. Hier steht ja drin: "das Modell auswählen das in den Verkaufsunterlagen steht" --> also altes Modelljahr, nicht das neue, auch wenn man es erhalten hat. Oder?

Zitat:

@mavo0013 schrieb am 10. Mai 2023 um 13:30:14 Uhr:



Zitat:

@Garviel schrieb am 10. Mai 2023 um 11:55:56 Uhr:


Hier einmal schriftlich die Aussage des BAFA.
Man kann es natürlich versuchen, aber die Gefahr dann nichts zu bekommen ist definitiv da. Ich werde es wie folgend machen. Korrektes Jahr (MJ 23) auswählen und ein Begleitschreiben hochladen in dem ich meinen niedrigeren Listenpreis benennen und um Korrektur bitte falls ein anderes Jahr gewählt werden soll.

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Bitte prüfen Sie Ihre Verkaufsunterlagen.
Das Fahrzeug, welches eindeutig aus den Verkaufsunterlagen hervorgeht, ist im Antrag zu wählen.

Wenn Sie hier das MJ 2023 erhalten haben und dieses laut Verkaufsunterlagen erkennbar ist, müssen Sie dieses im Antrag auswählen.

Bitte beachten Sie:

Der entsprechende Basispreis zu diesem Model laut unserer Liste, ist für die Höhe der möglichen Förderung ausschlaggebend, auch wenn durch eine Preisgarantie der alte Basispreis laut Verkaufsunterlagen hinterlegt ist.

Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben und stehe bei Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Xxx
Bürosachbearbeiter Elektromobilität
Referat 621 – Energie-Info-Center I (EIC)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Eben. In meiner Leasingbestellung steht das 22er Modell. Eine Unterlage bei Auslieferung, bei der das abweichende 2023 Modell erwähnt wurde, habe ich nicht erhalten. Laut der Aussage müsste ich entsprechend der Verkaufsunterlage/Leasingbestätigung das 22er Modell angeben. Da man drei Dokumente hochladen muss, werde ich eine Erklärung beifügen.

Zitat:

@Zeppes schrieb am 10. Mai 2023 um 14:26:05 Uhr:


Ich bin immer wieder erstaunt, was man in Erlasse oder deren Ausführungsbestimmungen hinein interpretiert, wenn es um den eigenen Vorteil geht.
Die einzige sogenannte Verkaufsunterlage, die der BAFA vorgelegt wird, ist die Fahrzeugrechnung. Darin wird die FIN aufgeführt und lässt eine Ermittlung des Baujahr durch einen pflichtbewußten Bearbeiter zu. Die Höhe der Zulage wird in der Fahrzeugliste der BAFA gemäß Baujahr festgelegt. Aber jeder muss selber entscheiden, ob er falsche Angaben im Antrag macht, so wie auch jeder die Konsequenzen daraus tragen muss.

Das hätte man nicht besser ausdrücken können:-) Vielen Dank:-)

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