Q4 und staatliche Förderung/Umweltbonus
Sehe ich das richtig, dass ich einen Q4 35, Q4 40 oder einen Q4 35 Sportback kaufen muss, um die maximale staatliche Förderung bekommen zu können?
Kaufe ich eine größere Variante, verschenke ich 1.500 Euro an staatlicher Förderung?
Wie ich die "kleinen" 3 dann ausstatte, ist aber komplett egal?
577 Antworten
Zitat:
@theister schrieb am 9. Februar 2022 um 20:51:56 Uhr:
So mal was Positives zum Thema Förderung: Q4 E-Tron 40 gekauft, am 13.01.22 den Antrag gestellt und die Fahrzeugrechnung hochgeladen. Das wars. Vorgestern kam der Zuwendungsbescheid, heute war das Geld 6000 EUR auf dem Konto. Das ging schnell würde ich sagen.
War bei mir auch so. Ich habe im September eingereicht und 4 Wochen später das Geld erhalten. Für die Wallbox hat es nach Hochladen der Rechnung 9 Wochen gedauert.
Das wird doch alles automatisch über die Fahrgestellnummer überprüft. Wenn gekauft, dann reicht die Rechnung
Die Verdoppelung wird es in 2023 sicher nicht mehr geben.
Eine kleine Chance besteht für Besteller aus 2022, dass die Innovationsprämie unabhängig des Zulassungsdatums gewährt wird.
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Weil die Lieferzeit 12 Monate ist, dieses Jahr keine Zulassung erfolgen kann, ist die Prämie wenig Anreiz, wenn Zulassung nicht auch Abschluss Vertrag zählt. Was kann ich dafür, dass Zulassung nächstes Jahr erst erfolgt
Vielleicht sollen die Anreize neu gestaltet werden. Die Prämien gelten und galten stets für die Zulassung des Fahrzeugs, weil damit der wieder ein BEV auf der Straße ist. Ein BEV in den länger werdenden Auftragsbüchern von Audi helfen der Umwelt nicht. 😉😉
Bei leasing ist das anders, oder? Die Fahrgestellnummer oder die Rechnung bekommt man da erst bei Zulassung. Oder sehe ich das falsch?
Auch bei Kauf bekommt man die Rechnung erst im Umfeld der Übergabe, an die sich in der Regel auch die Zulassung anschließt, oder hast Du abweichende Erfahrung?
Die Innovationsprämie wurde ursprünglich bis zum 31.12.2021 festgelegt und wurde nun aufgrund der Lieferverzögerungen bis zum 31.12.2022 verlängert... also genau um 12 Monate.
Wenn einem also die 12 Monate Verlängerung nicht ausreicht, dann hat er entweder zu spät bestellt, oder es ist dann am Schluss einfach Pech. Als kleiner Trost gibt es ja 2023 immer noch 3000 Euro vom Staat.
Ich lese hier so gerade im Thread und stelle fest, dass eine Menge Halbwissen zum Thema voller Förderung von sich gegeben wird. Die Frage oben zum Thema volle Förderung von 6000 EUR plus Herstelleranteil wird pauschal mit 40.000 EUR Netto Listenpreis beantwortet. So wie das geschrieben wurde mag der Eine oder Andere glauben dass er nur dann eine Förderung bekommt, wenn der Wagen mit Extras unterhalb dieser Größenordnung bleibt. Das ist falsch. Alle förderfähigen Fahrzeuge sind in der Liste der Bafa einzusehen. Wenn das Grundmodell, dass Ihr Euch aussucht in der Liste https://www.bafa.de/.../elektromobilitaet_fahrzeuglistung_node.html einen Grundpreis von unter 40.000 EUR netto hat ( aktuell Stand 25.01.22 Q4 40 und Q4 35 als SUV und Q4 35 Sportback) dann erhaltet Ihr 6000 EUR Fördersumme. Alle anderen Modelle erhalten nur den reduzierten Satz.
Zitat:
@hihiman schrieb am 5. Dezember 2021 um 15:44:49 Uhr:
Es zählt immer der Netto-Listenpreis, Sonderausstattung ist egal.
Das war der 1. Beitrag zur Frage.
Klar und einfach beantwortet.
Wer allerdings das Einfache überliest...
Es wurde schon alles zum Thema geschrieben.
Deutschlands Elektroauto-Subventionen verführen zum Missbrauch 😎
https://www.nzz.ch/.../...nen-verfuehren-zum-missbrauch-ld.1671089?...
Sehr lesenswerter Beitrag. Gesetzeslücken werden -egal wo- leider im immer ausgenutzt. Siehe Cum Ex.
Zitat:
@TomReg schrieb am 23. Februar 2022 um 11:13:11 Uhr:
Deutschlands Elektroauto-Subventionen verführen zum Missbrauch 😎
https://www.nzz.ch/.../...nen-verfuehren-zum-missbrauch-ld.1671089?...
Zitat:
@TomReg schrieb am 23. Februar 2022 um 11:13:11 Uhr:
Deutschlands Elektroauto-Subventionen verführen zum Missbrauch 😎
https://www.nzz.ch/.../...nen-verfuehren-zum-missbrauch-ld.1671089?...
Das ist mittlerweile in Berlin angekommen und die Regeln werden verschärft.
Hier wird leider pauschaliert:
"Aufgrund des höheren Gewichts durch die Batterie und den für den reinen Benzinbetrieb nicht ausgelegten Motor entstehen höhere Verbrauchswerte und CO2-Emissionen."
Das trifft insbesondere auf Volvo-PHEV nicht zu.
Der ADAC hat das getestet/untersucht und das PHEV ist immer besser, als der reine Verbrenner-Bruder.
Meldung vom 28.02.22:
Ab 2023 werde die Förderung degressiv sowie stärker am tatsächlichen Klimaschutzeffekt ausgerichtet, hieß es im letzten Jahr. Das dürfte vor allem die Plug-in-Hybride treffen. Ein baldiges Aus der Subvention ist laut Verkehrsminister Volker Wissing nicht im Gespräch.
Genaueres zur zukünftigen Förderung der Anschaffung eines Elektroautos ist noch nicht bekannt. Das sorgt laut Stimmen aus der Branche wegen der teils sehr langen Lieferzeiten einiger Modelle bei Interessenten für Unsicherheit. Für die Zuteilung des Umweltbonus gilt das Datum der Zulassung des zu fördernden Fahrzeugs. Zuletzt mehrten sich Forderungen, dass künftig das Kaufdatum gelten solle. So könnten die Käufer bei einer Bestellung 2022 sicher sein, auch bei einer Auslieferung erst im nächsten Jahr den aktuellen Umweltbonus zu erhalten.
Quelle: ecomento.de