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Q4 und staatliche Förderung/Umweltbonus

Audi Q4 FZ
Themenstarteram 5. Dezember 2021 um 14:22

Sehe ich das richtig, dass ich einen Q4 35, Q4 40 oder einen Q4 35 Sportback kaufen muss, um die maximale staatliche Förderung bekommen zu können?

Kaufe ich eine größere Variante, verschenke ich 1.500 Euro an staatlicher Förderung?

Wie ich die "kleinen" 3 dann ausstatte, ist aber komplett egal?

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577 Antworten

Es zählt immer der Netto-Listenpreis, Sonderausstattung ist egal.

Guckst du:

www.bafa.de/umweltbonus

…unter Fahrzeuge

Themenstarteram 5. Dezember 2021 um 19:30

Ja, soviel habe ich auch schon gesehen.

Kann mir noch kurz wer bestätigen, dass ich 1.500 Euro verschenke, wenn ich einen größeren als die von mir aufgezählten nehme?

Oder um wieviel Förderung gehts da genau im Vergleich unter 40.000 zu über 40.000?

Über 40.000 Euro netto gibt es 5.000 Euro von der BAFA und 2.500/2.975 (netto/brutto) Euro vom Hersteller.

Ansonsten 6.000 plus 3.000/3.570 Euro.

"Verschenkt" werden also max. 1.500/1.595 Euro.

Mit der 50er Ausführung "erkauft" man sich höhere Vers.beiträge, Steueranteile, Stromkosten, grösserer Wendekreis, Leasingraten/Kaufpreis und weniger Reichweite.

Wer in Hochschneegebieten wohnt, kann den Allradantrieb nutzen.

265 PS sind auch nicht so der Brüller (die restlichen 34 PS werden nur bei einem Akkustand von 88 % und mehr für max. 30 Sek. freigegeben, dabei empfiehlt Audi den Akku nicht über 80 % zu laden, was eine WLTP-Reichweite von 392 km im Sommer ergibt).

Wer auf echten Durchzug steht, muss da schon zur Konkurrenz gehen. Tesla und Volvo z.B. (490/408 PS) können das bieten.

Alles gelesen und nix verstanden…oder wie…

Themenstarteram 5. Dezember 2021 um 21:06

Vielen Dank.

Jetzt bin ich etwas schlauer.

Mich würde der Allradantrieb und die größere Maschine schon reizen.

Aber es wird nur ein Leasing auf wahrscheinlich 30 Monate werden.

Mein aktuelles Leasing läuft im Oktober 2022 aus.

Stand jetzt ist ja, dass es die Förderungen bis Ende 2025 gibt.

Daher ist jetzt der Plan, das nächste Auto für 30 Monate zu leasen um dann in 2025 nochmals die Förderung abgreifen zu können.

1500,- € auf nur 30 Monate verteilt sind ja dann doch 50,- € jedes Monat.

Die will ich nicht herschenken.

2025 wird es definitiv die Höhe der Förderung nicht mehr geben, evtl. läuft die auch ganz aus. Die neue Regierung bastelt da gerade dran.

Themenstarteram 5. Dezember 2021 um 22:42

Das heißt, man hat aktuell keine Planungssicherheit?

Im Prinzip will ich ein Auto eigentlich immer mindestens 3 Jahre, gerne auch 4 Jahre lang leasen.

Ich bin keiner, der oft sein Auto wechseln will.

Es kommt ja auch jedesmal die Überführungs oder Auslieferungspauschale mit 500 bis 1000 Euro dazu.

Die 30 Monate hätte ich nur wegen der Förderung gemacht.

Was gibts von der neuen Regierung bis jetzt an Infos?

Hybridfahrzeuge werden 2023 wohl rausgekommen.

Zitat:

@Motormotor1 schrieb am 5. Dezember 2021 um 22:06:16 Uhr:

Stand jetzt ist ja, dass es die Förderungen bis Ende 2025 gibt.

Der Umweltbonus ist bis Ende 2025 vorgesehen.

Die Innovationsprämie verdoppelt den Umweltbonus und die neue Regierung hat die Innovationsprämie mit den aktuellen Konditionen bis Ende 2022 verlängert.

Zitat:

@hihiman schrieb am 5. Dezember 2021 um 23:45:25 Uhr:

Hybridfahrzeuge werden 2023 wohl rausgekommen.

Das hast du wohl falsch verstanden. Im Koalitionsvertrag steht, dass ab 2023 für Plug-In Hybride nur noch die rein elektrische Reichweite gelten soll und die Verbrauchskomponente entfällt.

Bei PHEV soll in Zukunft nachgewiesen werden, wieviel Prozent rein elektr. gefahren wurde. Unter 50 % gilt dann rückwirkend die 1%-Regelung.

Zitat:

"Ab 1. Januar 2023 soll die Förderung für elektrische Fahrzeuge und Plug-in-Hybride dann degressiv und so reformiert werden, dass die Prämie nur für Kfz ausgegeben wird, „die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird“. Die elektrische Mindestreichweite der Fahrzeuge muss demnach bereits ab dem 1. August 2023 80 Kilometer betragen – bislang war dies erst für 2025 geplant."

Man achte darauf, das auch BEV erwähnt werden.

Ob, bei einem E-Auto mit realen an die 30 oder mehr kWh/100 km, ein positiver Klimaschutzeffekt nachzuweisen ist, bleibt fraglich.

Themenstarteram 6. Dezember 2021 um 8:02

Zitat:

@Gustaf_Larson schrieb am 6. Dezember 2021 um 08:41:14 Uhr:

Bei PHEV soll in Zukunft nachgewiesen werden, wieviel Prozent rein elektr. gefahren wurde. Unter 50 % gilt dann rückwirkend die 1%-Regelung.

Das wäre dann meine nächste Frage gewesen.

Damit ich die 0,25% Regelung machen kann, muss ich unter Listenpreis 60.000 Euro Brutto bleiben?

Ja.

Zusätzlich 0,25 x 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Leute, helft mir mal auf die Sprünge...

Umweltbonus + Innovationsprämie = 6000

Was muss ich bei Fahrzeugerhalt als Sonderzahlung leisten? 6000€ oder 6000€ + Ust.? Und was bekomme ich zurück?

Oder steh ich grad aufm Schlauch?

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