Q4 und staatliche Förderung/Umweltbonus
Sehe ich das richtig, dass ich einen Q4 35, Q4 40 oder einen Q4 35 Sportback kaufen muss, um die maximale staatliche Förderung bekommen zu können?
Kaufe ich eine größere Variante, verschenke ich 1.500 Euro an staatlicher Förderung?
Wie ich die "kleinen" 3 dann ausstatte, ist aber komplett egal?
577 Antworten
Zitat:
@itze schrieb am 20. März 2023 um 18:07:49 Uhr:
Zitat:
@olske schrieb am 20. März 2023 um 15:37:09 Uhr:
Ich bin nur verwirrt und ggf. verärgert.Also, wenn ich wegen der Verzögerung nur noch 3.000 € anstatt der ursprünglichen 6.000 € gewährt, dann beträgt der Verlust/Schaden nun 3.000 €.
Dies bin ich nicht bereit allein zu schultern.
Ein Q4 40 SB liegt doch über 40T€ und du würdest max. 5T€ Förderung bekommen!? Egal welches MJ. Für die 2T€ Differenz solle es Kompensation von Audi geben.
Ich habe ein SUV Q4 40 bestellt.
Eine Kompensation bekomme ich bisher nicht.
Mir ist nicht klar wofür die Bafaliste da ist. Wird da nur geprüft ob der Preis drunter liegt? Wenn ja welcher Preis? Rechnungspreis oder NLP?
Wenn NLP dann welcher Stichtag? Wo steht, dass der aktuell gültige für die Förderhöhe relevant ist? Wenn nicht der NLP dann der Rechnungspreis, der kann ja auch unter 40k liegen - dann ist der NLP ja egal, wenn der Rechnungsbetrag zählt. Mir fehlen die offiziellen Regelungen in den förderbedingungen. Eine einzelne Mitarbeiterin kann ja was schreiben, aber schlussendlich zählen die verabschiedeten Förderbedingungen, die jeder einsehen können muss.
Zitat:
@olske schrieb am 21. März 2023 um 10:50:48 Uhr:
Zitat:
@itze schrieb am 20. März 2023 um 18:07:49 Uhr:
Ein Q4 40 SB liegt doch über 40T€ und du würdest max. 5T€ Förderung bekommen!? Egal welches MJ. Für die 2T€ Differenz solle es Kompensation von Audi geben.
Ich habe ein SUV Q4 40 bestellt.
Eine Kompensation bekomme ich bisher nicht.
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Ich hoffe natürlich weiterhin, dass man die Förderung für eine 22 er Modell erhält.
Zitat:
@stevoboy schrieb am 21. März 2023 um 16:23:58 Uhr:
Mir ist nicht klar wofür die Bafaliste da ist. Wird da nur geprüft ob der Preis drunter liegt? Wenn ja welcher Preis? Rechnungspreis oder NLP?
Wenn NLP dann welcher Stichtag? Wo steht, dass der aktuell gültige für die Förderhöhe relevant ist? Wenn nicht der NLP dann der Rechnungspreis, der kann ja auch unter 40k liegen - dann ist der NLP ja egal, wenn der Rechnungsbetrag zählt. Mir fehlen die offiziellen Regelungen in den förderbedingungen. Eine einzelne Mitarbeiterin kann ja was schreiben, aber schlussendlich zählen die verabschiedeten Förderbedingungen, die jeder einsehen können muss.
Die BAFA-Liste definiert den NLP für das Modell. Er meldet der Hersteller dahin. Er ist Orientierung für den Käufer. Er ist ausschließlich relevant für die Förderung. Eigentlich muss der auch explizit auf der Rechnung/Händlerbestätigung stehen. Da die Händler das oft nicht hinbekommen gibt es Vereinfachungen in der Praxis. Dazu dient u.a. die Liste.
Der Listenpreis setzt die Benchmark für die Förderhöhe. Dann muss der Hersteller/Händler noch seinen Beitrag leisten. Am besten durch einen ausgewiesenen expliziten Anteil am Umweltbonus.
Es gilt stets der NLP bei Einführung des Modells (mit ein paar Ausnahmen). Einige Modelle werden vom Hersteller nochmals gemeldet. Das hängt IMHO nicht am BAFA.
Steht alles in der Richtlinie
Edit Veröffentlichung 9.12.22, falls der Link nicht direkt zum Ziel führt.
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Richtig.
Die Meldung des MJ23 an die BAFA Liste erfolgte deshalb, weil Audi den NLP anhob. Wenn Audi das Auto nicht mit MJ23 umbenannt hätte, wäre der Q4 komplett aus der Förderung gefallen, und zwar alle, die nach Preislistenänderung angemeldet wurden, egal wie der Rechnungsbetrag aussieht.
@Dietmar F Danke für deine Abklärung mit der BAFA.
Habe eben nochmal nach gesehen, die Preiserhöhung fand am 11.07.22 laut Preisliste statt.
Mal theoretisch angenommen jemand kauft sich genau an diesem Tag zu diesem Preis ein Q4 40 Vorlauffahrzeug vom Hof des Händlers direkt...der hat den höheren Preis gezahlt aber dennoch lt. Fahrgestell ein MJ 22 weil zu diesem Zeitpunkt das MJ 23 noch gar nicht in Produktion war.
Modelljahreswechsel findet doch nach der Werk Sommerpause im August statt, oder?
Diese Person hätte dann den höheren Preis bezahlt aber dennoch Anspruch auf die höhere Förderung da MJ 22.
Deshalb kann ich mit der Antwort vom BAFA nicht soviel anfangen.
Fair wäre eben der Zeitpunkt der Bestellung als Referenz. Damit hätte sich jeder über die Preisgrenze informieren können.
Interresannt wäre eben wie die BAFA die Abgrenzung vor nimmt und das geht nicht aus dem Verordnungstext hervor da es ein Modellspezifisches Problem ist mit der Anhebung über 40K.
Ich zitiere hier die Richtlinie:
Für nach dem 31. Dezember 2015 auf den Markt gekommene Fahrzeugmodelle, für die ein Antrag erfolgt, gilt als Vergleichsmaßstab der zum Zeitpunkt der Markteinführung geltende Nettolistenpreis des Basismodells in Deutschland (BAFA-Listenpreis).
Damit ist klar welcher Preis gilt. Unklar bleibt warum der Q4 neu gelistet wurde. Gab es eine neue Homologation?
Dann hätten die Hersteller nur ein Farzeug zur Einführung unter 40000 verkaufen müssen und hätten dann bis 65000 erhöhen können, bei gleich bleibender Förderung...Nein, oder?
Genau. Und Markteinführung des Modells Q4 etron 40 war 2021, danach kamen nur Modeljahreswechsel. Das sind keine eigenen Modelle…
Zitat:
@StefanLi schrieb am 21. März 2023 um 22:40:53 Uhr:
Ich zitiere hier die Richtlinie:Für nach dem 31. Dezember 2015 auf den Markt gekommene Fahrzeugmodelle, für die ein Antrag erfolgt, gilt als Vergleichsmaßstab der zum Zeitpunkt der Markteinführung geltende Nettolistenpreis des Basismodells in Deutschland (BAFA-Listenpreis).
Damit ist klar welcher Preis gilt. Unklar bleibt warum der Q4 neu gelistet wurde. Gab es eine neue Homologation?
Oder Markteinführung = Preiserhöhung
Das würde bedeuten das alle Q4 40 SUV Zulassungen ab 11.07.22 die geringere Förderung bekommen hätten und bekommen würden.
Also in 2022 ab 11.07. wären das dann auch schon 5000€ anstatt 6000€ staatlicher Anteil gewesen. Und davon habe ich keine Erfahrungsberichte gelesen.
Der Habeck hatte mehr Manipulationssicherheit und Vereinfachung angekündigt. Geschafft hat er nur eine Kürzung für alle unterm Strich.
Warum nicht eine Obergrenze Komplettpreis ohne den ganzen Listenquatsch mit Bestelldatum als Gültigkeit zur Antragstellung. Die können doch alle nur noch kompliziert.
Zitat:
@stevoboy schrieb am 22. März 2023 um 06:43:08 Uhr:
Genau. Und Markteinführung des Modells Q4 etron 40 war 2021, danach kamen nur Modeljahreswechsel. Das sind keine eigenen Modelle…
Bis Ende 2022 war für die Höhe des staatlichen Zuschusses relevant, wie hoch der Netto-Preis des
Grundmodells einer Baureiheist.
Ab 2023 ist das anders: Jetzt zählt der Netto-Basispreis des konkreten Modells
Audi:
Zitat:
Da der Audi Q4 e-tron/Audi Q4 Sportback e-tron und die Audi Plug-in Hybridmodelle nicht mit den inflationierten Preisen zum 11.07.22 nach den 2022 geltenden Bafa Regularien gelistet sind, haben nicht altpreisgeschützte Vorführwagen und Lager-/Schauraumfahrzeuge keinen Anspruch auf den Bundesanteil der BAFA Prämie in 2022
Soll heißen: Da diese Modelle in der BAFA Förderliste nicht mit dem korrekten Nettolistenpreis gelistet sind, wurde vom Bund keine Förderung ausgezahlt.
Deshalb tauchten dann bei der BAFA die [23]er Modelle auf
Zitat:
@Dietmar F. schrieb am 22. März 2023 um 09:55:22 Uhr:
Bis Ende 2022 war für die Höhe des staatlichen Zuschusses relevant, wie hoch der Netto-Preis des Grundmodells einer Baureihe ist.Zitat:
@stevoboy schrieb am 22. März 2023 um 06:43:08 Uhr:
Genau. Und Markteinführung des Modells Q4 etron 40 war 2021, danach kamen nur Modeljahreswechsel. Das sind keine eigenen Modelle…
Ab 2023 ist das anders: Jetzt zählt der Netto-Basispreis des konkreten ModellsAudi:
Zitat:
@Dietmar F. schrieb am 22. März 2023 um 09:55:22 Uhr:
Zitat:
Da der Audi Q4 e-tron/Audi Q4 Sportback e-tron und die Audi Plug-in Hybridmodelle nicht mit den inflationierten Preisen zum 11.07.22 nach den 2022 geltenden Bafa Regularien gelistet sind, haben nicht altpreisgeschützte Vorführwagen und Lager-/Schauraumfahrzeuge keinen Anspruch auf den Bundesanteil der BAFA Prämie in 2022
Soll heißen: Da diese Modelle in der BAFA Förderliste nicht mit dem korrekten Nettolistenpreis gelistet sind, wurde vom Bund keine Förderung ausgezahlt.
Deshalb tauchten dann bei der BAFA die [23]er Modelle auf
Aha, das würde dann bedeuten die 22er Modelle sind nur noch in der Bafa Liste für Halter die den Zuschuß bisher noch nicht beantragt haben und verschwinden dann zum 11.07.23 aus der Liste da die Frist für den Antrag max. 1 Jahr nach Zulassung beträgt?
Also ab Zulassung 11.07.22 sind alles 23er Modelle?
Oder aber es zählt doch der Bestellzeitpunkt mit Altpreisschutz und entscheidet über die Kategorisierung in 22er und 23er, was aber wieder dem Schreiben von der Bafa widersprechen würde?
Bestellzeitpunkt interessiert nicht. Aktuelle Regel: Zulassungszeitpunkt und NLP lt. Liste des konkreten Modells.
O.k. ist schon nachvollziehbar, allerdings ist ja dann die Stayprämie von Audi (Q4 40 SuV 1500€) für Zulassungen ab 11.07.22 auch nicht voll ausgleichend wenn der NLP über 40K angestiegen ist 3000€ Verlust. Oder?
Zitat:
@StefanLi schrieb am 22. März 2023 um 12:45:30 Uhr:
Bestellzeitpunkt interessiert nicht. Aktuelle Regel: Zulassungszeitpunkt und NLP lt. Liste des konkreten Modells.
Die Aussage stimmt evtl nicht. Laut Förderregeln beträgt die staatliche Förderung das Zweifache des Herstelleranteils (Stichwort Innovationsprämie).
Wenn Audi 1875 eur Herstelleranteil ausweist, muss es 3750 EUR von Staat geben, bzw. bei 2250 EUR Herstelleranteil 4500 EUR von der Bafa.
Es ist meines Erachtens entscheidend, ob Audi den Preis vor Preiserhöhungen Mitte 2022 oder danach ansetzt und eben der dazugehöre Herstelleranteil.
https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?2