Q4 und staatliche Förderung/Umweltbonus

Audi Q4 FZ

Sehe ich das richtig, dass ich einen Q4 35, Q4 40 oder einen Q4 35 Sportback kaufen muss, um die maximale staatliche Förderung bekommen zu können?

Kaufe ich eine größere Variante, verschenke ich 1.500 Euro an staatlicher Förderung?

Wie ich die "kleinen" 3 dann ausstatte, ist aber komplett egal?

577 Antworten

Zitat:

@stevoboy schrieb am 29. März 2023 um 23:11:23 Uhr:



[...]
Die Aussage stimmt evtl nicht. Laut Förderregeln beträgt die staatliche Förderung das Zweifache des Herstelleranteils (Stichwort Innovationsprämie).

Wenn Audi 1875 eur Herstelleranteil ausweist, muss es 3750 EUR von Staat geben, bzw. bei 2250 EUR Herstelleranteil 4500 EUR von der Bafa.
Es ist meines Erachtens entscheidend, ob Audi den Preis vor Preiserhöhungen Mitte 2022 oder danach ansetzt und eben der dazugehöre Herstelleranteil.

Das wäre schön für den Kunden. Aber wenn die maximale Förderung nun 3.000 Euro beträgt, wird das BAFA nicht mehr überweisen.

Hier muss es doch mittlerweile User geben, die ihren Q4 in 2023 in Empfang genommen haben und bereits eine Bafa Bestätigung oder gar Auszahlung erhalten haben.

Die maximale Förderung beträgt 4500 oder 3000 eur in 2023 und hängt laut Bafa Seite am Nettolistenpreis. Daraus leite ich ab, wenn Audi den ursprünglichen Nettolistenpreis und Herstelleranteil ansetzt, muss die Bafa sich daran orientieren. Nirgendwo steht, dass einfach nur in die Bafaliste geschaut wird. Dann würde sich der Hersteller ja stärker beteiligen als der Staat….

Ihr werdet nicht müde, falsche Informationen zu streuen.
Es ist so wie gesagt: der Nettolistenpreis auf der Rechnung muss unter dem Nettolistenpreis des gewählten Modells auf der Bafa Liste liegen. Wer unter 40.0000€ ist der bekommt auch 2023 noch 4500€ staatliche Förderung. Wer drüber ist, der bekommt nur noch 3000€.
Das ganze hat Nichts mit dem Modeljahr des ausgelieferten Fahrzeug zu tun

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Laut der Bafa Mitarbeiterin jedoch schon, hier wurde ja die Antwort gepostet. Da stellt sich die Frage was ist richtig? Was sie schreibt oder was wir annehmen.
Ich jedenfalls konnte nirgendwo in der Bafamitteilung zum Jahreswechsel lesen, dass der Nettolistenpreis zur Markteinführung aus der Bafaliste Referenzgröße für die Förderungshöhenberechnung ist. Ich konnte nur lesen, dass der Nettolistenpreis zählt - d.h. ob der über oder unter dem Schwellwert, d.h. der Nettolistenpreis zur Markteinführung gelistet in der Bafaliste, ist.
Wenn letzteres stimmt, und Audi den alten Nettolistenpreis bescheinigt und sich mit dem alten Herstelleranteil beteiligt, dann muss auch die Bafa den höheren Fördersatz auszahlen.

Zitat:

@stevoboy schrieb am 30. März 2023 um 11:45:32 Uhr:


Ich jedenfalls konnte nirgendwo in der Bafamitteilung zum Jahreswechsel lesen, dass der Nettolistenpreis zur Markteinführung aus der Bafaliste Referenzgröße für die Förderungshöhenberechnung ist.

Im Gesetz heißt es unter anderem:

Zitat:

Bei Beantragung bis einschließlich 31. Dezember 2023 wird der Bundesanteil am Umweltbonus nur für elektrisch betriebene Fahrzeuge gewährt, bei denen der Nettolistenpreis des Basismodells in Deutschland maximal 65 000 Euro beträgt. Bei Beantragung ab dem 1. Januar 2024 wird der Bundesanteil am Umweltbonus nur für elektrisch betriebene Fahrzeuge gewährt, bei denen der Nettolistenpreis des Basismodells in Deutschland maximal 45 000 Euro beträgt.

Quelle:

Link

Die Tabellen auf Seite 4 und 5 sprechen auch eindeutig vom Nettolistenpreis des Basismodells.

Es geht hier im Wesentlichen um das 40er Modell.
Der Q4 40 hatte bis Juli 22 einen NLP von <40.000 und ab Juli dann einen NLP >40.000.

Wer bis zum 31. Mai das Auto bestellt hat und es jetzt bekommt, hat nach schriftlicher Aussage des Sachbearbeiters nur einen Anspruch auf 3.000 € Förderung, weil er ein 23er Modell hat. (NLP > 40.000)

Hier im Thread wird aber die teilweise Meinung vertreten, es gelte der NLP des Bestelldatums, was einer Fördersumme von 4.500 € entspricht.

Das scheint auch bei einigen Foristen zu funktionieren, die dem Förderantrag eine entsprechende schriftliche Erklärung beigelegt haben.
Sofern nicht der von mir angefragte Sachbearbeiter über den Antrag entscheidet, kann es also allem Anschein nach so oder so ausgehen.

Man kann auch so lange fragen und rumproblematisieren, bis man die niedrigere Förderung bekommt. Oder gar keine.
OMG

Zitat:

@206driver schrieb am 1. April 2023 um 07:58:34 Uhr:



Zitat:

@stevoboy schrieb am 30. März 2023 um 11:45:32 Uhr:


Ich jedenfalls konnte nirgendwo in der Bafamitteilung zum Jahreswechsel lesen, dass der Nettolistenpreis zur Markteinführung aus der Bafaliste Referenzgröße für die Förderungshöhenberechnung ist.

Im Gesetz heißt es unter anderem:

Zitat:

@206driver schrieb am 1. April 2023 um 07:58:34 Uhr:



Zitat:

Bei Beantragung bis einschließlich 31. Dezember 2023 wird der Bundesanteil am Umweltbonus nur für elektrisch betriebene Fahrzeuge gewährt, bei denen der Nettolistenpreis des Basismodells in Deutschland maximal 65 000 Euro beträgt. Bei Beantragung ab dem 1. Januar 2024 wird der Bundesanteil am Umweltbonus nur für elektrisch betriebene Fahrzeuge gewährt, bei denen der Nettolistenpreis des Basismodells in Deutschland maximal 45 000 Euro beträgt.


Quelle: Link
Die Tabellen auf Seite 4 und 5 sprechen auch eindeutig vom Nettolistenpreis des Basismodells.

Ich vermute, dass damit erst einmal nur festgestellt wird, ob das Modell überhaupt in die Bafa Liste aufgenommen wird und eine Förderung erhalten kann. Es wird aber nirgends erwähnt, das damit auch der Fördersatz ermittelt wird.

Schaut mal in die Bafa Mittelteilung von 11/22. Da steht spricht man nur von Nettolistenpreis. Ich bin gerade unterwegs, schaue aber später in das Dokument.
Wir haben hier aber schon eine Unschärfe den Bafaregularien, in der Bafaliste wird ein Modell und die Förderung erwähnt.
In anderen Dokumenten wird dann aber nur vom Nettolistenpreis und Leasingbestätigung und Rechnung gesprochen. Der NLP auf der Rechnung und Bestellung kann nun mal auch vom Modelljahr abweichen.
Das Problem entsteht wahrscheinlich nur beim 35 und 40 und auch nur wenn Audi den ursprünglichen NLP in Rechnung stellt.

Kann mir jemand sagen wie lange man wartet aktuelle bis Bafa ausgezahlt wird ?

Ich warte schon seit über 2 Monaten und habe noch nix gehört

Ich habe Ende letzten Jahres knapp 2 Monate gewartet.

Zitat:

@chr schrieb am 13. April 2023 um 12:57:48 Uhr:


Ich warte schon seit über 2 Monaten und habe noch nix gehört

Steht bei dir schon was da? Bei mir wird Bearbeitet

Ich hab gute 2 Monate gewartet.

9 Wochen ziemlich genau.

Zitat:

@olske schrieb am 30. März 2023 um 10:29:30 Uhr:


Hier muss es doch mittlerweile User geben, die ihren Q4 in 2023 in Empfang genommen haben und bereits eine Bafa Bestätigung oder gar Auszahlung erhalten haben.

BAFA Februar beantragt nach Zulassung, nun das Geld schon auf dem Konto. Q4 50 mit 3000 Euro BAFA Förderung. Was fehlt ist noch die Kompensationszahlung von Audi, hier herrscht Funkstille!
Sollte eigentlich frühestens März ausgezahlt werden, noch ist aber nichts passiert. Keine Auszahlung und keine Verrechnung.
Geht es anderen von Euch auch so?

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