Q4 und staatliche Förderung/Umweltbonus
Sehe ich das richtig, dass ich einen Q4 35, Q4 40 oder einen Q4 35 Sportback kaufen muss, um die maximale staatliche Förderung bekommen zu können?
Kaufe ich eine größere Variante, verschenke ich 1.500 Euro an staatlicher Förderung?
Wie ich die "kleinen" 3 dann ausstatte, ist aber komplett egal?
577 Antworten
Bislang habe ich seitens meines Händlers die Info, dass der Preis laut Bestellung/Auftragsbestätigung aus Oktober 2021 fix bleibt und ich froh sein soll, dass ich dafür sogar das 23er Modell bekäme (Q4 40 SUV, Listenpreis 56 k€ in 10/2021).
Gestern die Info von quasi "höchster Stelle", dass sich eine Auslieferung u.U. noch bis ins Quartal 2/23 hinziehen kann, Genaues weiß man aber nicht. Der ursprüngliche Termin 10/2022 wird definitiv nix, das Fahrzeug ist bisher noch nicht zur Fertigung eingeplant.
Meine Frage nun, wer trägt den Schaden aus der Differenz der Förderung 6000 vs. 4500 bzw. 0 Euro, falls der Fördertopf Mitte nächsten Jahres leer sein sollte?
Und kann man sich darauf verlassen, dass bei der fortschreitenden Inflation die genannte Bindung an den Bestellpreis aus 10/2021 wirklich noch gilt, da ja die Bestellung seitens Audi "angenommen" wurde?
Der Q4 40 steht in der aktuellen Bafa Liste immer noch mit unter 40k drin. Ich denke dass das so bleibt denn der Preis gilt so lange bis es ein neues Modell gibt. Den MJ Wechsel hat Audi bisher nicht als neues Modell angesehen also ist es aus meiner Sicht sehr wahrscheinlich dass dem so bleibt. Ich glaube niemand bei Audi, auch keine "höchste Stelle" kann im Moment sagen wann genau die Fahrzeuge zur Produktion dran sind. Das hängt stark von der Ausstattung ab wobei ich nicht genau weiß was die ausschlaggebende Ausstattung ist. Der Fördertopf wird im ersten HJ 23 auch noch nicht leer sein. Also finanziell sieht es gar nicht so schlecht aus wenn Du die Zeit bis dahin überbrücken kannst.
Leider bekommst du keine Förderung von der Bafa, wenn auf deiner Rechnung ein Listenpreis drin steht, der nicht mit der Liste von der Bafa zusammenpasst.
Demnach stehen aktuell alle, die von der Preiserhöhung betroffen sind (Altbestellungen ohne Altpreisschutz und auch Neubestellungen seit der Preiserhöhung) ohne Förderung da.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so bleibt und Audi E-Autos verkauft, welche nicht förderfähig sind. Aber aktuell ist das so.
Zitat:
@Onkel-Rudi schrieb am 17. September 2022 um 10:51:01 Uhr:
Meine Frage nun, wer trägt den Schaden aus der Differenz der Förderung 6000 vs. 4500 bzw. 0 Euro, falls der Fördertopf Mitte nächsten Jahres leer sein sollte?
Den Schaden trägt der Kunde.
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Zitat:
Leider bekommst du keine Förderung von der Bafa, wenn auf deiner Rechnung ein Listenpreis drin steht, der nicht mit der Liste von der Bafa zusammenpasst.
Demnach stehen aktuell alle, die von der Preiserhöhung betroffen sind (Altbestellungen ohne Altpreisschutz und auch Neubestellungen seit der Preiserhöhung) ohne Förderung da.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so bleibt und Audi E-Autos verkauft, welche nicht förderfähig sind. Aber aktuell ist das so.
Das würde ich so mal anzweifeln. Im ID4 gibt es in der Bafaliste immer auch die alten Modelljahre mit dem günstigeren Preis. Damit stimmt alter Preis mit Bafa überein, auch wenn du dann quasi das neue Modelljahr geschenkt bekommst. Sonst würden die alten Modelljahreseinträge in der BAFA Liste keinen Sinn machen, geprüft wird Listenpreis und Bafaeintrag, nicht Modelljahr - meine Sicht der Dinge.
Sind deine Aussagen valide oder deine persönliche Einschätzung?
Zitat:
@206driver schrieb am 18. September 2022 um 07:59:28 Uhr:
Zitat:
@Onkel-Rudi schrieb am 17. September 2022 um 10:51:01 Uhr:
Meine Frage nun, wer trägt den Schaden aus der Differenz der Förderung 6000 vs. 4500 bzw. 0 Euro, falls der Fördertopf Mitte nächsten Jahres leer sein sollte?
Den Schaden trägt der Kunde.
Von 6000 Euro auf 0, dann würde ich alle Bestellungen stornieren und das Thema E Mobilität noch ein paar Jahre schieben. Rechne aber mit 4500 Euro, Bitter aber grad noch akzeptabel.
Zitat:
@guiseppe73 schrieb am 18. Sept. 2022 um 11:9:33 Uhr:
Das würde ich so mal anzweifeln. Im ID4 gibt es in der Bafaliste immer auch die alten Modelljahre mit dem günstigeren Preis. Damit stimmt alter Preis mit Bafa überein, auch wenn du dann quasi das neue Modelljahr geschenkt bekommst. Sonst würden die alten Modelljahreseinträge in der BAFA Liste keinen Sinn machen, geprüft wird Listenpreis und Bafaeintrag, nicht Modelljahr - meine Sicht der Dinge.Sind deine Aussagen valide oder deine persönliche Einschätzung?
@guiseppe73:
Da hast du mich falsch verstanden. In meinem Beitrag fällt überhaupt nicht das Wort Modelljahr. Das ist auch nicht relevant für die BAFA. Ich habe mich ausschließlich auf den erhöhten Listenpreis bezogen. Wenn man diesen zahlt, steht der auch in der Rechnung und man bekommt nur was von der BAFA, wenn das Auto dort mit dem höheren Listenpreis enthalten ist. Das wäre dann zusätzlich zu dem jetzigen Preis enthalten. Wie der Titel des neuen Eintrags dann heißt, ist nachrangig. Z.B. "Audi Q4 e-tron 40 Preiserhöhung 07/22" :-)
Zitat:
@chr schrieb am 18. September 2022 um 13:59:31 Uhr:
Zitat:
@guiseppe73 schrieb am 18. Sept. 2022 um 11:9:33 Uhr:
Das würde ich so mal anzweifeln. Im ID4 gibt es in der Bafaliste immer auch die alten Modelljahre mit dem günstigeren Preis. Damit stimmt alter Preis mit Bafa überein, auch wenn du dann quasi das neue Modelljahr geschenkt bekommst. Sonst würden die alten Modelljahreseinträge in der BAFA Liste keinen Sinn machen, geprüft wird Listenpreis und Bafaeintrag, nicht Modelljahr - meine Sicht der Dinge.Sind deine Aussagen valide oder deine persönliche Einschätzung?
@guiseppe73:
Da hast du mich falsch verstanden. In meinem Beitrag fällt überhaupt nicht das Wort Modelljahr. Das ist auch nicht relevant für die BAFA. Ich habe mich ausschließlich auf den erhöhten Listenpreis bezogen. Wenn man diesen zahlt, steht der auch in der Rechnung und man bekommt nur was von der BAFA, wenn das Auto dort mit dem höheren Listenpreis enthalten ist. Das wäre dann zusätzlich zu dem jetzigen Preis enthalten. Wie der Titel des neuen Eintrags dann heißt, ist nachrangig. Z.B. "Audi Q4 e-tron 40 Preiserhöhung 07/22" :-)
Sorry dann hatte ich das Missverstanden. Solange unsere Rechnung auch 2023 noch auf dem Niveau der Bestellung 2021 liegt, sollten zumindest die 4500 Euro passen. Habe übrigens zu der Nov21 Bestellung noch nicht mal einen vorläufigen Liefertermin.
Zur Info:
Mit der neuen Liste vom 20.09.22 hat Audi die Q4s jetzt auch nach der Preiserhöhung wieder gelistet - mit dem Suffix "MJ23"
https://www.bafa.de/.../emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.html
Zitat:
@olske schrieb am 1. November 2022 um 10:50:40 Uhr:
Zitat:
@Pelandm schrieb am 1. November 2022 um 07:50:02 Uhr:
Auch unser Q4 40 SB bestellt 02.22 unverb. Termin 10.22 ist von 11.22, auf 01.23 und jetzt auf 03.23 gerutscht,.Es ist ein Wagen aus dem 2022 Kontingent.
Wir werden von Audi ab 1.12. monatlich 0,5% vom Kaufpreis erhalten bis unser Wagen geliefert wird und zusätzlich möglicherweise auch den kompletten BAFAverlust erstattet bekommen. Die BAFAentscheidung ist allerdings noch nicht druckreif, Audi arbeitet gerade daran, Entscheidung kommt in den nächsten 10 bis 14 Tagen. So die Auskunft von unserem Audi Verkaufsleiter hier in München.
Das ist die Information die wir im Moment haben.
Da es nur ein unverbindlicher Liefertermin war bist Du eigentlich aus der Bafa Kompensation raus.
Woher willst du das wissen? Audi hat die genauen Regularien doch noch garnicht festgelegt....
Ich natürlich Mutmaßung genau wie Deine Hoffnung. Aber allein das Wort unverbindlicher Liefertermin bedeutet ja schon, dass dieser Termin unverbindlich ist.
Zudem hat VW bereits entsprechende Regularien. Daher ist die Vermutung groß, dass Audi es genauso oder ähnlich handhaben wird. Auch kann es sein, dass nur Bestellungen bis zum 31.12.2021 von dieser Regelung betroffen sein werden.
Sind wir mal gespannt. Ich hoffe natürlich, dass es auch mich, bestellt in 3/2022, betreffen wird. Mein uv. LT ist nun von 12/22 auf Mitte 2023 gerutscht. Wird dann vielleicht ein Facelift ;-).
P.S. An sich ist dieses ganze Umweltbonusgedöns eh für die Katz. Die Prämie streicht sich eh immer der Hersteller ein, da diese bei der Preiskalkulation bereits mit eingepreist wurde.
Zitat:
@olske schrieb am 1. November 2022 um 10:50:40 Uhr:
Zitat:
@Pelandm schrieb am 1. November 2022 um 07:50:02 Uhr:
Auch unser Q4 40 SB bestellt 02.22 unverb. Termin 10.22 ist von 11.22, auf 01.23 und jetzt auf 03.23 gerutscht,.Es ist ein Wagen aus dem 2022 Kontingent.
Wir werden von Audi ab 1.12. monatlich 0,5% vom Kaufpreis erhalten bis unser Wagen geliefert wird und zusätzlich möglicherweise auch den kompletten BAFAverlust erstattet bekommen. Die BAFAentscheidung ist allerdings noch nicht druckreif, Audi arbeitet gerade daran, Entscheidung kommt in den nächsten 10 bis 14 Tagen. So die Auskunft von unserem Audi Verkaufsleiter hier in München.
Das ist die Information die wir im Moment haben.
Da es nur ein unverbindlicher Liefertermin war bist Du eigentlich aus der Bafa Kompensation raus.
Ich würde frech behaupten, das so gut wie niemand einen verbindlichen Termin bekommen hat und somit bei dieser Kompensation, auch von VW, der erste unverbindliche Termin auf der AB in Betracht gezogen wird. Somit würde jeder mit einem unverbindlichen Termin 2021-2022 die Differenz von VW (hoffentlich auch von Audi) bekommen.
Das wäre natürlich super. Wobei es bei Leasingkunden spannend wäre. Diese bekommen vom Hersteller lediglich eine Leasingbestätigung.
In zwei Wochen wissen wir hoffentlich mehr
Zitat:
@olske schrieb am 1. November 2022 um 16:03:48 Uhr:
P.S. An sich ist dieses ganze Umweltbonusgedöns eh für die Katz. Die Prämie streicht sich eh immer der Hersteller ein, da diese bei der Preiskalkulation bereits mit eingepreist wurde.
Dann müssten nach deiner Theorie die Listenpreise ja sinken, das gegenteil ist bisher der Fall. Auch müssten bspw die Preise in AT dann ungefähr da liegen wo sie in D abzüglich Zuschüssen liegen.
Zitat:
@KWStE schrieb am 1. November 2022 um 17:21:05 Uhr:
Dann müssten nach deiner Theorie die Listenpreise ja sinken, das Gegenteil ist bisher der Fall.
Die Förderung an der Zapfsäule in diesem Jahr zeigt überdeutlich auf, das dies absolut keine Auswirkungen hat.
Zitat:
@KWStE schrieb am 1. November 2022 um 17:21:05 Uhr:
Auch müssten bspw die Preise in AT dann ungefähr da liegen wo sie in D abzüglich Zuschüssen liegen.
Da Österreich auch bisher die E-Mobilität gefördert hat, wird es keine signifikanten Unterschiede geben.
Ein in D gekaufter 40er ist nach Abzug der Förderung und auf Basis gleicher MwSt-Sätze (19 %) rund 6.800 Euro günstiger als in A.
Förderung A 5.400 Euro und D 9.570 Euro.
Förderdifferenz 4.170 Euro. Es verbleibt somit ein Audi-Listenmehrpreis von 2.630 Euro.
Die Förderauswirkung ist erkennbar.
Der Vergleich der Spritpreise kann nicht so ohne Weiteres gezogen werden, da hier der Rohölpreis einbezogen werden müsste.
Der Rohölpreis ist von Juni bis Sept. 22 um 19 % gesunken.