Q4 und staatliche Förderung/Umweltbonus

Audi Q4 FZ

Sehe ich das richtig, dass ich einen Q4 35, Q4 40 oder einen Q4 35 Sportback kaufen muss, um die maximale staatliche Förderung bekommen zu können?

Kaufe ich eine größere Variante, verschenke ich 1.500 Euro an staatlicher Förderung?

Wie ich die "kleinen" 3 dann ausstatte, ist aber komplett egal?

577 Antworten

Der Herstelleranteil spielt im Zusammenhang mit der BAFA-Liste keine Rolle.
Es zählt einzig der Netto-Listenpreis des Basismodells.

Zitat:
"Für nach dem 31.12.2015 auf den Markt gekommene Fahrzeugmodelle gilt der niedrigste Netto-Listenpreis des Basismodells (zum Zeitpunkt der Markteinführung) des Euroraums."

Von 40.000 bis 65.000 Euro gibt es 5.000 plus 2.975 Euro. Darunter 6.000 plus 3.570 Euro.

Der Herstelleranteil entfiele daher nur, wenn keine BAFA-Förderung mehr möglich (und der Hersteller unkulant) wäre.

Zitat:

@Gustaf_Larson schrieb am 10. September 2022 um 23:12:14 Uhr:



Der Herstelleranteil entfiele daher nur, wenn keine BAFA-Förderung mehr möglich (und der Hersteller unkulant) wäre…

In dem Fall würde auch der Staat keine Förderung leisten, da diese nur ausgezahlt wird, wenn auch der Hersteller seinen Anteil beiträgt.

Zitat:

Ihr Antrag kann nur dann bewilligt werden, wenn aus der mit dem Antrag eingereichten Rechnung das Basismodell und der Herstelleranteil am Umweltbonus eindeutig hervorgehen.

Wenn eine BAFA-Förderung möglich ist (Fahrzeug in der BAFA-Liste), muss der Hersteller seinen Beitrag leisten.

Zitat aus der Förderrichtlinie:

"Das zu begünstigende Fahrzeugmodell muss sich auf der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) auf www.bafa.de veröffentlichten Liste befinden, mit der sich die Automobilhersteller zu einer Beteiligung
an der Finanzierung des Umweltbonus verpflichten."

Sollte der Händler den Anteil nicht ausweisen wollen, wäre der Gang zum RA unausweichlich. Den fehlenden BAFA-Anteil dürfte er bei weiterer Weigerung dann als Schadensersatz mit ausgleichen.

Die Konsultierung eines RA würde sich im hier behandelten Fall empfehlen, da der durch die Mitteilung entstehende finanzielle Schaden enorm ist (rund 14.000 Euro).

Dieser etwas ältere Artikel macht mir wenig Hoffnung:
https://www.elektroauto-news.net/.../...lle-fallen-aus-bafa-foerderung

Wobei das im Widerspruch zu diesen auch älteren Artikel steht:
https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

Anscheinend hat Audi die Q4s nach der Preiserhöhung noch nicht bei der Bafa gelistet. Die aktuelle Listung ist nicht gültig, da der Listenpreis nach der Preiserhöhung nicht zu dem in der Liste passt. Hat vmtl. auch mit der noch nicht ganz final verabschiedeten Änderung der Förderung ab 2023 zu tun. Audi wartet wohl ab.

Mich wundert, dass dies in diesem Forum nicht bereits breiter diskutiert wurde. Gibt es hier niemanden, der auch von der Preiserhöhung betroffen ist.
Oder zumindest jemand, der seit der Preiserhöhung neu bestellt hat.

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Genau, Audi wartet noch. Es bekommt wahrscheinlich eh niemand noch 2022 einen Q4 ohne Altpreis ausgeliefert, somit gibt es bis jetzt auch keinen Zugzwang

Was steht denn im Leasingvertrag. Sind Hersteller-Preissteigerungen mit Auswirkung auf die Leasingrate möglich?

Ja, da ist was enthalten.
Rechtlich sollte doch maximal die ~8%ige Preiserhöhung von Audi durchzureichen zu sein. Ein zusätzlicher Wegfall der 3570€ Herstellerrabatt ist nicht durch Kostensteigerung bei Audi begründbar. Demnach ist das rechtlich nicht mehr zulässig (mein Laienverständnis).

IMG_2022-09-12_12-59-46.jpeg

Also mich beschäftigt das auch schon länger, genau wissen tut es im Moment aber wahrscheinlich/ niemand.

Mein Stand:

Es gibt Verträge mit Preisanpassungsklauseln und ohne
-> mit: neuer Preis zählt, Bafa nach neuem Preis, Herstelleranteil nach neuem Preis ( sollte Herstelleranteil gar nicht mehr gezahlt werden, ist auch Bafa Förderung weg, kann mir aber keinen so keinen Fall vorstellen)

-> ohne: Preis bleibt alt, Herstelleranteil gleich. Knifflig wird’s mit der Bafa Förderung, nach den FAQ der Bafa müsste der Nettobetrag auf der Rechnung ausschlaggebend sein. Das würde heißen, z.B. trotz Lieferung MJ23 und Preis MJ22 gibt es die MJ22 Förderung.

Gibts irgendwo eine Quelle zur Haltefrist ab 2023?

Konkret:

  • Aktuell ist z.B. der Q4-40 gelistet mit ca. 39.500 Euro.
  • Irgendwann wird der Preis angepasst auf z.B. 42.000 Euro (weil Audi der Preis erhöht)
  • Irgendwann krieg ich meinen Q4-40, noch zum alten Preis

Wenn dann die Erhöhung schon in der BAFA Liste stattgefunden hat, krieg ich gar nix, oder??

Die aktuelle BAFA-Förderhöhe würde auf 5.000 Euro sinken. So der Herstelleranteil im Vertrag aufgeführt ist bleibt dieser bestehen. Ansonsten 50 % plus USt von 5.000 Euro.

Zitat:

Konkret:

  • Aktuell ist z.B. der Q4-40 gelistet mit ca. 39.500 Euro.
  • Irgendwann wird der Preis angepasst auf z.B. 42.000 Euro (weil Audi der Preis erhöht)
  • Irgendwann krieg ich meinen Q4-40, noch zum alten Preis

Wenn dann die Erhöhung schon in der BAFA Liste stattgefunden hat, krieg ich gar nix, oder??

Ich nehme an die volle Förderung (also was 2023 dann noch volle Förderung ist), denn Rechnung ist niedrig und in der Bafa Liste wir der q4 mit MJ. 22 und MJ 23 auftauchen. Ist heute im ID4 schon so.

Nach aktueller Planung der Fortführung der Prämie in 2023:

  • Audi müsste den Q4 40 SUV mit dem neuen Basislistenpreis bei der BAFA neu listen.
  • Da dieser über 40.000€ ist, würde die BAFA in 2023 nur 3000€ zahlen
  • Audi müsste mindestens 50÷ davon als Herstellerrabatt geben und in der Rechnung ausweisen, also 1.500€ +19÷=1.785€

Aber: Audi hat die neue Listung bei der Bafa noch nicht gemacht und zahlt anscheinend (zumindest in meinem Fall laut Sixt) keinen Herstelleranteil, was zwangsläufig dazu führt, dass ich ganz sicher keine Förderung erhalten kann (auch wenn die Neulistung bei der BAFA nochmal kommt).

Zur Preiserhöhung steht in meinem Leasingvertrag folgendes unter römisch IV Leasingentgelte und sonstige Kosten, Nr. 5:

"Bei Änderung des Lieferumfanges nach Vertragsabschluss auf Wunsch des
Leasingnehmers sowie bei Einführung objektbezogener Sondersteuern sind
beide Vertragsparteien berechtigt, eine der Veränderung entsprechende
Anpassung der Leasingrate und gegebenenfalls der Sonderzahlung und des
Restwertes, der bei der Berechnung der Leasingraten als voraussichtlicher
Gebrauchtwagenerlös angesetzt wurde, zu verlangen.
Das gleiche Recht haben beide Vertragspartner bei einer Änderung der unverbindlichen Preisempfehlung des Fahrzeugherstellers nach Vertragsabschluss,
wenn sich dadurch die Anschaffungskosten des Leasinggebers verändern.
Ergibt sich dadurch eine Erhöhung der Leasingrate und gegebenenfalls der
Sonderzahlung und des Restwertes um mehr als 5 %, kann der Leasingnehmer
durch Erklärung in Textform binnen 3 Wochen ab Eingang der Mitteilung über
die Erhöhung vom Vertrag zurücktreten.
Bei einer Änderung der Umsatzsteuer passt der Leasinggeber alle sich aus dem
Leasingvertrag ergebenden Forderungen, Zahlungen und Beträge ab dem
Zeitpunkt der Änderung dem neuen Umsatzsteuersatz an.
Ändern sich nach Vertragsabschluss bei vereinbarten Dienstleistungen mit
gesetzlich oder behördlich festgesetzten Gebühren die vom Leasinggeber zu
verauslagenden Kosten, können beide Teile eine entsprechende Anpassung der
Leasingrate verlangen. Ist abzusehen, dass die Gesamtfahrleistung eines
Vertrages ohne Gebrauchtwagenabrechnung erheblich über oder unterschritten
wird, kann jede Vertragspartei verlangen, dass über eine entsprechende
Anpassung der Leasingraten und eine Neufestsetzung der Gesamtfahrleistung
gemäß Ziffer 3 verhandelt wird."

Verstehe ich das richtig, dass also aufgrund der Preiserhöhung Audis im Juli seitens des Händlers problemlos auch eine Preiserhöhung bzw. Weitergabe dieser an mich möglich wäre. Ich habe lediglich einen unverbindlichen Liefertermin 11/22, der bereits von 10/22 dort hin verschoben wurde...

Ja, steht ja im Vertragstext.

Rechtlich ist es wohl möglich, eine Preiserhöhung weiterzugeben. Wenn du jedoch bereits einen unverbindlichen Liefertermin so bald hast, denke ich nicht, dass du betroffen ist.
Laut Audi sind ja Autos, die schon in die Produktion eingeplant sind, von der Preiserhöhung nicht betroffen.
Ich gehe auch stark davon aus, dass Audi nur die Preiserhöhung bei Autos weitergibt, die sicher nicht mehr in 2022 geliefert werden, da sie ja aktuell nicht mehr förderfähig sind - Audi hat sie ja (noch) nicht bei der Bafa gelistet - warum auch immer....

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