Q4 und staatliche Förderung/Umweltbonus
Sehe ich das richtig, dass ich einen Q4 35, Q4 40 oder einen Q4 35 Sportback kaufen muss, um die maximale staatliche Förderung bekommen zu können?
Kaufe ich eine größere Variante, verschenke ich 1.500 Euro an staatlicher Förderung?
Wie ich die "kleinen" 3 dann ausstatte, ist aber komplett egal?
577 Antworten
Zitat:
@206driver schrieb am 28. Juli 2022 um 07:29:06 Uhr:
Die exakte Formulierung aus der Förderrichtlinie lautet:
Zitat:
@206driver schrieb am 28. Juli 2022 um 07:29:06 Uhr:
Zitat:
Für diejenigen Fahrzeugmodelle, die bereits zum 31. Dezember 2015 auf dem Markt verfügbar waren, gilt als Vergleichsmaßstab der zum 31. Dezember 2015 gültige Nettolistenpreis des Basismodells in Deutschland. Für nach dem 31. Dezember 2015 auf den Markt gekommene Fahrzeugmodelle gilt als Vergleichsmaßstab der zum Zeitpunkt der Markteinführung geltende Nettolistenpreis des Basismodells in Deutschland (BAFA Listenpreis).
Quelle: Link - §3.3, Absatz 7.
Es ist schon schade, dass das Konzept des Gesamtfahrzeugpreises herausgeflogen ist.
Danke ! Das ist interessant. Das bedeutet ja doch, dass so lange das Modell nicht neu eingeführt wird, der alte Listenpreis gilt und z.B. der Q4 40 also unter 40k bleibt. Auch für andere Varianten die irgendwelche Grenzen überschreiten ist dieser Fakt wichtig. Die Frage ist nun, was ist eine neue Markteinführung?
Mir scheint, das liegt ein wenig im Ermessen des Herstellers?
Fragt sich nur ob der Herstelleranteil noch erkennbar ist, wenn die BAFA von einem zu niedrigem Preis ausgeht (ich dachte dafür wäre die Liste auch gedacht)
Zitat:
@mavo0013 schrieb am 28. Juli 2022 um 08:36:01 Uhr:
Zitat:
@tomixtt schrieb am 28. Juli 2022 um 03:23:10 Uhr:
Wie kann man zurücktreten? Das geht doch nicht einfach so wenn man eine festen Vertrag hatNaja, bei unverbindlichem Liefertermin hast Du die Möglichkeit, den Händler nach 6 Wochen in Verzug zu setzen und eine Frist zu setzen für die Auslieferung. Wegen höherer Gewalt (Ukraine) hat der Händler wohl mehr Zeit, aber nach 4 Monaten Verzug darf man offenbar zurücktreten. Diskutieren wir gerade hier:
https://www.motor-talk.de/.../...ngen-vorgehensweise-etc-t7286468.html
Ehrlich gesagt glaube ich nicht das Audi ein Problem mit deiner Stornierung hätte! Die sind froh wenn einige Q4 nicht mehr gebaut werden müssen. Hochmut kommt vor dem Fall!
Zitat:
@krani42 schrieb am 28. Juli 2022 um 09:49:40 Uhr:
...Danke ! Das ist interessant. Das bedeutet ja doch, dass so lange das Modell nicht neu eingeführt wird, der alte Listenpreis gilt und z.B. der Q4 40 also unter 40k bleibt. Auch für andere Varianten die irgendwelche Grenzen überschreiten ist dieser Fakt wichtig. Die Frage ist nun, was ist eine neue Markteinführung?
Mir scheint, das liegt ein wenig im Ermessen des Herstellers?
Fragt sich nur ob der Herstelleranteil noch erkennbar ist, wenn die BAFA von einem zu niedrigem Preis ausgeht (ich dachte dafür wäre die Liste auch gedacht)
Bitte berücksichtige dabei, dass dies die alte Richtlinie ist und die neue weder beschlossen noch ausverhandelt ist. Ob nicht doch der NLP des konkreten Autos oder der der jeweils zuletzt veröffentlichten Preisliste oder was anderes wird, ist bisher nicht klar. Es kann sein, dass die alte BAFA-Liste mit dem BAFA-Listenpreis, der vom Hersteller gemeldet wird, weiter gilt - muss aber nicht.
Ich denke auch, dass da nur Abwarten hilft...eine Disziplin, die doch jeder hier beherrscht. ;-)
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es wird schon der NLP ohne Zusatzausstattung sein. Sonst können sie doch gar nicht mehr die schöne Liste führen.
Bafa Liste der förderfähigen Fahrzeuge
Hallo zusammen,
was für ein Dokument habt Ihr beim BAFA-Antrag als "Kalkulation der Leasingrate" hochgeladen? Das upload ist verpflichtend.
Es gibt doch meines Wissen
- das Angebot
- die verbindliche Bestellung
(beides mit dem Händler)
und
den Leasingvertrag/bzw. die Leasingbestätigung von der Audi-Leasing.
Danke vorab.
Ich hatte den Leasingvertrag hochgeladen.
Zitat:
@AndyQ schrieb am 19. August 2022 um 14:56:23 Uhr:
Ich hatte den Leasingvertrag hochgeladen.
Ok. Den habe ich definitiv dabei. Ist Deine Förderung bereits erstattet? Gab es Nachfragen?
Mich hatte nur gewundert, dass ohne entsprechendes Upload (Konfiguration Leasingrate) bzw. eines (anderen) Dokumentes genau an dieser Stelle der Antrag elektronisch nicht versandt werden konnte (Fehlermeldung als hätte ich die Telefonnummer vergessen).
Mal schauen. BAFA wird sich schon melden.
bei mir war es schon im Januar... Das Geld bekam ich nach ca. 4 Wochen
Zitat:
@AndyQ schrieb am 19. August 2022 um 15:46:03 Uhr:
bei mir war es schon im Januar... Das Geld bekam ich nach ca. 4 Wochen
Sollte eigentlich ausreichen. Denn auf dem Leasingvertrag steht ja dein Fahrzeugmodell aufgeführt und in der von der Bafa selbst erstellten Liste wird ja dieses Fahrzeug in der Basisausstattung geführt. Daraus ergibt sich ja dass du dieses Fahrzeug bestellt und bekommen hast und welche Ausstattung du dazu gewählt hast sollten ja auch nicht interessant sein. ich habe mir allerdings die Antragsunterlagen auch angeschaut und habe mir die selbe Frage gestellt. Sogar der Händler war sich nicht sicher. Mal schauen wie sich das im Herbst darstellen wird. Dann sollte mein Q4 geliefert werden. Trotzdem vielen Dank für deinen Erfahrungsbericht.
Bei der VAG reicht es, die Leasingbestellung und die Leasingbestätigung hochzuladen. Da der Antrag aber 3 Formulare verlangt, wird eines der beiden (egal ob Bestellung oder Bestätigung) einfach doppelt hochgeladen.
Zitat:
@Midlanejunkie1988 schrieb am 19. August 2022 um 17:35:46 Uhr:
Bei der VAG reicht es, die Leasingbestellung und die Leasingbestätigung hochzuladen. Da der Antrag aber 3 Formulare verlangt, wird eines der beiden (egal ob Bestellung oder Bestätigung) einfach doppelt hochgeladen.
Danke!
Ich habe im Dezember 21 einen Q4 40 SUV bei Sixt Leasing bestellt.
Jetzt hat mich Sixt informiert, dass meine Bestellung von der Preiserhöhung von Audi betroffen wäre (+4400€).
Zudem wäre der Herstelleranteil der Förderung nicht mehr dabei (+3570€).
Ohne Herstelleranteil ist mein Fahrzeug per Definition nicht mehr bei der Bafa für die Förderung berechtigt (+6000€ bzw.+4500€, wenn erst nächstes Jahr geliefert).
Speziell das mit dem wegfallenden Herstelleranteil kann ich nicht glauben. In Summe bin ich aus allen Wolken gefallen und bin grad dabei, das zu klären. Ist leider in der Kette Sixt -> Händler -> Audi nicht so leicht.
Kann mir jemand, der von der Preiserhöhung betroffen ist oder kürzlich neu bestellt hat, sagen, ob bei euch der Herstelleranteil dabei ist (und in welcher Höhe)?
Ich hoffe, ihr könnt mich beruhigen.
Der Herstelleranteil ist aktuell eigentlich noch dabei. Bzgl. der Preiserhöhung kommt es darauf an, welchen Status deine Bestellung hat. Die Kommunikation über einen Dritten macht die Sache dann sicher sehr schwierig und undurchsichtig...trotzdem viel Glück bei der Klärung.
Danke Andy.
Deine Einschätzung deckt sich mit meiner.
Aber es gibt doch garantiert Leute hier, die auch von der Preiserhöhung betroffen sind und mir meine Frage beantworten können? Oder zumindest jemand, der nach der Preiserhöhung bestellt hat?