Q4 und staatliche Förderung/Umweltbonus
Sehe ich das richtig, dass ich einen Q4 35, Q4 40 oder einen Q4 35 Sportback kaufen muss, um die maximale staatliche Förderung bekommen zu können?
Kaufe ich eine größere Variante, verschenke ich 1.500 Euro an staatlicher Förderung?
Wie ich die "kleinen" 3 dann ausstatte, ist aber komplett egal?
577 Antworten
Der "Nettolistenpreis" ist für mich nicht ausreichend definiert. Bezieht sich das jetzt, wie vorher auch, auf das Basismodell oder auf das tatsächlich bestellte, incl. Sonderausstattung?
Also aktuell ist es so, dass die BAFA Liste das Einstiegskriterium darstellt. Hier wird der Preis mit "BAFA-Nettopreis" umschreiben. Und dann wird aktuell (!) der Sachstand am Tag der Zulassung genommen. Es sollte, nach den Verhandlungen zur Gesetzesänderung, eine Umstellung auf den Kaufpreis des Autos erfolgen. In der Verlautbarung und den FAQ steht nur Nettolistenpreis als Kriterium. Ich erwarte, dass man auf den Nettolistenpreis zum Zeitpunkt der Zulassung abstellen wird und jeder Antragsteller den vom Lieferanten bescheinigt bekommen muss. So wird es ja schon mit dem Bruttolistenpreis für die Versteuerung des geldwerten Vorteils von Dienstwagen gehandhabt.
Zitat:
@mavo0013 schrieb am 27. Juli 2022 um 17:16:48 Uhr:
Befürchte ich auch. Wieder ein 1000er weg, sofern der Q4 2022 kommt.Kommt er erst 2023, sind 3000 Förderung weg.
Kommt er erst nach 06/2023, ist vllt. sogar alles weg.
Entspricht nicht ganz meiner Planung. Werde vermutlich vom Kauf zurücktreten, sollte das Auto dieses Jahr nicht mehr kommen. Wisst Ihr ob es zu dem Thema "Lieferverzug und Folgen" schon einen Thread im Forum gibt? Hatte nichts gefunden.
Zitat:
@mavo0013 schrieb am 27. Juli 2022 um 17:16:48 Uhr:
Befürchte ich auch. Wieder ein 1000er weg, sofern der Q4 2022 kommt.Kommt er erst 2023, sind 3000 Förderung weg.
Kommt er erst nach 06/2023, ist vllt. sogar alles weg.
Entspricht nicht ganz meiner Planung. Werde vermutlich vom Kauf zurücktreten, sollte das Auto dieses Jahr nicht mehr kommen. Wisst Ihr ob es zu dem Thema "Lieferverzug und Folgen" schon einen Thread im Forum gibt? Hatte nichts gefunden.
Geh mal da rein:
https://www.motor-talk.de/.../...ngen-vorgehensweise-etc-t7286468.html
Da sind wir wieder beim Thema - manche reden hier in den Foren von ein paar Tausend als wäre das nichts.
Ist wohl nicht so - man sollte darüber nachdenken wie lange viele dafür arbeiten müssen.
Das tut schon weh wenn Planungen daran scheitern und das tut es gerade leider an vielen Stellen.
Tut mir echt Leid für Dich, vor allem wenn es Dumm geht vielleicht noch Preiserhöhungen. Dann wird es noch richtig bitter.
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Lt. Auskunft meines Händlers ist der Preis für das Basismodell gemeint.
Zitat:
@andy_neu schrieb am 27. Juli 2022 um 17:22:54 Uhr:
Der "Nettolistenpreis" ist für mich nicht ausreichend definiert. Bezieht sich das jetzt, wie vorher auch, auf das Basismodell oder auf das tatsächlich bestellte, incl. Sonderausstattung?
Zitat:
@Xabulus44 schrieb am 27. Juli 2022 um 20:42:22 Uhr:
Lt. Auskunft meines Händlers ist der Preis für das Basismodell gemeint.
Zitat:
@Xabulus44 schrieb am 27. Juli 2022 um 20:42:22 Uhr:
Zitat:
@andy_neu schrieb am 27. Juli 2022 um 17:22:54 Uhr:
Der "Nettolistenpreis" ist für mich nicht ausreichend definiert. Bezieht sich das jetzt, wie vorher auch, auf das Basismodell oder auf das tatsächlich bestellte, incl. Sonderausstattung?
Sorry, dass ist Verkäufergeschwätz und Hoffen. Es ist noch nicht beschlossen, wie der Maßstab aussehen soll.
Modell = 35, 40, 50 etc. nettolistenpreis = Basispreis ohne Sonderausstattung und ohne mwst. Das kannst du in der Preisliste ja nachlesen. Stichtag ist das zulassungsdatum, ergo die Preisliste die dann gilt. Rabatte spielen keine Rolle.
Leasing oder Kauf müsste egal sein, steht jedenfalls nichts dazu in der Veröffentlichung.
Anspruchberechtigter muss dann Privatperson sein. Wenn der Halter privat ist und die Förderung beantragt, müsste das gehen auch wenn der Eigentümer eine Leasing Gesellschaft ist.
So mein Verständnis.
ja so verstehe ich das auch. Bis auf den Hinweis „…ergo die Preisliste dann“. Soweit ich verstehe, listet BAFA die verschiedenen Fahrzeug-Varianten mit unterschiedlichen Nettolistenpreise. Mein Kaufvertrag von Nov. 21 hat den Nettolistenpreis von damals.
Alles schwierig. Schade dass hier keine Sicherheit hergestellt wird.
3000 Euro weniger bei 3 Jahren Leasing bedeutet knapp nen Hunni mehr im Monat an LEasing, das sind fast 20% Mehrkosten. Tragbar, aber ob es mir das wert ist? Da hätte ich mir auch was schöneres kaufen können...
Zitat:
@mavo0013 schrieb am 27. Juli 2022 um 17:16:48 Uhr:
Befürchte ich auch. Wieder ein 1000er weg, sofern der Q4 2022 kommt.Kommt er erst 2023, sind 3000 Förderung weg.
Kommt er erst nach 06/2023, ist vllt. sogar alles weg.
Entspricht nicht ganz meiner Planung. Werde vermutlich vom Kauf zurücktreten, sollte das Auto dieses Jahr nicht mehr kommen. Wisst Ihr ob es zu dem Thema "Lieferverzug und Folgen" schon einen Thread im Forum gibt? Hatte nichts gefunden.
Wie kann man zurücktreten? Das geht doch nicht einfach so wenn man eine festen Vertrag hat
Die exakte Formulierung aus der Förderrichtlinie lautet:
Zitat:
Für diejenigen Fahrzeugmodelle, die bereits zum 31. Dezember 2015 auf dem Markt verfügbar waren, gilt als Vergleichsmaßstab der zum 31. Dezember 2015 gültige Nettolistenpreis des Basismodells in Deutschland. Für nach dem 31. Dezember 2015 auf den Markt gekommene Fahrzeugmodelle gilt als Vergleichsmaßstab der zum Zeitpunkt der Markteinführung geltende Nettolistenpreis des Basismodells in Deutschland (BAFA Listenpreis).
Quelle:
Link- §3.3, Absatz 7.
Es ist schon schade, dass das Konzept des Gesamtfahrzeugpreises herausgeflogen ist.
Zitat:
@206driver schrieb am 28. Juli 2022 um 07:29:06 Uhr:
Die exakte Formulierung aus der Förderrichtlinie lautet:
Zitat:
@206driver schrieb am 28. Juli 2022 um 07:29:06 Uhr:
Zitat:
Für diejenigen Fahrzeugmodelle, die bereits zum 31. Dezember 2015 auf dem Markt verfügbar waren, gilt als Vergleichsmaßstab der zum 31. Dezember 2015 gültige Nettolistenpreis des Basismodells in Deutschland. Für nach dem 31. Dezember 2015 auf den Markt gekommene Fahrzeugmodelle gilt als Vergleichsmaßstab der zum Zeitpunkt der Markteinführung geltende Nettolistenpreis des Basismodells in Deutschland (BAFA Listenpreis).
Quelle: Link - §3.3, Absatz 7.
Es ist schon schade, dass das Konzept des Gesamtfahrzeugpreises herausgeflogen ist.
Wieso soll das denn schade sein? Durch den Gesamtfahrzeugpreis, wie er vorher im Gespräch war, würde es für viele Fahrzeuge in 2023 gar keine Förderung mehr geben.
Zitat:
@tomixtt schrieb am 28. Juli 2022 um 03:23:10 Uhr:
Wie kann man zurücktreten? Das geht doch nicht einfach so wenn man eine festen Vertrag hat
Naja, bei unverbindlichem Liefertermin hast Du die Möglichkeit, den Händler nach 6 Wochen in Verzug zu setzen und eine Frist zu setzen für die Auslieferung. Wegen höherer Gewalt (Ukraine) hat der Händler wohl mehr Zeit, aber nach 4 Monaten Verzug darf man offenbar zurücktreten. Diskutieren wir gerade hier:
https://www.motor-talk.de/.../...ngen-vorgehensweise-etc-t7286468.html
Ich sehe nicht, dass das draussen ist. Bisher gibt es von offizieller Seite nur eine Presseerklärung und ein recht schmalbrüstiges FAQ. Die ganze Sache ist ja auch noch nicht rund, da das Ministerium wegen des Herstelleranteils noch in Abstimmung mit den Herstellern steht. Und wie an anderer Stelle geschrieben ist der Begriff Nettolistenpreis noch nicht (neu) definiert worden. Das könnte im Verhandlungspaket mit den Herstellern im Skat liegen.
Zitat:
@krani42 schrieb am 27. Juli 2022 um 15:34:28 Uhr:
in der aktuellen "Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge" der BAFA vom 15.7.22 ist der Q4 40 gerade noch so unter 40.000€ Netto Listenpreis, bei 39915,97€.
Im Q4 Konfigurator sind es 51.900 Brutto also 43613,45€ Netto.Mit ist nicht ganz klar welcher Preis eigentlich gilt. Der aktuelle oder der zu dem man mal bestellt hat.
Wenn man zum Beispiel mal einen Blick zum e-up wirft: hier gab es 2019 eine Preissenkung von 26.900 Brutto auf 21.975. Der BAFA Listenpreis blieb aber auf 22.605 netto.
Bei anderen Modellen (zum Beispiel dem ID.4 wird zwischen unterschiedlichen Preisen je Modelljahr unterschieden)
Vielleicht kann dann mal jemand berichten, der einen Q4 40 ab Juli/August 22 zugelassen hat, wieviel Prämie er bekommen hat.