Q4 Ersatzmobilität

Audi

Hallo zusammen

sorry wenn es den Thread schon gibt, aber falls nicht:

Welche Autos habt ihr von audi im Rahmen der Ersatzmobilität bekommen?

Ist vllt so ne Art sammelthread.

Grüße gehen raus!

104 Antworten

Zitat:

@motor1183 schrieb am 31. März 2022 um 10:33:53 Uhr:



Zitat:

@AndyQ schrieb am 31. März 2022 um 09:40:35 Uhr:


Na da bin ich mal gespannt, wenn ich von meinem Händler was "verlange", ist es ja so eine Sache. Die Ersatzmobilität bezahlt Audi, nicht der Händler. Und sie ist kostenlos. Da noch Ansprüche zu stellen ist gewagt.

Mir wurde vom Audi Kundenservice gesagt, dass der Händler die Ersatzmobilität bezahlt. Händler habe ich kontaktiert. Unser Fahrzeug hat sich von Q1/2022 auf Oktober 2022 verschoben.

Der hat mir den Zahn gezogen und gesagt, dass ich nichts erwarten kann, er könne ja nichts dafür, das Audi nicht liefern kann und das sei außerdem höhere Gewalt wegen der Chipkriese.

Nach Beratung durch einen Juristen, werde ich ihn in sechs Wochen in Verzug setzen und ein paar Tage danach ihm sagen, entweder Schadenersatz oder Ersatzauto. Denn wir haben mitten in der Chipkriese bestellt, war also schon bekannt, höhere Gewalt ist somit kein Grund.

Aber zurück zum Thema, Ersatzmobilität zahlt wohl anscheinend der Händler, da er den Liefertermin kommuniziert hat und somit selbst verantwortlich ist. So zumindest in meinem Fall die Aussage von Audi.

Die Aussage bzgl. Zahlungspflicht des Händler stimmt so nicht. Ich weiß zwar nicht, ob der noch zusätzliche Versprechungen gemacht hat, aber bei mir zahlt ganz klar Audi.

Zitat:

@MarinaSch schrieb am 31. März 2022 um 10:36:38 Uhr:



Die Aussage bzgl. Zahlungspflicht des Händler stimmt so nicht. Ich weiß zwar nicht, ob der noch zusätzliche Versprechungen gemacht hat, aber bei mir zahlt ganz klar Audi.

Mag sein, dass es bei dir Audi bezahlt. Weshalb das so ist, kann verschiedene Gründe haben. Rechtlich hat erstmal der Vertragspartner Ersatzmobilität zu stellen bzw. Schadensersatz zu leisten. Das ist beim gewöhnlichen Kaufvertrag ohne Agenturgeschäft der Händler, beim Leasing die Leasinggesellschaft. Ob der Händler bzw. die Leasing selbst bei Audi direkt Regress nehmen kann, ist erst der zweite Schritt.

Daher kann es durchaus sein, dass Audi in deinem Fall dem Händler kommuniziert hat, die Ersatzmobilität zu übernehmen. In anderen Fällen muss das aber nicht sein. Anspruchsgegner des Endkunden ist immer der Händler/Leasing.

Zitat:

@Skoalgetter schrieb am 31. März 2022 um 10:54:02 Uhr:



Zitat:

@MarinaSch schrieb am 31. März 2022 um 10:36:38 Uhr:



Die Aussage bzgl. Zahlungspflicht des Händler stimmt so nicht. Ich weiß zwar nicht, ob der noch zusätzliche Versprechungen gemacht hat, aber bei mir zahlt ganz klar Audi.

Mag sein, dass es bei dir Audi bezahlt. Weshalb das so ist, kann verschiedene Gründe haben. Rechtlich hat erstmal der Vertragspartner Ersatzmobilität zu stellen bzw. Schadensersatz zu leisten. Das ist beim gewöhnlichen Kaufvertrag ohne Agenturgeschäft der Händler, beim Leasing die Leasinggesellschaft. Ob der Händler bzw. die Leasing selbst bei Audi direkt Regress nehmen kann, ist erst der zweite Schritt.

Daher kann es durchaus sein, dass Audi in deinem Fall dem Händler kommuniziert hat, die Ersatzmobilität zu übernehmen. In anderen Fällen muss das aber nicht sein. Anspruchsgegner des Endkunden ist immer der Händler/Leasing.

Eben jeder Fall ist anders. Anspruchsgegner sehe ich auch so, ist zuerst der Händler. Der wird auch im ersten Moment der Zahlende sein, man kann aber nicht pauschal sagen, dass der Händler auch der tatsächliche Träger ist. Das wollte ich damit ausdrücken.

Habe direkt und ohne Probleme einen A4 avant bekommen, die Kosten übernimmt wohl Audi.

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@MarinaSch: Ich denke die Aussagen der verschiedenen Händler muss man differenziert betrachten. Im derzeitigen Vertragskonstrukt der letzten Jahre waren, z.B. beim Leasingfahrzeug die Vertragsparteien immer Kunde und Händler. Somit ist im Vertragsrecht immer der Händler in der Bringschuld und muss sich die Problematiken der Hersteller sich zuschreiben lassen. Ergo ist er vertragsbrüchig und muss dem Kunden gegenüber Schadenersatz leisten. Wie er das macht liegt in dem Verhandlungsgeschick beider Parteien. Da kann, wenn der Händler einen pot. Kunden halten will (weil er sich zukünftige Aufträge erhofft), auch ein E-Fahrzeug als Ersatzwagen anbieten und der Kunde auch fordern.
Der Verkäufer wiederum hat ein Rückgriffsrecht, da er ja nix direkt für die Lieferproblematik kann, beim Hersteller. Dieser deckelt diese natürlich. Somit trägt der Händler einen Teil selbst wenn er Mehrkosten verursacht die über den vorgegebenen Rahmen hinausgehen.
Manche Händler kommunizieren nun direkt gegenüber dem Kunden, dass Audi die Kosten trägt und manche jammern rum und bilden ein Bild ab, dass sie die armen Händler alles selbst tragen müssen. Keine Ahnung ob Audi eine Istkostenabrechnung durchführt oder pro Bestellung einen Pauschbetrag überweist. Im zweiten Fall kann der Händler, wenn er gegenüber dem Kunden schön jammert und ihn in seinen Wünschen drückt, noch ein Geschäft draus machen.

Zitat:

@Skoalgetter schrieb am 31. März 2022 um 10:54:02 Uhr:



Zitat:

@MarinaSch schrieb am 31. März 2022 um 10:36:38 Uhr:



Die Aussage bzgl. Zahlungspflicht des Händler stimmt so nicht. Ich weiß zwar nicht, ob der noch zusätzliche Versprechungen gemacht hat, aber bei mir zahlt ganz klar Audi.

Mag sein, dass es bei dir Audi bezahlt. Weshalb das so ist, kann verschiedene Gründe haben. Rechtlich hat erstmal der Vertragspartner Ersatzmobilität zu stellen bzw. Schadensersatz zu leisten. Das ist beim gewöhnlichen Kaufvertrag ohne Agenturgeschäft der Händler, beim Leasing die Leasinggesellschaft. Ob der Händler bzw. die Leasing selbst bei Audi direkt Regress nehmen kann, ist erst der zweite Schritt.

Daher kann es durchaus sein, dass Audi in deinem Fall dem Händler kommuniziert hat, die Ersatzmobilität zu übernehmen. In anderen Fällen muss das aber nicht sein. Anspruchsgegner des Endkunden ist immer der Händler/Leasing.

Aber rechtlich gesehen habe ich doch erst Anspruch nach Aussage eines festen Liefertermins, der nicht gehalten wird und nicht bei einem unverbindlichen Liefertermin, der verschoben wird - richtig?

Nein. Die Rechtsprechung sagt, dass auch bei einem unverbindlichen Liefertermin der Händler max. 6 Wochen überziehen darf.

Hier mal was zum Lesen.

Also zwei Fälle:
Du kriegst einen uv LT, der wird nicht eingehalten, dann setzt du dem Verkäufer eine Frist wie es im Vertrag steht. Hält er diese nicht ein, kannst du vom KV zurücktreten.
Normalerweise sollte er aber die Frist nutzen und dir einen verb. LT nennen, hält er diesen nicht ein, bekommst du Ersatzmobilität

Wobei ich mich auch frage, wieso Audi nicht so schlau ist und zB allen einfach einen verb LT Januar 23 gibt, dann müssten sie doch nie Ersatzmobilität leisten?
Also in meinem Fall war es ja eig voll dumm von Audi dass sie mir einen LT im Mai gegeben haben, denn dadurch haben sie ja selbst den Weg für EM ab Juni freigemacht??

Meines Wissens nach hat man nach der Fristsetzung (6 Wochen nach dem unverbindlichen Liefertermin) lediglich das Recht auf Kündigung des Vertrages, nicht aber auf Ersatzmobilität.

Zitat:

@Midlanejunkie1988 schrieb am 1. April 2022 um 12:33:12 Uhr:


Meines Wissens nach hat man nach der Fristsetzung (6 Wochen nach dem unverbindlichen Liefertermin) lediglich das Recht auf Kündigung des Vertrages, nicht aber auf Ersatzmobilität.

Ja richtig. Nur falls er keinen LT nennt. Wenn er einen LT dann nennt muss man diesen abwarten und wenn er den nicht einhält bekommt man ersatzmobi

Zitat:

@AndyQ schrieb am 31. März 2022 um 09:40:35 Uhr:



Zitat:

@icciov schrieb am 31. März 2022 um 09:08:49 Uhr:


Habe meinem Händler gesagt, dass wir 1. ein großes Auto brauchen und 2. weiterhin elektrisch unterwegs sein wollen und einen Q4 oder E-tron als Ersatzfahrzeug verlangt. Er sagte, er schaut, was er machen kann. Bin gespannt, was es wird.

Na da bin ich mal gespannt, wenn ich von meinem Händler was "verlange", ist es ja so eine Sache. Die Ersatzmobilität bezahlt Audi, nicht der Händler. Und sie ist kostenlos. Da noch Ansprüche zu stellen ist gewagt.

Wir sind bereits vollelektrisch unterwegs. Ich finde, da kann ich schon verlangen, ein E-Auto zu bekommen.

Händler hat sich grad gemeldet. Ab Montag bekommen wir ein Tesla Model 3 Performance bis der Q4 dann kommt. 😛 gut gelaufen würde ich sagen.

Ein Audi-Händler gibt dir einen Tesla als Leihwagen? Da willst du uns wohl einen Bären aufbinden... ich lache mich schlapp.

Ach ja.... ist ja 1.April

Ist aber so. Als ob ich hier irgendeinen Quatsch reinschreibe…

Unter den genannten Voraussetzungen kann er uns nur das anbieten. Q4 oder E-tron stehen als Ersatzmobilität derzeit nicht zur Verfügung. Finde ich super, dass mein Händler unsere Wünsche berücksichtigt und auch mal über den Tellerrand hinaus schaut.

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