Probleme mit VW Händler

VW Golf 4 (1J)

Hatte mir vor nun knapp einem halben Jahr bei einem VW Händler meinen Golf mit Garantie gekauft. Ca. 1 1/2 Monate nach dem kauf wo es richtig warm war hat die MFA im Tacho so langsam den Geist aufgegeben.

Ich bin damals nach VW gefahren und die haben mir den Tacho getauscht. Die Garantie hat die Materialkosten und die Arbeitszeit bezahlt. Normalerweise hätte ich Selbstbeteiligung zahlen müssen weil mein Auto bereits 80tkm drauf hatte.
Das Autohaus meinte damals aber das die das übernehmen würden.

Heute bekomm ich einen Brief von meinem Händler. In dem steht das die Garantie die Lohn und Materialkosten übernommen hat jedoch abzüglich der Selbstbeteiligung. Und das die nun knappe 60 € haben wollen.

Desweiteren steht auf einer Kopie wo auch die Kosten drauf stehen ein handschriftlicher Vermerk "VVD-Sperre".

1. Frage: Muss ich die 60 € jetzt 4 Monate nach austausch zahlen?
2. Frage: Muss ich überhaupt zahlen? Weil die mir ja gesagt haben das es so gemacht wird
3. Frage: Was bedeutet VVD-Sperre?!

Habe mit meinen Händler heute noch nicht geredet.

Danke schonmal

29 Antworten

inform dich doch mal bei deinem händler, vielleicht war es ja nur ein fehler der buchhaltung, die den vermerk übersehen hat. dort arbeiten auch nur menschen und vielleicht ist der freundliche meister, der dir gesagt hat, dass du die sb nicht bezahlen musst im urlaub und die anderen wissen es nicht (mehr). solche dinge klären sich dann meist von selbst.

So auf das schreiben hab ich nicht reagiert. Es stand auch nicht deutlich genug drin welchen Betrag ich wohin überweisen sollte.

Heute kam die 1. Mahnung....

Hab da angerufen und hab dem Typen dort gesagt das ich mein Auto vor einem halben Jahr da gekauft habe, und das einem Monat später wo es recht heiß draußen war, das Display im Tacho den Geist aufgegeben hat. Und das mir von einem der den Auftrag angenommen hat gesagt wurde, das dass alles über Garantie läuft und das ich nichts zahlen brauch.

Der Typ den ich am telefon hatte meinte zu mir das es über diese Versicherug gelaufen wäre, und das ich den Selbstkostenanteil zahlen müsste. Es sind genau 65,42 €.

Der Fehler war klar von Anfang an vorhanden. So ein Display kann nicht innerhalb von 1 Monat sich verabschieden. Den Fehler konnte ich beim Kauf wohl kaum sehen.

Was kann ich nun machen? Erst sagt der Sack bla bla ist kostenlos und dann schickt er mir die Rechnung zu. So ein Ars......!! Und das bei einem Kaufpreis von 13000 €!!

hi!
sag mal.. wie heißt denn dein Freundlicher?
Komme nämlich auch ausm HSK und naja, hab wohl mit meinem Freundlichen keine Probs aber wäre mal gut zu wissen wer so etwas veranstaltet...
freu mich auf deine Antwort 🙂

GLG
Dennis

Zitat:

Original geschrieben von Miwi123


Der Typ den ich am telefon hatte meinte zu mir das es über diese Versicherug gelaufen wäre, und das ich den Selbstkostenanteil zahlen müsste. Es sind genau 65,42 €.

Hallo !

Juristischen Rat können wir dir hier nicht geben aber wenn der Schaden innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf aufgetreten ist, so greift die Sachmängelhaftung und der Händler muss den Selbstkostenanteil übernehmen. Soll er froh sein, dass eine Garantie abgeschlossen wurde und er nicht alles zahlt.

Zitat:

Original geschrieben von baby-on-board


sag mal.. wie heißt denn dein Freundlicher?

Den Namen muss man hier nicht posten, könnt ihr auch per PN austauschen.

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schau mal hier, brandaktuell!!!

Also, wenn ich das richtig sehe, dann ist die Versicherung auf Deinen Namen abgeschlossen (Stichwort: Vertrag zu Grunsten Dritter). Jetzt stellt sich die Frage wie Dein :-) auf die Idee kommt mit Deiner Versicherung abzurechnen? Hast Du irgendwas unterschrieben? Wenn nicht, würde ich ja glatt bei der Versicherung anrufen und die ganze Transaktion rückgängig machen.

Ach ja: Dir kann das echt am Arsch vorbei gegen wie und warum Dein :-) mit wem abrechnet.

ACHTUNG: KEINE RECHTSBERATUNG, SONDERN DIE MEINUNG EINES JURISTISCHEN LAIEN!!

Wie wär es mal mit einer Fallschilderung an VW, WOB??

Ach ja, für Leute die meine Story kennen: Ich bekam am Dienstag einen Anruf von meinem :-). Er frage wo die Kohle von der Versicherung bleibt. Meine Antwort war: "Habe ich vor 4 Wochen überwiesen!". Seine Antwort war: "Och, ok, dass kann möglich sein. Der Vorgang liegt schon 14 Tage auf meinem Schreibtisch!" --> Herr, schmeiss Hirn vom Himmel oder zumindest einen vernünftigen Buchhalter. *kopfschüttel*

Gruss
Holger

Zitat:

Original geschrieben von herr b


schau mal hier, brandaktuell!!!

Obwohl die Ausführungen zu kurz und somit (fast) schon wieder falsch sind: Die Gewährleistung beträgt bei Gebrauchtwaren auch 2 Jahre, kann aber mittels AGB auf minimal ein Jahr gesenkt werden. Unterhalb eines Jahres geht nicht. Allerdings ist es so, dass nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr eintritt, sodass der Kunde beweisen muss, dass der Fehler schon bestand. Dies könnte ihm IMO mit den DUU- und DUW-Getrieben gelingen, da VW den Fehler ja schon zugegen hat. Dann muss der Händler wieder voll dafür gerade stehen hierfür kann dieser aber auch Gutachten fordern).

Gruss
Holger

jaja, die freundlichen...

bin mit meienm gerade auch im clinch. er ist der meinung gesetzliche gewährleistung gebe es bei ihm nicht und ein auto was erst 3,5 jahre alt ist hat keine mängel die er beheben muss...

bgh lässt grüssen🙂

Hallo Leute,

hab zu dem Thema auch ne frage und zwar habe ich letztes jahr im November einen G4 TDI mit einer Laufleistung von 125000KM gekauft, folgende mängel hat das auto jetzt die Uhr geht immer bis zu 15 Min vor (stelle die uhr auf die exakte uhrzeit aber nach ner woche läuft sie wieder 15 min. vor) und die Fernbedienung schließt nicht mehr auf und die Komfortschliessung des Schiebedachs funktioniert auch nicht mehr!

Das auto hat jetzt ca. 145000 KM auf der Uhr...meine frage: Muss der Händler (VW Händler) die kosten für die anfallenden reparatur übernehmen?

Mfg

Kommt meiner Meinung drauf an. Wenn es sich bei der Uhr bzw. um das Vorgehen um natürlichen Verschleißhandelt, dann ggf. nicht.
Gleiches gilt für das Schiebedach...

Gruss
Holger

P.S.: Beim Display hatte ich Verschleiß ausgeschlossen, deswegen eine so eindeutige Aussage...

P.P.S.: Upsi, ich hatte überlesen, dass das Auto schon im letzten November gekauft wurde: D.h. natürlich, dass Du wieder direkt in der Beweislastumkehr drin hängst und Du dem Händler beweisen musst, dass der Fehler schon bei Übergabe bestand. Wird sehr, sehr schwierig werden.
Was Du bei VW, Wob nachfragen könntest ist, ob die überhaupt die Beweislastumkehr zu Ungusten des Kunden anwenden: Zumindest bei Neuwagen ist es so, dass VW, WOB die Order rausgegeben hat, dass KEINE Beweislastumkehr zu Ungunsten des Kunden angewendet werden soll/darf.

Zitat:

Original geschrieben von FrauenHeld


Hallo Leute,

hab zu dem Thema auch ne frage und zwar habe ich letztes jahr im November einen G4 TDI mit einer Laufleistung von 125000KM gekauft, folgende mängel hat das auto jetzt die Uhr geht immer bis zu 15 Min vor (stelle die uhr auf die exakte uhrzeit aber nach ner woche läuft sie wieder 15 min. vor) und die Fernbedienung schließt nicht mehr auf und die Komfortschliessung des Schiebedachs funktioniert auch nicht mehr!

Das auto hat jetzt ca. 145000 KM auf der Uhr...meine frage: Muss der Händler (VW Händler) die kosten für die anfallenden reparatur übernehmen?

Mfg

wenn du ihm nachweisen kannst das diese mängel bei fahrzeugübergabe bestanden (was sehr schwer sein dürfte) haben muss er die kosten übernehmen.

kannst du es ihm nicht nachweisen muss er für die schäden nicht aufkommen.

Danke für die vielen Antworten 🙂

das heißt wohl das er nichts von mir bekommt. Die Garantie war halt die Mobilitätsgarantie von VW die ich beim Kauf dabei bekommen habe.

Wie kann ich denen denn sagen das ich es nicht bezahl? Schriftlich? Hab sowas noch nie gemacht. Oder soll ich nach VW direkt schreiben und mich über das Autohaus beschweren?

@baby-on-board

Das war das einzigste VW / Audi Autohaus in Belecke. Das Autohaus in der Nähe der Shell Tanke. Der Service von denen kann man echt vergessen. War auch mein letztes Auto was ich mir da gekauft habe!

Von Arens bin ich begeistert. Aber der hatte zu der Zeit wo ich einen neuen gesucht hatte keinen 4er TDI mehr auf dem Hof stehen :-/

Ich würde denen schriftlich (Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Abgabe) mitteilen, dass Du nicht bezahlst, da Du der Meinung bist, dass Du nach BGB nicht zahlen brauchst.

Desweiteren würde ich parallel dazu auch noch den Sachverhalt schriftlich fixiert nach WOB melden, und diese Tatsache auch dem Händler klar mitteilen.

Obacht: Der Händler kann sich natürlich quer stellen und dann landet das ganze ggf. vor Gericht. Es bleibt immer ein gewisses Prozessrisiko.

Gruss
Holger

druck dir den anhang von dem urteil aus. schreib ihm das du nichts zahlst mit bezug auf das urteil und dann ist gut.

Alles klar. Danke 🙂 Mal gucken wie er da drauf reagiert

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