Probleme mit VW Händler
Hatte mir vor nun knapp einem halben Jahr bei einem VW Händler meinen Golf mit Garantie gekauft. Ca. 1 1/2 Monate nach dem kauf wo es richtig warm war hat die MFA im Tacho so langsam den Geist aufgegeben.
Ich bin damals nach VW gefahren und die haben mir den Tacho getauscht. Die Garantie hat die Materialkosten und die Arbeitszeit bezahlt. Normalerweise hätte ich Selbstbeteiligung zahlen müssen weil mein Auto bereits 80tkm drauf hatte.
Das Autohaus meinte damals aber das die das übernehmen würden.
Heute bekomm ich einen Brief von meinem Händler. In dem steht das die Garantie die Lohn und Materialkosten übernommen hat jedoch abzüglich der Selbstbeteiligung. Und das die nun knappe 60 € haben wollen.
Desweiteren steht auf einer Kopie wo auch die Kosten drauf stehen ein handschriftlicher Vermerk "VVD-Sperre".
1. Frage: Muss ich die 60 € jetzt 4 Monate nach austausch zahlen?
2. Frage: Muss ich überhaupt zahlen? Weil die mir ja gesagt haben das es so gemacht wird
3. Frage: Was bedeutet VVD-Sperre?!
Habe mit meinen Händler heute noch nicht geredet.
Danke schonmal
29 Antworten
moin,
sag mal was war das denn für eine garantie? würde mich mal interessieren, denn wenns ne gebrauchtwagengarantie ist...
mfg
Re: Probleme mit VW Händler
Zitat:
Original geschrieben von Miwi123
3. Frage: Was bedeutet VVD-Sperre?!
Bist Du mit deinem Auto beim Volkswagen Versicherungs Dienst (VVD) versichert bzw läuft die Garantie über den VVD??? Das könnte damit etwas zu tun haben.
Gruß Frank
Ne bin ganz woanders versichert. Ob die Garantie irgendwas mit VVD zu tuen hat weiss ich nicht.
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Wenn Du den Wagen beim Händler gekauft hast, dann greift nach 1 1/2 Monaten eindeutig die Gewährleistung, die er dir geben muss.
Demnach ist der Händler für die Kosten verantwortlich. Da greift diese Zusatzgarantie von VW gar nicht! Ist aber klar, dass der Händler das darüber abwälzen will, weil er so keine Kosten hat.
Bezahlen musst Du also gar nichts! Ich würde da hingehen/anrufen und dem das mal klar machen, die werden das auch wissen. Versuchen tuns halt manche immer wieder :-(
Grundsätzlich hast Du beim Kauf vom Händler 2 Jahre Garantie, die aber auf 1 Jahr herabgesetzt werden kann. Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler Dir beweisen, dass Du für den Schaden verantwortlich wärst (unmöglich), danach ist es umgekehrt.
GemFire
da gebe ich gemfire völlig recht. schau mal ins bgb §437 da steht das mitd der gewährleistung. du musst gar nichts bezahlen!!!
Das Verhalten Deines Händlers deckt sich aber komplett mit dem Verhalten meines Händlers: Kosten werden dem Kunden erstmal in Rechnung gestellt.
Ich finde das eine riesen Sauerei und bin am überlegen ob ich meinen Fall nicht direkt an VW, Wob melde. Wenn dieses Verhalten nähmlich flächendeckend bei VW Einzug gehalten hat bzw. Einzug halten sollte dann kann und will ich VW nähmlich nicht mehr als Hersteller eines neuen bzw. gebrauchten KfZ empfehlen...
Wenn ein Händler keine gestzliche Gewährleistung geben will, soll er seinen Laden dicht machen bzw. verkaufen und Müllmann (nichts gegen Müllmänner) werden.
Gruss
Holger
die händler versuchen einfach die unwissenheit der kunden auszunutzen.
eine schweinerei ist sowas. aber hauptsache man hat ne menge geld bei denen gelassen...
Tja, die schiessen sich aber ins eigene Knie: Irgendwann hat sich das dann rumesprochen und die Kunden bleiben weg.
Gruss
Holger
Ja, das ist in der Tat eine Riesensauerei! An sich kannst Du ihn wegen Betrug anzeigen.
Würde ich mir sogar überlegen das zu machen, dann sieht der Kasper was er davon hat. Stell Dir mal vor Du hättest nicht hier nachgefragt dann hättest Du am Ende noch das Geld gezahlt...
Aber das machen viele Händler. Dass es aber sogar Vertragshändler versuchen ist in meinen Augen nochmal eine Nummer schlimmer :-(
GemFire
Zitat:
Stell Dir mal vor Du hättest nicht hier nachgefragt dann hättest Du am Ende noch das Geld gezahlt...
Dann hätte ich 60 € weniger...
Danke für eure Antworten. Werde da mal Montag nachfragen warum die mir das geschrieben haben. Bei dem Händler kaufer ich in Zukunft eh kein Auto mehr. Der ist mir irgendwie zu unfreundlich
Bin seit heute wieder zuhause wo ich auch den Brief vom Händler hatte.
Also folgendes steht drin:
Es handelt sich bei dem ganzen um eine Auftragsbestätigung/Rechnung vom 25.8.05
Der Rechnungsbetrag beträgt insgesammt 262,25 € wovon 205,85 € von der Volkswagen Versicherungs GmbH übernommen wurde. Es bleibt ein Kundenanteilsbetrag von 56,40 €
Jetzt steht auf einem Zettel Gebrauchtwagengarantie (VVD). Jetzt nehme ich mal an das der handschriftliche Vermerk "OP-Sperre VVD!" irgendwie was mit der Garantie zu tuen hat. Heißt das das ich nun bei der Gebrauchtwagengarantie gesperrt bin? Irgendwie ne riesen Sauerei von diesem tollen Händler!
Also, "OP-Sperre" würde ich als "Offene Posten Sperre" übersetzen.
Wenn das ein handschriftlicher Vermerk ist, wäre es interessant, von welcher Stelle der gemacht wurde. Wenn es die Buchhaltung deines Freundlichen ist, könnten die damit evtl. meinen, dass der VVD für diese Angelegenheit eine OP-Sperre angelegt hat, damit keine weiteren Rechnungen dort auflaufen.
Aber genaueres kann Dir eigentlich nur Dein Freundlicher direkt sagen ...
Hi, Du musst ganz sicher ned zahlen, auch wenn Du keine VVD (?) Garantie hast. Hab ähnliche Probleme mit meinem Freundlichen und bin froh, eine Rechtsschutzverssicherung zu haben. Da das Teil bei Dir kein Verschleißteil ist zählt auf jeden Fall die Gewährleistung.
Solltest Du beim Adac Mitglied sein, ruf dort mal unter 01805/101112 an und lass dich mit einem Juristen von denen verbinden, die sind topfit.
Gruß Basti