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Probleme mit meinem Händler und dem Fahrzeug

Mercedes A-Klasse W176
Themenstarteram 18. Januar 2017 um 17:01

Ich bitte euch um ein wenig Rat, wie würdet ihr weiter vorgehen?

Direkt nach Abholung meines Mercedes A180 (Bj13, 38Tkm) hatte ich bereits einige Mängel schriftlich an den Verkäufer formuliert.

Leider hatte das Fahrzeug bereits bei Kauf einige Mängel zu verzeichnen, weiter zeigten sich in den ersten Wochen Betrieb, teilweise in Verbindung mit den nun kälteren Temperaturen, einige zusätzliche Mängel. Eine Auflistung der Mängel schickte ich den Verkäufer, diese Liste wurde ebenfalls beim ersten Werkstatttermin am 11.11. übergeben.

Von vorne begonnen stellte der Verkäufer mir als Angebot einen Kaufpreis von XXXXX inkl. gebrauchter Winterräder vor. Auf die Frage nach der Art der Winterräder deutet der Verkäufer auf Fahrzeuge im Ausstellungsbereich und sagte es wären 16“ Räder mit einer A- oder B-Klasse Felge. Die Frage nach Problemen oder Vorschäden am Fahrzeug verneinte er, da er das Auto von Anfang an kenne. Das erste Problem trat schon auf der Zulassungsstelle auf, als ich zu meiner Verwunderung einen neuen Fahrzeugbrief erhielt. Offenbar bin ich nun der 3.Halter, inseriert war das Fahrzeug mit 1.Hand, gleiches ist in meinem Bestellungsauftrag zu finden. Verkäufer war der Meinung er hätte mir das beim Verkaufsgespräch offengelegt, ein Nachteil würde mir dadurch sowie nicht entstehen. Im Kaufpreis sehe ich einen deutlichen Nachteil für meine Seite. Schon auf der Heimfahrt stellte ich die ersten Mängel wie ein defektes Radio und Klappergeräusche fest, teilte diese umgehend schriftlich mit. Verkäufer schlug vor die Mängel zum Wechseltermin der Winterreifen in Richtung Ende Oktober anzusehen. Ein Termin kam dann auf den 11.11. zustande, Verkäufer teilte mit, er wäre nicht anwesend, man wisse jedoch Bescheid. Ich verfasste schriftliche eine Mängelliste um diese dem Zuständigen in Ihrem Haus zu übergeben. Pünktlich um 15Uhr zum Termin erschienen war weder in der Information, der Werkstatt noch im Gebrauchtwagenbereich klar wo ich einen Termin hatte. Nach gut 1 ½ Stunden Aufenthalt stellte ich sich heraus das Herr ??? habe einen Leihwagen für mich reserviert. Was am Fahrzeug zu machen ist, welche Winterräder das Fahrzeug erhalten sollte, wann man sich melden könnte war zum Zeitpunkt unklar. Jedoch erfuhr ich, dass bereits umfassende Getriebereparaturen durchgeführt wurden. Auch ich habe aktuell Probleme mit dem Getriebe – bei Minustemperaturen schalten sich die Gänge 1 +2 +3 sehr schwer und kratzen teilweise. Mehrfach war der Schalthebel nun im ersten Gang fest, ließ sich nur mit großen Kraftaufwand und Reduzierung der Geschwindigkeit herausnehmen. Bei warmem Getriebe und langsamen schalten in den 2. fühlt man ab und an einen leichten Rückschlag, bevor der Gang reingeht. Diese sollte dringend jetzt in der kalten Jahreszeit geprüft und repariert werden.

Ich fuhr somit ca. 16:30Uhr von Hof, durfte am nächsten Morgen auch noch feststellen, dass der Leihwagen einen recht umfangreichen Reifenschaden vorne links hatte. Dies meldete ich Herrn ??? direkt am Montag Morgen, dieser bot mir den Wechsel des Fahrzeugs oder die Absicherung bei einem Reifendienst an. Ein Reifendienst bescheinigte eine größere Beschädigung, riet mir hohe Geschwindigkeiten zu vermeiden. Im gleichen Zuge erfuhr ich, dass der Verkäufer krank sei und sich wieder bei mir melden würde. Nach einer Woche am Freitag Nachmittag erkundigte ich mich dann selbst um einen Abholtag planen zu können. Der VK war zum Zeitpunkt wieder anwesend, fragte in der Werkstatt nach und vereinbarte einen Abholtermin mit mir. Am Mittwoch den 23.11. holte ich das Fahrzeug wieder an. Einzige Aussage von des VK war, man habe meine Mängelliste abgearbeitet. Details schienen ihm nicht bekannt zu sein. Er übergab mir den Schlüssel, auf Nachfrage ging er dann noch mit zum Fahrzeug. Dieses steht nun zwar auf guten Winterreifen, jedoch auf Nachrüstfelgen (R.O.D.), alle davon sind leicht angefahren. Darauf angesprochen sagte er, das wäre nun mal so. Natürlich war das Fahrzeug nur noch ein wenig schmutziger als bei Übergabe. Ich fuhr los, drehte nach 10km jedoch um, da die Sitzheizung weiter auf der Sitzfläche nicht heizt. Begrüßt wurde ich mit „da sind Sie ja schon wieder“. VK schickte mich mit dem Fahrzeug in die Gebrauchtwagen, dort wollte man mir erklären mit der Sitzheizung sei alles in Ordnung, man habe diese durchgemessen. So wurde ich wieder zurück zum VK geschickt. Ich erklärte ihn die Heizung wäre eindeutig defekt, worauf er eine Heizmatte bestellte und mitteilte, er würde sich für einen erneuten Termin melden. Diese dauerte dann 14 Tage her, diese Lieferzeit ist aus meiner Sicht nicht ganz nachvollziehbar. Ehrlich gesagt bin ich es von Seiten Mercedes nicht gewohnt ständig selbst hinterher telefonieren zu müssen. So dann schrieb ich eine Nachricht an die Geschäftsleitung, diese wurde 18:30Uhr mit Lesebestätigung empfangen, 19:30Uhr kam eine Email des VK ich könne das Auto bringen. Am nächsten Tag auf meine Mail angesprochen wusste er davon nichts, er habe sich unabhängig davon gemeldet.

Auto dagelassen, einen Leihwagen mit leerem Wischwasser bekommen (Klar oder?) und 1 1/2 Wochen gewartet bis ich mich entschloss Maastricht anzuschreiben. Wieder eine Woche später die Rückmeldung mein Auto sei fertig, ich könne es abholen. Die Synchronringe des 2.Gangs wurde wohl getauscht. Fahrzeug also abgeholt, mein VK nicht anwesend - gang klar.

Sitzheizung geht, 2.Gang kratzt nach wie vor bei kalten Temperaturen, inzwischen habe ich Videos davon gemacht.

5 Tage später dann die Überraschung - eine Rechnung im Briefkasten, anteilige Kosten an der Getriebereparatur mit 200€. Ich sofort Maastricht angeschrieben. Am nächsten Tag meldete sich der Werkstattleiter, dies wäre nur eine Kopie an mich, natürlich müssen ich das nicht zahlen. Warum groß ORIGINAL über das ganze Blatt steht und warum die sich selbst eine Rechnung mit MwSt. schreiben konnte er so garnicht sagen.

Am 30.12.17 bat ich schriftlich um einen Termin mit dem Geschäftsführer. Bis heute, trotz nochmaliger schriftlicher Erinnerung keine Antwort darauf.

Was soll ich noch tun? Anwaltskosten produzieren?

Ich will im Grunde jetzt zwei Dinge:

1. Ein funktionierendes Auto

2. Eine finanzielle Entschädigung für die nicht "1.Hand", die Felgen und natürlich auch den gesamten Ärger

Momentan fällt mir nur noch der Rechtsweg ein, den Spass am neuen Auto hatte ich natürlich schon in den ersten 2 Wochen verloren.

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@alcazar01 schrieb am 18. Januar 2017 um 21:47:38 Uhr:

Die neue Rechtsprechung sieht Emails sehr wohl als rechtsverbindlichen Schriftverkehr! Da hat wohl jemand nicht aufgepasst ;)

 

http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__371a.html

OT:

 

Freunde mit juristischem Halbwissen wäre ich vorsichtig. Das von dir zitierte Gesetz (ZPO) spricht von digitalen Dokumenten mit QES die einer tatsächlichen Unterschrift gleichgestellt sind. Das geht auch mit Mails. Was der Ottonormalverbraucher normalerweise nicht hat, weil eine Signatur Geld kostet.

 

Es gibt verschiedene Rechtsauslegungen, aber vergiss es, ein Mail ohne weitere Signaturen wird so ohne weiteres nicht anerkannt.

 

Lasse deine süffisanten Sprüche! Schuster bleib bei deinen Leisten! ;)

 

Wenn Recht nur googeln wäre, könnte es jeder!

Das ist ein Schrauberforum, belassen wir's dabei.

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Zitat:

@checksch schrieb am 28. Januar 2017 um 00:48:41 Uhr:

Er sagte nur, sowas hatte er bisher noch nicht, so bescheuert ist normalerweise kein professioneller Händler.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so selten ist. Ist doch eigentlich total einfach. Vertraglich zugesichert ist ein Vorbesitzer. Er hatte aber zwei. Also die zugesicherte Beschaffenheit des Gegenstandes nicht eingehalten. Was braucht man da für vorherige Urteile? Ich würde da eher mal den Rechtsanwalt hinterfragen...

Aber deswegen gleich die Situation als bescheuert darstellen? Es passieren auch einfach mal Fehler. Menschen pflegen die Daten in die Systeme ein. Da kann es auch schonmal vorkommen, dass man sich vertippt. Da ist es egal, ob professionell oder nicht.

Das Verhalten des Händlers allerdings ist da nicht sehr zuvorkommend. Der Fehler liegt ja eindeutig beim Händler.

Themenstarteram 30. Januar 2017 um 16:08

Ob der Anwalt nun Ahnung hat oder nicht - werde ich dann sehen. Habe in die Richtung noch nie einen gebraucht, dieser ist eben Fachanwalt rund ums Auto und eigentlich auch nur einer von Zweien in der Gegend.

Wenn ich nun auch noch Pech mit dem Anwalt habe, dann will mir wohl echt jemand von da oben etwas Böses :/

Ihm war schon klar, dass es ein Mangel ist. Jedoch konnte er aus dem Stehgreif nicht sagen, welche Konsequenzen daraus folgen sollten.

Das würde ich auch auch momentan nicht hinterfragen.

 

Ich kann an der Stelle nur aus eigener Erfahrung sagen, dass Recht zu haben nicht bedeuten muss, auch vor Gericht Recht zu bekommen heißt. Manchmal sind die glasklaren Fälle oft die Schwierigen und Langwierigen.

 

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