Probleme mit meinem Händler und dem Fahrzeug

Mercedes A-Klasse W176

Ich bitte euch um ein wenig Rat, wie würdet ihr weiter vorgehen?

Direkt nach Abholung meines Mercedes A180 (Bj13, 38Tkm) hatte ich bereits einige Mängel schriftlich an den Verkäufer formuliert.

Leider hatte das Fahrzeug bereits bei Kauf einige Mängel zu verzeichnen, weiter zeigten sich in den ersten Wochen Betrieb, teilweise in Verbindung mit den nun kälteren Temperaturen, einige zusätzliche Mängel. Eine Auflistung der Mängel schickte ich den Verkäufer, diese Liste wurde ebenfalls beim ersten Werkstatttermin am 11.11. übergeben.

Von vorne begonnen stellte der Verkäufer mir als Angebot einen Kaufpreis von XXXXX inkl. gebrauchter Winterräder vor. Auf die Frage nach der Art der Winterräder deutet der Verkäufer auf Fahrzeuge im Ausstellungsbereich und sagte es wären 16“ Räder mit einer A- oder B-Klasse Felge. Die Frage nach Problemen oder Vorschäden am Fahrzeug verneinte er, da er das Auto von Anfang an kenne. Das erste Problem trat schon auf der Zulassungsstelle auf, als ich zu meiner Verwunderung einen neuen Fahrzeugbrief erhielt. Offenbar bin ich nun der 3.Halter, inseriert war das Fahrzeug mit 1.Hand, gleiches ist in meinem Bestellungsauftrag zu finden. Verkäufer war der Meinung er hätte mir das beim Verkaufsgespräch offengelegt, ein Nachteil würde mir dadurch sowie nicht entstehen. Im Kaufpreis sehe ich einen deutlichen Nachteil für meine Seite. Schon auf der Heimfahrt stellte ich die ersten Mängel wie ein defektes Radio und Klappergeräusche fest, teilte diese umgehend schriftlich mit. Verkäufer schlug vor die Mängel zum Wechseltermin der Winterreifen in Richtung Ende Oktober anzusehen. Ein Termin kam dann auf den 11.11. zustande, Verkäufer teilte mit, er wäre nicht anwesend, man wisse jedoch Bescheid. Ich verfasste schriftliche eine Mängelliste um diese dem Zuständigen in Ihrem Haus zu übergeben. Pünktlich um 15Uhr zum Termin erschienen war weder in der Information, der Werkstatt noch im Gebrauchtwagenbereich klar wo ich einen Termin hatte. Nach gut 1 ½ Stunden Aufenthalt stellte ich sich heraus das Herr ??? habe einen Leihwagen für mich reserviert. Was am Fahrzeug zu machen ist, welche Winterräder das Fahrzeug erhalten sollte, wann man sich melden könnte war zum Zeitpunkt unklar. Jedoch erfuhr ich, dass bereits umfassende Getriebereparaturen durchgeführt wurden. Auch ich habe aktuell Probleme mit dem Getriebe – bei Minustemperaturen schalten sich die Gänge 1 +2 +3 sehr schwer und kratzen teilweise. Mehrfach war der Schalthebel nun im ersten Gang fest, ließ sich nur mit großen Kraftaufwand und Reduzierung der Geschwindigkeit herausnehmen. Bei warmem Getriebe und langsamen schalten in den 2. fühlt man ab und an einen leichten Rückschlag, bevor der Gang reingeht. Diese sollte dringend jetzt in der kalten Jahreszeit geprüft und repariert werden.
Ich fuhr somit ca. 16:30Uhr von Hof, durfte am nächsten Morgen auch noch feststellen, dass der Leihwagen einen recht umfangreichen Reifenschaden vorne links hatte. Dies meldete ich Herrn ??? direkt am Montag Morgen, dieser bot mir den Wechsel des Fahrzeugs oder die Absicherung bei einem Reifendienst an. Ein Reifendienst bescheinigte eine größere Beschädigung, riet mir hohe Geschwindigkeiten zu vermeiden. Im gleichen Zuge erfuhr ich, dass der Verkäufer krank sei und sich wieder bei mir melden würde. Nach einer Woche am Freitag Nachmittag erkundigte ich mich dann selbst um einen Abholtag planen zu können. Der VK war zum Zeitpunkt wieder anwesend, fragte in der Werkstatt nach und vereinbarte einen Abholtermin mit mir. Am Mittwoch den 23.11. holte ich das Fahrzeug wieder an. Einzige Aussage von des VK war, man habe meine Mängelliste abgearbeitet. Details schienen ihm nicht bekannt zu sein. Er übergab mir den Schlüssel, auf Nachfrage ging er dann noch mit zum Fahrzeug. Dieses steht nun zwar auf guten Winterreifen, jedoch auf Nachrüstfelgen (R.O.D.), alle davon sind leicht angefahren. Darauf angesprochen sagte er, das wäre nun mal so. Natürlich war das Fahrzeug nur noch ein wenig schmutziger als bei Übergabe. Ich fuhr los, drehte nach 10km jedoch um, da die Sitzheizung weiter auf der Sitzfläche nicht heizt. Begrüßt wurde ich mit „da sind Sie ja schon wieder“. VK schickte mich mit dem Fahrzeug in die Gebrauchtwagen, dort wollte man mir erklären mit der Sitzheizung sei alles in Ordnung, man habe diese durchgemessen. So wurde ich wieder zurück zum VK geschickt. Ich erklärte ihn die Heizung wäre eindeutig defekt, worauf er eine Heizmatte bestellte und mitteilte, er würde sich für einen erneuten Termin melden. Diese dauerte dann 14 Tage her, diese Lieferzeit ist aus meiner Sicht nicht ganz nachvollziehbar. Ehrlich gesagt bin ich es von Seiten Mercedes nicht gewohnt ständig selbst hinterher telefonieren zu müssen. So dann schrieb ich eine Nachricht an die Geschäftsleitung, diese wurde 18:30Uhr mit Lesebestätigung empfangen, 19:30Uhr kam eine Email des VK ich könne das Auto bringen. Am nächsten Tag auf meine Mail angesprochen wusste er davon nichts, er habe sich unabhängig davon gemeldet.

Auto dagelassen, einen Leihwagen mit leerem Wischwasser bekommen (Klar oder?) und 1 1/2 Wochen gewartet bis ich mich entschloss Maastricht anzuschreiben. Wieder eine Woche später die Rückmeldung mein Auto sei fertig, ich könne es abholen. Die Synchronringe des 2.Gangs wurde wohl getauscht. Fahrzeug also abgeholt, mein VK nicht anwesend - gang klar.

Sitzheizung geht, 2.Gang kratzt nach wie vor bei kalten Temperaturen, inzwischen habe ich Videos davon gemacht.

5 Tage später dann die Überraschung - eine Rechnung im Briefkasten, anteilige Kosten an der Getriebereparatur mit 200€. Ich sofort Maastricht angeschrieben. Am nächsten Tag meldete sich der Werkstattleiter, dies wäre nur eine Kopie an mich, natürlich müssen ich das nicht zahlen. Warum groß ORIGINAL über das ganze Blatt steht und warum die sich selbst eine Rechnung mit MwSt. schreiben konnte er so garnicht sagen.

Am 30.12.17 bat ich schriftlich um einen Termin mit dem Geschäftsführer. Bis heute, trotz nochmaliger schriftlicher Erinnerung keine Antwort darauf.

Was soll ich noch tun? Anwaltskosten produzieren?

Ich will im Grunde jetzt zwei Dinge:
1. Ein funktionierendes Auto
2. Eine finanzielle Entschädigung für die nicht "1.Hand", die Felgen und natürlich auch den gesamten Ärger

Momentan fällt mir nur noch der Rechtsweg ein, den Spass am neuen Auto hatte ich natürlich schon in den ersten 2 Wochen verloren.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@alcazar01 schrieb am 18. Januar 2017 um 21:47:38 Uhr:


Die neue Rechtsprechung sieht Emails sehr wohl als rechtsverbindlichen Schriftverkehr! Da hat wohl jemand nicht aufgepasst 😉

http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__371a.html

OT:

Freunde mit juristischem Halbwissen wäre ich vorsichtig. Das von dir zitierte Gesetz (ZPO) spricht von digitalen Dokumenten mit QES die einer tatsächlichen Unterschrift gleichgestellt sind. Das geht auch mit Mails. Was der Ottonormalverbraucher normalerweise nicht hat, weil eine Signatur Geld kostet.

Es gibt verschiedene Rechtsauslegungen, aber vergiss es, ein Mail ohne weitere Signaturen wird so ohne weiteres nicht anerkannt.

Lasse deine süffisanten Sprüche! Schuster bleib bei deinen Leisten! 😉

Wenn Recht nur googeln wäre, könnte es jeder!
Das ist ein Schrauberforum, belassen wir's dabei.

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Achtung: Zwischen Unfallwagen und unfallfrei muss unterschieden werden.

Ich zitiere:

"Jedes Fahrzeug, welches einen Schaden, der grösser als ein Bagatellschaden (z.B. kleine Parkbeule) ist, erlitten hat, gilt als nicht unfallfrei. Die Bezeichnung "nicht unfallfrei" darf aber nicht mit dem Ausdruck "Unfallwagen/Unfallfahrzeug" verwechselt werden.
Von einem Unfallwagen spricht man erst, wenn primär tragende Carrosserieteile (Hauptträger, Aufhängungen für Motor, Achsen, Getriebe, sowie Federbeinaufnahmen) erheblich beschädigt wurden."

Somit hat er schon recht und die Masche des Händlers ist ziemlich dreist..

http://www.auto.de/.../

VG
Wooky

@wooky_1 Ja, das hatte ich als erste Antwort bereits bestätigt. Interessant ist einzig der Vertrag, den er unterschrieben hat und der stimmt mit den Fahrzeugpapieren nunmal nicht überein. Klarer Fall von Betrug und daher kein einfacher Sachmangel mehr sondern m.M.n. arglistige Täuschung. Ich hoffe, dass er zum Anwalt gegangen ist... @checksch wie schaut's?

@alcazar01

Termin erst kommenden Freitag. Ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht und Autokaufverträge, denke da bin ich mal ganz gut aufgehoben.

Der Mercedes Händler scheint auf Zeit zu spielen. Vielleicht hofft er, dass es wieder wärmer wird und mein Getriebe Problem damit erstmal nachlässt.

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Manchmal muss man sich über die Händler echt wundern. Du scheinst ja wirklich ein sehr umgänglicher und
leidensfähiger Kunde zu sein. Spätestens nach der Nummer mit der Anzahl der Vorbesitzer hätte er wirklich
ALLES tun müssen, damit das nicht weiter eskaliert. Chance vertan. Hoffe dein Anwalt zieht jetzt alle Register.

Spätestens wo dir das Amt den neuen Brief mit der Information zu den Vorbesitzern gegeben hat hättest du die Anmeldung stoppen müssen. Hier wäre ich direkt zum Verkäufer um den Kaufvertrag zu stornieren.

Steht denn wirklich im Brief "Anzahl Vorbesitzer 2"?

Es gibt ja auch noch die Möglichkeit, dass der erste halter nur umgezogen ist und eine neue Adresse im Brief hinterlegt wurde. Das würde auch erklären warum du einen neuen Brief bekommen hast. Also schau da mal nach bitte.

Mit Übergabe des neuen Briefes war die Anmeldung ja schon erfolgt. Mein nächster Weg ging zum Händler um das Auto abzuholen. Schon da hatte ich das beim Verkäufer angesprochen. Dieser ging garnicht darauf ein und sagte, dass dies ja "egal" wäre und es sowieso keinen Unterschied mache. Zum 1. Werkstatttermin verfasste ich ja dann ein Schreiben an die Geschäftsleitung. Dieses blieb bis dato ja unbeantwortet. Auch Erinnerungen und Anfragen nach einem persönlichen Termin sind bisher ohne Antwort geblieben.

Im ersten Brief stehen zwei unterschiedliche, völlig voneinander unabhängige Personen drin. Mittlerweise weiß ich, dass das Auto 1 Jahr bei einem Werksangehörigen lief, danach im Leasing war. Ich bin jetzt der Dritte Halter.
Anzeige (gespeichert) und Kaufvertrag (siehe vorherige Seite dieses Threads) weisen das Auto mit "Anzahl Vorbesitzer: 1" aus.

Wie gesagt, sowas verspeist jeder Anwalt zum Frühstück. Lass den mal machen...

Wartung kann ich zukünftig bei einen anderen Händler durchführen lassen, oder?
Garantie ist bei einer Firma "cargarantie" - habe ich gerade erfahren, als ich mich nach der Reparaturhistorie (beeindruckende Liste... :-/ ) meines Autos bei einem anderen Händler erkundigt habe.

Bin gespannt was der Anwalt sagt. Mit 5% (hab ich an 2 Stellen mal gelesen) fände ich nach dem gesamten Verhalten und der Ignoranz fast zu wenig Strafe.

Wartungen kannst du bei jedem Händler deiner Wahl durchführen lassen!

Die CarGarantie steckt bei allen Mercedes Gebrauchtwagengarantien dahinter. Egal ob Junge-Sterne-Garantie, MB 100 oder MB 80. Das ist normal so.

Ich dachte da würde man unterscheiden. Ich musste zwei Stellen abtelefonieren, um alle Daten zu erhalten (JungeSterne & CarGarantie)

So,

Bin vom Anwalt zurück. Er wird die Tage mal was schreiben. Seiner Meinung nach hat der Händler noch 1 Möglichkeit zur Reparatur des Getriebes.

Das mit der falschen Halteranzahl war ihm nicht so geläufig, muss er mal bisherige Urteile in solchen Fällen heraussuchen. Er sagte nur, sowas hatte er bisher noch nicht, so bescheuert ist normalerweise kein professioneller Händler.

Der Händler ist ihm als Gegner bereits bekannt. Es sei nicht das erste mal, dass er solche Geschichten hört :/

Er fragte nach meinen Erwartungen. Ich konnte nur das gleiche wie ich hier schon schrieb. Ich möchte ein funktionierendes Auto und eine SchadenErsatz für die Täuschung und damit verbunden der Behandlung. Wäre man anders mit mir umgegangen und hätte mich nicht einfach ignoriert, hätte ich die Haltersache vielleicht sogar "vergessen".

Mal sehen was das wird...

Die Aussagekraft einer Email könnte auch Präsidentschaftswahlen beeinflussen aber,
da man Emails nachträglich bearbeiten kann, glaube ich das es bei Rechtsstreitigkeiten wohl besser ist, das per Einschreiben zu lösen.

Ich würde definitiv auch Mercedes Benz in den Vorfall mit einbeziehen.
Wenn ein solcher Mangel am Getriebe vorliegt, sollte die Firma in Bezug auf Fehlerabstellung davon Kenntnis haben.
Des weiteren sollte Mercedes Benz auch von der Vorgehensweise des Verkäufers unterrichtet werden, damit man auch solche Erlebnisse abstellen kann.
Von Interesse wäre wohl, wo das ganze stattgefunden hat, aber ob du das hier schreiben darfst, weiß ich nicht.
Ich kann ja mal fragen aus welchem Raum du kommst.
Bei der Probefahrt hast du keine Mängel festgestellt?

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