Probleme mit DSG 7-Gang (DQ200)?
Vor nahezu 2 Jahren wurde eine solche Umfrage gestartet. Heute im Jahre 2015 wäre es interessant zu erfahren ob und welche Probleme zu den DSG-7 Gang vorhanden sind (besonders Sportsvan) oder ob VW diese mittlerweile ausgemerzt hat!
Vielen Dank schon mal für die Einträge.
Beste Antwort im Thema
@ rockyzoomzoom
Man(n) kann auch alles schlecht Reden. Ich bin Berufskraftfahrer und fahre Linien und Reisebusse. Was glaubst Du was ich den ganzen Tag in der Stadt sehe? Kavalierstarts an den Ampeln, Motor hochjagen damit der Auspuff schön röhrt, erst kurz vor der Ampel stark bremsen um gleich wieder voll zu beschleunigen, mit Ruckeln fahren damit sich die Leute umdrehen..... nur um einige Beispiele zu nennen.
Diese und andere Fahrweisen der Fahrer geht zu Lasten der Motoren und Getriebe, gut kann es jedenfalls nicht sein! Was ist normal fahren, bitte eine Definition?!!!! Meinst Du schleichen an der Ampel bis zum abwincken oder wie meinst Du das?
Ich sehe jeden tag so viele Autofahrer und bin nur am Kopf schütteln über so viel Dummheit hinter den Lenkrädern. 40% der Autolenker gehört sofort den Führerschein abgenommen!
Auch nicht zu vergessen, dass viele hier in MT nur Probleme reinschreiben und dabei auch -man möge mir verzeihen- auch maßlos übertreiben. Ein Diesel der nie kalt wird geht nie kaputt, das ist eine alte Binsenweisheit die voll zutrifft. So ist es auch mit den anderen "Verschleißteilen".
Sicher bei über 4 Millionen verkauften DSG sind auch einige faule Äpfel dabei, andere Hersteller haben auch ihre Probleme mit Motoren und Getriebe. Seltsam das nicht alle 4 Millionen Reklamieren wenn es soooo schlimm ist. Auch seltsam das VW weiterhin am DSG festhält wenn es doch sooo schlecht ist, verursacht es "nur" kosten? VW hätte das DSG schon längst vom Markt genommen wenn, tja wenn.... sooooo viele Probleme damit haben!
7426 Antworten
Zitat:
@-Icke- schrieb am 16. April 2017 um 16:43:17 Uhr:
[.....] Habe VW jetzt noch mal nen deutlichen Brief zugesandt und selbst mal auf den Busch geklopft. Wird aber wohl nix bringen, vermute ich.
[.....]
Du vermutest richtig, denn du hast den falschen angeschrieben!
Dein Vertragspartner ist und bleibt dein Händler und nicht VW, somit ist auch dein Händler erster Ansprechpartner in Fällen einer Gewährleistung.
So falsch ist mein Weg m.E. gar nicht.
VW ist hier im Moment derjenige, der entscheidet, was passiert.
Deshalb ist es auch richtig, zu versuchen, VW zum Einlenken zu bewegen. Das ist z.Zt. der einfachste Weg, schnell zu einer Lösung zu kommen.
Es geht ja im Moment noch nicht darum, den rechtlich richtigen Weg einzuschlagen, bei dem der Verkäufer als erster vorne im Boot sitzt.
Ausserdem kann ich dem verkaufenden Händler nicht "mal eben so" das Auto "zur Ansicht" bzw. Nachbesseng vorstellen, weil der 200 km von mir entfernt ist.
Wie schon erklärt, bringt das ja außerdem nix, weil der erklären würde, VW gibt den Garantiefall nicht frei.
Und der Händler fängt ja nicht auf seine Kosten an, alles mögliche auszutauschen, weil VW ihm sagt, es gibt keine Lösung.
Da komme ich auf die schnelle nicht weiter und den Rechtsweg will ich im Moments aus verschiedenen Gründen nicht einschlagen.
Gruß
Zitat:
@-Icke- schrieb am 17. April 2017 um 14:27:01 Uhr:
VW ist hier im Moment derjenige, der entscheidet, was passiert.
Genau das ist ja das Problem.
Zitat:
@-Icke- schrieb am 17. April 2017 um 14:27:01 Uhr:
Es geht ja im Moment noch nicht darum, den rechtlich richtigen Weg einzuschlagen, bei dem der Verkäufer als erster vorne im Boot sitzt.
Wie schon erklärt, bringt das ja nix, weil der erklären würde, VW gibt den Garantiefall nicht frei.
Der Händler fängt ja nicht auf seine Kosten an, alles mögliche auszutauschen, weil VW ihm sagt, es gibt keine Lösung.
Doch, natürlich auf dem rechtlich korrekten weg. Alles andere ist aussichtslos, das merkst du doch selber.
Man muss dem Händler klarmachen, dass erst mal er in der Pflicht ist, nicht der Hersteller. Wie er das Problem löst, ist sein Angelegenheit, nicht deine. Er kann sich auch nicht darauf berufen, dass er nur ausführt was der Hersteller ihm vorgibt, bzw. zur Nachbesserung notwendige Reparaturen nicht durchführt, weil er die Kosten dafür nicht sofort an den Hersteller weiterreichen kann.
Die Händler präsentieren sich heutzutage dem Käufer gegenüber scheinbar nur noch als Vermittler zwischen Hersteller und Kunde. Damit erwecken sie den Anschein, dass der Käufer auf die Gnade des Herstellers angewiesen ist. Von Gewährleistung will niemand mehr etwas wissen. Mit so etwas darf man sie gar nicht erst anfangen lassen.
Zitat:
@-Icke- schrieb am 17. April 2017 um 14:27:01 Uhr:
So falsch ist mein Weg m.E. gar nicht.
VW ist hier im Moment derjenige, der entscheidet, was passiert.
[.....]
Falsch, dein Händler hat entschieden nichts weiter zu machen, weil er von VW dafür nicht bezahlt würde! Aber genau das ist nicht dein Problem!
Zitat:
Ausserdem kann ich dem verkaufenden Händler nicht "mal eben so" das Auto "zur Ansicht" bzw. Nachbesseng vorstellen, weil der 200 km von mir entfernt ist.
Das wiederum ist dein Problem, welches dir aber bereits beim Kauf bekannt gewesen sein sollte!
Zitat:
Wie schon erklärt, bringt das ja außerdem nix, weil der erklären würde, VW gibt den Garantiefall nicht frei.
Und der Händler fängt ja nicht auf seine Kosten an, alles mögliche auszutauschen, weil VW ihm sagt, es gibt keine Lösung.
Wie gesagt, es ist nicht dein Problem, ob VW deinen Händler für seine Arbeit bezahlt oder nicht! Fakt ist, dass es sich um einen Gewährleistungsfall handelt, für den dein Vertragspartner aufkommen muss!
Zitat:
Da komme ich auf die schnelle nicht weiter und den Rechtsweg will ich im Moments aus verschiedenen Gründen nicht einschlagen.
Dann solltest du auch hier nicht jammern!
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@Icke
Prüf mal nach, ob du dein Auto wirklich zum Verkäufer in 200km Entfernung bringen musst.
Ich hatte mal einen Gewährleistungsschaden und einen Garantieschaden (also nach den ersten 6Monaten) bei unterschiedlichen VW Händlern. Laut Bedingungen musste ich nur zum Verkäufer, wenn ich weniger als 50km entfernt von ihm wohne.
Ansonsten kann ich mir ein örtlichen VW Händler suchen.
Es gibt noch die Möglichkeit, dass der Verkäufer dein Auto abholt.
Die 50km gelten nur im Garantiefall, nicht bei einer Gewährleistung und im Fall von Icke handelt es sich eindeutig um einen Gewährleistungsfall.
Oder glaubst du, dass ein Händler für die Gewährleistung eines anderen konkurrierenden Händlers aufkommt?
Zitat:
@uve0815 schrieb am 17. April 2017 um 21:02:52 Uhr:
Laut Bedingungen musste ich nur zum Verkäufer, wenn ich weniger als 50km entfernt von ihm wohne.
Ansonsten kann ich mir ein örtlichen VW Händler suchen.
Laut welchen Bedingungen überhaupt? Gewährleistung, oder auch Sachmängelhaftung, ist ein gesetzliches Recht, das sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer ergibt.
Können wir jetzt endlich mal lernen zwischen Garantie und Gewährleistung zu unterscheiden? So schwer kann das doch nicht sein.
Diese 50km-Klausel hatte ich damals auch in meiner Gebrauchtwagen-Garantie stehen und hat, wie bereits jetzt mehrfach erwähnt, absolut nichts mit der gesetzlichen Gewährleistung zu tun.
Eine dumme Frage für euch. Beim Duschen kam mir ein Tought in den Sinn, ist es möglich, DQ250 zu installieren (Beispiel: von abgestürzt veichle) in 1,6 tdi? Was würde passieren?
Aber wirklich nur theoretisch, denn praktisch werden umfangreiche Anpassungen an der Steuerung notwendig sein, damit das Zusammenspiel zwischen Motor- und Getriebesteuerung funktioniert.
Da würde ich lieber das Auto mit dem 1.6 TDI verkaufen und eines mit 2.0 TDI kaufen, dann wird es auch kein Pfusch.
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 18. April 2017 um 12:54:17 Uhr:
Die 50km gelten nur im Garantiefall, nicht bei einer Gewährleistung und im Fall von Icke handelt es sich eindeutig um einen Gewährleistungsfall.Oder glaubst du, dass ein Händler für die Gewährleistung eines anderen konkurrierenden Händlers aufkommt?
Okay Okay, nicht gleich erschlagen.
Aber Nachfragen/Verhandeln kostet nichts.
P.S.:
Ich hatte im März, 1Woche nach Kauf (also Gewährleistung) eines gebrauchten VW,
defekte Fensterheber. MEIN Händler hat mich entscheiden lassen, ob ich bei ihm oder dem verkaufenden Händler reparieren lasse. Allerdings meinte er, beim Verkäufer wäre besser, da der mich mobil hält, was auch so war. Übrigens, alles VW Händler.
Wie hätte MEINER denn abgerechnet, wenn ich bei ihm hätte reparieren lassen?.
Wie alt war der gebrauchte VW denn?
Sollte der Wagen aus der Garantie heraus sein, solltest du diese Frage deinen 🙂 stellen.
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 18. April 2017 um 19:49:11 Uhr:
Wie alt war der gebrauchte VW denn?Sollte der Wagen aus der Garantie heraus sein, solltest du diese Frage deinen 🙂 stellen.
2015
Kann es sein, dass der eine oder andere 🙂, nicht bei meinem von 2015, seine Gewährleistung über die GW-Garantie abrechnet?.
"2015" kann jetzt heißen raus aus der Garantie, oder noch drin in der Garantie. 😕
Keine Ahnung, ob das machbar ist, oder ob das irgendwie überprüft wird.
Im Grunde ist mir das auch egal, Hauptsache man verlangt von mir kein Geld. 😉