Probleme mit Autohaus/Gebrauchtwagengarantie

Audi A4 B7/8E

Hallo,

habe mir ja letztes Jahr im Mai den 3.0 V6 A4 gebraucht gekauft. Zusätzlich zu der Gebrauchtwagengarantie habe ich noch die CarLife+ Versicherung bekommen. Jetzt ist folgendes passiert:

- im August (also 3 Monate nach dem Kauf) leuchtet zum ersten Mal die Motorelektronikkontrollleuchte auf; im Autohaus wurde der Fehler ausgelesen und danach gelöscht. Es wurden insgesamt 3 Fehler gelöscht:

3 Fehler erkannt

Vorkatalysator, Bank1
Wirkung zu gering
sporadisch

Bank1-Sonde1
Signal zu langsam
sporadisch

Vorkatalysator, Bank2
Wirkung zu gering
sporadisch

- Der Fehler ist danach noch 2 weitere Male aufgetaucht, entweder genau die gleichen Fehler oder einer weniger. Habe dann schon beim Autohaus angerufen und die haben gesagt "Ja, noch einmal löschen, dann gucken was kaputt ist."

- Beim vierten Mal wurde durch eine andere Audi Werkstatt ein Softwareupdate eingespielt

- Jetzt ist der Fehler schon wieder aufgetreten. Also habe ich das Auto in die Werkstatt (nicht der Händler, andere Audi Werkstatt) gegeben um den Fehler zu beseitigen. Jetzt wollen die den kompletten Kat ersetzen. Kostenpunkt: 1100€ Materialkosten zzgl. Stundenlohn

- Das Autohaus (wo ich den Wagen gekauft habe) weigert sich jetzt allerdings die Kosten dafür zu übernehmen. Der Verkäufer meint, das ich das Auto schon zu lange besitze (10 Monate).

Zusammengefasst: Im Mai 2007 bei einem Audihändler (A) den Wagen gekauft, erster Fehler tritt nach 3 Monaten auf. Der Fehler tritt 4 weitere Male auf, jedesmal werde ich vertröstet. Ein Softwareupdate wird ebenfalls eingespielt. Jetzt reicht es mir, Werkstatt B will einen neuen Kat einbauen, Kostenpunkt 1100€ + Lohn. "A" will die Kosten dafür nicht übernehmen, obwohl der Fehler schon seit über einem halben Jahr besteht und so die Gebrauchtwagengarantie noch greifen sollte?! PS: Ich habe natürlich noch alle Fehlerereignisprotokolle!

Kann ich da was machen oder muss ich wirklich löhnen?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Wie gut dass du weisst, woher meine Reifen sind. Ich denke, nach 20 Jahren auf Motorrädern hab ich etwa eine Ahnung, wie wichtig Reifen sind.

Bin selbst Chemiker, Fachbereich Katalyse. Und daher bilde ich mir ein in etwa zu wissen wie Katalysatoren funktionieren, ob/wie diese altern und ob ein derartiger Preisunterschied technisch gerechtfertigt ist. Um es vorweg zu nehmen: ist er nicht. Teuerstes Metall ist Platin/Palladium und da nehmen sich die Metallmengen nicht viel, Dispersionsgrade nebst Stabilisierung der Aluoxid-Matrix durch Lanthan als Schutz vor Wasserdampf sind weit wichtiger. Lanthandotierte Alumosilikate und Ceroxide als HC/O2 Speicher sind preislich nicht relevant. Der Rest ist Handwerk des Katalysatoren-Herstellers. Mit einer E-Nummer hat der Hersteller in einem Abgastest bewiesen, dass er nicht schlechter als das Original gewesen ist.

Ich bilde mir exakt gar nichts darauf ein nen Audi zu fahren, sehe das im Gegensatz zu den Vertreterkutschen nicht als "ich habs geschafft/verdient" Privileg. Es ist eine Karre, die fehlerfrei lange und zuverlässig fahren soll. Wenn ich meine Bremsscheiben bei ATE kaufe oder bei Audi, kommen die wahrscheinlich aus der selben Fertigungsstraße. Nur einmal mit Audi Aufschlag, einmal ohne - dann verdient der Zulieferer. Und dem gönne ich die paar Euro. Dass zwischen 30€ Chinabremsen und 200€ ATE Teilen ein Unterschied ist hoffe ich.

139 weitere Antworten
139 Antworten

Ich bin auch NIE mehr zu dem Händler wo ich ihn gekauft habe und von solchen Problemen höre ich zum 1. mal!

So, komme gerade vom Anwalt. Um es kurz zu fassen:

Es wird eine Forderung zur Reparatur des Kats an das Autohaus geschickt. Des Weiteren werden die knapp 100€ (die ich ja für die Fehlerfeststellung bei einem anderen Autohaus zahlen musste) eingefordert. Als Frist ist der 21.03. genannt. Sollte das Autohaus dem nicht nachkommen, geht es vors Gericht und die Reparaturkosten (ich lasse mir noch einen Kostenvoranschlag machen!) werden eingeklagt.

So weit so gut. Mal gucken wie das jetzt ausgeht. 😮

Na hoffentlich lenkt das Autohaus ein und übernimmt jetzt endlich die Reparatur. Streitigkeiten vor Gericht auszutragen hinterläßt immer einen faden Beigeschmack.

Hallo !
Ja, sehr schön - ich glaube nicht , dass es der Händler auf eine Verhandlung ankommen lassen wird, da die ganze "Fehlergeschichte" so schön dokumentiert ist !

Viel Glück weiterhin und berichte dann mal ! 😉

l.g. q2,3

Ähnliche Themen

Hab mir alles mit Entsetzen durchgelesen und mir bleibt eins nicht klar:

Ich habe noch 1 Jahr Neuwagengarantie und dann die CarLifePlus. Es liest sich hier so, als müsse ich bei Garantieabwicklungen zum Händler, wo ich gekauft habe? Das ist mir aber anders gesagt worden! JEDER Audibetrieb kann/darf/muss Reparaturen auf Kosten von Audi bzw. danach VVD leisten. Stimmt das etwa nicht?

Der Händler ist 480km entfernt... 🙄

@threadersteller: vor gericht gehts ja oft auf vergleich aus... ich drück dir die daumen, dass es nicht soweit kommt.

Moin,
Ich habe gestern meinen A4 Avant beim Händler abgeholt. (Jahreswagen)
Habe genau wie Du noch 1 Jahr Neuwagen-Garantie und dann Carlife Plus. Dazu sagte mir der Verkäufer das ich die in jeden Audi Betrieb verwenden kann und nicht zwingend in den Autohaus wo ich gekauft hätte. Macht ja auch Sinn, denn es ist ja eine Audi Garantie und keine Autohaus Garantie....

Gruß

Update:

Habe heute noch eine Kopie des Kaufvertrages bei der Kanzlei abgegeben. Die hatte ich gestern vergessen. 😉

Update:

Gestern ist die Frist abgelaufen. Das Autohaus hat jetzt auch einen Anwalt eingeschaltet und gestern noch ein Fax an meinen Anwalt geschickt, in dem steht, dass der KAT ein Verschleißteil ist und nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Fehler durch meine Fahrweise verursacht wurde. Ich habe heute einen Kostenvoranschlag (KVA) durch das hier ansässige Audi-Autohaus anfertigen lassen und werden diesen morgen beim Anwalt einreichen. Dann wird die Schadenssumme eingeklagt.

@3dition/TTRaudel: Der Händler, über den die Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen wurde hat ein Vorrecht darauf, die Reperatur ausführen zu dürfen. Bei Garantiereperaturen, die ich bisher in anderen Autohäusern hab machen lassen, wurde auch immer nach dem Händler gefragt, wo die Garantie abgeschlossen wurde und dort eine schriftliche Genehmigung eingeholt.
Das mit der Genehmigung hat immer problemlos geklappt, kann allerdings auch nicht sagen was passiert, wenn sich der Händler mal quer stellt.

@morf: Also bei der Versicherung ist der KAT in der Baugruppengarantie nicht mit enthalten.
Das nur zur Info, bei dir ist es ja ein Gewährleistungsfall.
Da der Mangel < 6 Monate aufgetraten ist, ist es Sache des AH zu beweisen, das das Fzg. bei Auslieferung fehlerfrei war.
Das werden die sicherlich mit dem durchgeführten 110 Punkte Audi Check und/oder Dekra Gebrauchtwagensiegel machen.
Bin mal gespannt wie das ausgeht.
Viel Glück!

p.s.: gerade ergoogled, sieht gut für dich aus! 😉
http://www.nahmereinicke.de/index.php?...
Kann mir ja denken, welcher Audi Händler in Hannover das wieder war 😁

Hallo,

danke für den Link. Ich schick den gleich mal an meinen Anwalt. 😉

Zitat:

Original geschrieben von darkchylde



@morf: Also bei der Versicherung ist der KAT in der Baugruppengarantie nicht mit enthalten.
Das nur zur Info, bei dir ist es ja ein Gewährleistungsfall.
Da der Mangel < 6 Monate aufgetraten ist, ist es Sache des AH zu beweisen, das das Fzg. bei Auslieferung fehlerfrei war.
Das werden die sicherlich mit dem durchgeführten 110 Punkte Audi Check und/oder Dekra Gebrauchtwagensiegel machen.
Bin mal gespannt wie das ausgeht.
Viel Glück!

p.s.: gerade ergoogled, sieht gut für dich aus! 😉
http://www.nahmereinicke.de/index.php?...
Kann mir ja denken, welcher Audi Händler in Hannover das wieder war 😁

Hallo !

Nachdem ja von einem deutschen Gericht festgestellt wurde, dass es sich bei einem KAt um KEIN Verschleißteil handelt, ist es egal, ob zum Zeitpunkt der Übergabe der KAT in Ordnung war oder nicht. Der Defekt trat dokumentierter Weise inerhalb von 6 Monaten auf----

Würde gerne das Gesicht vom gegnerischen Anwalt sehen, wenn er dieses Urteil ließt.

so long
q2,3

So, KVA wird heute beim Anwalt abgegeben. Hab nicht schlecht gestaunt, 1360€ inkl. Lohnkosten und MwSt. 😰

Zitat:

Original geschrieben von morf


So, KVA wird heute beim Anwalt abgegeben. Hab nicht schlecht gestaunt, 1360€ inkl. Lohnkosten und MwSt. 😰

Hallo !

Gibt´s schon eine Lösung ???

l.g. q2,3

Hallo,
also grundsätzlich ist es ja so das der händler von dem du das fahrzeug hast die möglichkeit haben muss den fehlerr zu beheben.da du den fehler ja noch nicht bei einer anderen werkstatt beheben lassen hast, ist es also kein problem das dein händler den schaden behebt.
das problem wird aber bestimmt ein anderes sein.bei der gebrauchtwagengarantie ist die auspuffanlage nicht mitversichert.es sei denn diese zusätzliche andere garantie die du abgeschlossen hast umfasst diesen schaden.

@Testsieger: Es geht hier aber nicht um die (freiwillige) Garantie sondern um die (gesetzliche)Gewährleistung, da der Fehler innerhalb der ersten 12 Monate nach Kauf des Fahrzeugs aufgetreten ist. Außerdem greift in diesem Fall die Beweislastumkehr, wonach innerhalb der ersten 6 Mon. der Verkäufer beweisen muss, dass der Fehler zur Zeit des Verkaufs noch nicht vorlag.

Deine Antwort
Ähnliche Themen