Probezeit Verlängerung???

VW Golf 4 (1J)

Habe einen Mängelbericht bekommen vor 9 Monaten und 3 Punkte Gesamtstrafe. Hatte auch ein Auffahrunfall und war Schuld ( war ein Versicherungs... In meinen Augen). Habe ich eine Probezeit Verlängerung? Lg

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Zitat:

Original geschrieben von azares


Ich kann der Grafik nix entnehmen es waren 9 Punkte gesamt und wurde zu einer Gesamtstrafe gemacht aber die Strafe mit den meisten punkten wird gewertet. Also 3 Punkte und 110 Euro waren das ca. Aber ich habe noch nie post bekommen wegen einem Aufbauseminar..

Mein Gott, du wirst doch wohl das Kind beim Namen nennen können.

Wenn du Infos willst solltest du schon sagen was du angestellt hast. Sonst ist das alles nur Rätselraten hier.

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Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Zitat:

Original geschrieben von loug


Die Behörde kann auch bei einem B Verstoß diese Maßnahmen einleiten...zB wenn zusätzlich viele Parkvergehen registriert werden.

Grundsätzlich kann ein ASF Seminar bei jedem beantragt werden, bei dem die Behörde der Meinung ist, dass der jenige nicht fähig ist ein Auto zu führen.

Die Probezeitverlängerung muss nicht kommen, das ASF kann aber jeden treffen 😉

auf Rechtmässigkeit geprüft werden kann

Nur die wenigsten denken an sowas, da kaum ein Jugendlicher das Geld für so ein Verfahren vorstrecken kann, da sind die 300€ oder was das ASF kostet viel billiger. Ne RSV übernimmt das auch nicht.

Und wo kein Kläger...als Beamter passiert dir eh nichts, falls jemand in der Behörde was falsch macht wird der große Finger gehoben und dann ist gut.

Man denke nur mal an die ganzen Blitzerbilder, von denen villeicht 40% auch nicht rechtmäßig gemessen werden...

Zitat:

Original geschrieben von loug


Mach Kopf zu...die Behörde kann frei entscheiden wem sie um ASF schickt...dazu braucht man nichtmal Punkte.

sagt das faddi? vorher gewinnt opel die formel 1!

ach ja:
parkvergehen sind NIRGENDS registriert! darum kann keine behöhrde der welt (ok die mib, james bond und chuck norris vielleicht, aber nicht faddis amtsschimmel stammtischbrüder) feststellen wie oft du falsch parkst.

ich mach mit dir jetzt ne wette: ich parke morgen falsch, poste hier den busgeldbescheid und du sagst mir meine anderen tickets. der verlierer zahlt das ticke. na dabei? oder schisser?

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Original geschrieben von loug


Mach Kopf zu...die Behörde kann frei entscheiden wem sie um ASF schickt...dazu braucht man nichtmal Punkte.
sagt das faddi? vorher gewinnt opel die formel 1!

ach ja:
parkvergehen sind NIRGENDS registriert! darum kann keine behöhrde der welt (ok die mib, james bond und chuck norris vielleicht, aber nicht faddis amtsschimmel stammtischbrüder) feststellen wie oft du falsch parkst.

ich mach mit dir jetzt ne wette: ich parke morgen falsch, poste hier den busgeldbescheid und du sagst mir meine anderen tickets. der verlierer zahlt das ticke. na dabei? oder schisser?

Da du den Unterschied zwischen Vater und Sohn anscheinend nicht kennst...mein Vater arbeitet dort. Nur weil ich im Öffentlichen Dienst arbeite, heißt es nicht das ich deine Parktickets einsehen kann...und bitte, mein Vater verwaltet doch keine Tickets...wer macht denn so einen 1200€ Job...keiner.

Du glaubst auch, dein Handyprovider speichert keine Daten über dich, weil du das ausgeschlossen hast...wa😁 Parktickets werden offiziell nicht gespeichert, aber wenn du so viele produzierst dass sich der Mitarbeiter deinen Namen schon merken kann dann wird halt mal nachgehakt.

Zitat:

oder schisser?

Natürlich jeden Tag mehrmals, ist sehr erleichternd. Keine Ahnung wie du den Druck als nicht-schisser aushälst...

Zitat:

Original geschrieben von loug


Parktickets werden offiziell nicht gespeichert, aber wenn du so viele produzierst dass sich der Mitarbeiter deinen Namen schon merken kann dann wird halt mal nachgehakt.

Natürlich werden die gespeichert, mindestens für 5 Jahre, das wird sogar an zwei verschiedenen Stellen einer Behörde gemacht und ist so vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Und der Sachbearbeiter muss sich nicht an irgendwelche Namen erinnern, sondern nur einen Klick auf den richtigen Button seiner Bildschirmanzeige machen.

Je nach SAP-Version ist dieser Button direkt neben dem Namen des Fahrzeughalters. Ein Klick und die gesamte (Verwarn- und Bußgeld-)Historie der letzten 5 Jahre erscheint. Warum wird immer erzählt, dass dies nicht gespeichert wird - um gleich danach dann investigativ als geheimer Geheimagent berichten zu können, dass da doch was ist?

Aber es ist völlig egal, ich hatte in "guten" Jahren über weit 200 Verwarngeldverstöße pro Jahr. Das interessiert nicht, selbst der übermotivierteste und sich gottgleich fühlende Sachbearbeiter kann da nichts machen, außer sich ein Magengeschwür wachsen zu lassen.

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Ich hab ja weiter vorher schon gesagt, dass die gespeichert werden...onkel-howdy wollte es nur nicht glauben. Danke für deine Bestätigung.

Wie gesagt, es ist von mherern Faktoren abhängig ob einem das Seminar aufgebrummt wird.

Zitat:

Original geschrieben von loug


Ich hab ja weiter vorher schon gesagt, dass die gespeichert werden

Du bringst diese Speicherung in Verbindung mit einer möglichen Auffälligkeit einer Menge, die zur Anordnung eines Seminars führt aber genau das, dieser "logische Schritt" ist falsch, er existiert nicht.

Zitat:

Wie gesagt, es ist von mherern Faktoren abhängig ob einem das Seminar aufgebrummt wird.

Der fehlende Hinweis, um Missverständnisse zu vermeiden:

Verwarnungsgelder, wie viele auch immer es sein mögen, gehören nicht zu diesen Faktoren.

Dann arbeitet deine Behörde anderes als unsere. Ein Fahranfänger der 200 Mal im Jahr falsch parkt sollte nicht zum ASF?...Interessant.

Zitat:

Original geschrieben von loug


Dann arbeitet deine Behörde anderes als unsere.

Die arbeiten alle gleich.

Zitat:

Ein Fahranfänger der 200 Mal im Jahr falsch parkt sollte nicht zum ASF?...Interessant.

Über "sollte" kann man diskutieren, aber eine Anordnung zu einem ASF ist unmöglich.

Die Zugangsbedingungen zu einem ASF sind unausweichlich gesetzlich fest gebunden - ein A- oder zwei B-Verstöße. Falsches Parken (der Klassiker mit Verwarngeld) ist weder A noch B.

Die Anordnung des ASF erfolgt durch die Fahrerlaubnisbehörde, die erhält ihre Informationen aufgrund der Mitteilung des KBA in Flensburg über vorhandene Eintragungen. Irgendwelche Eintragungen erfolgen aufgrund einer Mitteilung der Bußgeldstelle nach Flensburg.

Falsches Parken (der Klassiker mit Verwarngeld) ist ohne Punkte - keine Mitteilung der Bußgeldstelle wegen Eintragung beim KBA in Flensburg - keine Mitteilung des KBA aus Flensburg zur Fahrerlaubnisbehörde.

Wie soll die Fahrerlaubnisbehörde etwas über Verwarngelder überhaupt erfahren können? Die Missachtung von Datenschutzvorschriften über die Weitergabe von Informationen ist kein Rechtsweg.

Ein Verwarngeld geht an den Fahrzeughalter aber nicht den Fahrer, dessen sofortige Zahlung erlaubt keinen Rückschluss, dass hier auch der Fahrer "geständig" ist, sondern ausschließlich, dass der Halter diese OWI nicht anzweifelt und mit dem verkürzten Verfahren mittels Verwarngeld einverstanden ist.

Wie kommst Du auf das schmale Brett, dass der Fahrzeughalter nun auch der Täter ist, der zu einem Seminar müsste, wenn der Gesetzgeber diesen unmittelbaren Rückschluss für unzulässig erklärt hat.

Du willst hier ernsthaft darlegen, dass Dein Vater bzw. die Mitarbeiter in Deiner Behörde sich mehrfach über gesetzliche Vorgaben mit Straftatcharakter hinwegsetzen, nur damit sie einen Fahranfänger, dessen Täterschaft nicht mal fest steht und unter weiterer Missachtung diverser Vorschriften dann zu einem ASF schickt?

Dass dies wenig glaubwürdig ist, was Du hier immer noch felsenfest überzeugt verbreitest, sollte Dir allmählich selbst deutlich werden.

Zwei komplette Behörden, die Fahrerlaubnisbehörde gemeinsam mit der Bußgeldstelle, alles öffentlich Bedienstete und Beamte, die allesamt ihre gesamte Karriere inkl. Altersversorgung so gegen die Wand fahren, dass sie mit diesem Verhalten nicht mal mehr als Türsteher oder Regalauffüller irgendwo anfangen können - und das ausschließlich deshalb, nur damit ein ihnen persönlich völlig unbekannter Fahranfänger zu einem ASF geschickt wird.

Nein, das nimmt Dir keiner ab.

Zitat:

Original geschrieben von loug


Dann arbeitet deine Behörde anderes als unsere. Ein Fahranfänger der 200 Mal im Jahr falsch parkt sollte nicht zum ASF?...Interessant.

jetz laber hier net rum...nenn doch bitte nur E I N E N fall bei dem das aufgrund der anzahl der ticket NICHT der fall ist. und wen mir schon das wort im munde rumdrehst dann mach es richtig..."geheime speicherung" ich lach mich scheckig.

du redest dich immer mit stammtischparolen "hab ich von meinem vater gehöhrt" raus anstatt mit fakten zu glänzen wen du schon so an der "hochbezahlten" easy doing front hängst. aber da können wir noch lange warten. ausser heisser luft wirds schon alles sein.

Ja...auch 200Tickets führen zu keinem ASF... es gibt Gesetze an die sich natürlich auch Behörden halten zu haben...

Nur irgendwann wird der Falschparker bestimmt bei den Politessen bekannt und man wird sicher hier und da wenn möglich mal abschleppen lassen... das wird dann richtig teuer...

Die 200 Tickets von mir waren 10 Autos mit 10 Fahrern, Frau, zwei Kinder, sechs Mitarbeiter und ich, allerdings nur ich als Halter und damit Empfänger (aber nicht Täter) dieser Anzahl.

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Nur irgendwann wird der Falschparker bestimmt bei den Politessen bekannt

und?

Ich habe mal arbeitsbedingt gut 2 Monate jeden Tag an der selben Stelle falsch geparkt, mitten in der Innenstadt, wo alle 30 Minuten jemand vom OA vorbei gekommen ist.

Nach etwa 10 Tagen kannten die meinen Namen, wir haben uns regelmäßig freundlich gegrüßt, wenn wir uns begegnet sind, also praktisch täglich, haben uns ab und an nett unterhalten. Sie haben mir ein Knöllchen verbraten, weil sie meine Einstellung - reine Kostenabwägung - zwar respektiert haben, aber erwartungsgemäß nicht tolerieren konnten, ich habe das Knöllchen freundlich entgegen genommen, weil ich sie als Menschen wie auch deren Tätigkeit vollständig respektiere.

Das Leben kann manchmal recht einfach sein, wenn man es sich nicht völlig überflüssig schwer macht.

Zitat:

und man wird sicher hier und da wenn möglich mal abschleppen lassen... das wird dann richtig teuer...

Da sollte man schon aufpassen, dass man diese Dinge nicht in Bereichen macht, in denen abgeschleppt werden kann.

Damals waren es 5 Euro wegen nicht erkennbar ausgelegtem Parkschein gegenüber mindestens 8 Euro Gebühren am Automaten oder 12 Euro für das Parkhaus. Das Parkhaus war nicht mal bewacht und für die 5 Euro ist alle 30 Minuten das OA am Auto vorbeigekommen. Preis/Leistung war optimal, über was will da noch sauer sein oder was will man denn noch mehr.

Aber eben keine politische Selbstdarstellung, kein ziviler Ungehorsam, keine verbalen Angriffe gegen das OA speziell und dem Staat allgemein - da könnte vielleicht auch der Unterschied liegen, ob man sich an einen jeden Tag aufs Neue einsichtig zeigenden Falschparker nun eher lachend erinnert, oder chon praktisch nach dem ersten Zusammentreffen die notwendigen Anforderungen für eine MPU-Empfehlung an die Fahrerlaubnisbehörde heraus gesucht werden.

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