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Wie viele Punkte darf man maximal in der Probezeit haben?

Themenstarteram 23. April 2012 um 9:44

Wie schon oben geschrieben würde mich interesieren, ab wann einen der Führerschein in der Probezeit entzogen werden kann/darf. Würde mich mal interesieren.

Beste Antwort im Thema

Bei den Punkten gibt es in der Probezeit keine Sonderregelung.

Bei einem Führerschein auf Probe wird bestraft, wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.

In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !

A-Verstöße sind:

Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (hat mit Pkw ohne Anhänger oder Motorrad erst ab 21 km/h Auswirkungen auf die Probezeit), zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.

B-Verstöße sind:

Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:

Beim ersten Mal verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.

Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.

Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.

Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten.

Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer.

Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter.

Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.

Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.

Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.

Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.

Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.

Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):

Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.

Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):

Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich.

Wird nach der Neuerteilung ein neuer A-Verstoß begangen, ist eine MPU fällig.

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Bei den Punkten gibt es in der Probezeit keine Sonderregelung.

Bei einem Führerschein auf Probe wird bestraft, wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.

In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !

A-Verstöße sind:

Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (hat mit Pkw ohne Anhänger oder Motorrad erst ab 21 km/h Auswirkungen auf die Probezeit), zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.

B-Verstöße sind:

Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:

Beim ersten Mal verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.

Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.

Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.

Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten.

Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer.

Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter.

Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.

Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.

Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.

Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.

Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.

Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):

Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.

Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):

Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich.

Wird nach der Neuerteilung ein neuer A-Verstoß begangen, ist eine MPU fällig.

Mhhh? Deine Frage ist etwas komisch gestellt... Entzogen wird dir der Führerschein genau wie bei jedem anderen Verkehrsteilnehmer auch... Da spielt es keine Rolle, ob Probezeit, oder nicht. (der einzige Unterschied ist die 0,0 Promillegrenze für Fahranfänger)

Aufbauseminar etc. ist wieder was anderes...

Edith: Zu langsam! :)

Das scheint wieder eine von diesen Anfragen zu sein, wo man sich fragt: Warum hat der TE nicht gleich die Karten auf den Tisch gelegt? Das wäre praxisnah.

Zitat:

Original geschrieben von Schienenkutscher213

Würde mich mal interesieren.

das müssten imho 6punkte sein...

...da dazu 2 b-verstößte á 3punkte nötig sind!

Themenstarteram 24. April 2012 um 7:33

Also ich wollte das nur mal rein Informativ wissen ich selber habe 0 Punkte...

am 24. April 2012 um 8:43

Maximal 18, dann ist der Schein spätestens sehr lange Zeit weg. :D

...und nach der Reform der Flensburger Verkehrssünderkartei, wenn sie in Kraft treten sollte, maximal 8 Punkte...:D

am 26. April 2012 um 17:31

Als ich 9 oder 10 hatte, kam damals so ein Warnschreiben, daß beim nächsten Verstoß der Schein weg ist.

am 30. August 2013 um 13:41

Also ich habe eine praxisnahe Frage:

Ich bin zu Beginn meiner Probezeit bei Glatteis über eine rote Ampel gerutscht und wurde geblitzt. Ich habe die nachschulung gemacht und eine Probezeitverlängerung bekommen. Nun habe ich noch etwas über einen Monat Probezeit und wurde gleich 2 mal geblitzt.

Das erste mal außerorts mit 22 kmh zuviel, da ich aus einem 100er Bereich in einem 70er Bereich ausgerollt bin. Das zweite mal mit 95 innerorts. Klingt krass, aber da stehen ganze 3 Häuser und vor wie hinter mir wurde auch geblitzt. Zwischen den Fotos lagen 4 Tage, der erste Brief ist bereits da. Das zweite Foto ist im Auto meines Bruders entstanden, der mir helfen will, aber selbst noch in Probezeit (keine Verstöße) ist.

Was haben wir da für Möglichkeiten? Und was kommt auf mich (uns) dann zu?

am 30. August 2013 um 13:55

DRAHKKE hat doch eigentlich alles schon beantwortet, du musst es nur lesen!

Auch wenn ich nun am liebsten so Sprüche wie: Führerscheinentzug auf Lebenszeit, Einführung der Prügelstrafe etc. schreiben würde ... spare ich mir das. Schließlich habe ich auch mal die Lizenz erworben und bin nicht eben wie ein Engel gefahren. Nur, da gab's so was wie Probezeit noch nicht.

Aktuell habe ich einen jungen Kollegen (30) der auch noch in der Probezeit ist, Behinderte durch die Gegend kutschiert und in den letzten Tagen 3x über eine rote Ampel gefahren ist, laut seiner Beifahrerin. Dazu kommen noch diverse Geschwindigkeitsverstöße ... und Machosprüche. Alles in allem würde ich ihm mal dringend einen Dämpfer gönnen, weil er seine Fahrgäste gefährdet.

Ansonsten bekomme ich wieder Kopfschmerzen vom Kopf schütteln und frage mich zum zigsten Male, was Fahranfänger eigentlich in der Birne haben??? Tut mir leid, wenn ich für solche "Aktionen" kein Verständnis haben. Es zeigt MIR eine gewisse Unreife zum führen eines Kfz, auch wenn ich die Härte der Strafe nicht unbedingt so gut heißen würde. Nur, es muss ja spürbar weh tun, um eine Änderung des Verhaltens herbei zu führen.

am 30. August 2013 um 17:29

Naja die Beiträge helfen nur bedingt, da es ja 2 A-Verstöße sind. Meine Frage bezieht sich auch auf das herauszögern. Das verstehe ich nicht ganz. Der Tag des Verstoßes ist da doch maßgebend oder nicht?

Und was kommt dann auf mich zu? 3 Monate Fahrverbot und dann beantrage ich den neu und kann wieder fahren?

Übrigens bin ich 30 und schwimme normalerweise mit dem übrigen Verkehr mit, schaue auch bei Vorfahrt ob das auch jeder mitbekommen hat das ich Vorfahrt habe und verzichte gegebenenfalls und bin auch sonst sehr aufmerksam. Zur Zeit wird hier im Landkreis nur verstärkt geblitzt und wir haben seit kurzem Nachwuchs, ich habe den Arbeitsplatz gewechselt und wir haben ein Haus gekauft. Ich war die letzten Tage etwas neben der Spur. Prinzipiell sehe ich das auch so das eine Strafe weh tun muss, aber gleich n neuen Führerschein in 3 Jahren für ein heidengeld geht finanziell einfach nicht. Da fahren schlimmere seit Jahren durch Glück und die Aufmerksamkeit anderer rum.

Mein jüngerer Bruder will das trotz seiner Probezeit sicher nicht auf sich nehmen weil ich eh immer fahre wie ne sau.

Also kann mir das nun nochmal jemand für dumme erklären? In meinem Fall wird's mit obiger Tabelle doch etwas kompliziert.

am 30. August 2013 um 17:33

Der zweite Brief ist gestern übrigens auch gekommen. 94 kmh, sprich 44 zuviel.

Und das Angebot meines Bruders möchte ich nur im äussersten Notfall annehmen, denn schließlich bin ich ja gefahren.

am 30. August 2013 um 17:47

Zitat:

Original geschrieben von coldhunter82

Der zweite Brief ist gestern übrigens auch gekommen. 94 kmh, sprich 44 zuviel.

Und das Angebot meines Bruders möchte ich nur im äussersten Notfall annehmen, denn schließlich bin ich ja gefahren.

Vergiss das Angebot deines Bruders ganz schnell. Er koennte einfach die Aussage verweigern, aber ruck zuck haben sie dich ;) Es sei denn ihr seit zum verwechseln aehnlich.

Auch wenn es nur 3 Haeuser sind, die haben auch ein Recht drauf sicher zu leben. Stell dir vor du wohnst dort. Ich haette kein gutes Gefuehl meine Kinder im Hof spielen zu haben und draussen schaeppern sie mit fast 100 Sachen vorbei. Da koennen die ja gleich an die BAB ziehen. Bitte auch mal an andere denken beim fahren. Dazu wirst jetzt auch genuegend Zeit bekommen.

Schau dir doch mal den Bußgeldrechner an! ;)

Da steht doch alles drin:

Erster Verstoß (bereits in der verlängerten Probezeit):

Zitat:

Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 22 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 70 Euro kosten.

Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.

Außerdem ein Pünktchen in Flensburg.

Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch

nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.

Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während

der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.

Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.

Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.

Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,

bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes

bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.

Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.

Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar

absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.

Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.

Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.

Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:

Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.

Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist

(also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)

bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.

Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische

Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.

So, nun zum zweiten Delikt:

Zitat:

Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 44 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 200 Euro kosten.

Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.

Außerdem 4 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch

nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.

Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während

der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.

Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.

Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.

Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,

bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes

bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.

Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.

Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar

absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.

Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.

Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.

Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:

Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.

Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist

(also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)

bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.

Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische

Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.

Alle Unklarheiten beseitigt? ;)

 

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