Probezeit Verlängerung???
Habe einen Mängelbericht bekommen vor 9 Monaten und 3 Punkte Gesamtstrafe. Hatte auch ein Auffahrunfall und war Schuld ( war ein Versicherungs... In meinen Augen). Habe ich eine Probezeit Verlängerung? Lg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von azares
Ich kann der Grafik nix entnehmen es waren 9 Punkte gesamt und wurde zu einer Gesamtstrafe gemacht aber die Strafe mit den meisten punkten wird gewertet. Also 3 Punkte und 110 Euro waren das ca. Aber ich habe noch nie post bekommen wegen einem Aufbauseminar..
Mein Gott, du wirst doch wohl das Kind beim Namen nennen können.
Wenn du Infos willst solltest du schon sagen was du angestellt hast. Sonst ist das alles nur Rätselraten hier.
85 Antworten
Warum ergibt das dann kein Sinn?
Wenn du nochmal Punkte bekommst bevor du von der Verlängerung erfährst passiert in Hinsicht Probezeit/AFS auch nichts. Erst danach wieder...
Zitat:
Original geschrieben von loug
Mach Kopf zu...die Behörde kann frei entscheiden wem sie um ASF schickt...
Ich empfehle mal einen Blick in
§ 34 FeV...
Wenn du lesen würdest würdest du wissen das wir zu der Erkenntnis längst gekommenen sind. Deine Kommentare sind überflüssig
Zitat:
Original geschrieben von azares
Angenommen ich werde geblitzt oder baue einen Unfall, ( 3x klopfen damit nix passiert) dann gehe ich ja davon aus keine Probezeit Verlängerung zu haben ...
Für einen derartigen Fall ist es auch völlig unerheblich, ob noch eine Probezeit (aufgrund einer Verlängerung) besteht oder nicht.
Ob eine Probezeit von 2 auf 4 Jahre verlängert wird oder nicht, ergibt sich aus einer Handlung, dem einen A oder zwei B-Verstößen in den ersten 2 Jahren.
Die zweite Probezeit-Maßnahme aufgrund eines erneuten A- oder wiederum zwei B-Verstößen, die Verwarnung, kommt erst dann, wenn man das Aufbauseminar aus dem ersten Verstoß absolviert hat. So lange, wie man noch nicht an dem Aufbauseminar teilgenommen hat, so lange haben erneute Verstöße keine Auswirkungen auf Probezeit und deren (weiteren) Folgen.
Es kann ja sein, dass die Probezeit verlängert wurde, aber ohne abgeleistetes Seminar passiert nichts im Sinne der Probezeit.
Wenn es in Zusammenhang mit dem Unfall nur 35 Euro Verwarnungsgeld gegeben, dann hat dieser Unfall keinerlei Auswirkungen auf die Probezeit. Erst ab 40 Euro Bußgeld gibt es auch Punkte und erst dann werden auch Überlegungen zum Thema Probezeit interessant, vorher nicht.
Was war mit dem Mängelschein zum Fahrzeugzustand, gab es da auch eine Strafe und war die höher als 35 Euro, also min. 40 Euro?
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von loug
...die Behörde kann frei entscheiden wem sie um ASF schickt...dazu braucht man nichtmal Punkte.
Ja, ist ja in Ordnung.
Hole Dir bei Mutti einen Lutscher und versuche weiter Deine Kumpels mit diesem Wissen zu beeindrucken, aber hier ist jetzt auch gut damit.
110 Euro Strafe. Auf dem Mängel Bericht steht Verwarnung ja Anzeige nein . gesamt 3 Punkte 110 Euro.
und wie ist der Bußgeldbescheid aufgeschlüsselt, also die einzelnen Tatbestandsnummern oder auch "Rechnungspositionen".
Gibt es nur eine "Rechnungsposition" mit 110 Euro oder sind hier zwei oder mehr Missetaten mit jeweils einzelnem Betrag aufgeführt, die dann 110 Euro als Gesamtsumme ergeben?
Findet sich der Begriff "Tateinheit" oder auch "Tatmehrheit" dabei?
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Ja, ist ja in Ordnung.Zitat:
Original geschrieben von loug
...die Behörde kann frei entscheiden wem sie um ASF schickt...dazu braucht man nichtmal Punkte.Hole Dir bei Mutti einen Lutscher und versuche weiter Deine Kumpels mit diesem Wissen zu beeindrucken, aber hier ist jetzt auch gut damit.
Überall gibt es immer einen der das Niveau senkt...
Moin,
die Aussage "man kann auch bei 20 mal Falschparken in einem Jahr ein ASF bekommen" ist aber meilenweit entfernt von der Aussage "bei Punkten gibt es immer ein Aufbauseminar, egal ob A oder B Verstoß".
Ich weiß nicht ob die Behörde bei nur einem B-Verstoß einem schon ein ASF aufbrummen kann, aber vorstellen kann ich es mir nicht, denn sonst könnte man sich die Unterteilung in A und B Verstoß gleich schenken.
Trotzdem ist dann aber die Aussage "Bei Punkten gibt es immer ein ASF" immer noch falsch, da im Einzelfall entschieden wird.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von loug
Überall gibt es immer einen der das Niveau senkt...Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Ja, ist ja in Ordnung.
Hole Dir bei Mutti einen Lutscher und versuche weiter Deine Kumpels mit diesem Wissen zu beeindrucken, aber hier ist jetzt auch gut damit.
sagt der, der andere dazu auffordert, den Kopf zu zu machen😁
Zitat:
Original geschrieben von loug
Zitat:
Mach Kopf zu...die Behörde kann frei entscheiden wem sie um ASF schickt...dazu braucht man nichtmal Punkte.
Zitat:
Original geschrieben von loug
Überall gibt es immer einen der das Niveau senkt...
Dann halte Dich doch einfach raus, dann passiert das auch nicht. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von azares
Gesamtstrafe und nicht aufgelistet.
Dann erscheint das eher als eine Tat zusammengefasst, also als Tateinheit gewertet. Die in Frage kommenden Punkte sind ohnehin nur B-Verstöße und wenn dies als eine Tathandlung zusammengefasst ist, dann dürfte dies auch nur ein einziger B-Verstoß gewesen sein.
Ich vermute daraus mal, dass keine Probezeitverlängerung vor liegt, zwar nur eine Vermutung, aber eine eher Wahrscheinliche. Klarheit würde eine Kontoabfrage beim KBA bringen, da würde sich dann am Kontoauszug anhand der reinen Anzahl der Eintragungen erkennen können, ob nun ein oder mehrere Einträge vorhanden sind.
http://www.kba.de/.../vzr__auskunft__inhalt.html
Naja das hoffe und denke ich mittlerweile auch. Andernfalls sollte ich längst bescheid wissen denke ich.
Zitat:
Original geschrieben von loug
Die Behörde kann auch bei einem B Verstoß diese Maßnahmen einleiten...zB wenn zusätzlich viele Parkvergehen registriert werden.Grundsätzlich kann ein ASF Seminar bei jedem beantragt werden, bei dem die Behörde der Meinung ist, dass der jenige nicht fähig ist ein Auto zu führen.
Die Probezeitverlängerung muss nicht kommen, das ASF kann aber jeden treffen 😉
Nun ja, anscheinedn arbeitet dein alter Herr in einer Behörde mit einer seltsamen Rechtsauffassung, was nicht so selten ist. Aber wenn Sie regelmässig ihren Ermessensspielraum überziehen oder selbstherrlich Anordnungen rausjagen die nicht vom Gesetzgeber gedeckt sind dürften Sie regelmässig was vom Verwaltungsgericht aufs Dach bekommen.
Das probezeitrelevante Aufbauseminar kann nur angeordnet werden wenn ein entsprechender probezeitrelevanter Verstoß rechtskräftig geandet wurde. Ohne probezeitrelevanten Verstoß kein Aufbauseminar.
Das es noch andere Seminare gibt deren Anordnung etwas freier gehandhabt werden kann ist eine andere Geschichte, aber auch Die sind in der Regel nur in einer engen Grenze anordbar.
😉 Oder du solltest deinem alten Herren mal aufmerksamer zuhören, denn da so gut wie jede ihrer Maßnahmen vom Verwaltungsgericht auf Rechtmässigkeit geprüft werden kann sind ihre Handlungsspielräume relativ eingeschränkt und der Grund dafür ist das sich Früher zuviele Behörden für Gottgleich gefühlt haben und eher frei Schnauze als nach Recht und Gesetz handelten.