Probezeit Verlängerung???

VW Golf 4 (1J)

Habe einen Mängelbericht bekommen vor 9 Monaten und 3 Punkte Gesamtstrafe. Hatte auch ein Auffahrunfall und war Schuld ( war ein Versicherungs... In meinen Augen). Habe ich eine Probezeit Verlängerung? Lg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von azares


Ich kann der Grafik nix entnehmen es waren 9 Punkte gesamt und wurde zu einer Gesamtstrafe gemacht aber die Strafe mit den meisten punkten wird gewertet. Also 3 Punkte und 110 Euro waren das ca. Aber ich habe noch nie post bekommen wegen einem Aufbauseminar..

Mein Gott, du wirst doch wohl das Kind beim Namen nennen können.

Wenn du Infos willst solltest du schon sagen was du angestellt hast. Sonst ist das alles nur Rätselraten hier.

85 weitere Antworten
85 Antworten

35€uro ist eine Owi und hat keine Folgen für den FS und die Probezeit.

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


35€uro ist eine Owi und hat keine Folgen für den FS und die Probezeit.

Genau. Wobei aber 70€ auch eine OWi ist🙂. Du meinst sicher den Unterschied zwischen Verwarngeld

( bis 35 Euro und kann vor Ort bezahlt werden) und einem Bußgeld ( ab 40 Euro ), wobei letzteres durch die Bussgeldstelle abgewickelt wird , Punkte nach sich zieht und, je nach Verstoß, Einfluß auf die Probezeit haben kann.

Alles was 40€ unterschreitet hat keinen Einfluß.

Die Polizei wurde am nächsten Tag erst verständigt und ich habe dann so eine Unfall Karte erhalten sowie eine Aussage bei der Polizei .. Also keine Verlängerung trotz Punkte?

Blub

http://www.aufbauseminar.org/info/was-sind-a-und-b-verstoesse.php

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Blub

http://www.aufbauseminar.org/info/was-sind-a-und-b-verstoesse.php

Bei nem Auffahrunfall hat er dann den Abstand unterschritten. Also A Verstoss 😁 Oder was war es sonst?

Wenn die Polizei dies so auslegt schon.
In der Regel sind die Kollegen aber schon gutmütig und belassen es bei einer mündlichen Verwarnung oder max. 35 Euro Verwanungsgeld.

Die Nachschulung kommt IMMER sobald es Punkte gibt. Egal ob A oder B Verstoß, in der Probezeit gilt alles was einem Punkt ist->Probezeitverlängerung, Nachschulung. Das kann die Behörde selbst entscheiden, hast du nur einen B Verstoß begangen, hast dich aber nicht einsichtig etc verhalten wird das dem Bericht beigefügt.

Die Behörde lässt sich dabei genug Zeit keine Sorge...

Wenn du jetzt schon so "auffällig" bist wird der zweite Verstoß schnell folgen...

Zitat:

Original geschrieben von loug


Die Nachschulung kommt IMMER sobald es Punkte gibt. Egal ob A oder B Verstoß, in der Probezeit gilt alles was einem Punkt ist->Probezeitverlängerung, Nachschulung.

Die Behörde lässt sich dabei genug Zeit keine Sorge...

Diese Aussage ist falsch.

Die Behörde kann auch bei einem B Verstoß diese Maßnahmen einleiten...zB wenn zusätzlich viele Parkvergehen registriert werden.

Grundsätzlich kann ein ASF Seminar bei jedem beantragt werden, bei dem die Behörde der Meinung ist, dass der jenige nicht fähig ist ein Auto zu führen.

Die Probezeitverlängerung muss nicht kommen, das ASF kann aber jeden treffen 😉

Ziemlich Beratungsressitent, eine Nachschulung kommt nur nach einem A oder zwei B Verstößen. So wie es hier die ganze Zeit durchgekaut wird. Völlig unerheblich ob Punkte oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von DB NG-80


Ziemlich Beratungsressitent, eine Nachschulung kommt nur nach einem A oder zwei B Verstößen. So wie es hier die ganze Zeit durchgekaut wird. Völlig unerheblich ob Punkte oder nicht.

So ist es... zu behaupten es kommt bei Punkten IMMER eine Nachschulung ist schlichtweg falsch.

Zitat:

Original geschrieben von loug


Die Nachschulung kommt IMMER sobald es Punkte gibt. Egal ob A oder B Verstoß, ...

Blödsinn.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Oder was war es sonst?

Zwei B-Verstöße:

1. Bereifung

2. scharfkantige Fahrzeugteile (Erlöschen der BE)

Beides eigenständige Tatbestände, die in Tatmehrheit begangen worden.

Zitat:

Original geschrieben von DB NG-80


Ziemlich Beratungsressitent, eine Nachschulung kommt nur nach einem A oder zwei B Verstößen. So wie es hier die ganze Zeit durchgekaut wird. Völlig unerheblich ob Punkte oder nicht.

Dann ruf mal die Führerscheinstelle an und informier dich da. Ich weis das es so ist, weil mein Vater da arbeitet und weil es auf zig Seiten im Netz so steht.

Ein ASF Seminar kann bei jedem beantragt werden...selbst wenn garkeine Straftat begangen wurde...Owis reichen. Ist man zudem noch in der Probezeit ist die Warscheinlichkeit sehr hoch das man dahin muss.

Parkst du im Jahr 10-20x falsch (je nach Ermessensspielraum des Bearbeiters) musste auch dahin.

Aber du weisst es ja besser.

Es ist sowieso totaler Blödsinn über sowas zu dikutieren...wer bewusst mit einem Auto rumfährt bei dem die BE erloschen ist und sich 9Punkte in der Probezeit einhandelt, wird nicht lange auf den nächsten Verstoß warten. Spätestens dann ist das ASF fällig.

Zitat:

Original geschrieben von loug


Ich weis das es so ist, weil mein Vater da arbeitet...

schonmal drüber nachgedacht, das dein daddy dir bewusst was vorlügt um dir angst zu machen? 😰

Zitat:

Original geschrieben von loug


Die Nachschulung kommt IMMER sobald es Punkte gibt. Egal ob A oder B Verstoß, in der Probezeit gilt alles was einem Punkt ist->Probezeitverlängerung, Nachschulung. Das kann die Behörde selbst entscheiden, hast du nur einen B Verstoß begangen, hast dich aber nicht einsichtig etc verhalten wird das dem Bericht beigefügt.

Die Behörde lässt sich dabei genug Zeit keine Sorge...

Wenn du jetzt schon so "auffällig" bist wird der zweite Verstoß schnell folgen...

Bitte mal Belege mit Angabe des jeweiligen §! Viel Spaß bei der Suche! 😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen