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Privatverkauf verschwiegene Mängel. Rückgaberecht?

Opel Corsa C

Guten Tag, dass ist mein erster Beitrag hier. Ich hoffe einfach hier gibt es jemanden der mehr Ahnung hat als ich und mir helfen kann.

Folgendes ist passiert:

Ich habe mir vor 2 Wochen einen Opel Corsa C angeschaut. Optisch stand er gut da, Bremsen neu, TüV neu, kein Ros, soweit alles super. Allerdings war das Auto abgemeldet und ich konnte keine Probefahrt machen. Den Motor konnte ich allerdings trotzdem mal laufen lassen, dabei fiel mir ein leichtes klackern im Hintergrund auf. Ich habe es natürlich angesprochen und die Kette erwähnt. Darauf meinte der Verkäufer sofort nein es seil alles normal.

Da ich mich vorher natürlich über das Auto informiert habe und schon las dass der Motor ein leises Eigengeräusch hatte habe ich mir nichts weiter dabei gedacht. Auf der Heimfahrt, also das erste mal wo der Wagen wirklich warm war merkte ich dass das Geräusch lauter geworden ist. Bin eben in die Werkstatt gefahren wo sich das Auto mal angeschaut wurde, seine Diagnose: Steuerkette macht Probleme. Also doch.

Ich hatte beim Verkauf einige Dinge bemerkt die mich stutzig machten zB die Geschichte des Verkäufers. Er habe das Auto für seine Mutter in Darmstadt gekauft, TüV-fertig gemacht (neue Bremsen sonst keine Mängel) und dann hier zu uns (etwa 120km) gefahren. Der Mutter gefällt es in Deutschland allerdings doch nicht somit war das Auto nie auf ihn angemeldet und er möchte es Verkaufen. Auch die Art des Verkäufers kam mir im nachhinein komisch vor. Zb als er mich so schief angeschaut hat als ich die Kette erwähnt habe oder dass er den Motor recht zügig wieder ausgemacht hat, sodass er nicht wärmer werden konnte (jetzt weiß ich ja warum). Was mich aber vor allem Stutzig gemacht hat war dass er meine Nummer quasi sofort auf Whatsapp blockiert hat.

Ich weiß dass ich ein Rückgaberecht habe wenn der Käufer arglistig gehandelt hat, mir den Mangel also verschwiegen hat. Ich frage mich nur ob ich jetzt beweisen muss dass er es wusste oder ob er einfach sagen kann "Das wusste ich nicht" und damit fein Raus ist?

Also ich hoffe mir kann da jemand helfen.

MfG

20 Antworten

Hast du den Verkäufer darauf schon angesprochen?
Ich denke mal zuerst solltest du den Kaufvertrag studieren. Schlimm wird es, wenn da steht gekauft wie gesehen oder so. Hast du Zeugen? Können die beweisen, dass der Zahnriemen erwähnt wurde?

Zitat:

@Kaiser Wilhelm schrieb am 2. März 2020 um 16:13:58 Uhr:


Hast du den Verkäufer darauf schon angesprochen?
Ich denke mal zuerst solltest du den Kaufvertrag studieren. Schlimm wird es, wenn da steht gekauft wie gesehen oder so. Hast du Zeugen? Können die beweisen, dass der Zahnriemen erwähnt wurde?

Im Kaufvertrag wurde unter Mängel bloß die kleine Beule in der Fahrertür sowie Kratzer angegeben. Allerdings steht auch drin "Keine Garantie und Rückgaberecht". Dadurch gehe ich ja sowieso davon aus dass ich einfach Pech habe jetzt, allerdings weiß ich nicht ob das immer noch gilt wenn mir dieser Mangel, der 100% schon bestand als das Auto noch bei ihm war. verschwiegen wurde.

Und ja als Zeuge in dem Fall war mein Vater dabei.

Da ich selbst absoluter Laie in Rechtsfragen bin, hoffe ich, dass sich hier noch jemand vom Fach meldet.
Meine persönliche Einschätzung wäre: Gekauft wie gesehen und die Beweislast liegt beim Käufer.
Theoretisch hätte es ja sein können, dass die Kette erst bei dir den Geist aufgibt oder das der Vorbesitzer den Defekt gar nicht erkannt hat. Unwahrscheinlich, aber im Rahmen des Möglichen.

Ich ärgere mich für dich mit, sowas ist unter aller (pardon) Sau. Habe selbst schon allerlei Krücken verkauft. Nie wäre ich aber auf die Idee gekommen diese als funktionstüchtig hinzustellen.
Siehs als Lehrgeld an. Hoffentlich hast du mit deinem nächsten Auto mehr Erfolg.

Auch bei privatkauf kannst du den Verkäufer bei arglistiger Täuschung zur Kasse bitten.
Das Problem ist nur das entweder du gut verhandeln kannst wie ein bisschen Geld raushandeln oder Auto zurück geben oder den langen Weg über den Anwalt.

Heutzutage hat ein Verkäufer wenig Chance sich vor Strafe zu schützen wenn Fehler arglistiger verschwiegen wurde.

Aber wie gesagt. Entweder selbst verhandeln oder zum Anwalt. Freiwillig auf dich zukommen und dir Geld in die Hand drücken wird der sicher nicht.

Ähnliche Themen

Die Frage ist doch, wie will man arglistige Täuschung nachweisen???
Ein Laie kann das mit der Kette nicht erkennen und rasselnde Corsa fahren so viele rum dass manche denken das wäre normal.

Zitat:

@cic55 schrieb am 2. März 2020 um 17:02:49 Uhr:


Auch bei privatkauf kannst du den Verkäufer bei arglistiger Täuschung zur Kasse bitten.
Das Problem ist nur das entweder du gut verhandeln kannst wie ein bisschen Geld raushandeln oder Auto zurück geben oder den langen Weg über den Anwalt.

Heutzutage hat ein Verkäufer wenig Chance sich vor Strafe zu schützen wenn Fehler arglistiger verschwiegen wurde.

Aber wie gesagt. Entweder selbst verhandeln oder zum Anwalt. Freiwillig auf dich zukommen und dir Geld in die Hand drücken wird der sicher nicht.

habe ihm per sms geschrieben, worauf er unerwarteterweise geantwortet hat. Er meinte er wüsste von nichts, bei ihm lief das auto gut. Als ich dann ansprach dass er mir sagte die kette sei in ordnung und dass er mich ja auch sofort auf whatsapp blockiert hatte meinte er nur "keine ahnung wovon du redest".

Sollte ich in der position sein beweisen zu müssen dass er es wusste habe ich ja quasi schon verloren

Hm, nö. Schon allein die Tatsache dass er dich blockiert hat sagt m.E. einiges aus.
Ich gehe davon aus, dass es schon vorher einen Verlauf gab?
Diesen nicht löschen! Auch wenn der nicht als Beweis durchgeht, so kann man anhand diesem vielleicht schon etwas herauslesen?

Dein Vater ist Zeuge dafür dass du den Verkäufer auf die Steuerkette angesprochen hast. Das hättest du wohl nicht getan, wenn dir das klackern nicht aufgefallen wäre, oder?

Also noch nicht gleich die Flinte ins Korn schmeissen.
Ich würde direkt nochmal hinfahren und versuchen den Wagen zurück zu geben.

Manchmal wirkt eine kleine Drohung schon Wunder.

pingi68

Zitat:

@Pingi68 schrieb am 2. März 2020 um 19:34:05 Uhr:


Hm, nö. Schon allein die Tatsache dass er dich blockiert hat sagt m.E. einiges aus.
Ich gehe davon aus, dass es schon vorher einen Verlauf gab?
Diesen nicht löschen! Auch wenn der nicht als Beweis durchgeht, so kann man anhand diesem vielleicht schon etwas herauslesen?

Dein Vater ist Zeuge dafür dass du den Verkäufer auf die Steuerkette angesprochen hast. Das hättest du wohl nicht getan, wenn dir das klackern nicht aufgefallen wäre, oder?

Also noch nicht gleich die Flinte ins Korn schmeissen.
Ich würde direkt nochmal hinfahren und versuchen den Wagen zurück zu geben.

Manchmal wirkt eine kleine Drohung schon Wunder.

pingi68

wie gesagt, auf die sms hat er geantwortet und will von nichts gewusst haben. Habe eben mal den Fahrzeughalter vor ihm angerufen und dem alles erklärt, der wusste auch nichts von steuerkette und hat mir quasi das gleiche erzählt wie der kerl wo ich den wagen her hab. sprich: Für TüV mussten bremsen gemacht werden und das wars.

somit hab ich eigentlich keine grundlage mehr und es wäre aussage gegen aussage. und mein vater ist soweit ich weiß als zeuge auch nur bedingt glaubwürdig da wir ja verwandt sind.

Ich denke das kannst du vergessen.
Im Ahnhang mal was vom ADAC.
Wie willst du ihn das nachweisen...?

Das einzige was du versuchen kannst - wenn er das Auto ja nie auf sich zugelassen hat könnte ja der Verdacht im Raum stehen das er Autos kauft, repariert und weiter verkauft.
Quasi eine Art Händler.

Aber auch das zu beweisen ist wahrscheinlich unmöglich.

Asset.JPG

Tu dir den Stress nicht an, ist langwierig und wird nicht zum erwünschten Erfolg führen.
Das kann Monate Jahre dauern - während der Zeit darfst du das Auto dann ja auch nicht benutzen.
Als Laie muss man nicht wissen, das das Geräusch die Steuerkette ist, damit hat sich das Ganze erledigt.
Soo teuer wird der Corsa nicht gewesen sein, daß es sich lohnt, hier nen Faß auf zu machen, wo nix drin ist.

Hast Du den Corsa zu einem guten Tarif bekommen ? Gib mal noch ein paar Daten zum Fahrzeug.

Hm, also von der Kette weiss er vielleicht nichts, aber die Gesetzeslage kennt er genau?

Na, ich hätte es zumindest nochmal versucht und dem Verkäufer mit "Wandlung", "arglistige Täuschung" und "Anwalt" zugetextet 😁

Aber okay.

Gruß
pingi68

Wo liest du das er was von der Gesetzeslage weiß?

Eben 🙂

Vielleicht weiß er das mit der Beweislast ja gar nicht. Das wollte ich ja damit sagen.

Versuch macht kluch 😁

Gruß
pingi68

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