Preiserhöhung beim Golf?

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo,

habe gehört, dass ab 01.06. die Preise bei VW (speziell beim Golf) steigen sollen.

Um wieviel Prozent soll erhöht werden?

Beste Antwort im Thema

Wie wäre es, wenn Du mal besser hinhörst oder noch besser einfach mal so liest, was in der Presse steht.

Hier nur mal ein Beispiel.

http://www.auto-motor-und-sport.de/.../...erhoehung-bei-vw-705874.html

107 weitere Antworten
107 Antworten

Ich habe dann nur mal das Anfangsgestammel kopiert 😁

Ich glaube er die Leute

Fehlt da wirklich nichts?????

Zitat:

Original geschrieben von Huginzwei


Langsam frage ich mich wirklich, ob hier jedermann als voll geschäftsfähig zu bezeichnen ist.

Das Denken soll auch noch von anderen abgenommen werden und demnächst kommt noch einer mit dem Satz: Mein Händler hat mich nicht gewarnt, dass man mit dem Wagen auch in den Graben fahren kann.

Ich lese meine Verträge auch immer sehr genau und habe übrigens dieses Preiserhöhungsproblem nicht. Trotzdem ist das kein Grund, über Forenteilnehmer herzuziehen, die sich im Vertrauen auf faire VW-Verträge ein Fahrzeug bei einem Vertragshändler bestellt haben und sich jetzt über eine nachträgliche Preiserhöhung ärgern! Anscheindend enthält ja nicht einmal der VW-Standardvertrag einen entsprechenden Passus.

Zieh einfach mal in Betracht, dass nicht jeder regelmäßig einen Neuwagen bestellt. Ein Großteil der Kunden sind diesbezüglich vollkommene Laien, der Händler hingegen ist Vollprofi.
Selbst wenn es rechtsmäßig ok ist, ist es daher eine Frage der Fairness, dass der Händler beim Abschluss eines Vertrages auf solche außergewöhnlichen Risiken wie eine nachträgliche Preiserhöhung hinweist. In anderen Fällen (z.B. bei Bankgeschäften) ist eine solches Vorgehen im Übrigen sogar vorgeschrieben.

Mit dem Argument "wer die Verträge nicht bis zum letzten Satz durchdenkt, ist nicht voll geschäftsfähig" kannst Du auch gleich die gesamte Bandbreite der Internet- und Handy-Abzockereien legitimieren, denn hier läuft ja auch alles Vertragsgemäß, man muss ja nur das Kleingedruckte lesen....

Zitat:

Ihr wollt vom Händler zufrieden gestellt werden? WIe sieht es dnen mit Euch aus....in welcher Form stellt Ihr den Händler zufrieden?

Bitte was? Meine Aufgabe als Kunde ist es, den Händler zufrieden zu stellen?!?

Mein Händler hat ein vitales Interesse an einem treuen Kundenstamm, der Autos kauft und diese bei Ihm warten lässt. Ich als Kunde habe ein Interesse an gutem Service und guten Preisen - schlicht an freundlicher und fairer Behandlung. Stellt er mich diesbezüglich zufrieden, bleibe ich lange Jahre treu und lasse eine Menge Geld im Autohaus, ansonsten freut sich ein Anderer über mein Geld. Ein Händler, der für das besagte Prozent einen Kunden vergrault, macht mMn einen Fehler.

Natürlich hast Du Deinen Händler auch zufriedenzustellen. Du solltest da die vertraglich vereinbarte Zahlung leisten. Oder willst den Wagen ganz geschenkt haben?🙄

Du erwartest, dass der Händler Verträge einhält und er erwartet das auch von Dir....und damit es später nicht zu Unklarheiten darüber kommt, was vereinbart wurde, wird es schriftlich festgehalten.

Wer das nicht liest, ist selber Schuld und wenn es da Passagen gibt, die nicht gefallen, muss man ja nicht unterschreiben. Sowas nennt man faire Bedingungen für beide Seiten. Ich habe noch nicht gehört, dass jemand genötigt wurde einen Vertrag beim Händler ohne Durchlesen zu unterschreiben. Wenn man Bedenken hat, dass es die eigene Sachkunde übersteigt, dann muss man sich eben jemanden suchen, der davon Ahnung hat --> Gelbe Seiten.

Zitat:

Original geschrieben von Huginzwei


Natürlich hast Du Deinen Händler auch zufriedenzustellen. Du solltest da die vertraglich vereinbarte Zahlung leisten.

Jo, wenn Du das mit zufriedenstellen meinst, ok. Aber das Leisten der vereinbarten Zahlung wurde hier afair auch nicht in Frage gestellt. Insofern hättest Du dir die Anmerkung auch gut schenken können.

Zitat:

Wer das nicht liest, ist selber Schuld und wenn es da Passagen gibt, die nicht gefallen, muss man ja nicht unterschreiben. Sowas nennt man faire Bedingungen für beide Seiten.

Ich habe nie behauptet, dass das vertraglich nicht ok sei, was da läuft (das kann ich auch gar nicht, bin ja kein Jurist). Ich stehe nur auf dem Standpunkt dass der Händler seine Kunden fairerweise darüber aufklären sollte, wenn der Vertrag sich deutlich zum Nachteil des Kunden vom Standardvertrag unterscheidet. Speziell in diesem Fall, da dem Händler schon bei Nennung des Preises bekannt ist, dass sich dieser Preis höchstwahrscheindlich nach oben ändern wird. Wenn Du das anders siehst: ok, Deine Meinung. Für dumm verkaufen brauchst Du die entsprechenden Leute hier im Forum daher trotzdem nicht.

Ansonsten siehe oben: Mit deinem Argument sind die meisten Inet/Handy-Abzockereien vollkommen in Ordnung.

Ähnliche Themen

Auch hier nochmals die Antwort von meinem Händler (grösster in HH)
Es gab eine Info von VW das die Preise bei bestellten Fahrzeugen so bleibe wie sie sind auch über diese 4 Monate hinweg. Wenn man jetzt noch ein Extra dazu bestellt sind die Preise natürlich andere. Aber alles was man bei Vertragschluss bestellt hat wird sich im Preis nicht ändern.

Zitat:

Original geschrieben von tjost


Auch hier nochmals die Antwort von meinem Händler (grösster in HH)
Es gab eine Info von VW das die Preise bei bestellten Fahrzeugen so bleibe wie sie sind auch über diese 4 Monate hinweg. Wenn man jetzt noch ein Extra dazu bestellt sind die Preise natürlich andere. Aber alles was man bei Vertragschluss bestellt hat wird sich im Preis nicht ändern.

Danke für den Hinweis. Wenn das so ist, muss ich doch nicht mehr bezahlen.

@ r-d-i

Ich habe mich einfach nur auf die Grundlagen des Vertragsrechts bezogen. Du beginnst da, mit einem gesunden Halbwissen ausgestattet, zu interpretieren.... und hast dabei z.B. auch eine selbstverständliche Pflicht des Käufers vergessen. Nein, ich bin auch kein Jurist, habe aber beruflich einfach die Aufgabe genau zu lesen, was natürlich auch auf meinen privaten Autokauf abfärbt.

Die von Dir erwähnte Internetabzocke passiert doch gerade, weil einfach nur der "OK" Button angeklickt wird, ohne dass die AGB oder sonstwas gelesen wird.

Der von Dir erwähnte Händler wird diese Vertragsbedingungen sicher nicht grundlos aufgenommen haben. Möchtest Du, dass der Verkäufer jeden Vertragsbestandteil vorliest...würde ja eine Aufklärung über den Vertragsinhalt sein.....aber würde das jeder verstehen? Mein Verkäufer hat übrigens die "Vorderseite" des Vertrages vor der Unterschrift nochmals verlesen.

Ich verkaufe hier niemanden für dumm......habe aber das Gefühl, dass hier mancher im Autoladen mit seinen Gummisohlen o.ä. gedacht hat....in Verbindung mit Frauen sagt man Männern ja auch nach, dass ein tiefer liegendes Organ das Denken übernimmt. 😉

Jetzt versuchen diese Leute ihre eigene Schusseligkeit mit einer aufgebauschten Empörung auf andere zu schieben. Wenn sie eine rechtliche Basis sehen, warum gehen sie nicht zur Verbraucherzentrale oder zum Rechtsanwalt? Da bekommen sie auf jeden Fall eine bessere Auskunft, als in so einem Empörungs-Thread hier.

Zitat:

Original geschrieben von Huginzwei


Wer das nicht liest, ist selber Schuld und wenn es da Passagen gibt, die nicht gefallen, muss man ja nicht unterschreiben. Sowas nennt man faire Bedingungen für beide Seiten. Ich habe noch nicht gehört, dass jemand genötigt wurde einen Vertrag beim Händler ohne Durchlesen zu unterschreiben. Wenn man Bedenken hat, dass es die eigene Sachkunde übersteigt, dann muss man sich eben jemanden suchen, der davon Ahnung hat --> Gelbe Seiten.

Ich denke bei vielen ist es so wie bei mir, in dem Vertrag (incl AGB), den ich unterschrieben habe, steht nichts von einer Preisanpassung, aber in der Auftragsbestätigung. Meinem Rechtsverständniss nach sollte bei so einem Fall sowieso kein gültiger Vertrag zustandegekommen sein, da die beiden Willenserklärungen nicht übereinstimmen.

Ein abgeschlossener Vertrag darf nicht zum Nachteil des Kunden verändert werden. Und die AGB´s sind vor Gericht immer haltlos.

Um es nochmal zu verdeutlichen. Diese Preisanpassung steht NICHT im Kaufvertrag!
Habe mit meinem Händler einen Vertrag nach "unverbindlicher Empfehlung der Volkswagen AG - Stand April 2008" abgeschlossen.
Natürlich kein Wort über Preisanpassung.
ABER:
Da von vornherein klar war, dass die Lieferzeit meines Golf länger als
4 Monate beträgt, steht dieser Passus in der AB!

Und zwar nur wenn die mehr als 4 monatige Lieferzeit von Anfang an
feststeht, steht der Passus in der AB und nirgends sonst und auch nur dann ist er rechtens!
Gesetzestexte wurden bereits hier gepostet!

Dies ist generelle Praxis beim Verkauf von Neuwagen. Sollte der
Händler hier auf sein Recht verzichten, ist dies als zusätzlicher Rabatt zu werten.
Eine Preisgarantie von mehr als 4 Monaten ist unüblich.

Zitat:

Original geschrieben von tjost


Und die AGB´s sind vor Gericht immer haltlos.

Mit Verlaub...wenn Du dich so allgemein ausdrückst, ist das Quatsch. 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Huginzwei


@ r-d-i
Ich habe mich einfach nur auf die Grundlagen des Vertragsrechts bezogen. Du beginnst da, mit einem gesunden Halbwissen ausgestattet, zu interpretieren.... und hast dabei z.B. auch eine selbstverständliche Pflicht des Käufers vergessen. Nein, ich bin auch kein Jurist, habe aber beruflich einfach die Aufgabe genau zu lesen, was natürlich auch auf meinen privaten Autokauf abfärbt.

Du verstehst mich irgendwie falsch.

Ich mache hier aber gar keine Aussage über Aspekte des Vertragsrechts, sondern darüber, was ich für faires/kundenfreundliches/kulantes Verhalten halte. Das Eine hat doch mit dem Anderen nichts zu tun.

Zitat:

Die von Dir erwähnte Internetabzocke passiert doch gerade, weil einfach nur der "OK" Button angeklickt wird, ohne dass die AGB oder sonstwas gelesen wird.

Naja, häufig versuchen sich solche Seiten ja dadurch zu legitimieren dass sie ihre merkwürdigen Geschäftsbedingungen winzig klein auf der Seite mit dem OK-Button hinterlegen.

Auch wenn das sicherlich ein ganz anderes Kaliber ist, als der hier diskutierte Fall, könnte man, wenn man Deine Aussage mit aller Konsequenz durchzieht, auch solche Seiten für ok befinden. Denn der Kunde hätte ja den gesamten Text auf der Seite lesen müssen, bevor er etwas freiwillig mit "Ok" bestätigt.

Zitat:

Möchtest Du, dass der Verkäufer jeden Vertragsbestandteil vorliest...würde ja eine Aufklärung über den Vertragsinhalt sein.....aber würde das jeder verstehen? [...]
Wenn sie eine rechtliche Basis sehen, warum gehen sie nicht zur Verbraucherzentrale oder zum Rechtsanwalt? Da bekommen sie auf jeden Fall eine bessere Auskunft, als in so einem Empörungs-Thread hier.

Von einem Besprechen des Gesamtvertrages war auch nie die Rede.

Nebenbei: Wer strengt für 200€ einen Rechtsstreit an?

Unabhängig von der Rechtsfrage gibt es mMn jedoch eine Reihe von Gründen, warum der Händler fairerweise auf die Problematik hinweisen sollte:

- Der "normale" Kunde ist sich vermutlich gar nicht bewusst, dass es bei einem Kauf die Möglichkeit einer nachträglichen Preiserhöhung gibt.
- Der Standardvertrag sieht so eine Preiserhöhung nicht vor
- Die Preiserhöhung ist zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses schon praktisch sicher (lange Lieferzeit, VW erhöht üblicherweise im Sommer die Preise)

Insofern kann ich die Verärgerung hier schon ein ganzes Stück weit verstehen. Was ich nicht verstehen kann ist, dass Händler auf Nachfrage des Kunden nicht auf diese 200€ verzichten wollen. Ein zufriedener Kunde ist entschieden mehr wert.

Wäre ich betroffen, würde ich mich auch ärgern, aber ein Rechtsstreit wegen dieser Summe wäre mir zu lästig und zu unsicher. Stellt sich der Händler quer, bleibt halt nur das Lehrgeld zu zahlen und die Wartung künftig woanders machen zu lassen.

Was Du jetzt anführst sind alles "weiche" Argumente...Kulanz u. Ä.

Auf den Vertrag kannst Du Dich vor Gericht berufen und hast auch ein Recht darauf, dass er erfüllt wird. Genauso wärst Du als Käufer im Obligo. Pacta sunt servanda.

Wenn Dir Dein Händler an Stelle eines schwarzen Wagens "kulanterweise" einen rosaroten Wagen liefert, wirst Du Dich auch auf den Vertrag berufen, oder? Da wärst Du vermutlich knallhart. Warum gestehst Du dieses Recht eigentlich nur Dir zu? Es gibt bei Autohändlern keinen Kontrahierungszwang. Du darfst Dir einen anderen suchen, wenn er Dir nicht gefällt und er muss auch keinen Vertrag mit Dir abschliessen.

Zitat:

Original geschrieben von Huginzwei


Was Du jetzt anführst sind alles "weiche" Argumente...Kulanz u. Ä.

Auf den Vertrag kannst Du Dich vor Gericht berufen und hast auch ein Recht darauf, dass er erfüllt wird. Genauso wärst Du als Käufer im Obligo. Pacta sunt servanda.

Wenn Dir Dein Händler an Stelle eines schwarzen Wagens "kulanterweise" einen rosaroten Wagen liefert, wirst Du Dich auch auf den Vertrag berufen, oder? Da wärst Du vermutlich knallhart. Warum gestehst Du dieses Recht eigentlich nur Dir zu?

Natürlich rede ich über "weiche" Argumente und nicht über Vertragstreue, das mache ich die ganze Zeit schon ("moralische Verpflichtung, Fairness,..). Und natürlich gestehe ich auch dem Händler sein Recht zu, den erhöhten Preis weiterzugeben.

Was ich von einem Händler halte, der einen Laien nicht darüber informiert, dass es bei dem vereinbarten Preis aller Voraussicht nach zu einer Preiserhöhung kommt, steht auf einem anderen Blatt. Möglicherweise fühle ich mich dann künftig bei einem anderen Händler besser aufgehoben, wo ist das Problem?

So wie ich Dich verstanden habe, erwartest Du alle möglichen ausservertraglichen Leistungen vom Händler, um Dich zufrieden zu stellen. Dem Händler gestehst Du maximal eine devote Haltung zu.

Ist ja legitim, wenn Du Deine Konsequenzen aus der Angelegenheit ziehst, aber jetzt ärgerst Du Dich wohl eher darüber, dass Du nicht genau genug verhandelt hast vor dem Abschluss und suchst nun einen Schuldigen dafür. Finde ich dem Händler gegenüber unfair, wenn man nicht zu seinem gegebenen Wort ( Vertragsunterschrift) steht.

Deine Antwort
Ähnliche Themen