Zitat:
@Dr.Zulassung schrieb am 11. Mai 2016 um 08:58:44 Uhr:
Handelt es sich dort um eine Parkbucht? Das lässt sich auf dem Bild aufgrund der Verfremdung nicht genau erkennen.
Wenn ja, dann gelten beide Verkehrszeichen sowieso nicht. Es fehlt dann das Zusatzzeichen 1052-37 (Sinnbild - auch im Seitenraum). Somit wäre das Haltverbot nur für die Fahrbahn.
Das sah für mich (baulich) schon wie eine Haltebucht bzw. Parkstreifen aus. Wie das aber mit der Regel für mobile Halteverbotschilder und dem eingeschränkten Halteverbot zusammenspielt - keine Ahnung.