Preiserhöhung 1,5 %
Ich war heute beim Händler und er sagte mir alle die ein Fahrzeug ab 1.März Kaufen und es nicht vor dem 20 Mai bekommen gibt es eine Preiserhöhung von 1,5 %.
Weis jemand noch mehr dazu ? mfg
Beste Antwort im Thema
hallo zusammen,
wenn ein fahrzeug am 01.03.09 bestellt wurde, greift der preisschutz von 4 monaten !!
sollte das fahrzeug eine längere lieferzeit haben, kann und darf der neue preis nach preiserhöhung berechnet werden, ausser es ist im vertrag was anderes schriftlich niedergeschreiben ( was denk ich kein verkäufer tun wird ) !!!
war selbst vw verkäufer und kenn die richtlinien !! alles was länger als 4 monate lieferzeit hat, hat keinen preisschutz !!
lg
83 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von SPMan
Mal davon abgesehen, dass ich es auch so empfinde, dass eine Preiserhöhung bei solchen Lieferzeiten VW in die Hände spielt und ich einen faden Beigeschmack dabei habe, so ist eine Preiserhöhung in diesen Falschen aus Marketing und PR Sicht doch das falsche Signal. Den Kunden in Zeiten der Finanzkriese (quasi hintenrum) noch einmal zu Schöpfen halte ich für Unklug. Denn Viele (ich weiß, UNwissenheit schützt "vor Strafe" nicht) werden den Passu mit "nur" 4 Monaten Preisschutz nicht kennen.Würde eigentlich andersherum eine Preissenkung auch an den Kunden weitergegeben werden?
..... ich bin auch erst über das Forum hier darauf gestossen .... 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Sneets
Auf den ausgehandelten Preis, sonst wären's ja mehr als 1,5% Preiserhöhung bei bereits getätigten Bestellungen.Was nicht heißt, dass nicht einige 🙂 versuchen werden, glatte 1,5% UVP-Aufschlag draufzurechnen...muss man halt die Augen aufhalten wenn es soweit sein sollte.
Ne ne, so einfach ist das nicht. Aber das Endergebnis ist dennoch das gleiche 😛
Die 1,5 % gehen auf den Herstellerpreis! Davon werden dann deine Prozente abgezogen!
Beispiel:
alter Preis: 20000 Euro minus 10 % Händlerrabatt = 18.000 Euro (dein jetziger Preis)
neuer Preis: 20000 Euro + 1,5 % Erhöhung = 20300 Euro minus 10 % Händlerrabatt =
18270 Euro(neuer Preis).
Also statt bisher 18000 bezahlst du dann 18270 Euro.
Nach deiner aufgstellten Rechnung bezahlst du aber dennoch das selbe. 18000 plus 1,5 % ist auch 18270 Euro.
Nur dein Rechenweg ist falsch und deine Schlußfolgerung. Bei beiden Rechnungen kommt man nämlich zum gleichen Ergebnis 😁
Also egal wie man es rechnet, ob Brutto oder Netto, es bleibt der gleiche Endpreis für dich!
Zitat:
Original geschrieben von azadis
Ne ne, so einfach ist das nicht. Aber das Endergebnis ist dennoch das gleiche 😛Zitat:
Original geschrieben von Sneets
Auf den ausgehandelten Preis, sonst wären's ja mehr als 1,5% Preiserhöhung bei bereits getätigten Bestellungen.Was nicht heißt, dass nicht einige 🙂 versuchen werden, glatte 1,5% UVP-Aufschlag draufzurechnen...muss man halt die Augen aufhalten wenn es soweit sein sollte.
Die 1,5 % gehen auf den Herstellerpreis! Davon werden dann deine Prozente abgezogen!
Ob auf den rabattierten Preis 1,5% aufgeschlagen werden oder erst der Aufschlag und dann der Rabatt verrechnet wird, ist völlig egal, von daher weiss ich nicht, wie du darauf kommst, dass mein Ergebnis richtig, aber die Rechnung falsch wäre. Und meine Schlussfolgerung ist schonmal erstrecht nicht falsch 😉
Es sind ganz einfach beide Rechenwege korrekt.
Zitat:
Original geschrieben von Sneets
Ob auf den rabattierten Preis 1,5% aufgeschlagen werden oder erst der Aufschlag und dann der Rabatt verrechnet wird, ist völlig egal, von daher weiss ich nicht, wie du darauf kommst, dass mein Ergebnis richtig, aber die Rechnung falsch wäre 😉 Beide Rechenwege sind korrekt.Zitat:
Original geschrieben von azadis
Ne ne, so einfach ist das nicht. Aber das Endergebnis ist dennoch das gleiche 😛
Die 1,5 % gehen auf den Herstellerpreis! Davon werden dann deine Prozente abgezogen!
Ganz einfach, weil du dieses schreibst:
Was nicht heißt, dass nicht einige 🙂 versuchen werden, glatte 1,5% UVP-Aufschlag draufzurechnen...muss man halt die Augen aufhalten wenn es soweit sein sollte."
Also unterstellst du das der Preis bei der anderen Rechnung ein anderer ist -weil man ja aufpassen muss- 😎 Außerdem habe ich nicht gesagt das die Rechnung falsch ist, sondern der Rechenweg und deine Schlussfolgerung.
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Zitat:
Original geschrieben von azadis
Ganz einfach, weil du dieses schreibst:Zitat:
Original geschrieben von Sneets
Ob auf den rabattierten Preis 1,5% aufgeschlagen werden oder erst der Aufschlag und dann der Rabatt verrechnet wird, ist völlig egal, von daher weiss ich nicht, wie du darauf kommst, dass mein Ergebnis richtig, aber die Rechnung falsch wäre 😉 Beide Rechenwege sind korrekt.
Was nicht heißt, dass nicht einige 🙂 versuchen werden, glatte 1,5% UVP-Aufschlag draufzurechnen...muss man halt die Augen aufhalten wenn es soweit sein sollte."
Also unterstellst du das der Preis bei der anderen Rechnung ein anderer ist -weil man ja aufpassen muss- 😎
Nö, ich unterstelle, dass der Händler 1,5% vom UVP ermittelt, und das auf den rabattierten Preis aufschlägt! Was unterm Strich ein Aufpreis >1,5% wäre. Und da muss man eben aufpassen, dass einem das nicht passiert!
Bsp.:
UVP: 30.000€
Rabattiert (-12%): 26400€
1,5% vom UVP: 450€
Händler macht neuen Endpreis: 26850€
Obwohl es nur 26796 hätten sein dürfen.
Ist sicherlich nicht die Regel (ich unterstelle dem Händlergewerbe nicht, Betrüger zu sein 😉), aber man sollte, sofern eine Preiserhöhung kommt, zumindest gegenchecken.
Zitat:
Original geschrieben von azadis
Ne ne, so einfach ist das nicht. Aber das Endergebnis ist dennoch das gleiche 😛Zitat:
Original geschrieben von Sneets
Auf den ausgehandelten Preis, sonst wären's ja mehr als 1,5% Preiserhöhung bei bereits getätigten Bestellungen.Was nicht heißt, dass nicht einige 🙂 versuchen werden, glatte 1,5% UVP-Aufschlag draufzurechnen...muss man halt die Augen aufhalten wenn es soweit sein sollte.
Die 1,5 % gehen auf den Herstellerpreis! Davon werden dann deine Prozente abgezogen!
Beispiel:
alter Preis: 20000 Euro minus 10 % Händlerrabatt = 18.000 Euro (dein jetziger Preis)
neuer Preis: 20000 Euro + 1,5 % Erhöhung = 20300 Euro minus 10 % Händlerrabatt = 18270 Euro (neuer Preis).
Also statt bisher 18000 bezahlst du dann 18270 Euro.
Nach deiner aufgstellten Rechnung bezahlst du aber dennoch das selbe. 18000 plus 1,5 % ist auch 18270 Euro.
Nur dein Rechenweg ist falsch und deine Schlußfolgerung. Bei beiden Rechnungen kommt man nämlich zum gleichen Ergebnis 😁
Also egal wie man es rechnet, ob Brutto oder Netto, es bleibt der gleiche Endpreis für dich!
Naja, nicht ganz... jedenfalls, wenn man die VW-Prämie von 2.500,- noch berücksichtigt...
alter Preis: 20000 Euro - 10 % Händlerrabatt = 18.000 - 2.500 VW-Prämie = 15.500 Hauspreis
neuer Preis: 20000 Euro + 1,5 % Erhöhung = 20300 - 10 % Händlerrabatt = 18270 - 2.500 VW-Prämie = 15.770 Hauspreis
D.h. statt bisher 15.500 bezahlst du dann 15.770 Euro.
Anders wären es 15.500 plus 1,5 % ist 15.732,50 Euro.
37,50 Euro sind im Verhältnis zum Listenpreis eine sehr geringe Differenz aber eben eine Differenz ... 😉
Naja, nicht ganz... jedenfalls, wenn man die VW-Prämie von 2.500,- noch berücksichtigt...
alter Preis: 20000 Euro - 10 % Händlerrabatt = 18.000 - 2.500 VW-Prämie = 15.500 Hauspreis
neuer Preis: 20000 Euro + 1,5 % Erhöhung = 20300 - 10 % Händlerrabatt = 18270 - 2.500 VW-Prämie = 15.770 Hauspreis
D.h. statt bisher 15.500 bezahlst du dann 15.770 Euro.
Anders wären es 15.500 plus 1,5 % ist 15.732,50 Euro.
37,50 Euro sind im Verhältnis zum Listenpreis eine sehr geringe Differenz aber eben eine Differenz ... 😉
Spaßvogel 😁
Auf die VW-Prämie gibts keine Prozente! Weder plus noch Minus
Zitat:
Original geschrieben von azadis
Spaßvogel 😁Zitat:
Naja, nicht ganz... jedenfalls, wenn man die VW-Prämie von 2.500,- noch berücksichtigt...
alter Preis: 20000 Euro - 10 % Händlerrabatt = 18.000 - 2.500 VW-Prämie = 15.500 Hauspreis
neuer Preis: 20000 Euro + 1,5 % Erhöhung = 20300 - 10 % Händlerrabatt = 18270 - 2.500 VW-Prämie = 15.770 Hauspreis
D.h. statt bisher 15.500 bezahlst du dann 15.770 Euro.
Anders wären es 15.500 plus 1,5 % ist 15.732,50 Euro.
37,50 Euro sind im Verhältnis zum Listenpreis eine sehr geringe Differenz aber eben eine Differenz ... 😉
Auf die VW-Prämie gibts keine Prozente! Weder plus noch Minus
😁
Na, die Frage war, ob der prozentuale Aufschlag auf den Listen- oder den Hauspreis gerechnet wird .... und beim Hauspreis ist bei meiner Bestellung die VW-Prämie schon abgezogen und nicht offen ausgewiesen ... 😉
Zitat:
Original geschrieben von Cianluca
😁Zitat:
Original geschrieben von azadis
Spaßvogel 😁
Auf die VW-Prämie gibts keine Prozente! Weder plus noch MinusNa, die Frage war, ob der prozentuale Aufschlag auf den Listen- oder den Hauspreis gerechnet wird .... und beim Hauspreis ist bei meiner Bestellung die VW-Prämie schon abgezogen und nicht offen ausgewiesen ... 😉
Hauspreis zur Berechnung von Preiserhöhungen immer ohne Einrechnung von Abwrackprämie und VW-Prämie berechnen.
Zitat:
Original geschrieben von azadis
Hauspreis zur Berechnung von Preiserhöhungen immer ohne Einrechnung von Abwrackprämie und VW-Prämie berechnen.Zitat:
Original geschrieben von Cianluca
😁Na, die Frage war, ob der prozentuale Aufschlag auf den Listen- oder den Hauspreis gerechnet wird .... und beim Hauspreis ist bei meiner Bestellung die VW-Prämie schon abgezogen und nicht offen ausgewiesen ... 😉
Sicher??? Auf den mir vorliegenden Unterlagen (sowohl verbindliche Bestellung als auch Auftragsbestätigung) habe ich doch nur den Hauspreis ausgewiesen.... von daher kann eine prozentuale Erhöhung m.E. auch nur auf diesen Betrag erfolgen oder sehe ich das falsch? Wie sonst soll für den Kunden der Erhöhungsbetrag nachvollziehbar sein 😕
Zitat:
Original geschrieben von Cianluca
Sicher??? Auf den mir vorliegenden Unterlagen (sowohl verbindliche Bestellung als auch Auftragsbestätigung) habe ich doch nur den Hauspreis ausgewiesen.... von daher kann eine prozentuale Erhöhung m.E. auch nur auf diesen Betrag erfolgen oder sehe ich das falsch? Wie sonst soll für den Kunden der Erhöhungsbetrag nachvollziehbar sein 😕Zitat:
Original geschrieben von azadis
Hauspreis zur Berechnung von Preiserhöhungen immer ohne Einrechnung von Abwrackprämie und VW-Prämie berechnen.
mhm, da könnte es natürlich sein, dass sie dir das mitberechnen 😰
Aber es geht um die allgemeine Berechnungsgrundlage, nicht um Einzelschicksale 😛
So wie die Stahlpreise angezogen haben in letzter Zeit ist eine Preiserhöhung doch nur gerechtfertigt.
*Ironie aus*
Zitat:
Original geschrieben von FatEric
So wie die Stahlpreise angezogen haben in letzter Zeit ist eine Preiserhöhung doch nur gerechtfertigt.*Ironie aus*
Sage ich doch: eine Preiserhöhung wäre ein denkbar falsches Signal von VW. Hinzu kommt die hohe Auslastung, nicht nur bei Kleinwagen (die bei in Anspruchnahme der Abwrackprämie ja bevorzugt werden), die sich in Form der Lieferzeiten wiederspiegelt.
Die sollten mal 2500 Euro für die geben die keine Abwrackprämie beantragen. Dann wäre bei VW der Teufel los und es könnten wieder preiswerte gebrauchte PKW gekauft werden.
Zitat:
Original geschrieben von azadis
Die sollten mal 2500 Euro für die geben die keine Abwrackprämie beantragen. Dann wäre bei VW der Teufel los und es könnten wieder preiswerte gebrauchte PKW gekauft werden.
Yapp, diejenigen ohne Abwrackprämie zahlen doppelt und dreifach drauf.
- keine Abwrackprämie
- keine VW-Prämie (max. Eroberungsprämie)
- mitfinanzierung der Abwrackprämie als Steuerzahler