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Preiserhöhung 1,5 %

Themenstarteram 3. März 2009 um 18:31

Ich war heute beim Händler und er sagte mir alle die ein Fahrzeug ab 1.März Kaufen und es nicht vor dem 20 Mai bekommen gibt es eine Preiserhöhung von 1,5 %.

Weis jemand noch mehr dazu ? mfg

Beste Antwort im Thema
am 3. März 2009 um 18:51

hallo zusammen,

wenn ein fahrzeug am 01.03.09 bestellt wurde, greift der preisschutz von 4 monaten !!

sollte das fahrzeug eine längere lieferzeit haben, kann und darf der neue preis nach preiserhöhung berechnet werden, ausser es ist im vertrag was anderes schriftlich niedergeschreiben ( was denk ich kein verkäufer tun wird ) !!!

war selbst vw verkäufer und kenn die richtlinien !! alles was länger als 4 monate lieferzeit hat, hat keinen preisschutz !!

lg

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Das würde mich auch brennend interessieren.

das hat es ja noch nie gegeben. Es wird bezahlt, was im Vertrag vereinbart wurde.

am 3. März 2009 um 18:41

nun, das würde sich immerhin mit der Aussage aus Dänemark decken, dass nach der 22. Kalenderwoche das Modelljahr 2010 produziert wird und da Preiserhöhungen nicht ausgeschlossen sind.

Kloebi

Themenstarteram 3. März 2009 um 18:46

Zitat:

Original geschrieben von thomas56

das hat es ja noch nie gegeben. Es wird bezahlt, was im Vertrag vereinbart wurde.

In der Offerte steht : Besondere Abmachungen-Vorbehaltlich Preisänderung seitens Hersteller.

am 3. März 2009 um 18:51

hallo zusammen,

wenn ein fahrzeug am 01.03.09 bestellt wurde, greift der preisschutz von 4 monaten !!

sollte das fahrzeug eine längere lieferzeit haben, kann und darf der neue preis nach preiserhöhung berechnet werden, ausser es ist im vertrag was anderes schriftlich niedergeschreiben ( was denk ich kein verkäufer tun wird ) !!!

war selbst vw verkäufer und kenn die richtlinien !! alles was länger als 4 monate lieferzeit hat, hat keinen preisschutz !!

lg

am 3. März 2009 um 18:56

RICHTIG !!!!!!

mfg

christian

Themenstarteram 3. März 2009 um 19:06

Zitat:

Original geschrieben von neuer Golf

hallo zusammen,

wenn ein fahrzeug am 01.03.09 bestellt wurde, greift der preisschutz von 4 monaten !!

sollte das fahrzeug eine längere lieferzeit haben, kann und darf der neue preis nach preiserhöhung berechnet werden, ausser es ist im vertrag was anderes schriftlich niedergeschreiben ( was denk ich kein verkäufer tun wird ) !!!

war selbst vw verkäufer und kenn die richtlinien !! alles was länger als 4 monate lieferzeit hat, hat keinen preisschutz !!

lg

In meiner Offerte steht Besondere Abmachungen: Vorbehaltlich Preisänderung seitens Hersteller. mfg

am 3. März 2009 um 19:22

ach was, so ein schmarrn.... geb doch dein auto im konfigurator mal ein... sind genau die selben preise und die händler haben noch die gleichen...

Zitat:

Original geschrieben von Maki-K

Ich war heute beim Händler und er sagte mir alle die ein Fahrzeug ab 1.März Kaufen und es nicht vor dem 20 Mai bekommen gibt es eine Preiserhöhung von 1,5 %.

Weis jemand noch mehr dazu ? mfg

Ehrlich gesagt würde mich diese Masche nicht wundern

Irgendwie muss die doppelte Abwrackprämie ja wieder reinkommen,

oder habt Ihr ehrlich geglaubt Ihr bekommt etwas geschenkt?

 

ABWRACKPRÄMIE SEI DANK :D macht aber nicht nur VW so :D

Seitdem es die Abwrackprämie gibt

wurden außerdem die Preise für Geschäfts und Jahreswagen

bereits heimlich angehoben, typische Abzocke.

 

Gruß Cleo66

Mal eine bescheidene Frage dazu:

Golf bestellt am 21.02.09

AB am 03.03.09 erhalten

Zusatz:

"Ändert der Hersteller nach Vertragsabschluss die UVP für das bestellte Fahrzeug, ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis der UVP entsprechend anzupassen".

Frage:

Soll ich diesem Pasus widersprechen und einen "Preisschutz von 4 Monaten" (wie ich es oben gelesen habe) fordern? Welche Möglichkeiten bestehen noch, den vereinbarten Preis zu "sichern"?

Danke für Eure Antworten - besser nachfragen, als später der DUMME zu sein.

 

am 8. März 2009 um 1:43

Zitat:

 

Ehrlich gesagt würde mich diese Masche nicht wundern

Irgendwie muss die doppelte Abwrackprämie ja wieder reinkommen,

oder habt Ihr ehrlich geglaubt Ihr bekommt etwas geschenkt?

Gruß Cleo66

jaja, wobei die spannen immernoch riesig sind. Die tun immer so, als ob se ins armenhaus kommen wenn noch nen nachlass geben..... verkaufstaktik !

Wenn man mal die Spannen gesehen hat, die da trotzdem noch dahinter stecken, .....

und stimmt, machen alle so..

am 8. März 2009 um 7:44

Eine Preiserhöhung wird es lt. meinem Händler nicht geben !

am 8. März 2009 um 8:00

Hi

Verwechselt die Offerte nicht mit dem Kaufvertrag. Bei der Offerte können noch Preisänderungsklauseln drin sein, beim Vertrag wurde auch der Preis vertraglich festgesetzt und man kann nicht einfach so aus der Laune heraus einen Vertragsgegenstand ändern.

Zitat:

Original geschrieben von OO==00==OO

Hi

Verwechselt die Offerte nicht mit dem Kaufvertrag. Bei der Offerte können noch Preisänderungsklauseln drin sein, beim Vertrag wurde auch der Preis vertraglich festgesetzt und man kann nicht einfach so aus der Laune heraus einen Vertragsgegenstand ändern.

Genau ;)

Laut meiner AB:

Liegen zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate oder ändert der Gesetzgeber nach Vertragsabschluß die gesetzliche MW-Steuer, ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis der Änderung der UVP entsprechend oder um die erhöhte MW-Steuer anzupassen. Ergibt sich dadurch eine Erhöhung des Kaufpreises um 5% oder mehr, so kann der Käufer durch schriftliche Erklärung binnen drei Wochen seit Eingang der Mitteilung über die Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten.

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