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Preiserhöhung 1,5 %

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Ich war heute beim Händler und er sagte mir alle die ein Fahrzeug ab 1.März Kaufen und es nicht vor dem 20 Mai bekommen gibt es eine Preiserhöhung von 1,5 %.
Weis jemand noch mehr dazu ? mfg

Beste Antwort im Thema

hallo zusammen,
wenn ein fahrzeug am 01.03.09 bestellt wurde, greift der preisschutz von 4 monaten !!
sollte das fahrzeug eine längere lieferzeit haben, kann und darf der neue preis nach preiserhöhung berechnet werden, ausser es ist im vertrag was anderes schriftlich niedergeschreiben ( was denk ich kein verkäufer tun wird ) !!!
war selbst vw verkäufer und kenn die richtlinien !! alles was länger als 4 monate lieferzeit hat, hat keinen preisschutz !!
lg

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Zitat:

Original geschrieben von schleicher53



Zitat:

Original geschrieben von ab-tools


Hallo schleicher53,

Zitat:

Original geschrieben von schleicher53



Zitat:

Original geschrieben von ab-tools

Zitat:

Original geschrieben von schleicher53



Zitat:

Original geschrieben von ab-tools



Hatte mich schon gewundert, da ich mal spaßeshalber ausgerechnet habe, dass es bei mir ca. 380 EUR (nach Händler-Rabatt) ausmachen würde. Daher erschienen mir die 230 EUR doch sehr wenig. ;)
Wie viel Händlerrabatt hast du eigentlich bekommen, da 22533 EUR inkl. Händlerrabatt ohne Prämien immer noch recht wenig für einen Highline mit DSG ist - dürfte zumindest nicht viel Sonderausstattung mehr drinnen sein?
Grüße
Andreas

Hallo Andreas
Listenpreis 27.825 , Vermittlung über APL + Rabatt für Führerscheinneuling ( mein Sohn ) entspricht 19,8 % Rabatt.
Grüße Hans

Tippfehler :

entspricht 19,0 % Rabatt

Seit ihr euch sicher, das bei uns die Erhöhung am ersten Juni kommt?? Wenn sie am 1. April käme müsste das doch schon angekündigt sein oder??

Bei mir ist es so: Bestellt am 07.02., Auftragsbestätigung: 13.02. mit unverbindlicher Liefertermin "Mai 2009".

Aktuell unverb. Liefertermin KW 25/26 (Mitte-Ende Juni). D.h. mehr als 4 Monate. Der ursprünglich vereinbarte unverb. Liefertermin war aber weniger als 4 Monate. Dann wäre eigentlich die weitergabe der Preiserhöhung ausgeschlossen. Im Infoblatt zur Bestellung steht aber folgendes:

Zitat:

Der in den besonderen Vereinbarungen aufgeführte Satz: „Es gilt der am Tag der Auslieferung gültige Listenpreis des Herstellers" ist wie folgt zu interpretieren: bei Erhöhung des Listenpreises wird der vereinbarte Hauspreis um den gleichen Prozentsatz angehoben, d.h. wenn der Listenpreis um 1% steigt, erhöht sich der Hauspreis um ebenfalls 1%. Dies gilt, falls das Fahrzeug außerhalb von vier Monaten (Preisschutz) nach Bestellung geliefert werden sollte.

Kann ich mir sicher sein, dass der Händler die Preiserhöhung nicht weitergeben kann?

Zitat:

Original geschrieben von neuer Golf


hallo zusammen,

wenn ein fahrzeug am 01.03.09 bestellt wurde, greift der preisschutz von 4 monaten !!

sollte das fahrzeug eine längere lieferzeit haben, kann und darf der neue preis nach preiserhöhung berechnet werden, ausser es ist im vertrag was anderes schriftlich niedergeschreiben ( was denk ich kein verkäufer tun wird ) !!!

war selbst vw verkäufer und kenn die richtlinien !! alles was länger als 4 monate lieferzeit hat, hat keinen preisschutz !!

lg

... und da gilt dann die *verbindliche Bestellung* oder die Auftragsbestätigung vom Autohaus??

Was ist bei Änderungen im nachhinein .... gilt dann der Termin der letzten Änderung bzw. der dazugehörigen Auftragsbestätigung???

:confused:

Wobei ich es ehrlich gesagt eine Frechheit fände .... weil .... was kann ICH denn dafür, dass VW nicht in der Lage ist früher zu liefern?? Mir wäre es auch lieber den Golf früher zu bekommen!! :D

Nur mal so nachgedacht:
Wenn es wirklich eine Preiserhöhung geben sollte, spielen die langen Lieferzeiten VW ja schön in die Karten....
Ein Schelm wer dabei Böses denkt......

Die Preiserhöhung basiert ja auf der UVP. Aber was muß man dann im Endeffekt mehr bezahlen ? +1,5% auf die UVP oder +1,5% auf den ausgehandelten VK-Preis ?

Auf den ausgehandelten Preis, sonst wären's ja mehr als 1,5% Preiserhöhung bei bereits getätigten Bestellungen.
Was nicht heißt, dass nicht einige :) versuchen werden, glatte 1,5% UVP-Aufschlag draufzurechnen...muss man halt die Augen aufhalten wenn es soweit sein sollte.

also bei meinem Händler weiß auch niemand was von einer Preiserhöhung.
außerdem habe ich mir gerade mal meine Bestellung von letzter Woche angeschaut, da steht nirgends etwas von 4 Monaten usw usw
liegt das daran, dass ich finanziere (AutoCredit)?
Detinitiv nichts von ev Preisänderungen oder so in meinem Vertrag!

In meiner Bestellung findet sich auch nirgends eine Klausel zur Preiserhöhung. Damit dürfte eine Weitergabe der Preiserhöhung nicht möglich sein, oder?
Ich hab übrigens nicht finanziert.

Müßte bei mir nochmal nachsehen, aber afaik steht ein solcher Passus im unteren Teil in der Bestellung drin. Außerdem müßten die detaillierten Bedingungen zu dem Bestellschein ausgehändigt worden sein, in denen die expliziten Details dazu aufgeführt sind.

Wenn ich mich richtig entsinne, ist das eine gesetzliche Regelung mit dem 4-monatigen Preisschutz .... und wenn in Bestellung und / oder Auftragsbestätigung dazu nichts erwähnt ist, gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen?!?

Im Gesetz steht nur, dass eine Preisanpassungsklausel in AGB mit weniger als vier Monaten Preisschutz unwirksam ist.
Ist weder im Vertrag noch in den AGB etwas geregelt, so gilt immer der vereinbarte Preis, eine Anpassung ist dann nicht möglich.
In den einzelvertraglichen Regelungen wäre auch eine Anpassung bei Lieferzeit unter vier Monaten theoretisch denkbar, aber das wird wohl kein Käufer unterschreieben.

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese


Im Gesetz steht nur, dass eine Preisanpassungsklausel in AGB mit weniger als vier Monaten Preisschutz unwirksam ist.
Ist weder im Vertrag noch in den AGB etwas geregelt, so gilt immer der vereinbarte Preis, eine Anpassung ist dann nicht möglich.
In den einzelvertraglichen Regelungen wäre auch eine Anpassung bei Lieferzeit unter vier Monaten theoretisch denkbar, aber das wird wohl kein Käufer unterschreieben.

Danke, das wusste ich so genau nicht :)
Nehme mal an, dass es dann in den AGB zu den VW-Verträgen geregelt ist .... weiss das zufällig jemand genau?? Ich muss gestehen, dass ich mir die AGB nicht durchgelesen habe .... wie vermutlich die meisten hier :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Cianluca



Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese


Im Gesetz steht nur, dass eine Preisanpassungsklausel in AGB mit weniger als vier Monaten Preisschutz unwirksam ist.
Ist weder im Vertrag noch in den AGB etwas geregelt, so gilt immer der vereinbarte Preis, eine Anpassung ist dann nicht möglich.
In den einzelvertraglichen Regelungen wäre auch eine Anpassung bei Lieferzeit unter vier Monaten theoretisch denkbar, aber das wird wohl kein Käufer unterschreieben.

Danke, das wusste ich so genau nicht :)
Nehme mal an, dass es dann in den AGB zu den VW-Verträgen geregelt ist .... weiss das zufällig jemand genau?? Ich muss gestehen, dass ich mir die AGB nicht durchgelesen habe .... wie vermutlich die meisten hier :rolleyes:

Da müßte ich heute Abend mal in meinen Unterlagen zu Hause nachsehen und kann dann Infos geben.

;)

Mal davon abgesehen, dass ich es auch so empfinde, dass eine Preiserhöhung bei solchen Lieferzeiten VW in die Hände spielt und ich einen faden Beigeschmack dabei habe, so ist eine Preiserhöhung in diesen Falschen aus Marketing und PR Sicht doch das falsche Signal. Den Kunden in Zeiten der Finanzkriese (quasi hintenrum) noch einmal zu Schöpfen halte ich für Unklug. Denn Viele (ich weiß, UNwissenheit schützt "vor Strafe" nicht) werden den Passu mit "nur" 4 Monaten Preisschutz nicht kennen.

Würde eigentlich andersherum eine Preissenkung auch an den Kunden weitergegeben werden?

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